Giesser Anzeigungs-Blalttkcu. Samstags den 9. April. i8°8* Nro. xv. Polizey - Taxe. fr’ Pf. t Ib. Ochseuflersch, gutes — 9 1 mittelmäsrges 8 1 geringes — 7 1 1 — Kübfleisch — — 7 1 1 — Rindfleisch — — 6 1 1 — Kalbfleisch — — 4 1 I — Schweinefleisch — — 9 1 1 — Hammelfleisch, gutes 10 1 t — Schaaffleisch — — —— — 1 — Kalbsgelünge — — 4 — 1 — Kalbsleber — — i Pf. Wurst blos aus Schweinen - Gelüng mit Grieben, 2 kr. mehr als 1 Pfund frisch Schweinenfleisch. I Pf. Wurst darunter Gelüng von anderem Schlachtvieh, 2 kr. weniger, als r Pfund frisch Schweinenfleisch. 4 Markt f preise. kr. Pf. 1 ft. Heckt — — — 16 — i — frische Butter — — 18 —* auch 19 z Handkase — — — 4 i i Eher — — — — 1 8 Polizey-Taxe. 1 ft. geräucherter Spickspeck so viel wie 2 ft. frisch Schweine,'.fl. 1 ft. Bratwurst mit Gewürz 1 — Schweinefett — — 1 — Rinds - oder Nierenfett 1 Maas Bier, welche wenigstens 14 Grad har, wird taxirt zu i2 Grad zu 3 lr. ioGrad zu i Maas Milch — — 1 Maas Frucht - Brandtewein, so 7 Grad halten muß — kr. Pf. 4 6 24 I? 18 16 Brvdtaxe und Gewicht. Vor i kr. Schwarzbrod 14 Lvth 3 1/2 C. Vor l kr. Weck 7$Ptb 2 1./2 Q. Dor 1 kr. Milchbrod 6 Lotb 2 1J2 O. Vor i kr. Butter-Bretzeln z Loth 3 1/4Q. Vor 1 kr. gemischt Brod oder 5aigr scher u Loth 1 Q. Markt - Preise. 1 Meste Erbsen — i Meste Linsen — l Meste Waizenmehl — i Meste Allendorfer Salz 1 Maas Niddaer Saiz kr. pf< 64 — 64 - 9° - 48- 12 — Getraidepreise vom 2. April bis Den 9. April, in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60 kr. und das ft. zu 34 M> 2 /T Quint Cölmsches Silbergew. Städte. G e m «,6. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Haier wiegt fl- kr. ft. fl. kr. ft. fl.ltr. ft. fl.flr. ft. Darmstadt das Malter. 7 IO I7S 5 11 1.57 4 17 140 2 41 90 Giessen das Achtel. 7 20 200 6 — 180 5j- 160 4 135 auch 8 — —- —> — Marburg das Mbtt. 6 150 4 20 r35 3 3o 120 5 48 Wezlar das Achtel. IO 206 7 —— lyv 5i5O 168 4,20 84 — ) f8 ( — Ludewig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalenrc.rc. Wiewohl schon seir geraumer Zeit die Schutzkraft der Kubpvcken gegen die Blattern durch unzählige Beispiele unwidersprechlich erwiesen ist, und darum zu erwarten gewesen wäre, daß die Schutzpocken - Impfung sich allgemein verbreiten, und von jedermann als eine der wnhlrhatigsten Entdeckungen anerkannt und befördert werden würde; so haben doch Vorurtheile, Saumseligkeit, uno mancherlei eingerissene Unordnungen die Fortschritte dieser gute» Sache, zum grösten Nachrheil der Gesundheit und deS Lebens sosehr gehemmt, daß an den natürlichen Blattern noch häufig viele Personen sterben, welche durch Impfung der Schutzpocken hätten gerettet werden können und sollen. , Wir finden Uns daher aus Landes- vaterlicher Fürsorge für Unsere »Unterrha- nen bewogen, folgende Verordnung zu erlassen. §. T. Indem wir Uns überhaupt zu allen und jeden Unfern treuen Unkertbanen versehen, daß sie nach ihren Kräften dazu beitragen werden, die Schutzpocken-Impfung zu fördern und zu verbreiten, machen Wir es insbesondere Unfern Beamten , öffentlichen Aerzten, Predigern, Schullehrern, und allen denjenigen", die vermög ihres Amts oder sonstiger Ver- hältniffe die Gelegenheit dazu haben, zur Pflicht, ibrem Publico bei schicklichen Vcran lassungen die Impfung der Schiitz- pocken nachdrücklichst zu empfehlen — die Ununternchtrken darüber zu belehren — de« Zweifelhaften die Gründe für dieselben anschaulich zu machen — ihre irrigen Besorgnisse zu heben, und guf diese Weise denen in der Meinung des Volks noch hin und wieder gelegenen Hindernissen dieser überaus wichtigen und nützlichen Sache möglichst entgegen zu wirken. §. 2. Um auch zu einer allgemeinen Verbreitung der Schutzpocken - Impfung noch mehr und bequemere Gelegenheit darzu- bieten so sollen in Unfern Staaten, und Zwar für das Fürstenihnm Starkenburg in Unserer hiesigen Residenz, für das Ober - Fürstenthum aber zu Giesen, und für das- Herzogthum Westphalen zu 'Arnsberg — I m p fa n st a l ten , in welchen unentgeldliche Impfungen mit Schutzpocken jedem Unserer Unterrhanen offen stehen, errichtet werden, und sowohl über diese Jmpfanstalten, als auch über das gesammte Impfwesen die Special Oireckion den einschlägigen Collegiis niedicis, die höhere Direktion aber Unfern Regierungen unter der Leitung und Ober-Aufsicht Uuscrs Geheimen Ministeriums zustehen. Es sollen auch in diesen Impf-Instituten alle diejenige Medicinal-Personen , welche über die Schutzpocken und deren Impfung einen gründlichen Unterricht zu erhalten wünschen, die erforderliche Belehrung finden, und endlich allen und jeden zur Impfung befugten Personen, wenn sich dieselben in Porrofreyen Briefen an besagte Juipfaustalken werden , daraus ächter und verläßiger Impfstoff unentgeldlich verabreicht werden. §. 3* Desgleichen, um auch denjenigen Unserer Unterthanen, welche der Entfernung oder anderer Verhältnisse wegen die von Uns augeorbnete Jmpfanstalken nicht benutzen können, die Gelegenheit zu wohlfeilen, und — wenn es ihre Lage erfordern sollte, unentgelblichen Schutzpocken- — ) 59 ( — Impfungen zu verschaffen; so wollen und befehlen Wir hiermit gnävigst, daß a.) alle zum Impfen autorisiere Medizinal - Personen Unserer Lande diejenigen Unserer Unterthemen umsonst impfen sollen, welche Armen-Artestare verzeigen, und die Impflinge an dem Wohn- vrt des Arztes impfen lassen. b.) daß für jede, in dem Wohnort der impfenden Medizinal - Personen vor- genommen werdende Impfung — nebst der dazu gehörigen wiederholten Besichtigung des Geimpften — Taxmäsig nicht mehr als 30 tr. gefordert werden können; und daß auch bei ausserhalb des Wohnortes des impfenden Arztes oder Wundarztes vorgenommen werdenden Impfungen in allen denjenigen Fällen nickt mehr als diese geringe Summe für jeden Impfling entrichtet werden soll, wenn sich die Zahl der an einem Tag in einer und derselben Ortschaft zu Impfenden auf z e- h e n und mehr belauft; so wie deren aber unter 10 und über 3 sind, für jeden 45 fr., sind aber der Impflinge nur 3 an der Zahl, dem Impf-Arzt für jeden 1 fl. zu vergüten sevn soll, dies alles jedoch unter der ausdrücklichen Bcdin» gung, daß die am hten oder yten Tag nöthige Besichrigungs - Visite in keinem Fall unterbleiben, und für diese nicht- weiter bezahlt werden darf. In dieser Hinsicht weisen wir Unsere Beamten und Prediger besonders dazu an, die ihnen untergebene und anver- traute Gemeinden, hauptsächlich solche, in denen sich kein impfender Arzt oder Wundarzt befindet, zu jenen in gröserer Zahl und gemeinschaftlich vorzunehmen- den Impfungen aufzufordern und zu ermuntern, auch bei Anberaumung solcher — von nun an gesetzlicher Gesammtim- pfungeu den erforderlichen Vorschub zu leiste». §. 4. Da i«doch bisher de^Fäll« mehrere vorgekommen sind, in welchen die Schutzpocken i Impfung aus Nachlässigkeit oder Unkunde der Impfenden auf eine so unvollkommene und Unordentliche Weise verrichtet wurde, daß dadurch bei manchen minder unterrichteten Personen allerlei an sich grundlose Zweifel gegen die Schutzkraft der Kuhpocken entstanden und genährt worden sind, so verordnen Wir hiermit zur Verhütung ähnlicher Ereignisse, daß a.) künftighin zur Schutzpocken - Impfung nur folgende Personen autorisirt fti)ii sollen: Alle in Unser» Lauben recipirten Aerzte; Alle bei Unsern Truppen angestellte Staabs - und Ober - Chirurgen ; Diejenige, von den in Unsern Landen recipirten Wundärzten, welche in der deshalb mit ihnen vorzu- «ebmenden Prüfung hinlängliche Kenntnisse in diesem Geschäfte werden dargekhan — und von Unsern Negierungen eine jpecielle Er, laubniß dazu werden erhalten haben ; und endlich die bei Unsern Truppen angestellten Unter - Wundärzte, welche sich durch schriftliche Zeugnisse von ihren Vorgesetzten über ihre Fähigkeit zum Jmpfgeschäfte legitimi- ren können. b.) daß zur gehörigen Leitung dieses wichtigen Geschäfts aus den bereits an- gestelllen Aerzten und Wundärzten Bezirks - Jmpfärzte ernannt und angeordnet werden sollen. Diese Bezirks-Jmpf- ärzte, welche in denen ihnen angewiesen werdenden Distrikten daS Impf-Geschäft zu leiten habe», sollen nach Verlauf von zwei Monaten, vom Tag der Publica- rion tion dieser Verordnung an gerechnet, die erste gesetzliche Impfung damit anfangen, daß sie sowohl sür sich als für die ander» in ihrem Bezirk wohnende — bis dahin zum Impfen autorisirke Medizinal-Personen — die Ortschaften, welche in Hin- fichk der Nahe jedem derselben am gelegensten sind, bestimmen, in welchen sie an bestimmten Tagen die Gesammt-Jm- pfungen vornehmen ftllen; auch setze» die Bezirksärzte die betreffende Beamten und Geistlichen hiervon in Kenntnis, damit diese ihrer Seils das Nöthige vorbereiten können; es soll auch diese Bekanntmachung der festgesetzten Jmpfzeit wenigstens ichTage Vorgehen, damit sich die autorisirke» Jmpf-Aerzte nicht nur mit dein nöthigen Impfstoff aus de» Impf-Instituten versehen, sondern auch in jedem ihnen angewiesenen Ort 8 Tage vor der bestimmten Zeit einige Kinder impfen, um von diesen am Lage der Gesammlimmpfung alle andere Kinder auf zuverlässige Art vacciiürtn zu können. . (Der Verfolg künftig.) # # * * Bekanntmachungen. 1) Nachdem man zu Richtigstellung des Dermögenszustandes der Justus Bu- schischen und Philipp Ludwig Faberischen Wittwe dahier zu wissen nöthig hat, wer an dieselben eine Forderung annoch haben sollte, damit wegen Verwendung des Kaufschillingö des von solchen verkauften Wirthshauses zum goldenen Löwen daS Nölbige verfüget werden könne; so werden alle diejenigen, welche eine gegründete Forderung an Buschiche undFa- dersche Wittwen haben sollte», hiermit anfgefordert, in Zeit 14 Tagen hiervon bei unterzeichneter Behörde Anzeige zu thun , gegenfalls sich zu gewärtigen, daß sie nachmals weiter nicht gehöret, und Hierzu ei sich selbsten zuzuschreiben haben, wenn sie unbefriediget verbleiben. Giessen den 7ten April igo8. Grosyerzvgl. Hess. Stadtamt. R a y ß. 2) Den uten d. M. Nachmittags um 2 Uhr sollen auf dalnesigem Rathbans nachfolgende, dem Gartner Christoph Henrich Grüneberger zustehende Feldgüter a) 1/2 Morg. 15 Rut. 5 Sch. Garte» an dem Croffoorfer Weg, au Ebn» stophBernbeku. dem Gleiberger Pfad b) iß2T?. 4 81. iz Sch. Garren das. stößt auf vorigen, an Eberhard Vogt, c) 1/2 M. 4R. 8 Sch. Garten am vorigen und folgenden, <1) i^4 M. 4R. 8 Sch. Garte» das. an vorigem und folgendem, e) 1/2 M., 4 R. 14 Sch. Garten das. an vorigem, f) I/2 M. 34 R. 7 Sch. Acker im Sel- zersfeld zwischen der Chaussee und Mittelweg, a» Johanncs We.il, unter denen bei dem Verstrich bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich an den Meistbietenden versteigt werden. Giessen den itcn April 1808. Dietz. 3) Ein mitten in der Stadt gelegenes , gut eingerichtetes Wohnhaus, wobei ein geräumiger Stall und Mistkaule befindlich, will Jemand aus freyer Hand verkaufen. Daö Nähere ist bei Ausgebern zu erfragen. 4) Eine neue mit eisernen Raiffen belegte Waschbülte, in die io Lüfte Wäsche gehen, und sogleich gebraucht werden kann, ist hier zu verkaufen. DaS Nähere bei Ausgebern. 5) Ein ansehnlicher Stock Heu ist zu verkaufen. Ausgeber sagt r wo? le Beilage. Bekanntmachungen. i) Montags den ulen April Nachmittags um 2 Uhr soll auf dahiesigem Rarhhaus unter denen bei dem Verstrich noch bekannt gemacht werdenden Bedingungen A. nachfolgende von dem verstorbenen Burger und Brandeweinbrenner Ferber zurückgelassene liegende Güler, i) das in der Hintergasse gelegene Wohnhaus, nebst Hinterhaus, Stallung und Hinterzarten, 2) 1/4 SD?. 22Rut. i2 Sch. Wiese vor dem Steinbrunnen, an Philipp Jakob Vogt, z) 3/4 M. i8R. z Sch. Acker am Erdekauter Weg, an Frau Secre- tar Fink, giebt i/aMeste med. jum Hospital, zhndfr., 4) 24Rut. Garten am Altenfeld, an Philipp Henrich Kröker, ist zhndfr. B. nachstehende von dem Büchsenmacher Tränkner zurückgclassene liegende Güler 1) das auf dem Selzersweg gelegene Wohnhaus, nebst Stall und Hintergarten , 2) 328t l Sch. Garten zwischen dem Wezlarer Weg und der Lahn, an Andreas Biese! , giebt 13 Alb. 4 Pfenn. in den hiesigen Kasten und 1 Alb. 2 Pfenn den Hrn. v. Schmalbach ist zhndfr., 3) 34 R. 7 Sch. Garten am vorigen, giebt 13 Alb. 4 Pfenn. in den Kasten und 5 Pfenn. an Hrn. v. Schmalbach , 4) 27 R. 9 Sch. Garten auf der Roth- bohl, an JeremiaS Lorenz Kreiling, ist Senfrisch Gut, und zhndfr., zum Eiaenrbum, sodann 1/4 SV?. 6 R- i Sch. Garten am untere sten Riegelpfad, an Philipp Kar! Links Ehefrau, zur Miethe auf 6 Jahre öffentlich an den Meistbietenden versteigt werden, Giesen den 2;ten Marz 1808. Dietz. 2) Künftigen Montag den nun d. M. Nachmittags um 2. Uhr sollen auf dahiesigem Rathhans auch nachfolgende zu der hiesigen Stadtschule gehörige Güter, als 29 9?af. 4 Sch. Garten am untersten Riegelpfad, neben Joh. Balthasar Koch und Andreas Weidig, 39 R. 12 Sch. Garten unter denen neuen Eichen, neben Wernhard Sauer, 3/4 9)1. Acker an der Taubentrank, und zwar das nächste an den Garten, 1/2 9)1. Wiese am Waldsteg , neben Peter Nord, 2 M. 31 R. 14 Sch. Wiese auf der Au am Stelzenmorgen an der Ochsenwiese und der Stadtwiese und Joh. Balthas. Schiefer gelegen, zur Leihe auf 3 Jahr öffentlich an den Meistbietenden versteigt werden. Giessen den 8ten April 1808- Dietz. 3) Reductions - Tabelle der neuen Französischen Rechnungsmünze von einem Centim bis zu einer Million Franken , ist gebunden für 8 fr. zu haben bei Universikatsbuchbinder Balser. 4) Des verstorbenen Strumpfweber Klunkß hinterlassene Wittib ist gesonnen, ihr Handwerkszeug öffentlich an den Meistbietenden zu verkaufen, nemlich: 2 in gutem Stand befindliche Strumpfweder- Stühle, ein eiserner Nro.7. und ein hölzerner N1-0,9.1 eine Walke, Zwirnmühle, Spul- •— ) o ( im Stern. Hr Battamino und Hr. Mi, Morgen den io. April, haben das Frischbacken: Hr. Kirchensenior Se.p, auf dem Kreuz. und Bäckermeister Wa- lenfelö, auf dem Neuenweg. Getaufte bei der Stadtkirche. Am 4 April Dem Burger, Conrad Rinn , eine Tochter, Namens Anna Margaretha. M Am 7. April. Herrn Professor Dr. Rumpf, eine Tochter, Namens Marie Sophie Caroline. Beerdigte bei der Stadtkicche. Am 4. Avril. Herr Hofmaler Ber- chelmann, alt 71 Jahr, iMon,, 29 a,. Getaufte bei der Burgkirche. ,8lm 4. April. Hrn. Regicrungs-Se- cretair Hauser ein Sohn, Namens August Friederich Carl. Spulrad, Scheerstock mit Sckeere, alle Eorren Formen, und sonst noch verschl" denes Werkzeug. Liebhaber belieben sich Mittwochs den 20ten April Nachmittag 1 Uhr an unterzeichnetem Ort emzufin- den , und auf das höchste Gebot des Anschlags zu gewärtigen. Marburg den zten April 1808. Stephan Reinhardt. Am Charfreitag. cvn der St. Pancratluekirche. Mor» gens Hr. Kirchenrakh Buff. Nachmit» tags Hr. Professor Dieffenbach. In der Burgkirche. Morgens Hr. Freiprediger Scriba. Gottesdienst am 10. April. In der Sr. Psncratiuskirche. Morsens Herr Superintend. Palmer. Nachmittags Herr Kirchenrath Buff. In der Burgkirche. Morgens Herr Kirchenrakh Buss Nachmittags Herr Professor Dieffenbach. Am Gründonnerstag. In der Sr. Pancratiuskirche. Morgens Hr. Superintendent Müller. Ein- und Auspassirte. Am 1. April. Hr. Regierungsrath Dütil, von Darmstadt. Die Hrn. Kauf- leute, Friedrich, von Hannover, Halberstadt, von Cassel, Gros und Schäfer, von Kirchhain, log. im Cinhorn. Eod. Hr. Lieuten Grubel und Hr. Doctor Braun, in Grosherzogl. Hess- Diensten, log im Adler Eod Hr. Lieuten.FriseniuS.in Gros- berzoal. Hess. Diensten , log. im Rappen. 9 3 Eod. Hr. Kebr, Handelsmann, nebst seiner Frau, aus der Schweiz, log. im Bekanntmachung die Schurpocken-Impfung betreffend. Unterzeichnete bey dem auf 2iUeri höchste Berordnung dahier errichteten Schuzpocken - Impf - Institut angestell- tcn Aerzte benachrichtigen hierdurch das Publikum, daß sie die Geichaste dieus Instituts angefangen haben. Die em. flen, welche Kinder unenkgeldlich impfen lassen wollen , können solche Dienstags und Samstags Morgens um zehn 11 br in »es Stadtphyftkus vr. Worin, am, s Behausung bringen; die Mediklna! - und andere Personen, welche über die SLiiz pocken und deren Impfung gründlichen llnfemdit -iu erhalten wunlchen, kdn- -- , »en an den angezeigten Jmpftägeu und t1oba, Handelsleute, aus Italien, log. Stunden daselbst die erforderliche Beleh- r^ng finden und die zur Impfung befug- reu Personen, welche achten Impfstoff verlangen, können solchen un Institut bekommen. Giessen am Men April i8°8. vr. I. B. Wortmann. Dr. Schulz.