Giesser Aozelgllllgs-Blükkckcn. Samstags den 9. Mai 1807. Nro, XIX. Polizey - Taxe. 1 ft. Ochsenfleisch — — auch 1 — Kühfleisch — — auch 1 — Rindfleisch — — 1 — Kalbfleisch — — 1 — Schweinefleisch — — £ — Hammelfleisch — — 1 — Schaaffleisch — — 1 — Kalbsgelinge — — 1 — Kalbsleber — — I — Wurst — — — I — Bratwurst — — I — Schweinefett — — I — Rindsfett — — kr.a 10 9 8 9 7 5 11 10 5 5 10 15 22 20 >f. g 1 1 1 ] 1 i 1 1 1 1 __ polizey # Taxe. 1 ft. lnnlandischeSaife — 1 — innland. Unschlicht--Li6)ter 1 Maas Bier, so 12 Grad halt so io Grad halt 1 Maas Milch 5— ' — 1 Maas Frucht - Brandtewein, so 7 Grad halten muß — fr. a 20 V 26 4 3 6 32 1 Brodtaxe und Gewicht. Vor i kr. Schwarzbrod 12 $cfl) 1 Q. Vor 1 kr. Weck 6 Lorh 11/4 Q. Vor 1 kr. Milchbrod 5 Lokh 1 1/4 Q. Vor 1 kr. Butter-Bretzeln z Loth 5/8 Q. Vor 1 kr. gemischt Brod oder Taigr scher 9 Loth 1 1/8 £>. Markt-Preise. 1 ft. Hecht — — — 1 — Karpfen — — 1 — frische Butter — — auch 1 — geschalte Hirse— — 1 — grob geschalte Gerste — l — klein geschalte Gerste — kr. 16 17 18 8 4 10 i M M 1 1 r* Markt - Preise. 7 Handkäse — — — 6 Ever — — — — 1 Meste Erbsen — — 1 Meste Linsen — i Meste Waizenmehl — 1 Meste Allendorfer Salz — 1 Maas Niddaer Salz — kr. 8 4 64 6z icfc 4£ 12 ipf. 1- Getraidepreise vom 2. Mai bis den 9. Mai, in Frankfurt. Währung den fl. K 60 kr. und das ft. zu 34Loth 2 ^Quint CölnischeS Silbergew. St ädte. Gemas. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer wie nt fl. kr. ft. fl. 1fr. ft. fl.lkr. ft. fl. kr. ft- Darmstadt das Malter. 8 15 I7S 6| 5 157 447 14a 2 47 90 .-Giessen das Achtel. IO 20 200 7 30 180 6|- 160 i 5- 135 auch 9 130 7 — 1 4,40 Marburg das Mött. 8 j— 150 5 36 m 440 120 1 5,10 «WM» Wezlar das Achtel. 11 206 8 20 190 6 — 168 4I- 84 — ) 74 ( Ludewig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalen rc. rc. Ungeachtet darüber, wie Unsere herrschaftliche Gelder und Gefalle von den Unterrhanen, insofern sie in deren Entrichtung saumselig sind, beigebracht werden sollen, schon mehrere dringende Verordnungen vorliegen; so haben Wir doch in Erfahrung bringen müssen, daß darnach nicht überall mit gleicher Sorgfalt bisher gehandelt wurde. Dteserwegerr, und weil in den verschiedenen Theilen Unsers Grosherzogrhums hierin, zum wahren Nachthe.l Unserer lieben und ger- treuen Uürerthanen, gänzlich von einander abweichende Verordnungen, und theilb sehr zweckwidrige Einrichtungen starr finden, haben W>r gnad-gft bejchlos- sen, darüber nachstehende allgemeine — für Unsere sämtlichen Provinzen undLan- deotheile verbindliche — Verordnung zu erlassen, weicher vorzüglich solgenve beide Wahrheiten zum Grunde liegen: a) daß eine gute Finanz - Einrichtung nicht in Ordnung zu erhalten ist, wenn nicht mit Sicherheit auf das Einkommen der Staats - Bedürfnisse gerechnet werden kann ; und K) daß es den Unterrhanen Zum wahren Wohl gereicht, wenn sie ihre Schuldigkeiten zu rechter Ae't jedesmal entrichten, und ihnen nicht verstarret wird, solche bis zu grosen Summen anschwellen zu lassen, als worauf in der Regel ihr unausbierblicher Rum erfolgt. Hieraus fiießt, und deshalb verord- Aen Wir guadlgst: §. r. Keiner Unserer verrechnenden Diener darf, ohne besondere Erlaubmß, mit ei/ Dem einzigen Posten in seiner Rechnung liquidlrem Alle Posten, worüber er diese Erlaubmß m der ihm y^Kesetzkktt Behörde nicht beibringen oder von denen er auf eine Weise, die aus dem Nachstehenden sich ergeben wird , nicht zeigen kann, daß er zur Beitreibung derselben alles, wa§ in seiner Macht stand, gethan hat, sollen ihm in der ListUldation gestrichen — zum propren Receß geschrieben — und auch gleich von demselben beigetrleben werden. §. 2. Der verrechnende Diener soll den Debenten, spätestens vierzehn Tage nach dem Verfall - Tage jeder zu enlrichken- deu Schuldigkeit, an die Bezahlung oder Lieferung derselben schriftlich erinnern, und daß diereo geschehen ist , sich von demselben bescheinigen lassen, 2's ist hiermit jedoch nicht gemeint, daß er einem jeden Schuldner einen ordentlichen Mahnbrief schreiben soll; sondern er kann, wenn z. B. mehrere Schuldner in einem Orte sind, über deren Schuldigkeit eine Liste verfertigen, lind solche dem Unter Erheber, Schultheisen, Bürgermeister, oder wer, nach den bestehenden Lokal Verfassungen, zu deren weitern Besorgung verbunden ist, zuschicken, damit diese die Schuldner mahnen, und neben der Liste, welche hierzu rabellaruch eingerichtet jeyn kann, durch Beischreibung der Debenten Namen sich bezeugen -assen, daß sie sie an die Bezahlung oder Lieferung wirklich erinnert haben. Diese jo bescheinigten Ennnerungs - Schreiben werden hernach dem verrechnenden Diener wieder zugeschickt. Für die hieraus entspringende Mühe bat der Unter-Erheber oder Schultheis, Bürgermeister u. s. w. von siwem der Schuldner zwey Kreuzer für sich zu verlangen §. z. Erfolgt binnen acht Tagen nach der Ermuemrrs- also spätestens drei Wochen ) 75 ( »ach dem Verfall - Tage die Bezahlung oder Lieferung nicht; so muß der verrechnende Diener die bescheinigten Enn- nerungsschreiben dem Justizbeamten zur Beitreibung der Schuld zustellenund sich von demselben solches bescheinigen lasten, widrigenfalls er als Selbstfchuldner an- gesehen werden soll. (Der Verfolg künftig,) Nachricht. In dem hiesigen Wochenblatt Nro. XVII. ist eine Ankündigung der Juden Jacob Kaufmann und Isaac Herz Hemberger von hier eingerückt gewesen, wodurch sich dieselbe erboten, für die Aem- ter, welche Fourage für vie Kaiserl. Fran- zbs. Truppen anhero zu liefern haben, solche in dem Preis zu 36 fr. p. Ration abzuliefern. Weil dies ui Vergleichung des Gewichts, nach dem die Rationen abgelleferr werden müssen, nicht anderst als auffallend erscheinen können, so bat man sich veranlaßr gesehen, die beide Juden deshalb naher vernehmen zu lassen. Hierdurch hat sich daun ergeben, daß dieselbe unter den angebotenen Rationen keineswegs solche verstanden, wie sie in das Magazin in dem Gewicht zu 12 Pf Hafer 15 und refpetiive 18 Pf. Heu uud 10 Pf. Stroh adgeliefert werden müssen, sondern solche, die sie von andern Lieferungen übrig gehabt, und nur aus 8 Pf. Hafer, 8 Pf. Heu und 4 Pf. Stroh bestehenauch daß ihr ganzer Vorrat!) nur 5. bis 600 Rationen nach dem lezt- gedachceu Gewicht ausmacht. Damit nun nicht AeMker durch jene Ankündigung irre geführt werden, und sich vergel>'iche Kosten machen mögen, W-rd dies hierdurch zur öffentlichen Wissenschaft gebracht Giessen den zten Mai 1807. Gros Herzogs. Hess. Kriegs -Com- missiow das. LekanntmachuttgM. 1) Da gegen den Johannes Euler Zimmermann zu Kirchgöns eine betracht- liche Schuldensumme eingeklagt worden, zur weiteren Verfügung in der Sache aber vor allen Dingen erforderlich ist, den Passiv - Stand des gedachten Eulers genau festzufetzen, so werden alle bekannte wie unbekannte Gläubiger des oderwahnten Johannes Eulers zu Kirch- göus hierdurch editierter vorgeladen, so gewis in dem zur Richtigstellung dieser Schulosache auf Mourag den Uten May dieses Jahrs anberaumten Termin, entweder in Person , oder durch einen hinlänglichen Bevollmächtigten zu erscheinen, und ihre Forderungen gehörig zu Iiquidircn, oder sich der gänzlichen Präklusion derselben von dem Eulcrischen Vermögen zu gewärtigen. Langgöns den 2Oten April 1807. Grosherzogl. Hess. Amt das. C. G. v. Zange n. 2) Adam Schmidt von Darmstadt, geht von hier den zoten Mai als Bote 'der Grosherzoglich Hessischen Truppen, zur Armee ab. Wer etwas dahin abzu- schick'eu hat, kann solches einige Tage zuvor im gvlduen Löwen dahier übgeben, Giessen, den 8ken Mai 1807. * 3) Ein bedeutender Stock Heu, wie auch 10 bis 12 Zentner Grummet, sind allhier zu verkaufen. Bei Ausgebern erfahrt man: wo? 4) Drei Stuben, i Kammer, Küche, Keller, und verschlossener Holzplaz, sind zu vermiethen, und können sogleich bezogen werden. Bei Ausgebern das Nähere. 5) Es wird ein junger Mensch in ek- neu Dstnst gesucht, der mit Gartenarbeit K„.a,e°b‘ -yn,. Gebrüder Bulle, Han- tc‘^ne' vmi Altenfeld, log. -m Löwen. hn„ ^nJlTt Mai. Hr. Hauptmann Leder, vu L-uijeidorf. Hr. Kriegsconnnissair Mayer, von Wiesbaden, log. im Einhorn. . ° 2lm 6. Mai. Hr. Geheimerrath Affe- «an», von Brnunfeis. j?r. Knufmnm, Coiigin, von Mainz, log. in der Post. Hrn. Kaufleute, Sraudin, von Lbeilburg,. Mayer, von Grünbera, Karcher und Emmel, von Hanau, log. im Einhorn. ö n,^06' ^r'«nf‘>rm W°>f, V0N Win. ("’k- H'- Aic^ander unv Äonsorre», Rapp!!,. ' a”6 31 a""' »n Setaufte bei der Stadtkirche. Am 3. Mai. Dem Burger u. Seifen» steder, Balthasar Schmall', ein Sohn, Namens Johann Gottfried. Am 7. Mai. Dem Burger und Becker, Johann Moriz Walenfeis, ein ^ohn, Namens Joh. Balthasar Leon- hare- Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 1. Mai. Johann Moriz, Hrn. ^eremias Consianz, Sripendiatenprobsten mid Mezgers, Sohn , alt 24Jahr 4 Mon., 13 Tage. ' ' * Am 3. Mai. Marie, des Burger u» Schuhmacher, Nikolaus Bergs, Tochter, alt Z Jahr. ö ' 1 ahn 4. Mai. Der Burger und Mer- fler, Heinrich Valentin Möhl, alt 27 Jahr, io Mon. 5/ Am 6. Mai. Christoph Jakob, des Burgers und Schneidermeisters, Philivv Jakob Koch, Sohn, alt 32 Jahr. Am 7^Mar. Hr Johann Christian Jeremias D.ch, P. R. Kandidat, alt 44 Jahr, 19 Tage. ' beit umzuzeben weiß, zugleich aber auch auf entern Billard gebraucht werden kann. Nähere Nachricht erfährt man bei Ausgebern dieses Blattb. 6) Gutes Lagerbier, die Maas zu 6 kr., ist zu haben, bei Johann Philipp Reiber, in der Neustadt. Ronzert - Anzeige. Da ich geionnen bin, vor meiner Abreije noch ein öffentliches Konzert zu veranstalten, so habe die Ehre dem Pu- blico anzuzeigen, daß ich selbiges auf kommenden Sonntag als den loten dieses in dem Buschlscheu Saale geben werde, wozu td) sämtliche Mustkliebhaber hiermit gehorsamst einlade. Dcr Anfang ist urn 5. Uhr, und das Entree 36 fr. Th 0 mas. Gottesdienst am 10. Mai. In her Sr. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superinrend. Palmer. Nachmittags Herr Inspektor Buff In Der Burgkirche. Morgens Herr Inspektor Buff Nachmittags Herr Professor Dieffenbach. Morgen den 10. Mai, haben das Frischbacken, die Beckermeister: Schiefer, auf dem Neuenweg, und Ebel, an der Kuhgaß. Ein- und Auspassirte. Am 2. Mai. Baron v. Winflngroth, von Stuttgard. Hr. Kaufmann Kaspary, von Mannheim. Hr. Feuerling und Compagnie , Handelsleute von Schmalbach, log. im Einhorn. Am 3. Mai. Fran Majorin von ! Fries, von Hanau. Die Hrn Kaufleute, Zimmermann, von Strasburg, Revur, ! von Magdeburg, log. im Einhorn.