An unsere Mitbürger: Die vorgeschlag« nächtliche Beleuchtung unserer Stadt Giessen, betreffend Wer ist unter dm diesigen -.ufq-klSrt-n und gutdentenden M-RÄrgern, der nicht Nothwendlgkeit und den 'Werth einer nächrilchen Beleuchtung «*« Stadt, als einer allgemein gewünschten , gemeinnützigen, seiest zum Bedürf gewordenen, neuen Einrichtung, frchit? - Wer beütztmcht s° ».ei edtm St tz, aern mit dazu beytragen zu wollen, daß em so nothiges und trefirches Institut Lttt werde, welches wir und unsere Vorfahren , selbst unstn^machbar m Städte ntm Theil bis jetzt noch entbehrten, das wir uns aber leM verschaffen* treflich benutzen, und unseren dankbaren Nachkommen, als einen bleiben et * weis unserer Sorgfalt für die Zierde und Bequemlichkeit unserer St^dt urrd ihrer Bewohner, froh hinterlassen könnend — c^n der That ist nicht leicht eine neue Einrichtung wünschenswerther, als ^erad diese, nicht sowohl für die Zierde und Verschönerung unserer Stadt, als vielmehr für die Annehmlichkeit, Sicherheit, und Bequemlichkeit ihrer Bewehr uer. Zuförderst hilft eine solche nächtliche Beleuchtung einem wahrhaft Dringendem Bedürfnisse ab, das bisher oft und lebhaft gesuhlt wurde, nemlich dem- des Abends und einem Theil dec Nacht hindurch, wo kein Moird scheint und kein Stern leuchtet, bey dem Hellen Scheine Hangender Laternen die Strassen, bcquem reinlich mst> ftchm paffste.. zu können ohne lu b-schmutz-n oder ru beschädigen: — fücwahr ein wesentlicher Umstand m hwstgcr Stadt, wo die starke Passage das Pflaster so leicht verderbt- Auf der andern Seite ist dec Vortheil nicht minder in die Augen fallend daß man bevm Hellen Glanz hängender Laternen, alle Strassen ungehm- derc und unbeschädigt pasfiren kann, selbst wenn wagen und Pferde dem Fußgänger aufstoßen ss— es ist einleuchtend, daß vielen Diebereyen durch die Beleuchtung der Strassen und durch dre dabey angestellten Laternen - Wärter werde vorgebeugt, und manche Beschädigungen der Personen und Effecten, bey etwanigen Feuersbrünsten, oder auch bey anderen Veranlassungen eines nacht» lichen ^usammenAusics von Menschen, werde verhütet werden, wenn die Strassen gehörig erhellet sind Auch werden die Laternen-Wärter, weitste den grössten Th eil der Nacht über auf den Straffen seyn müssen, als Feuern Wachter trestiche Dienste leisten- können. Wer wird es endlich verkennen., daß viel Unfug und Geschrei , lost und MUthwlllige Handel, — um nicht zu sagen Laster — von niedrigdenkenden, «nd ungesitteten, oder auch von betrunkenen Menschen auf den Strassen angestellt, durch die Beleuchtung derselben verschwinden müffn; da der Uruhestifter das Licht scheuet, welches dem gutgesinnten und gesitteten Mann so angenehm ist, um- seinen- Geschäften und erlaubten Vergnügungen nachgehen zu können. Wenn alle diese Gründe in so v'elen anderen Städten, wo Landes-Collegia, Universität und Garnison sich befinden, nächtliche Beleuchtungen bewürk- ten, — sollten sie denn grade bey unfern Mitbürgern fruchtlos fepn , um sie zur Mitwirkung zu einer solchen löblichen Einrichtung zu bewegen. Sollte dieser gemeinnützige-Vorschlag zu einer solchen Beleuchtung unserer Stadt,— der / unterstützt von so vielen angeschknen Personen, der Fürstl, Polizei-? Deputacron zur Bemtheilung übergeben wurde , mit dem sehnlichen Wunsche, ihn wo möglich zur Ausführung zu bringen: — sollte dieser gemein, nützige, von uns um deswillen durchaus apptobhte Vorschlag/ weil er vorzüglich Sicherheit— und Bequemlichkeit aller Einwohner befördert — sollte derselbe/ aus Mangel angehöriger Unterstützung, von den Einwohnern der ersten Stadt unseres Oberfürstemhums ganz wegfallen? — auch dann, wann man von dem großer: und allgemeinen Nutzen desselben überzeugt ist, dennoch Wegfällen? Nein, das können , das dürfen, das wollen wir keinesweges von unfern Mitbürgern erwarten. Wohlan dann, hier die Mittel und Maasregeln zur Ausführung I Die Arrstl, Polizei - Deputation hat die allergenauesten Erkundigungen eingezogen, über die bestmöglichste, wohlfeilste und zweckmasigste nächtliche Beleuchtung unserer Stadt, Sie hat durch einen Verdienstvollen Sachkundigen Gelehrten, eine detaillirte und höchst genaue Berechnung aller und jeder Rosten vorgelegt erhalten , sowohl in Betreff der Anschaffung von 6o großen, m der nittte der Straffen hängenden Laternen,- welche nach denffMuster der Frankfurter, mit Reverberier-Spiegel, und mit 3 bis 4 Lampen versehen sind, wodurch die Stadt vollkommen erleuchtet Ivnd; — als auch für d>e jährlichen 1 v Uncer/ — J 3 ( — Unt-rhalttmgsrR-sten derselben, >,»d für Anschaffung des Gels, Ser Dochten, Laternen-Wärter-Lohns u. d. m. ®ie ?fii’ßL Polizei-Depmarion kann nun bestimmt sagen:- daß di- Anl^ffuna d eser 6° grossen tatermn , mit allem Zubehör, r-°°st. kosten wrN und daß die jährliche Unrerhalmngs-Rosten nebst der vollständigen Beleuchtung-c. sich auf r350 ff. belaufen werden. Nach aller Ueberlegung und Berathung findet tAt-tön fein anderes Mittel, die Summe von riOofl. für dre Anschaffung oei " dies - daß st- durch freywilligeBepträgeunt serer sämtlichen Mitbürger zusammengeschoffen: werde. sit fordert daher alle und jede respective Einwohner und Mitbürger unserer Stadt, h,-/durch auf: — durch freiwillige Substrtptton, nach> ch- ren Kräften und-Vermögen diese Summe zusammen zu brmgen : wob-p n cht nut die Mitglieder der Fürst!. Polizei.'Deputation, sondern noch viele andere, angesehene Personen, mit einem gutem Bepsptele, bereits vorangegangen find. bepzutragen, im Stande sind .schriftlich etngeholt werden.. Sobald diese Summe von' riöofl zur 7Lnschaffung der Laterne» durch Subfcription zusammen gebracht ist, werden wir zur Är.^b^E^andes- Etlichen Beleuchtung^- und UnrcrNainnrgs-Ixosten, nut höchster Lai.de herrlichen Genehmigung, solche zweckmasige Einrichtungen zu treffen suchen, daß keiner dadurch gedrückt werde. cYett hangt es nun ganz von dem guten Willen, und von dem, bey so manchen andern Gelegenh-iten, thStig bewiesenen Lobenswurdigen ^ger nrftter guten und wohldenkenden t17itbärgern ab: — ob/ und wie bald diese, zum Ällgemeinen Wunsch und Bedürfnis gewordene, nächtliche Beleuchtung, unserer Stadt, zu Stande kommen soll ! Die Färstl. Polizei-Deputation .wird Ihrer Seits, Alles, was in Ihren Kräften steht, dazu beptragen, durch die zweckmasigste Einrichtung dieser Anstalt, die Erwartung des Publicums Zu befriedigen, so bald die nöthigen Geld- Beptrage sie hierzu in den Stand setzen werden: so wie unsere Mitbürger hin- gegen, bey der, mit Recht erwarteten, thatigen Beförderung dieserEinrichtung, auf die Zufriedenheit ihrer Oberen, und auf den Dank der jetzigen und künftigen Bewohner unserer Stadt sicher rechnen können. Giessen den Lgte« September I&OQ» Mstl, Hessl Polizei-Deputation daselbst.