Giesser Anzeigungs-Blättchen Nm. XVII. Samstags den 15. April igou polizev- Taxe. | 1 ft Dchsenfleisch — — 1 — Kuh fleisch — -7 -auch 1 — Rindfleisch — — 1 — Kalbfleisch _ — — 1 — Schweinefleisch— — 1 — Hammelfleisch — — 1 — Schaaffleisch — — 1 —Kalbsgelinge — — 1 — Kalbsleber — — 1 — Wurst — — —' 1 — Bratwurst — — 1 — Schweinefett — — y — Rindsfett — — r — Hammelsfett — — . Tr. 9 7 8 6 6 11 10 6 6 9 16 ■22 20 1 1 1 1 1111I111l polizey - Taxe. i ft innländische Seife — 1 — innländ. Unschlicht-Lichter 1 — Span - Sau — — i Maas gut Bier — — 1 Maas Milch — — 1 Maas Frucht-Vrandtewein Tr.! 20 26 IO 3 6 32 1 1 1 1 l 1 !?* Br vbta r e u n d G e w i ch t. Vor 1 Tr. Schwarzbrod 14 Loch 3 1/2 Q. Vor 1 fr. Weck 5 Loch 3 1/2 Q. Vor i kr. Milchbrod 4Lotb Z i/2Q^ Vor 1 fr. Butter-Bretzeln 2 Lotb 3 3/4 £>, Vor 1 kr. gemischt Vrod oder Taig- scher io Loch 11/2 D.» Markt - preist. i ft Hecht — — — 1 — Karpfen — — 1 — frische Butter — — ' auch 1 — geschalte Hirse — — 1 — grob geschälte Gerste — 1 — klein geschalte Gerste — tr. 16 15 16 8 ! 4 10 > 1 1 I | 1 IS.I Markt-preist. 1 ft Holländischen Käse — 3 Handfase — — •— 7 Eyer — — — . 1 Meste Erbsen — — 1 Meste Linsen — — 1 Meste Waizenwehl — — i 1 Meste Salz — — - fr. iS 4 4 40 40 90 80 1 | । | । | | Getraidepreistvom 18 den fl. a 60fr. ui .April bis den 25. April, in Frankfurt. Wahrung iddas ft. zu 34(0^ Cölnisches Silbergewicht. Städte. G e m a S. Waizen wiegt Korn wiegt Gerste wiegt 1 Hafer wiegt fl. kr. ft. fl.'kr. ft. fl. fr. ft. fl.fr. ft. Darmstadt das Malter. 7 ' 30 175 4 38 157 3 33 140 2 18 98 Giessen das Achtel. 11 - 2oo, 5 ho 180 4 - 160 2 55 140 Marburg das Mött. 9 - ISol 4 — »35 I 3 " »20 J 30 84 Wezlar stas Achtel, 12 — 2O6| 5135 19° I 35° l68 1 3i—1 ) 66 ( K Ä ätz ä'- Bekanntmachungen. 1) Der Bürger und Kramer Christoph König zu GroSIinden hiesigen Ober- amts ist vor kurzem ohne Kinder gestor- Len, und hat bereits, unterm 26. März 1798. mit seiner noch lebenden Ehefrau ein gerichtliches Testament errichtet, so bei Oberamt hinterlegt gewesen. Weil Die Wittwe um die Eröffnung dieses Testaments gebeten, und dahier die Inte- staterben des Verstorbenen so wenig, als deren Aufenthalt bekannt gewesen, so- hat man für dieselbe ex numero der hiesigen Fürst!. Regierungsadvokaten einen Auwald ex officio constituirt, und in Gegenwart dessen, sodann der Wittwe das Testament anheute eröffnet, nach welchem beide Eheleute sich wechselseitig zu Erben eingesetzt, und somit die Hinterbliebene Wittwe des Verstorbenen alleinige Erbin ist. Es wird demnach dieses hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und den unbekannten Jntestaterben des verstorbenen König, wenn sie das Testament einsehen wollen, und auf den Nachlaß des Verstorbenen annoch Ansprüche zu haben vermeinen, eine 6 wöchige Frist bestimmt, um sich zu melden, undfolche einzubringen, unter der Bedeutung, daß sonsten die Königische Wittwe nach dem gerichtlich ausgenommen werdenden Jn- ventario in den Besitz ihres Mannes Verlassenschaft eingesetzt, und solche ihr ohne weiters überlassen werden wird. Giesen den r2ten Marz «8or. Fürst!. Hess. Oberamt das. 2) Nachdem für nöthig befunden worden, die dermallge für die Dorfschaften des hiesigen Oberanns mir Ausschluß der drey Städten, Giessen, Staufenberg und Grosenlinden, vorhandene Pfand - und Hypothekenbücher zu revidiren, und zur Aufrechthaltung des öffentlichen Credits, wie auch vollkommener Sicherstellung der Gläubiger nach vorheriger genauen Untersuchung, ob die Schuldverschreibungen annoch richtig stehen, und Berichtigung der etwa sich ergebenden Defekten neue Hypothekenbücher zu errichten ; so werden auf eingelangte Höhere Verordnung alle diejenige, welche aus den Dorfschaften des hiesigen Oberamts gerichtliche Schuldverschreibungen haben, öffentlich aufgefordert, rn Zeit von 3 Monaten, deren einer für den ersten, einer für den zweiten, und einer für den dritten Termin peremtorie anberaumr wird, die in Händen habende Schuldverschreibungen bei dem Fürstlichen Amtsverwe- ser Gravelius dahier originalifer vvrzu- zeigen, und Abschriften davon und von den Unterpfändern zur weiteren 'Untersuchung und Verfügung, auch rech. Eintragung in die neue Hypothekenbücher einzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des bestimmten Termins diejenige, welche der Aufforderung kein Genüge gethan, ihres Pfandrechts für verlustig werden erklärt werden , und künftighin nur die vorgezeigte und iu die neue Hypothekenbücher eingetragene Schuldverschreibungen als gerichtliche Obligationen rechtliche Würkungen haben sollen. Wobei zugleich angefügt wird, daß in der bestimmten dreimonatlichen Frist, der Fürstliche Amtsverweser jeden Dienstag, und Sonnabend, immer einheimisch sevn werde, somit an diesen Tagen das Nöthige bei demielben einzubringen seye. Giesen den 4ten April igoi, Fürst!. Hess Oberamt das. * 3) Der verstorbene Gerichtsschöff Burger und Strumpfweber Casimir Rumpf — ) 6? ( — Stnitipf Son hier hat so viele Schulden hinterlassen, daß sein Vermögen, diese zu bezahlen, nicht anreicht — und da noch viele Gläubiger von dessen auch langst ohne Rückla'ssnng einigen Vermögens verstorbenen Sohn, dem Burger Ludwig Rumpf dahier vorhanden find, welche Anspruch daran zu machen sich berechtiget glauben — auch die Wittib Les besagten Ludwig Rumpf kürzlich mit Tod abgegangen ist, und viele schulden hinterlassen hat, — man denn zu Berichtigung dieser Schuldensachen, und Versuch der'Güte, Terinin auf Montag den lten künftigen Monats Inn. anberaumt hat; als werden sämtliche Gläubiger von Casimir Rumpf, und dessen Sohn- Ludwig Rumpf, welche letztere auf desseu Vaters Vermögen einen Au- fpruch zu haben vermeinen — so wie von Ludwig Rümpfen Wittib, mit der Auflage vorgeladeu, in belobten Termin Morgens 8 Ubv in hiesig Fürst!. Amthause in Person, oder durch legitimiete Unwalde zu erscheinen,— ihre Forderungen richtig zu stellen,— Erklärung wegen Versuch der Güte abzugeben, — und in Entstehung derse.ben, über den Vorzug zu streiten, — im Nichterschei- «ungSfal! aber sich der Ausschliessung von des Casimir Rumpfs, — und Ludwig Rümpfen Wittib Vermvgeusmassen ZU gewärtigen. Butzbach den zoten Marz r8oi. Fürst!. Hess. Amt daselbst. L. Liebknecht. 4) Nachdenie von der Fürst! Hessen, Casselischen Regierung zu Marburg der Lieutenant von Milchling zu Travß an der Lumda vorkommendeu Umstünden nach, pro prodigo erklärt — und dem-' selben der Amtsverwaltc't Strohmeyer zum Curatore perfonae heig^sh^u worden; so wird Jedermann gewarnek, se7- bigem ohne Vvrwissen des Caratoris etwas zu borgeu, oder sonst mit ihm zu contrahiren. Gestalten dir von ihm geschlossene Contrakte für null und nichtig erklärt werden. Sign. Giesen den löten Marz 1801. Fürst!. Hess. Negierung das« 5) Zwey viereckige eiserne Oefen und mehrere Tapeten, gröstentheils von Wachstuch, sind aus der Hand zu verkaufen. Ausgeber dieses sagt wo? 6) Bei dem Schuhmacher-Meister Johann Konrad Diez, allhier , sind achte englische Stiefel-bugschasten, dergleichen von Seehunden, auch ächres Aachener Kalbleder, Und Leipziger saf- fianene Pantoffeln, von allen Farben, und verschiedener Eröse, in billigen Preisen zu haben. Giesen den 24. April i&di* * * * x * * * * Gottesdienst am 26. Aprile In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superintend. Müller. Nachmittags Herr Kandidat Walther. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. 'Nachmittags Herr Superintendent Schulz. Morgen den 26. April haben das Frischbacken: Hr. Kirchensenior Seipp, auf dem Kreuz, und Beckermeister Iug- hard, an der Stadtpforte. Ein - und Auspassirte. Am 16. April. Marquis de Luc, von Paris. Hr. Graf vou Wintrofsky, aus Rußland, log. in der Poft. Eod. Eod. Hr. Amtmann Liebknecht, Don Vuzbach. Hr. Konrektor Golz, von Grünberg, log. im Einhorn. Eod. Hr. Pfarrer Feuerbach, von Riederweideoach, log. im Niesen. Am L7. April. Hr. Kaufmann Decker, von Bremen, log. im Einhorn. Eod. Hr. Generallieuten. v. Dal- rvig, in Hess Cassel. Diensten, durchpass. Eod. Hr. Graf von Leiniugen. Hr. Hofrath Thilenius, von Lauterbach, durchpass. Am 19. April. Kaufmann Carl, -von Stauffen., log. im Rappen. Am 2o. April. Die Hrn. Kaufleute, Schmidt, von Münden, Schiede, von Cassel- Ohr , von Frankfurt, log. im Einhorn. Eod. Hr. Professor Beauclaire, von Marburg. Hr. Kaufmann Adam, von Fritzlar, log. im Rappen. Am 2r. April. Hr. Hauptmann Hen- fel, in Hess. Cassel. Diensten , durchpass. Am 22. April. Hr. Pfarrer Schaum, von Voehl, log. im Einhorn. Eod. Hr. Kaufmann Mannes, von Fritzlar, log. im Rappen. Am 2Z.Apr. Hr. Kaufmann Knisly, von Bacharach, log. im Einhorn. ~ Eodem. Hr. Doctor Kreusler, von Frankfurt. Hr. Kaufmann Steitz, von Hanau, log. int Löwen. Eod. Hr. Major Verinin Kön. Preust. Diensten, durchpaff. Geraufte bei der Stadtkircbe. Am 16. April. Dem Burger u. Becker, Johann Friedrich Lehrmund, eine Tochter, Namens Christiane Johannette Karoline. Eod. Dem Burger und Knopfmacher Johannes Kathrein, ein Sohn, Namens Ludwig Christoph. Am 17. Avril. Hrn. vr. und Stadt- physicus Worlmann, ein Sohn, Namens Kar! Christian Friedrich. Am 18. April. Dem Burger, Jacob Gerhard, ein Sohn, Namens Jacob Daniel. Am 19. April. Dem Burgern. Fuhrmann , Johann Melchior Schwan, eine Tochter, Namens Katharina Sufanna. Am 2i. April. Dem Burger u. herrschaftlichen Wagenmeisier, Joh. Christoph Thor, ein Sohn, Namens Georg. Eod. Dem Burger u. Schuhmacher, Wilhelm Wanuig, eine Tochter, Namens Dorothea Sufanna Wilhelmiua. Sollte Jemand etwas in dieses Blatt eiurücken zu lassen, millens seyn, so beliebe derselbe solches allemal Donnerstags an die S ch r ö d e r i sch e Buchdrukkerei einzuschicken, wohin auch der Jnserir - Betrag und zwar jede gedruckte Zeile mit i Kreuzer, bezahlt wird.