Auzetgtlngs-Blätttken. Nr°. XIX. Samstags den 9. Mai igor; polizey- Taxe. fr. Pf. 1 ft Owsenfletich — *■* । 9 2 1 — Küh fleisch — 7 2 auch 8 — 1 — Rindfleisch — 6 — 1 — Kalbfleisch — •— 6 —— 1 — Schweinefleisch — — 11 —■ 1 — Hammelfleisch — — IO — 1 — Schaaffleisch — —— 9 — 1 — Kalbsgelinge — —— 6 — 1 — Kalbsleber — •** 6 — 1 — Wurst — — —* 9 — 1 — Bratwurst — 16 — 1 — Schweinefett — — 22 — j — Riudsfett — — 20 — 1 — Hammelsfett — — — — Markt - Preise. fr. Pf- 1 ft Hecht — — — 16 — I — Karpfen — —* — 1 — frische Butter — — 15 — < auch — 1 — geschalte Hirse — — 8 I — 1 — grob geschalte Gerste — 4 i — klein geschälte Gerste. — 110 polizey- Taxe. l ft innländische Seife — 1 — innländ. Unschlicht-Lichter 1 — Span - Sau — — 1 Maas gut Bier — — 1 Maas Milch — — 1 Maas Frucht-Brandtewein Pf' 32 — Tr. 20 26 10 3 6 Brvdtare u n d Gewicht. Bor lfr. Schwarzbrod i4Loth 31/2 Q. Vor 1 fr. Weck 5 Lolh 3 1/2 O.. Vor 1 kr. Milchbrod 4$otl) 3 1/2 ££< Vor 1 fr. Butter-Bretzeln 2 Loth 33/4 Q. Vor 1 fr. gemischt Brod oder Taig- scher 10 Loth 11/2 Q. Markt-Preise. kr.Ipf. 1 ft Holländischen Käse — 18-j — 3 Handkase — — — 4 — 7 Ever — — — 4 •** 1 Meste Erbsen — *......— 40 — 1 Meste Linsen — —— 40 — 1 Meste Waizenmehl — — 90 — 1 Meste Salz — — — 80 Getraidepreift vom 2. Mai bis den 9. Mm , in Frankfurt. Wahrung den fl. ä 60fr. und das ft. zu 34loth Cölnisches Silbergewicht. Stabte. Gema s. | Waizen wiegt Korn 1 wiegt Gerste wiegt Hafer wiegt fl. kr. ft. fl.'fr. ft. st. [fr. ft Mr. ft. Darmstadt bas Malter. 7 - 175 4 37 1 57 3 32 140 2 8 98 Giefleu das Achtel. 11 - 2OC, 5 40 180 4 - 160 3.55 149 Marburg das Mött. 9 — ISO 4 - 135 3 ' 120 1 3° 84 Wezlar das Achtel. n 30 206 5 3° 190 340 168 2i5°l — ) 74 Vorsichtigkeits Maasregeln bei der Braune der Schweine. Da feit einiger Zeit an mehrer» Orten in hiesiger Gegend die Bräune unter den Schweineheerden grassirt, und befürchten läßt, daß auch hier diese Krankheit einreissen dürfte, wovon sich jedoch bis iezt noch nichts verspüren laßt; so ist von Obrigke tswegen die Verfügung getroffen worden, daß die hiesige Schweinheerde, um allem Hebel vorzubeuqen , einige Taqe zu Hause bleibe, worüber sich also ieder Besitzer aus angeführten Gründen zu beruhigen hat. Weil aber doch hie und da in einzelnen Schweinen der Stoff zu iener Krankheit liegen könnte, die sehr schwer zu heilen ist. ob man ihr gleich einigermasen vorbauen kann, so dürfte die Beobachtung folgender Regeln nicht ohne Nutzen seyn; a) Man reinige die Ställe sehr gut, halte sie lüftig, und gebe den Schweinen oft frische Streu. b) Man gebe ihnen sehr oft kaltes und frisches Wasser, und bade sie auch in demselben. c) Man gebe ihnen reines, unverdorbenes Futter, und vermische dasselbe um den andern Tag mit einer , guten Harrdvoll rein ausgebrannter Holzasche; diese tilgt die Säure, welche den Darmkanal der Thiere reizt. d) Findet man daß sich ein Thier klagt, nicht fressen will, auf den Hinterfüsen wankt, tbränende Augen und eine heischere Stimme hat, so sondere man die Gefunden ab, und treffe alsobald Vorkehrung zur Heilung des kranken Stückes. Ueberhaupt bleibt möglichste Absonderung das beste Präservativ, weil da- ( — durch die Ansteckung vermieden wird. Giesen den ^ten Mai igoi. Pilger. »•» ••• Bekanntmachungen. i) Da bei sich ergebender Insolvenz des Oberfvrstmeisters Carl von Welling, dermalen zu Oberroöbach, auf Andringen seiner Gläubiger der Concursprozeß über dessen Vermögen erkannt werben müssen; so werden alle diejenigen, welche eine Forderung an ersagten von Welling zu haben vermeinen, hiermit unter der Aussage vorgeladen, daß sie vor Fürstl. Regierung dahier in dem auf Mondtag den Zten Juni anberaumten Termin, welcher ihnen für den iten, 2ten, Zten und letzten peremtorie hiermit angesetzt wird, entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte, erscheinen, ihre Forderung bei entstehender gütlicher Uebercinkunft, gehörig liquidiren, in Ansehung der Priorität das Norhige verhandeln, sofort rechtlicher Verordnung im Ausbleibuugsfall aber, daß sie mit ihrer Forderung bei diesem Concurs nicht weiter gehört und abgewiesen werden, sich gewärtigen sollen digu. Giesen den 28. April 1801. Fürstlich Hessisch. Regierung daselbst. 2) Nachdem für nöthig befunden worden , die dermalige für die Dorsschaften des hiesigen Oberamts mir Ausschluß der drey Städten, Giessen, Staufenberg und Grvsenlinden, vorhandene Pfand - und Hypothekeubücher zu revidiren, und zur Aufrechthaltung des öffentlichen Credits, wie auch vollkommener Sicherstellung der Gläubiger nach vorheriger genauen Untersuchung, ob die Schuldverschrei- bun- bringen annoch richtig stehen, und Berichtigung der etwa sich ergebenden Defekten neue Hypolhekenbücher zu errichten ; so werden auf eingelangte Höhere Verordnung alle diejenige, welche aus den Dorffchaften des hiesigen Oberamts gerichtliche Schuldverlchreibungen haben, öffentlich aufgefordert, in Zeit von Z Monaten, deren einer für den ersten, einer für den zweiten, und einer für den dritten Termin peremtorie anberaumt wird, die in Händen habende Schuldverschreibungen bei dem Fürstlichen Amteverweser GraveliuS dahier originalirer vvrzn- zeigen, und Abschriften davon und von den Unterpfändern zur weiteren jUnter- fnchung und Verfügung, auch iefp. Ein» tragung in die neue Hypothekenbücher einzugeben, unter der Verwarnung, daß nach Ablauf des bestimmten Termins diejenige, welche der Aufforderung fei» Genüge gethan, ihres Pfandrechts für verlustig werden erklärt werden , und künftighin nur die vorgezeigte und in die neue Hypothekenbücher eingetragene Schuldverschreibungen als gerichtliche Obligationen rechtliche Würkungen haben sollen. Wobei zugleich angefügt wird, daß in der bestimmten dreimonatlichen Frist, der Fürstliche Amtsverweser jeden Dienstag, und Sonnabend, immer einheimisch feyn werde, somit an diesen Tagen da- N'othige frei demselben ejnzubrlngen seye. Gieserr den 4te» April 1801. Fürstl. Hess. Oberamt das. 3) Freitag den lzten Mai, Morgens io Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus das dem Burger und Kramer Daniel Plank zustehende Wohnhaus auf dem Kreuz, neben demMezger Melchior Waldig, nebst entern in der Karharirrengasse stehenden Stall, öffentlich an den Meist- ) 75 ( — frietenbnr gegen 6