Gt esser Anzetgungs-Blättchen. Mo. X. Samstags den iv.März. 1804* polizey - Taxe. t ft Ochsenflklsch — — auch -x — Kühfleisch — — auch X — Rindfleisch — — 1 — Kalbfleisch — — I — Schweineffeisch— —■ 1 — Hammelfleisch — — I — Schaaffleisch — — 1 — Kalbsqelinge — — 1 — Kalbsleber — — I — Wurst — — — I — Bratwurst — —- 1 — Schweinefett — — I — Rindsfett —- — 1 1 1 1 1 1 Polizey # Taxe, ft iunländische Seife — — innland. Unschlicht-Lichter — Span - Sau — — Maas Bier so io Grad hält — — so 12 Grad hat Maas Mitch — - Maas Frucht - Brandtewein ' Pf' kr. 20 24 IO 3 4 6 32 5 5 8 - 15 ™ 20,- 18 ~ Br 0dtare u n d Gerricht. Vor 1 kr. Schwarzbrot) i$ Lotch 3 1/2 Q. Vor i kr. Weck 6 Lotfl 3 1/4 Vor 1 kr. Milchbrod 5 Loth 3 1/4Q. Vor 1 kr. Butter-Bretzeln z Loth 15/8 Q, Vor 1 kr. gemischt Brod oder Taig- scher io Loth 11/2&. Markt f Preise. kr. Pf. Markt-Preise. kr. Pf. i ft Hecht — — — 16 — 4 Handkäse — — — 4 —- l — Karpfen -- — — 4 Eyer — — — , 4 1 — frische Butter — — 19 1 Meste Erbsen — — 40 <■* auch 18 — 1 Meste Linsen — — 48 1 — geschalte Hirse— — 8 1 MesteWaizenmehl — — 90 — 1 — grob geschalteGerste — 4 ■w 1 Meste Allendorfer Salz — 48 —* I — klein geschalte Gerste — 10 — 1 Maas Niddaer Salz — 10 ---------------------— Getraidepreife vom z.März bis den io. März, in Frankfurt. Währung den fl. 6O kr. und das ft. zu Z4-Loth 2^- Quint Cölnisches Silbergew. Städte. Gemas. Waizen wiegt Korn wiegt Gerstezwiegt Hafer wiegt. fl- kr. ft. fl.kr. ft. fl. kr. ft. fl- kr. ft. Darmstadt das Malter. 7 16 175 5ir 157 4 30 140 3 18 90 Giessen das Achtel, auch 9 —1 200 630 I8° 5 —* I60 4 135 Marburg das Mött. 7 —• 150 430 U5 3 40 120 2 — 84 Wezlar das Achtel. 10 —« ao6 7 — 190 5 20 168 4i 10 ) 38 ( Verfolg der im vorigen Stück abgebrochenen Fürst!. Verordnung. In den Geschäfts - Kreiß des Forst- Rollegs in Westphalen gehört: A) die obere Aufsicht über das ganze Forstwesen der Provinz und die Leitung desselben zum Besten des Staats, oder die forsteiliche Hoheit und Forst-polizei; B) die Bewirtschaftung Unsrer Do- manial- und Mark - Waldungen und Ceiche; C) die Administration des Forst- und Jagd - Regals; D) die Ruratel über die Waldungen der Rommunen, Rorpora- tionen und Stiftungen. Bei diesen verschiedenen Geschäfts- Zweigen ist dem Forst - Rolleg die Bestimmung der allgemeinen Grundsätze und Einrichtung einer guten Forst-Verfassung und Forstwirthschaft, wie sie die Verschiedenheit der Individualität erfordert, überlassen. Den Ober-Forstbedienten ist aber der pracrische Forsthaushalt und die Ausführung der vom Forstkolleg. vorgeschriebenen allgemeinen Grundsätze angewiesen. §. ii» Samt- Hof- Samt- ReVisions- Gericht. Collegium in e d i- cu m. Debit-Kommission. Landes-Universität. Wegen der besonderen gemeinschaftlichen Verhältnisse, bleiben das Samt- Hof- und,das Samt-Revisions-Gericht, wie bisher, bestehen. Auch behalten das Collegium me- dicum und die Debit - Rommission vorläufig ihre bisherige Verfassung. Wegen Unserer Landes-Universität zu Gießen werden Wir demnächst besondere Verfügung erlassen. §. 12. Verbindung der Provinzial- K o ! I e g i e n. Bei den besonderen Verhältnissen der deutschen Staats-Verfassung ist es nicht wohl möglich, die Geschäfts-Kreiße der öffentlichen Behörden so scharf abzuthei* len, daß eine die andere ganz entbehren könnte: es bleiben vielmehr beständig Be- rührungs-Puncte, die eine fortdauernde Verbindung unter den verschiedenen Staats-Behörden nvthwendig machen. Um diese Verbindung zu erhalten, verordnen Wir, daß in jeder Provinz die Direktoren des Justiz - und Finanz - Kollegs beständige Mitglieder des Negie- rungs - Kollegs feyn sollen ; daß , wo eö die Verhältnisse erlauben, der Director des Regierungs-Kollegs zugleich den Kirchen- und Schul-Rath zu dirsgiren haben soll, und daß einige Mitglieder des Regierungs-Kollegs beständige Mitglieder des Kirchen - und Schul-RathS, so wie auch des Forst-Kollegs, sind. Auf diese Weise sind in allen Dika- sterien Mitglieder des Regierungs-Kollegs, durch welche dieselben beständig von dem Geiste der Verfügungen und Proceduren des Regierungs - Kollegs, und nach Befinden voll den positiven Maasregeln selbst, benachrichtigt werden, wodurch Einheit und Zusammen- Wirken nach einem gemeinschaftlichen Zwecke erreicht werden kann. (Der Verfolg künftig.) verpachtungs - und vcrsteigerungs/ Bekanntmachung. Auf Dienstag den 27ten Merz 1804. Vormittags um y. Uhr wird das Gut zu Glindfeld bei Medebach im Herzoqthum Westphalen, welches in circa 400 Morgen Aecker, Wiesen und Gärten besteht, nebst Brauerei, Schneid- und Mahl- mühle, Fischerei und Schäferei unter annehm- annehmlichen bei der Verpachtung bekannt zu machenden Vedingnissen, auf mehrere* Jahren an den Meistbietenden verpachtet werden. Das Gut ist mit allen erforderlichen Gebäuden , Wohnung, Stallungen, Scheunen , Brauhaus rc. in gehöriger Geräumigkeit und Bequemlichkeit versehen. Da das Gut in der Morgenzahl fehr beträchtlich ist: so kann dasselbe auch wenn sich annehmliche Liebhaber vorfinden , zur Hälfte abgetheilt verpachtet werden, indem genügsame Gebäude zu zwei vollständigen Oeconomie-Höfen vorhanden sind. Zugleich wird bekannt gemacht, daß den darauf folgenden Dienstag als den zten April Vor- und Nachmittags mir dem Verkaufe des Mobilar-Inventars, Dienstags den loten April aber Vor - und Nachmittags mit dem Verkaufe des Viehes, Geschirs und der Fütterung der Anfang gemacht werden wird. An Vieh sind 14Pferde und Stups pen , 41 Stück Hornvieh und mehrere Schaafe und L-chweine vorhanden. Signatum Glindfeld bei Medebach im Herzogtum Westphalen den tüten Februar 1804. D’AIquen, Landgraff. Hess, zur Aufhebung der Canonie Glindfeld gnä- digst ernannter Commissar. Bekanntmachungen. 1) Nachdem bei Oberamt des in den Schutz nach Watzenborn gnädigst reci- pirtcn Juden Samuel Bär Ehefrau Sara, die Erklärung gegeben, daß sie mir ihrem Manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und sich in Ansehung der von diesem kontrahirt werden- ' den Schulden ihrer weiblichen Rechrs- 39 ( — wohlthaten nicht begeben, vielmehr solche sich ausdrücklich Vorbehalten haben wolle, so wird dieses zu jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, damit diejenige , welche mit ersagten Juden in Handelsverkehr eintretten , sich darnach zu richten wissen. Giesen den roten Febr. 1804. Landgraf!. Hess. Oberamt das. 2) Da mit dem uteu dieses der Sommer - Cours seinen Anfang nimmt, nach welchem der Postwagen , Sonntags, Mittwochs und Freytags Abends nach Frankfurt — und Montags, Mittwochs und Freytags Abends nach Cassel von hier abgehei; so macht man dieses dem geehrten Publikum bekannt, damit die zu versendenden Sachen zur bestimmten Zeit zur Post geliefert werden. Giesen den 7ten März 1804. Landgräflich Hess. Postamt. • 3) Bei dem Instrumentenmacher Philipp Alles, zu Utphe, in der Wetterau wohnhaft, sind alle Sorten blasender Holz - Instrumente, als: Clarinet- ten, Oboen, Flöten, Fagott, Quer- Pfeifen, Flageolet, wie auch alle zu einer Türkischen Musik erforderlichen Instrumente, in billigen Preisen, zu haben«' ' 4) Auf dem Selzersweg sind zwei Stuben, zwei Kammern, eine Küche und ein Theit vom Keller, nebst Holzplatz, in der Sonne zu vcrmiethen. Gottesdienst am 11. März. In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superintendent Bechtold. Nachmiltaqs Herr Superintend. Müller. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Superintendent Schulz. Mor- - > 40 ( - Morgen de» 11. März haben das Frischbacken, die Beckermeister: Mag- nuS, auf dem Selzersweg, und Ebel, an der Kühgaß. Ein - und Auspassirte. Am i. März. Hr. Hofrath von Ho- varetle, von Weikdurg , log. im Adler. Eodem. Hr. Lleuten. App, inLand- grafl. Hess. Darmstadt. Diensten. Hr. Advokat Knorr und Hr. Kaufmann Morell, von Friedberg, Hr. Kaufmann La- har, von Hanau, log. im Einhorn. Am 2. Marz. Hr. Rentmeister App, von Gladenbach. Die Hrn. Kaufleute, Wüftenfeld, von Münden, Laurent, von Cassel, log. im Einhorn. Eod. Die Hrn. Kaufleute, Brandes, von Braunschweig, Helwig, von Dettingen, log. im Rappen. Am Z Marz. Hr. Hofratü Hara- rette, von Weilburg, log. im Adler. Eodem. Hr. Rittmeister von Baumbaum, in K. Preuff. Diensten, log. im Einhorn. Am 5. März. Die Hrn. Kaufleute, Franck, Wieand, Meyer, Stumpf, von Frankfurt, log. in der Post. Eod. Die Hrn. Kaufleute, Johu- ster, Appenheim, Flörsheim, Fentsohn, von Frankfurt, log. im Einhorn. Am 6. März. Hr. Kaufmann Abend- tauz, von Frankfurt, log. im Rappen. Am 7. März. Hr. Amtmann Goldmann, von Londorf, log im Rappen. Eod. Hr. Doctor Thum, nebst Familie, von Hochheim, log. im Löwen. Getaufte bei der Stadtkirche. Am 5. März. Dem Burger und Schneider, Jacob Wilhelm Friedel, em Sohn, NamenS Philipp Heinrich. Am 7. März. Dem Burger Friedrich Gerhard Amandus Bvrngesier, ein Sohn, Namens Johann Friedrich Daniel. x Beerdigte bei der Stadtkirche. Am z.März. Frau Eiisaberha Katharina, weiland Hrn. Stadtlleurenant Kanns hinterlassene Wlttwe, alt 78 Ä. 9M0N. Am 7. März. Magdalena Hamelin, gebürtig aus Homberg an der Ohm, alt 26 Jahr, 3 Mon. Eod. Jgfr. Johannetta Cbristina, des Hrn. Rathsschöff Philipp Balthasar Vetzbergerö Tochter, alt 21 Jahr, 4M. 10 Tage. Eodem. Hr. Kempf, Kandidat der Theologie, alt 74 Jahr. Getaufte bei der katholischen Birchs Am 3. März. Dem Hautboisten Grill frei dem ersten Bataillon Regiments Landgraf, ein Sohn, Namens Philipp. Bier so in dieser Woche taxirt worden. Geschmack und Klarheit. Namen der Branherren. [ ist tarirt worden, hat gewogen Grade. Tare. fr. Lorenz Diez . Job. Heinr. Magnus Wtttwe. 5» März. - eod. 14 12 1/2 4 4 guk gut. gut. sehr gut. gut. gut. Joh. Conr. Frechen Wittwe eod. 12 4 Rathsschöff Ferber . eod. 14 4 Job. Philipp Schiefer . . 7. — 14 4 Ludwig Busch . • eod. 12 * 4