Giesser AMigUNgs-BlätttM Nro. VIL Samstags den 14. Februar rgoi* p 0 liz 0 y - T«xe. fr.'pf« fr.lpf. 91- 1 20 Markr-Preise. Pf- Gerste wiegt wiegt fl. fr. 54 1 1 1 1 1 1 1 i 1 1 1 j 3 4 3 3 140 160 120 168 98 140 84 so 5° 5 5 9 16 2 34 3— Mb 2|5°1 fr. 16 25' 8 kr.fpf. 41 — 8 — 40 - 40 — 90 — 18o — ft Ochsenfleisch — — Knbfleisch — Rindfleisch — — Kalbfleisch — — Schweinefleisch — — Hammelfleisch — — Schaaffleisch — — Kalbsgelinge — — Kalbsleber — — Wurst — — — Bratwurst — — Schweinefett — — Rindsfett — — Hammelsfett — 4 Hand käse — —* 7 Ever — — 1 Meste Erbsen — 1 Meste Linsen — 1 Meste Waizenmehl — 1 Meste Salz — — Brodtare und Gewicht. Vor 1 kr. Schwarzbrod 14 Loch 31/2 Q. Vor 1 fr. Weck 5 Loch 3 1J2 Q Von fr. Milchbrod 4 Loch 3 1/2 Q« Vor 1 kr. Butter-Bretzeln 2 Lotb 3 3/4 O., Vor 1 fr. gemischt Brod oder Taig- scher 10 Loch 11/2 Q« — Span - Sau — — 1 Maas gut Bier — — l Maas Milch — — 1 Maas Frucht-Brandtewein t ft inulandische Seife — 1 — innläud. Unschlicht-Lichter 1 7 6 5 11 157 18° »Z5 19°1 24 — 26 — 10 — 3 — 16- IZ2 — ©etteiWeife vom 7. 9«6r.HsHF'br.. in Frankfurt. Währung Den fl. ä 60ft. unddaö tfc. zu Z4ivth Colnisrdes (Stlbtrtim'icbt. ' ... ™ iHafer wiegt lfl.fr. ft. 1 ft Hecht — — y — frische Butter — — geschalte Hirse — — grob geschalte Gerste — \ 5 klein geschalte Gerste — |io — Holländischen Käse — |i8 Städte. Ge m M. Waizen wiegt Korn^ fl. fr. ft. fl.'kr. Darmstadt das Ma4rer. 7 3° <75 4 58 G'efsen daß Achtel. ii — 200; 5 4° Marburg das Mbtt. 7 3° iSOi 4 — störzlar das Achtel» 11 20 206 5 145 )26( Fürstl. Verordnung. Von Gottes Gnaden Ludwig X, Landgraf zu Hessen zc< rc. Die Verordnung vonr 2Zten August 1762. bestimmt ausdnücklich, daß sowohl die Ehebruchs - als Fornications-Falle mit Leibesstrafen belegt werden sollen, gestattet jedoch zugleich, solche nachdem angehängten Regulativ in Geld zu bezahlen, jedoch wird nicht in die blose Willkühr des Gestraften gesezt, sondern dieser muß nm die Verwandlung der Lei- desstrafe in eine Geldstrafe bey der Regierung oder dem Confistorio nachsuchen, dieses besaget Art. 5. der besagten Verordnung sehr deutlich , wenn es heißer, daß die Revemtion der Leibesstrafe mit Geld nicht verftrget werden solle, welches also eine desfallffgeNachsuchung des Gestraften voraussetzet, hiernach ist es von Euch, so wie eS auch bey hiesigem Consistorio bishero geschehen, zu halten, rnid zwar um desto mehr, alS in dem Fall, wenn bey dem Straf-Ansatz dem Gestraften die Auswahl überlassen würde, die Strafe am Leib oder im Gelb abzu- düßen, der Rentheybeamte nicht wüßte, was er zu thun habe, und dessen Amt nicht ist, sich darum zu bekümnrern, wie die Strafe abgebüßet werden solle. In Hinsicht der frühen Beyschlafs-. strafen bleibt eS ein für allemal bey dem bestimmten Geldansatz, und har nur alsdann, wenn gänzlichen Unvermögens halber die Gestrafte die Geldstrafe schlechterdingen nicht bezahlen können, die Abverdienung mit Herrschaftlicher Arbeit in dem Ort oder Amr des Aufenthalts statt, welches letztere aber vorans- setzet, daß alsdann von einer Willkühr der Bestraften die Strafe in Geld zu befahlen, die Frage nicht mehrseyn könne. Darmstadt den yten Octbr. igoo. Vorbereitung öes leinenem Garns und Tuches zum Bleichen, Verfolg. Die so bereiteten Laugen sind mäsia stark, und folglich fürMittelfeine Waare gut. Gröbere Maaren erfordern stärkere Laugen, um so stärkere, je gröber sie sind, besonders bei den ersten vier Bauchen. Man macht sie also schärfer, indem man die Quantität Wassers vermindert , oder die Menge der Asche und des Kalks vermehrt. Bei sehr groben Maaren nimmt man ans ioco yf. Asche 100 bis uv Pf. Kalk, und nach und nach 8000/ 6oco, 5000, 4000 spf. Wasser, in jedes der 4 Fässer, nach der Starke der Lauge, die man verlangt oder bedarf. Bei sehr feinen Maaren, kann mau eS bei der dritten und vierten Bauche, bei 50 bis zzPf. Kalk bewenden lassen, und die Mengedes Wassers auch auf 11 biS 15000 Pf. vermehren. So enthalten int lezren Falle, 300 Pf. Wasser i Pf. Bük- sa!z aufgelöst. Hingegen bat man bei grober Waare so viel Asche zu nehmen, daß 3 bis 400 Pf Wasser, 6 bis 8 Pf. Büksalz ( kaustisches Kaki) enthalten. Mit der Halste dieser Lauge kann man die Waare einmal bauchen, und während dem die andre Hälfte der Lauge zum folgenden Aufguß wieder erhitzen. In der Folge, wenn man genügsame Erfahrungen erlangt hat, kann man die ersten Laugen so stark machen, daß 200 Pf. Wasser, mit denen man die grobe Maare zum erstenmal baucht, io Pf. Büksalz enthalten. Von der Waidasche, Ballasche und dem Brak wird nach Bestimmung ibreS GebalteS an Büksalz so viel genommen, daß das obige Verhältnis der Thei'e her- guskommt, d. i. daß LvoPf. oder so vieles ** ) 27 k *• les Wasser, um rooPf. Waare, zwei dis dreimal gut und hinreichend mir der Lange zu bauchen, lbis 3 Theil Bükfalz enthalten. Es muß aber die Waid- Ball-Asche und der Brak erst gestampft oder gemahlen werden. Dann verfahrt man wie bei der Lauge mit Holzasche, und sezt auf jedes Pf. reines Bükfalz, welches man in ihnen gefunden hat, 3 Pf. frisch gebrannten Kalk zu. Auf 2 bis 320 Pf. Wasser nimmt man sodann i bis ro Pf. reines Bükfalz an. Nimmt man Pottasche, so löst man 4 bis 22 Pf. derselben in 2 bis 4ooPf. Wasser' auf, gie- set diese Auflösung in ein Faß, und sezk unter beständigem Umrühren 8 bis 50 Pf. zum dicken Brei gelöschten Kalk, in kleinen Portionen zu, wobei man von Zeit zu Zeit untersucht, ob die Lauge schon genug gekalkt ist, oder nicht, Zulezt lüst man den Kalk sich setzen, zapft die Lauge klar ab, langt den Rückstand noch mit etwas Wasser aus, und schöpft den Rest in einen leinenen Spitzbeutel, damitalle Lauge rein ablaufe, worauf inan den Rest herausnimckt, und auf einen Haufen bringt. (Fortsezzung folgt.) Bekanntmqchrrngen. 1) Samstags den 2i ten dieses, Morgens io Uhr, soll auf dakiesigem Rarh- hans das dem Burger und Kramer Friederich Rühl zustehende Wohnhaus samt Scheuer, an der Wallpförrer Strafe und Asterweg r Strafe gelegen, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden. Giessen den zten Februar igor. Fürstf. Hess. Oberamt das. Rayß. 2) Montags den 2Zten dieses, Nachmittags halb LUHr, sollen in des Burger und Kramer Rühls Behausung dessen Waarenlager, an Tücher, Sitze» Kattune, Nesseltuch, Spitzen, Bänder, öffentlich an den Meistbietenden verstrichen werden, welches hiermit bekannt gemacht wird. Giessen den 9ten Februar 1801, Furstl. Hess. Oberamt Vas« Rayß. 2) Da des kürzlich in den Fürst!. Schutz nach Giessen aufgenommenen Juden Simon Abrahams Ehefrau, Jüdin Feile, Key Oberamt die Anzeige gethan und erklärt hat, wie sie mit ihrem Ehe- manne keinen gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit in Ansehung der von rinn etwa conrrahirt werdenden Schulden, sich ihre weibliche Rechtswobltha- fen Vorbehalten wolle, so wird diese- hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit gedachtem Juden in Handelsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne. Giessen den 16. Jan. igor, Fürst!. Hess. Oberamt allda. zl Da des vor kurzem in den Fürst!« Schutz nach Wieffek aufgenommcnen Juden Juda Israel Levi nunmehrige Ehefrau, bey Oberamt die ausdrückliche Erklärung gegeben, daß sie mit ihrem Ehemann keiilen gemeinschaftlichen Handel treiben, und somit sich auch in Ansehung der von ihm etwa contrahirt werdenden Schulden ihre weibliche Rechtswohltha- ten Vorbehalten wolle, so wird dieses hierdurch öffenrlich bekannt gemacht, damit jeder, der mit gedachtem Juden in Handelsverkehr tritt, sich darnach benehmen könne. Giessen den 24. Jan. igor. Fürst!» Hess. Oberamt allda. 4) Da — ) 28 ( - a) Da ter bei dem 2ten Löblichen Bataillon Landgraf gestandene Kom- pagniechirurgus Dippet vor einiger Zeit verstorben ist, und man zur Ueberlas- sung seines zurückgelassenen Vermögens zu wissen nöthig hat, ob und was er »och für Schulden zurückgelassen hat; so werden alle diejenige, welche an die Verlassenschaft des gedachten Chirurgus Dippel noch eine Forderung zu haben glauben, von Garuisousgencht hierdurch vorgeladen, a dato binnen 3 Wochen, deren eine für den ersten, eine für den 2ten, und eine für den Zten Termin gehalten werden soll, um so gewisser vor dahiest- gem Garnisonsgencht zu erscheinen, ihre vermeintliche Forderung vorzubringen und gehörig sicher zu stellen, als sie sonsten damit ausgeschlossen und nicht weiter mehr werden gehört werden. Giesen den 22te« Januar ißoi. Fürst!. Hess. Garnisonsgencht das. Adolph Ludwig Wilhelm < Reichsgraf von Sayn- I. H. Dietz, und Wittgenstein - Ver- Auditeur, leuburg, Generalmajor. r) Da morgen, Sonntags den 15* Februar, der Geburtstag unserer Durchlauchtigsten Frau Landgräfin elnsattt, werde ich nach Beendigung des öffentlichen Gottesdienstes Musik halten, und tanzen lasse». All- älvte« SBatfwtrf, falte Speisen, weniger nicht kühlende und warme Getränke, vou der besten Qualität, werden in billigem Preise zu habe« sevn. Sollte es einer Gesellschaft gefällig seyn, ein ordentliches Abend -Esseu bei mir einnehmen zu wollen, muß ich bitten, mir solches morgen Vormittag wissend zu machen. Johann Philipp Busch, im Garten. 6) Bei dem Bürger und Bierbrauer Christian Ludwig Busch, an der Hintergasse, ist-frischer Brephan, die Maas ä 6 kr. zu haben. Gottesdienst am 15. Febr. In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Suverivtendent Bechtold. Nachmittags Herr Superiutend. Müller. In der Burgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Sn- perintendent Schulz. Morgen den rz. Februar haben das Frischbacken die Beckermeister : Bern- bek, auf dem Neuenweg, und Jughard, am Lindenplaz. Em- und Augpasstrte. Am 6. Februar. Hr. Amtsverweser Strohmeyer, von Truysa, log. im Einhorn. Am 7. Febr. Hr. Director von Do- beler, und Hr. Kaufmann Assemann, von Hamburg. Hrn. Kotti, Kaufleute von Paris, log. in der Post. Eod. Hr.Secretair Scriba, von Königsberg. Hr. Kan smaim Lotz, von Bremen, log. im Einhorn. Kod. Hr. Kaufmann Wohlfahrt, von Frankfurt, log. im Rappen. Am 8' Febr. Hr. Amtmann Dietsch, von Friedberg-, log. im Einhorn. Am y. Febr. Hr. Kaufmann Leon, von Frankfurt, log. in der Post. Geraufte bei der Seav«kirch>e. Am ii. Febr. Hrn. Steuer,ekretak Balser, em Sohn, Namens Fnedrich Wil beim. Eooem. Dem Burger und Mezaer Konrad Baltbaiar Lampus, eine Tochter, Namens Maria Katharina»