Giesser Anzelgiivgs-Bliittcßen. Samstags den 2. Julii 180& Nr», xxvil polizex # Taxe. I ft. Lchsenfleisch, gutes — mittelmasiges geringes — r - Kühfleisch — - I — Rindfleisch — — 1 — Kalbfleisch — — 1 — Schweinefleisch — — 1 ■— Hammelfleisch, gutes i — Schaaffleisch — — I — Kalbsgelünge — — 1 — Kalbsleber — — 1 Pf. Wurst blos aus Schweinen - Gelüna mit Grieben, 2kr. mehr als i Pfund frisch Schweinenfleisch. I Pf. Wurst darunter Gelüng von anderem Schlachtvieh, 2 kr. weniger, als r Pfund frisch Schweinenfleisch. kr.pf. 9 1 8 1 7 1 7 1 6 1 6 1 y 1 8 l 6 6 Polizey-Taxe. 1 ft. geräucherter Spickspeck so viel wie 2 ft. frisch Schweinenfl. 1 ft. Bratwurst mit Gewürz I — Schweinefett — —- 1 — Rinds - oder Niccenfett 1 Maas Bier, welche wenigstens 14 Grad t)c.t, wird taxirt zu rrGradzuzkr. io Grad zu 1 Maas Milch — — 1 Maas Frucht - Brandtewein, so 7 Grad halten muß — kr. pf< 2 4 6 24 13 18 16 Br 0 dtaxe u n d Gewicht. Vor 1 kr. Schwarzbrod 12 Loth 3 3J4 Q, Vor 1 kr. Weck 7 Loth Vor i kr. Milchbrod 6 Loth Vor 1 kr. Butter-Bretzeln 3 Loth 2 Q» Vor 1 kr. gemischt Brod oder Taigr scher loLoth Markt f Preise. 1 ft. Hecht — — — 1. — frische Butter — .—. auch 7 Handkase — — — 4 Eher — — — — tvj 16 18 19 8 i 4 i i 1 i 1^ 1 1 r 1 1 Markt-Preise. Meste Erbsen — — Meste Linsen — — Meste Waizenmehl — . — Meste Allendorfer Salz — Maas Niddaer Salz — kr. 64 64 90 48 12 Pf- Getraidc den fl. Städte. preise vom ä 60 kr. ur Gemas. 25.Sui id das ft Waizen 1. bis * zu 34 wiegt ft. I7S 200 150 206 den 3. Loch 2 Kor» Jul. f 26s Qu wiegt "ft? 157 180 T35 190 in Frc itttCölr Gerste mkfurt. isches S wiegt ~ft7" 140 160 120 168 Wahr Abergc Hafer ung w. wiegt Darmstadt Giessen Marburg Wezlar das Malter. das Achtel. auch das Mbtt. das Achte!. fl. 8 8 9 6 9 kr. 40 40 30 40 30 fl. 5 5 ,6 5 6 fr. 22 30 15 SO fl- 5 1 4 5 kr. 5 30 10 50 fl- 2 _5 3 5 kr. 52 40 90 13 S 84 •** ) io6 ( —< Nachricht. Da des Krosherzogs König!. Hoheit gnädigst geruhet haben, die Verwaltung der Liscplinar-Gerichtsbarkeit bey der Umversirgk einer eigenen , lyirer dem Na- rnen des academischen Disciplinar-Ge, richrs, ans dem zeitigen Recror und vier Professoren zusammengesetzten Commission zu übertragen', so'wird daS Publicum hiervon »»durch und mit dem Anfügen in Keuntniß gesetzt, daß nunmehr alle Klagen und Lenunciationen, nur mit Ausnahme derjenigen, wo Dringend- lieit der Umrande statt findet ^nichr mehr deydem 9Rcför~ sondern bey dem Dis- «iplinar - Gericht, welches jeden Sonnabend Nachmittag von zwcy Uhr an auf dem Universikälsgebaude versammelt ist, anzubringen sind, — daß es jedoch den- zenigen, die zu dieser Zeit nicht persönlich erscheinen , oder das , was sie vorzubringen haben, schriftlich einreichen wollen, freygelassen bleibt, ihre Klagen und Le- nunciationen während des Laufs der Woche bey dem Secretario Academiae ad Protocollum zu^geben?" " igog. GroSherzogl. Hessische LandeS- Uliiversität dahier. Da die bisher bestandenen gnädigsten Verordnungen in Betreff des Schul- denwesenS der Studierenden, so wie anderer verwandter Gegenstände, zum Theil von höchsten Orrs abgeänderr worden, so verfehlt »lckn nicht den Tituhun VI. deS neuen Disciplinar ; Gesetzbuchs andurch zur Kenntniß deS Publicum zu bringen. i, „ Damit die Unerfahrenheit und der jugendliche Leichtsinn mancher Studierenden nicht misbraucht werde, so Wird hiermit folgendes verordnet: Ais privilegirte Schulden sollen angesehen und daher ohne Weigerung dezahlk werden: Die Hovorarien sämtlicher academis scher Docenten, so wie der Sprach - Erer- citien- und andere Lehrmeister, Die Honorarien für Aerzte und Wundärzte, nebst den Forderungen für Medikamente, • Die Forderungen für Collegienbücher nebst dem Binderlohn derselben, Stubenlni'ethe auf ein halbes Jahr, Tischgeld und Wäscherlohn auf ein Vierteljahr , Lohn und Kostgeld für Bediente auf ein.halbes Jahr, Lohn für Friseure und Barbiere auf ein halbes Jahr, Schueiderlvhn bis zu ; fl. Echusterlohn bis z» io fl. Jedoch müssen alle dergleichen Foderun- gen, wenn sie als privilegirte angesehen werden sollen, vor Ende des Semesters, darin sie contrahirt wurden, eingeklagt werden. $. 2. Wenn ein Studierender ohne diese gesetzmässigen Schulden und vornehmlich die besonders privilegirte» Honorarien der Professoren und anderer Lehrer zu bezahlen, sich von der Universität hinweg begiebt, so soll er am schwarzen Brete vorgeladen — im Fall, daß er nicht erscheint , von dem academischen Gerichte seine Obrigkeit um Hülfe ersucht — und wenn auch dies fruchtlos bliebe, er mit der Relegation belegt werden. §. g. Gegen verschuldete Studierende soll auch, auf Verlangen der Cre- ditoren, mit Arrestirung der Koffer und Effecten, so wie , wenn die Creditoren sich erforderlichen Falls zur Verköstigung verbinden, mit Personal-Arrest vorgeschritten werden. §. 4. Studierende, welche mit der Relegation oder dem Consilio abenndi belegt worden, sollen auch nicht sofort ans derStast gebracht, sondern vielmehr sv lgnge auf dtm Harker »der in anderer — ) io7 ( — Verwahrung behalten werden, bis sie ihre gesetzmäsig contrahirte» Schulden bezahlt, oder ihren Gläubigern hinlängliche Si- cherkeit gestellt haben werden. Z. 5. Diejenigen , welche solchen Studierenden forthelfen, sollen nach den Umständen mit einer vier - bis achttägigen Jncarcer,ilion oder einer proportionirren Geldstrafe belegt werden, und sollen für den, den Gläubigern andurch zugehenden Verlust, in subsidium haften. §. 6. Allen und jeden, insbesondere den der akademischen Gerichtsbarkeit untergebenen Personen, ist schlechterdings verboten, ohne Erlaubniß des zeitigen Rectors oder eines mit der spe- ciellen Aufsicht über einen solchen Sf»- dierenven beauftragten Professe"^« , irgend einige Pfänder von einem Studenten zu nehmen'und Geld darauf zu leihen , widrigenfalls der Pfandnehmer nicht nur das Pfand unentgeltlich hcrausgeben, fonb#rn »ich mir einer namhaften Straft belegt werden soll. Besonder? soll es den Makler» verboten seyn, sich mit Pfändern von Studenten zu befassen, solche von ihnen anzuuehmen und anderwärts es sey innerhalb des Landes oder auswärts zu versetzen , und werden di« Con- travenienten , wenn sie Christen sind, mit empfindlicher Leibrsstrafe belegt, wenn sie aber Jnoen sind, ihres Schutzes verlustig erklärt und ad einigrandmn angewiesen werden. Kein Student soll auch einem andern Studenten seine Effecten zum Versatz oder Verkauf, nm ihm dadurchGeld zu verschaffen, geben, und widrigenfalls ein solcher Pfandgeber gegen.-den Pfandnehmer keine Entschädig gongöklage haben. Würde übrigens ein Student etwas dergestalt durch einen andern versetzen lassen, daß der Gläubiger nicht wissen könne, daß das Pfand einem Studenten gehöre, so soll der in diejem Hall sich,iu bona fiele befindend» Gläubiger zuvörderst seinen Regreß an den Mäckler nehmen, dann aber, wenn dieser insolvent, daö Pfand bis zur Zahlung des Pfandschillings^zu behalten befugt seyn. §. 7. Alle Bürgschaften und Jn- tercessionen eines Studenten für den andern sind ungültig. Es ist übrigens diesen das Schuldenwesen der Akademiker bctreffendenVer- fügungen der Siliy nicht beizulegen,, olS ob dieselbe ungeahndet und ohne Verbind- lichkeit zur Wiederbezahlung Schulden machen dürften; vielmehr soll-» t'“ie.nr,a gen, welche auf eine voSliche Weise, um den M^oiger zu hintergehen. Schul- ven Tentrftbire'n , als bösliche Schuldner nach den Rechten bestraft, auch von der Universität nach Umständen verwieset» werden. §. 8. Da auch in Ansehung der Stubsnmiethe oft Irrungen entstehen , so „ wird hiermit festgesetzt, daß wer im Lauf des halbeU Jahres seine Stube verläßt, oder vor Ausgang des verflossene» Hal» ben Jahrs dieselbe entweder von neuen» qemiethet, oder wenigstens nicht vier Wecken vor Ostern oder Michaelis auf» gekündigt hat, das Miethgeld vom ganzen halben JaKr zu bezahlen oder eine» andern annehmlichen Miethmann zu stelle» schuldig seyn soll." GroSherzogl. Hessische LaudessF Universität dahier. *** ’**• polizry, Ppblicandum. Da seit geraumer Zeit von mehrere« der hiesigen ledigen Burgerssöhnen {ob, wohl , 'als Handwerksburschen, deS Nachts auf den Strassen häufige, sogar die öffentliche Ruhe und Sicherheit,sth»> lende Ungezogenheiten 'verübt worde«'; so wir-. — ) log ( — wirb, um den gefährlichen Folgen, welche dergleichen nächtliche Stöhrungcn der öffentlichen Ruhe nach sich ziehen können, auf alle nur mögliche Weise zuvor zu kommen, hiermit verordnet, daß ledige Burgerssöhne und Handwerksbur- sche sich deö Abends nach loUhr nicht auf den Strassen aufhalten sollen, wobei denselben zugleich bekannt gemacht wird, daß diejenigen von ihnen, welche Abends nach roUhr auf der Strasse an- gekrvffen werden, ohne sich wegen ihres Aufenthalts auf der Strasse durch noth- Geschäfte legitimiren zu können, Lurch die ^»"»"ille arretirt, und nicht allein auf die Hauptw»^., gebracht und daselbst über Nacht behalten, rUnt.rn auch noch ausserdem nach Befinden bestraft werden sollen. Giessen den 22ten Juni 1808. Grosherzvgk. Hess. Polizey- Deputarion das. Bekanntmachungen. i) Künftigen Dienstag den zten d. M. Nachmittags um 2. Uhr, sollen in dem Gasthaus zum;Einhorn I) 2 Paar Fahrochsen, 2) 3 Küh, 3) 4 Schweine, L 4) a Wagen, 2 Pflüge nebst allem Zu- gehor, öffentlich und gegen gleichbaldige baare Zahlung verkauft werden. Giessen den Neu Jul. 1808. D i e'tz. 2) Da in brs Grosherzog!. Reg. Rüth Reußsst Garten unter den alten Elchen schon häufige Diebstähle geschehen, so verspricht er demjenigen welcher ihm Beweiß gegen dergleichen Diebe verschafft, ü fl. Trinkgeld. Reuß. 3) Die herausgekommene Nummern der den rsten August in Wien bezahlt werdenden Niedervsterreichischen Obligationen, sind bei mir gegen gkr. Nachschlaggebühr zu erfahren ; auch über-' nehme ich gegen billige Provision, Die. Eincassirung dieser Papiere. Wezlar den i/tenJuui 1808. Friedrich Müller. 4) Montags und Dienstags den 4. und zten des nächsten Monats Juli, sollen allerlei Effekten, bestehend in Weißzeug, Bettwerk, Kleidungsstücken, Holz, und Schrelnerwerk, Zinn, Kupfer, Messing und Eisen, auch sonst allerhand Hausrath, in des verstorbene« Herrn Regie- rungü-Secretär Diehl Behausung auf dem Asterwege, sedesmalen Bormittags um y und Nachmittags um 2 Uhr gegen gleich baldige baare Bezahlung, sodann Donnerstags den /feit bemeldrten Monars Nachmittags um 2 Uhr. bas™ einem geräumigen Vorder - und Hinterhause bestehende Wohngebäude selbst, nebst dem dabei befindliche» groscn Garten, unter denen bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werde«. Man macht dies den Steiglustigen hiermit unter dem Anfügen bekannt, daß derjenige, welcher gedachtes Wohngebäude und Garten vor der Steigerung?!» Augenschein zn nehmen wünschet > 'sich deswegen bei dem Unterzeichneten zu melden hat. Giessen am 24ten Jun. 1808. Vermöge Auftrags. Rauch, Advoeat. 5) Ein junger Mensch von guter Er» Ziehung und mit allen nöthigen wissenschaftlichen Kenntniffen versehen, wünscht als Hofmeister angenommen zu werden. Bei Ausgebern bas Naher/. (Hierzu eine Beylage.) B e y l a g c. Bekanntmachungen. i) Zwey ganz neue, für eine mit- telmastge Haushaltung paffende Stuben, »ebst einer geräumigen Küche und einer Kammer, nebst einem Vorplatz, der aufVerlangen, in den ersteren Tagen , zu einer Stube eingerichtet werden kann, welches alles auf einem Gang befindlich ist, wie auch ein Bodep, und nach Umständen, ein Keller, stehet, zwischen dem Markt dahier und der Stadtpforke, zu verleihen, und kann alles sogleich bezogen werden. Ausgeber dieses BlattS wird nähere Auskunft geben» e L) Auf dem Selzersweg ist eine geräumige Scheuer zu verstehnen. Bei Ausgeber» ist Vas Nähere zu erfragen. 3) Iwey Stuben ohne Meubles stnd in der Wallthorstrase zu vermiethen, die sogleich bezogen werden. Bei Ausgebern ist zu erfahre» wo? 4) Es steht dahier ein gutes Cla- vier zu verkaufen. Wo? erfahrt man bei Ausgeber dieses Blatts. 5) Scharkotten-Zwiebekn der Schoppen s ükr., sind zu bekommen, bei Christian Friedrich Hopfner, auf dem Billard. Dienst»Anerbieten. Es wird ein tüchtiger Bauern Dur, fche, der mit Pfert^n umzugeben weiß, i» einem guten Hause in ($}! e ff e in Dienst gesucht, der sogleich angetreten werden kann. Das Rädere erfahrt man bei Ausgebern dieses Blatts, wenn man sich hgidigst meldet. Gottesdienst am z. Iulii. In der Burgkirche. Morgens Herr Kirchenrakh Buff. Nachmittags Herr Freiprediger Langsdorf. Morgen den z. Jul., haben daS Frischbacken: Hr. Müller in den z Kro» ne», in der Neustadt, und Bäckermeister Schiefers Wittib, auf dem Selzersweg. Ein-- unv Auspafsirte. Am 24. Sun« Hr. Major v. Schenck, von Hermanustein. Hr. Rittmeister v. Schenck, von Welkershausen. Frau Majorin v. Flies und Fraulein Vultee, von Hanau. Hr. Inspektor Bär, von Ech» Sei. Hr. OeconomusMylmö, von Grünberg , log. im Einhorn. Eod. Die Hr». Handelsleute, Hof, von Darmstadt, und Ldenberg, von Barmen , log. im Löwen. Am 2;. Jun Baron Disterne, Ml- riister, von Slurtgard. Hr v. Stephans und Hr. v. Plimoet, von Basel.' Hr« Rarh Wigeier .und Hr. Docror Borck-- hardt, von Cassel, log. in der Post Cov» Hr.Amtmann Bait, von Memmingen. Die Hin. Kaufleute, Müller, von Cölln, und Beding, von Hanau, log. im Einhorn. Eod. Hr. Doctor Dicvrde, vonOS- «abrück, log. im Löwen. Am 26. Jun. Hr. Graf v. Sonneberg, von Cassel. Hr s. Käfsr, Kaufmann . von Amsterdam , log. in der dost. Eod. Hr Pfarrer Brei den stein, von Marburg. Die Hrn. Kaufleute,- tzessx von Cölln, und Schmidt, von Berlin log. im Einhorn. - * Eod Hr. Ulrich, Handelsmann, von Berlin, log. im grünen Ba«m. 1 Sw V*3* — ) o ( Beerdigte bei der Stadtkicche. Am 17.,Jun. Elisabeth Löberin, alt 8S Jahr. Ain i8. Jun. Der Burger und Schreiner, Heinrich Conrad Christian Müller, alt 56 Jahr. Am 29. Jun. Philipp Carl, deS Burger und Rothgerber, Georg Balthasar Hammels, Sohn, alt rz Tage Am 28- Jun. Maria, des Burger und Metzger, Philipp Vogt , Tochter, alt g Jahre 2 Monat. Am 29. Jun. Johann Sebastian, des Buaer und Nagelschmidt, Johann Friedrich Need, Sohn, alt 6 Tage. Getaufte bei der Burgkirche. Am 2g. Jun. Hrn. Cantons-Schrei- ber Venator, «in Sohn, Namens Wilhelm Christian Carl Ferdinand, Bopulirte bei der kathol. Rirche. Am 17. Sun. Hr. ErnrstuS Xucvx><= fuS Jnkebrand, Odristlieutenant bei der Grosherzogl. Hess. Reftrv - Brigade dahier, mir der Demoiselle Dorothea Müller , beide aus Mainz. Getaufte bei der katholischen Birche« Am 29. Jun. Dem Hrn. Major und der Militär-Wissenschafren auf der hiesigen Universität Professor, Johannes Gerbarduö Jvsephus Cämmerer, ein Sohn, Namens Rudolph Emil Karl Joseph. Beerdigte bei der kathol. Rirche. Am i8> Jun. Anna Katharina, an» Dünheim, bei Oppenheim, des Görg Wittner aus Erfurt, Ehefrau, alt 37 Lahr. Am vj. Jun. Hr. Kissel, Particu- lier, von Mannheim. Hr Kaufmann Münch, auö dem Holsteinischen, log. im Einhorn. , Ä Am 28. Jun. Prinz Baori, in K. Franzds. Diensten. Hr. Schenck, Kauf- tnann, von Bacharach, log. im Einhorn. Eodem. Hr. v. Senden und Hr. v. Pflüger, von Hannover, log. im Ein« Am 29. Jun. Hr. Sturm, Kaufmann, von Frankfurt, log. im Einhorn. Eod. Hr.Volmar, Kaufmann, von Elberfeld, log. im Löwen. Am 30. Jun. Hr. Grafv. Leitungen, »on Jlmstadt. Hr. Rath Jost, von Ber- lenburg. Hr. Pfarrer.Beck, von Breidenbach. Die Hrn. Kaufleute, Seien» des, von Lausanne, und Goldschmidt, von Cassel, log. im Einhorn. Eod, Hr. Lampert, General-Post- Inspektor, von Cassel, log. in der Post. Eod. Hr. Kaufmann Schmidt, au- Bayern, log, im Hirsch. Äusser den Gasthäusern logiren: Am 24. Jun. Hr. Lieutenant von Zangen, in Nassauischen Diensten, log. »ei Hrn. Sbristlieutenant v. Zangen. Am 29. Jun. Hr. Geheimerrath Minnigerode, nebst Familie, von Arns, »erg, log. bei Hrn. Superint. Schmidt. »*» *»* ••• Getaufte bei der Stadtkirche. Am 26. Jun. Dem Burger und Nagelschmidt, Johann Friedrich Reeb, ein Sohn, Namens Johann Sebastian. Am 28» Jun. Dem Postknecht, Caspar Wagner, ein Sohn, Namens Johann Philipp«