Giess er Anzeigüngs-Blüklckcil. Samstags den io. Sept. igc8» kr.pf. fr. Pst 2 I 24 7 7 1 1 i 1 1 i 1 l 13 18 16 3 Handfase 4 Eyer - 4 2 6 10 9 8 7 6 7 9 8 l Pf. Wurst b!os aus Schweinen 3 Gelüng mit Grieben, sfr. mehr als 1 Pfund frisch Schweinenfleisch. I Pf. Wurst darunter Gelüng von anderem Schlachtvieh, 2 fr. weniger, als 1 Pfund frisch Schweinenfleisch. I 1 1 1 geringes - — Küh fleisch — - — Rindfleisch — — Kalbfleisch — — Schweinefleisch — — Hammelfleisch, gutes — Schaaffleisch — — KalbSgelünge — - — Kalbsleber — - Getraidepreise vom z.Sept. bis den 10, Sept., in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60 fr. und das ft. zu Z4Loth 2^-Quint Cölnisches Silbergew. ^olizey-Taxe. 1 ft. geräucherter Spickspeck so viel wie 2 ft. frisch Schweinenfl. 1 ft. Bratwurst mit Gewürz 1 — Schweinefett — — r — Rinds - oder Nierenfett 1 Maas Bier, welche wenigstens 14 Grad hat, wird taxirt zu i2 Grad zu z kr. io Grad zu i Maas Milch — — 1 Maas Frucht - Brandtewein, so 7 Grad halten muß — Nro, XXXVII. Polizcy # Taxe. I ft. Ochsenslcisch, gutes — miltelmasigeö Brodtaxe und Gewicht. Vor 1 fr. Schwarzbrot) 12 Loth 3 3/4 Q, Bor 1 fr. Weck 7 Lorh Vor l fr. Milchbrod 6 Loth Vor l fr. Butter-Bretzeln 3 Loth 2 Q, Bor l fr. gemischt Brod oder Taig- scher roLoth Markt-Preise. l ft. Heckt — — — 1: — frische Butter — — auch fr. Pf. Markt - Preise. fr. Pf. 16 1 Meste Erbsen —. — 64 22 i Meste Linsen — -- 64 23 1 Meste Waizenmehl — — 90 --r 4 i Meste Allendorfer Salz — 48 41 — i Maas Niddaer Salz — 12 Städte. G e m ä s. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste^ wiegt Hafer wiegt fl- fr. ft. fl. fr. ft. fl.lfr. ft. fl. fr. ft. ' Darmstadt das Malter. 8 40 175 - 5 22 157 5! 5 140 2 52 90 Giessen das Achtel. 8 3° 200 7 3° 180 . 5 20 160 5 X2 13$ auch — 8 CO 5 30 5 20 Marburg das Mött. 6 —— 4 3v r?5 3 10 3 — Wej!«r Idas Achtel. 9 40 2vS 8 20 199 61- 168 5 ■4r‘ w* ) 146 ( «MM PUBIICANDUM. Demnach Se. König!. Hoheit der Grosberzog Unser gnädigster Herr, gnä» Ligst zu beschliessen geruhet haben, daß in den nachstehenden Aemrern und Ortschaften, als: im Amr Schotten, Nidda, Lißberg, ausschließlich des Gerichts Crainfeld, Hungen, in dem Gedernschen Svuverainllats- Besirk, in der Stadt Giessen, sodann im Amr Allenborf, in der Rabenau, in dem Buseckerrhal, im Amr Rockenberg, im Solms - Laubachischen, im Solms - Lichischen , in der Stadt Friedberg mit der Burg , den Dörfern Steinfurth und Wieffels- heim die Einwohner und Untertanen ihr be- vörhigres Salz künftighin blos von den beiden inländischen Salinen Wiesselsheim vud Salzbaussen erhallen und nehmen sollen ; Ais wird dem zufolge hiermit ver- vrvner: 1. Daß sämtlich Eingesessene dieser Armier und Ort'chaften ihren Salzbedarf aus gedachten beiden Salinen selbst, oder aus denen etwa hin und wieder von denselben in diesen Bezirken angelegten Salj- Niederlagen sich verschaffen sollen. ■' ' 2, v Zur Verhinderung der Unterschleifeist die Ein- und Durchfuhr alles Salzes, welches nicht für die ekablirte Niederlagen zu Giessen, Friedberg und wo etwa noch künftig dergleichen anzulegeu für ndthig befunden würden, bestimmt ist, gänzlich yerbvleu- 3« Von diesem Verbot der Durchfuhr fremden Salzes, ist jedoch dasjenige Salz ausgenommen, das etwa auf Bestellung und Rechnung benachbarter Staaten verführt wird. Nur muß in diesem leztern Fall jedesmal glaubhafte Bescheinigung, welche von dem Staat, zn dessen Behuf die Durchfuhr des Salzes ge- schiehet, ausgestellt ist, beygebracht werden. Diese Bescheinigung, welche den Namen des Fuhrmanns, nebst der Quantität des geladenen Salzes enthalten muß, ist zu Giessen und Friedberg von dem Fuhrmann au den Thoren, a» die dazu bestimmte Personen, nebst Angabe der Durchfuhr - Route abzugeben , welche die Zöllner? davon alsobald benach» richtigen ; in den oben angemerkten Aem- tern und Ortschaften aber ist der Fuhrmann gehalten, auf der ersten Zvlistätte die Bescheinigung vvrzuzeigen und ebenfalls die Durchfuhr-Route anzugeben. Unsere Zöllnere werden denn hiermit angewiesen: dem Fuhrmann einen die Quantität des Salzeö und die .Durchfuhr» Route bezeichnenden Schein auszustel- leu , welchen dieser bey der lezten Zoll- starte vor der Ausfuhr abzngeben hat. Der Zöllner auf der lezten Zollstätte muß sodann die Fracht mit der Einfuhr-Angabe vergleichen, um sich zu überzeugen : daß während der Durchfuhr kein Salz abgesezk worden VW 4‘ Die Strafe der Contravenienten gegen die in $. 2. et 3.. enthaltene Verfügungen ist folgende Jeder Burger zu Liessen lind Friedberg, welcher anders woher, alSauS den in diesen behden Städten etablw- ten Niederlagen Salz an sich erkauft und dessen überwiesen wird, zahlt eine Strafe hott Vier Gulden für ' jede- ) 147 ( —* jedes so gesezwidrig anerkaufte Pfund Salz. Eine gleiche ©träfe trifft jeben Unter- 11)411 in denen zu den inländischen Salinen gebannten Aemtern, wenn solcher fein Salz - Bedürfnis anders woher nimmt, als von den gedachten Salinen oder den von denselben etwa in diesen Aemtern etablirten Niederlagen, wo ihm denn im erstem Fall frey stehet, das Salz entweder für baares Geld zu kaufen, oder für Holz einzutauschen. 5* Der Entdecker einer Contravention erhält das Drittheil der Geldstrafe, die der Contravenient wirklich entrichtet, so wie auch 1J3 des etwa confiscirten Salzes und der einschlägige Beamte 2/Z des« selbe» für feine Bemühung der Untersuchung« z 6« Sämtlichen Salinen«Officianten, so tote denen von Uns angeordneten Salz- Verkäufern in den zu den inländischen Salinen gebannten Bezirken, sodann denen Landdragonern, Zöllnern und Chaussee - Knechten wird anbefohlen: auf die Salz Fuhren genau Achtung zu haben und bey entstehendem Verbackt, oder wirklichem Befund einer Contravention, selbe dem Juftizbeamken zur Untersuchung anzuzeigen, welche alsdann lezterer sogleich vvrzunehmen, über die Bestrafung des Frevels, nach MaaSgabe gegenwärtiger Verordnung em rechtliches Urtbeil zu fällen ■<— und Abschrift davon an Gros« herzogl. Rentcammer zur Nachricht ein« zusendeu hat. 7> Alle bisher etwa von den Untertba- ven in den neuen Sonverainitäts - Landen dieses Dstkriets, für den freien Salzhandel , oder unter anderer Rubnck wegen der Salz - Consumtio» entrichtete Abgaben, hören mit der Einführung gegenwärtiger Verordnung auf; jedoch unbeschadet der in den Grosherzvglichen Declarationen vom iten Aug. und iten De- cembr. 1807. §.42. No. VI; 2. und re* fpeflive §. 38. No. 6. Lit. e. enthaltenen Bestimmung. Giessen den 7ten Sept. 1808. Vermög höchstem Auftrag. Grosherzoglich Hessische für das Für- stenkhum Hessen gnädigst ange- ordnete Rentcammer daselbst. Gersten. Hermanni, vt. Roemmich. Bekanntmachungen. 1) Den -zöten dieses Monats Nachmittags um 2 Ubr soll in dem dahier zurückgelassenen Wohnhaus des verstorbenen Herrn Geheimenraths Klipstein, besagtes Wohnhaus nebst dem dabei befindlich geräumigen Hinterbaus und Hof, Scheuer, Cbaisenremise Stallungen und beinahe 3 Morgen haltender Garten, uns ter denen bei dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an de» Meistbietenden versteigt werde». Vorläufig wird nur noch dabei be» merkt , daß dieses Haus, (welches an dec Landstrase gelegen, mithin nicht nur zur Wirthschaft für Reisende sehr gelegen ist; sondern auch jedem, der noch einen grosen Saal, an dem es bisher in Giessen fehlte, bauen will, die beste Gelegenheit darbietet, sowohl alle bisher in Giessen bestandene öffentliche Sommer - und Winter • Gesellschaften , als auch alle öffentliche Bälle halten zu können,) von Sr König!. Hoheit die Schildgerechtigkeit gnäoigst geschenkt erhalten hat, und jeder initernebmenbe Wirth ans die Un» terstützling des Giesser Publikums gewiS zählen darf , so wie auch daß ein groser Theil des KaufschMngS gegen Sicherheit — ) 148 ( — und 5 Procent Zinsen auf dem Haus stehe» bleiben kann. Wer vor dein anberaumten Strich- termin das HauS und den Garten bese» hen will, kann sich bei Unterzeichnetem melden» Glessen den 4ten Sept. itzoZ. Vermöge Auftrags. Dietz, Grosherzogi. Hess Oberamts- Assessor. 2) Nachdeme bey der Verlassen- schafts-Masse des verstorbenen Herrn Kandidaten Dietz mehrere silberne Sack- rihren, so wie eine von Semilor, welche der Verstorbene in Versatz gehabt hat, sich vorgefunden, wovon aber die Eigen- thümer unbekannt sind, so werden hiermit solche angewiesen, diese bey Unterzeichnetem binnen 8 Tagen so gewiß ein* zulöse», als solche öffentlich an den Meist- dietenden verstrichen werden sollen. Giessen den yten Sept. 1508. Ldber, Regierungs - Secretar. 5) Es wird eine rechtschaffene Magd gesucht, welche mit Kindern umzugehen weiß, Und zu anderen häuslichen Arbeiten tüchtig ist. Sie kann sogleich, oder auch um Weihnachten, den Dienst an* netten. 4) Eine Person, die schon mehrere Sabre bei Herrschaften,in Condilion gestanden , und mir allen weiblichen Arbeiten umgehen kann, wünscht als Haushälterin oder Kammerjungfer, wieder angestellt zu werden. 5) Bei demSchuhmachergesellen Balthasar Lampuö, der in Conditio» bei Schuhmachermeister Gottfried Keil in der Neustadt, steht, ist ein noch ganz neues für einen Handwerksbursche» brauchbares Felleisen, zu verkaufen. 6) Zwei menblirte Stuben sind in der WaÜtnorstrase zu vermletheu, die sogleich bezogen werden können. Das Nähere bei Ausgebern. TodesAnzeige. Das erfolgte Absterben meiner Mutter, Elisadetha Catharina Kohlermann', einer gebohrnen Jugardi», habe hiermit meinen Verwandten und Freunden bekannt machen wollen. Die Seelige verschied am 4te» Sept, in ihrem yctten Lebensjahr. Ludwig Kohlermann, Perukenmacher< Gottesdienst- am n. Sept. In der Burgkirche. Morgens Herr Kirchenrath Buff. Nachmittags Herr Kandidat Römhild, von Meiches. ( Probepredigt.) Morgen den n.Sept., haben das Frischbacken, die Bäckermeister: Kammerer , auf dem Markt, und Schmidt, in der Neustadt. Getaufte bei der Stadtkirche. Am 2. Sept. Herrn OekonomuS Fischer eine Tochter, Namens Elise Catharine Friederike Charlotte. Am 7. Sept, Dem Herrn Kircheu- rath und Inspektor Buff, ein Sohn, Namens Georg Carl Christian. Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 6. Sept. Elisabeth Catharina, deö verstorbenen Burgers und Thorschrei- bers, Joh. Adam Kohlermann, hinterlassene Wittwe, alt yo Jahr, 5 Tage. Eod. Christina Maria Georgina, deS Burgers und Silberarbeiters, Heinrich Friedrich Faber, Tochter, alt zMvn.