Anzetgtlngs-Blätttken. Samstags den 5. Decembr. i8°7» Nro. xxxxix. ■RSBCaßSSSSääKä Polizey - Taxe. kr. pf. I ft. Ochsenfleisch — — 10 1 auch 9 kr. 1 pf. auch 8 1 i 1 — Küh fleisch — — 8 1 auch 9 1 1 — Rindfleisch — — 7 1 1 — Kalbfleisch — — 1 I --- Schweinefleisch — — 9 1 I — Hammelfleisch — — 8 1 i 1 — Schaaffleisch — — 1 — Kalbsgelunge — — — 1 — Kalbsleber — — l Pf. Wurst blos aus Schweinen - Gelüng mit Grieben, 2 kr. mehr als i Pfund frisch Schwelnenfleisch. I Pf. Wurst darunter Gelüng von anderem Schlachtvieh, 2 kr weniger, als i Pfund frisch Schweinenfleisch. 7 polizey - Taxe. 1 Pf. gcrancherter Spickspeck so viel wie 2 Pfund frisch Schwei- tKnfletfd). 1 ft. Bratwurst — — t — Schweinefett — — £ — Rindsfett — 7* £ Maas Brer, so 12 Grad halt so ivGrad halt 1 Maas Milch . — — 1 Maas Frucht - Brandtewein, so 7 Grad Kalten muß — kr. pf. 15 — 20 — 18 — 3 2 6 — 24 — Br 0 dtaxe und Gewicht. Vor l kr. Schwarzbrod i^Loth z l/2 Q. Vor i kr. Weck 7 €0rb 21/2Q. Vor 1 kr. Milchbrod ' 6 Loth 2 1/2 Q. Vor 1 kr. Butter-Bretzeln 3 Loth 3 1/4 Q. Vor £ kr. gemischt Brod oder Taigs scher uLoth l Q. Pf- 24 gHandkase 3 Eyer — kr. 64 64 90 48 12 Markt-Preise. 1 ft. Herdt — — — 1 — frische Butter — — auch Markt - Preise, i Meste Erbsen — 1 Meste Linsen — 1 Meste Waizenmehk — i Meste Allendorfer Salz 1 Maas Niddaer Salz ifr.lpf« 116 — Getraidepreise vom r8. Nov. bis den 5. Dec., m Frankfurts Wahrung dm fl. a 60fv. und das ft. zu 34M 2^QumtColmschesS,lbergew. Städte. GemaS. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt Hafer wiegt fl. kr. ft. fl. kr. ft. fllkr. ft. ft. Darmstadt das Malter. 7 10 I7S 5 2 157 425 140 2 46 90 Giessen das Achtel. 7 24 200 5 20 180 4 56 160 3 30 lZ5 auch — —— 5 30 5 “ —— —— Marburg das Mött. 6 30 150 4 — r?5 3 20 120 I 48 Wezlar das Achtel, 8 j3° 2C6 6 20 190 4Z0 168 340 84 Beschlus der im vorigen Stück abgebrochenen Grosherzogl. Hess. Verordnung. §. 9- V. Nähere Bestimmungen kn Anse, hung der Verbindlichkeit zur Sporteln, Vorlage im verhält, nis der Partheien gegen einander. Da, so lange in einer Sache über den Kosten -Punct noch nicht rechtskräftig entschieden ist, zuweilen Zweifel entsteht, welchem von beiden Theilen die Bezahlung der Sporteln Vorlagsweise obliege; so sind hierüber fvlgendeReaeln zu beobachten: i) Jede einzle richterliche Verfügung ist, in Ansehung der, dafür zu be- Za>)!enden Taxe, demjenigen Theile, der sie Zu na ch st veranlaßt hat, zur Last Zu schreiben So kommt z. B. das, auf die Klagschrift, an den Beklagten ergehende (If cretmn communicatorium ouf Sie Rechnung des Klägers, dasjenige aber, welches aufdie Erceptions-Schrift, an den Kläger ergeht, auf die Rechnung des Beklagten. Wenn eine, sich in inora ag.entli besindende Parthei um Gestattung eines andern Termins bittet; so kommt das, dadurch veranlaßte Dekret auf ihre eigne Rechnung, auf die Rechnung seines Gegners aber, wenn dieser dasselbe durch seine Contumacial- Anzeige veranlaßt hat, u. s. w. ä) Solche richterliche Verfügungen, welche der Richter, ohne besondere Veranlassung von der einen oder der andern Seite, von Amtswegen erlaßt, z. B. Citatio ad audiendam fentpntiam und dergleichen, kommen zur Hälfte auf die Rechnung des einen und zur Hälfte auf die Rechnung des andern TheilS. 3) Vorbescheide und End - Urtheile, welche auf vorgängige beiderseitige Ver- 19 4 ( Handlung erkannt werden, sind ebenfalls beiden Partheien zu gleichen Theilen, Vorlagsweise, in Rechnung zu bringen. 4) Werden, in Appellations-Sachen, die vollen- Apvellations - Prozesse erkannt; so har der Appellant die, dafür gebührende Sporteln — insofern sie nicht, m den Westphalischen Sachen, schon früher hinterlegt sind (§-.4.) — Vorlagsweise ganz zu bezahlen. Eben dieses sinder auch Srarr, wenn die Ap- pellarions - Prozesse abgeschlagen werden, nur mir dem Unterschiede, daß alsdann der Appellant, auch wenn er in dem Abschlags-Bescheide nicht ausdrücklich in die Kosten condemnirt ist , von seinem Gegner in keinem Falle die Erstattung, dieser Sporteln, oder eines TheilS derselben, fordern kann. — §. 10. VI. Terminus a csuo der Verbindlichkeit dieser Verordnung. Die vollständige Würkung gegenwärtiger Unserer Verordnung soll mit dem iten Januar künftigen Jahrs ihren Anfang nehmen. Bis dahin aber soll eS bei jedem Unserer Justiz - Collegiett noch nach der bisher, in dieser Materie, bestanden habenden. Observanz gehalten werden, — VII. Schluß. Wir befehlen also Unfern sämtlichen Justiz^ Collegien , Sporteln - Recepto- ren und Procuratoren , so wie Allen, die es sonst angeht, daß sie fick hiernach, iu vorkommenden Fallen, auf'ö Genaueste unterthänigst achten. Zu dem Ende haben Wir gegenwärtige Unsere Verordnung im öffentlichen Druck ergehen, und in sämtlichen. Unserer Souverainetät unterworfenen Lan^ den gehörig, promulgiren lassen» Urkund- — ) 195 ( — Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des hierauf gedruckten Staats- Siegels. Darmstadt den Lvten Sept. 1507» ( L. St) Ludewig. Frh. v. Lehmann, Staatsminister. Vorstehende Verordnung wird zu Folge höheren Auftrags zu Jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht. Giessen den üten Nov. 1807. Bürgermeister und Rath daselbsten. polizey # publicandum. Da man wahrgenommen hat, daß mehrere der hiesigen Brandweinzäpfer dem Brandwein welcher nicht mehr als sieden Grade hat, eine gelbe oder rothe Farbe geben, und sodann denselben um einen höhern Preis verkaufen , dieses aber zur offenbarsten Vervortheilung des Publikums gereichet, indem nicht die Farbe, sondern die Mehrheit der Grade eine Erhöhung des Preises des Bra-nd- weins bewirken kann; so wird hiermit nicht nur allen und jeden Brandweinverkäu- fern bei nachdrücklicher Strafe verboten, den Brandwein unter dem Vorwand der Farbe höher zu verkaufen, sondern cs wird auch das Publikum von diesem Verbot hierdurch benachrichtigt, und zugleich aufgefordert, denjenigen Brandweinschenk, welcher darwi- der handeln sollte, anzuzeigen, damit derselbe zur gebührenden Ahndung gezogen werden könne. Giessen den ztenDecemb. 1807. Grosherzogl. Hess. Polizeydepu- tativn das» Ediktalcitatiorr> Anna Maria Frizin von Staufenberg ist mit Hinterlassung einer gerichtlich hinterlegten lezten Willens-Disposition verstorben. Alle Interessenten werden demnach hiermit vcrgeladen, in dem auf Samstag den igtett Dec. d. I. bestimmten Termin versönlich oder durch genugsam Bevollmächtigte vor dieser Gerichtsstelle zu erscheinen, und sich der Eröfnung der gedachten lezten Willens-Verordnungzu tzewärtigen. Giessen den 21. Nov. 1807. Grosherzogl. Hess. Landamt das. F 0 l! e n i u s. Bekanntmachungen. 1) Da mit dem lezten dieses Monats der halbjährige Zeitungslermin zu Ende gehet; so ersucht man diejenige Herren, welche die Zeitung ferner zu lesen Willens sind, längstens in 14 Tagen die Pränumeration , ohne welche keine Zeitung beschrieben werden kann, dafür einzusenden, damit man solche gehörig fortzuliefern im Stande ist. Giessen am gten Dec. 1807. Grosherzogl. Hess. Postamt. 2) Dienstags den 8ten Decembee Nachmittags um 2. Uhr sollen in dem Keller des Hrn. Forstrath Klingelhöfcrs wieder eine gross Parrhie Burgunder- weine, theils Faß - theils Vouteillenweise, an den Meistbietenden versteigert werden. Glessen den 2vten Nov. 1807. Dietz. 3) Ein Logis für eine stille Haushaltung, bestehend in 2 Stuben, 2 Kammern , ( ohne Meubles,) Küche, Keller und Holzplaz, ist zu vermiethen, und kann mir Anfang des neuen Jahrs bezogen werden. Das Nähere ist bei Ausgebern dieses zu erfragen. 4) Bei dem Burger und Peruken- macher Franz allhier, "wohnhaft auf der Mausburg,ist eine Parthie Buchsbaum zu —— ) ( Zu verkaufen. Der Korbvoll zu zehn Kreuzer. 5) Frische Bremer Brücken, oder Neunaugen, sind zu haben , bei Dominicus Rossi. 6) Die Wittib des verstorbenen B. und Sremvecker, (Gottfried Schwabs, ist gesonnen , eine Strick, Schule zu errichten, und jungen Mädchen hu Sm» cken Unterricht zu ertheilen. Gottesdienst am 6. Dec. In der Sr. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superinkend. Palm-r. Nachmittags Herr K-rchenrath Buff. In der Burgkirche. Morgens Herr Kirchenrath Buff. Nachmittags Herr Professor Lieffenbach. Morgen den 6.Decmbr., haben das Frischbacken; Hrn. Kirchensenior Kochs Wittib, und Bäckermeister Georg Roll in der Neustadt. ' tZinf und Auspa ssirte. Am 25. Nov Die Hrn. HandelS- iente, Lindhauser, von Nidda, und Helwig , von Lich, log im Löwen. Am 26. Nov. Hr. Kaufmann Krü- üemeyer, von Minden, log. im Einhnrn Am 27. Nov. Hr. Reis und Hr. Eckstein , Regierungsräthe, von Hanau. Hr. Amtsassessor Dusais, von Homburg, log. im Einhorn. Eod. D-e Hrn. Handelsleute, Preu- nel, Schönheit, und Michels, aus Thüringen , log. im Hirsch. Eod- Hr. Loesigue, Handelsmann, von Winkerberg, log. im Löwen. Am 28« Nov. Baron v. Kopp, Ge- l^imerrath, von Lich. Hr. Lunmann, Born 1n 27 Nov. Dem Burger u Mez- ger, Johann Balthasar S.,ck," em Sohn, Namens Johann Philipp. Am 2. Dec. Dem Burger, Heinrich Tochter, Namens Johanuettr Marie Luise. Beerdigte bei der Stadtkirche. . 29- Nov. Anna Margaretha, des verstorbenen Burgers und Schuhmachers , Balthasar Franz, hinterlassene Wittwe, alt 77 Jahr, 18 Tage. Am 2. Dec. Conrad Earl, des Burgers und Sattlers, Joh. Heinrich Friedrich Jungs, Sohn, alt 5 Monat. End. Charlotte Philippine Sophie, des Burgers und Schneidermeisters, C Hntter's, Tochter, alt üMon., 10T.' Gstaukte bei der Burgkirche. Am 2. Dec. Dem Invaliden, Heinrich Huhn, ein Sohn, Namens Johann Daniel. Eodem. Hrn. Regierungs-Sekretär üubr, eine Tochter, Namens Caroline Emilie. Beerdigte bei der Burgkirche. Am 30. Nov. Anna Mar-a, deS Stock- und Zlichthauswärters, Conrad Wambach, Ehefrau, alt 4z Jahr. Am 2. Dec. Johannes Ludwig, deS Herrn Geheimenkammerrath Langsdorfs, Eohn, alt 2 Monat. 1 '