Gi esser KWUMU -KWMU Nro. III. Samstags Den 8. Februar. i8qo> Giesser Victua ien- kr. pf. i ft Ochsenfleisch — — 8 — i — Kül> fleisch — — 6 2 i — Rindfleisch — — 5 — I — Kalbfleisch — — 4 2 i — Schweinefleisch — — 9 — i — Hammelfleisch — — i — Schaaffleisch — — 5 4 —1 i — Kalbsgelinge —- — 5 -*• i — Kalbsleber — — 5 •** I — Wurst — — —' 7 — i — Bratwurst — — 13 2 j — Schweinefett — — 18 — i — Rindsfett — — 15 — i — Hammelsfett — — 15 1 —• / I — innlandische Seife —- 20 —— i — iunländ. Unschlicht-Lichter 24 — und Markt-Preis. fr. Pf- i ft Hecht — — —- 17 i — frische Butter — —— 24 —- i — Span - Sau — 9 —■ i — geschälte Hirse — 8 —— i — grob geschälte Gerste — 8 — i — klein geschälte Gerste <•— IO — i — Holländischen Käse — 18 «MM 4 Handkäse — — *■* 4 •** 5 Eyer — — •— 4 i Meste Erbsen — —— 48 i Meste Linsen — ■** 64 —• i Meste Waizenmehl — — |9° — i Meste Salz — — — 148 i — i Maas gut Bier — 3 ** i Maas Milch — — — 8 — i Maas Frucht-Brandtewern 32 Gettaldepreise vom' r Febr. bis den 8-Febr., in Frankfurt. Wahrung den M 60 kr. und das ft. zu Z4Loth Cölnisches Srlbergewlcht. kr. Loth Quint Schwarz Vrod 1 12 3 3/4 Weck — — 1 7 Milchbrod 1 6 Butter-Bretzeln 1 3 2 gemischt Brod oder Taigscher 1 9 31/2 Städte. Gemä s. Waizen wiegt Korn l wiegt Gerstei wiegtl Hafer- wiegt fl. kr. ft. fl.lkr.l ft. fl. Ur. ft । fl. kr. ft. Darmstadt das Malter. 9 10 1*75 6 35 157 5 7 140; 4; 37 9» Giessen das Achtel. 9 30 200 180 5 4° 160 5 «o 140 Marburg das Mdtt. 7 10 5 r 135 4 120. 3 3o 84 Wezlar das Achtel. 9 30 206 I|2O 190 5 40 i68| 4|20] ) to C Zärftl. Verordnung. Ludwig X. Obgleich durch die Verunterpfan- düng der gemeinen Güter jeder Gläubiger wegen seines den Landesgesetzen ge- mäs an eine ganze Gemeinde beschehe- uen Geld-Anlehns mehr gesichert, und als eine Folge dieser Versicherung in Ermangelung eines andern Erecutions-Ob- jects, zur Veräuserung und eventualiter gesetzlichen Adjudication der unterpfand- lich versetzten gemeinen Güter geschritten werden soll; so tritt doch zugleich, besonders in jetzigen Zeiten, wo wegen der durch den bisherigen unglücklichen Krieg so sehr gehausten Gemeindsschulden, der Fall, daß um deren Abzahlung willen die dafür verpfändeten Gemeindsgüter zur Veräuserung angegriffen werden, öfters sich ereignen kann, die Landesherrliche Oberaufsicht und Pflicht ein, dafür, zu sorgen, daß ohne Verletzung der Gerechtigkeit , dergleichen zum Nachtheik der Nachkommenschaft und zur Untergrabung des Wohls der Gemeinden gereichende Veräuserung gemeiner Güter möglichst verhindert werde; und in dieser Hinsicht haben Wir Uns bewogen gefunden, hiermit guadigst zu verordnen, daß i) der Gemeinden liegende gemeine Güter, als Däuser, Waldungen, Aecker, Wiesen, Garten und Wüsteneyen, oder auch nur Gemeinds - Gerechtsame, als Weyd-Berechtigungen und dergleichen, unter keinerley Vorwand und in keinem Fall, auch selbst alsdann, wann solche für gesetzlich aufgenommene Gemeinds- Anlehn /gerichtlich oder ausergerichrlich verpfändet worden sind, anderst nicht als mit Vorwissen und ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung Unsers Geheimen Miniflerii rechtsgültig veräufert oder vertauschet werden sotten und können; daß 2) Unsere Justiz-Beamten, wenn der Fall der Veräuserung oder eines Tausches eintreten würde, eine solche ohnehin nichtige Handlung bey schwerer Verantwor-- tung für sich nicht vornehmen, sondern unverzüglich darüber ausführlichen Bericht und Anzeige an Unser Geheimes Mimfterium erstatten, und von daher Weisung abwarten sollen; daß zu dem Ende 3) in Schuldforderungs - Sachen von Unserer Land - Oekonomie - Deputation die genaueste Untersuchung angestellt und Mittel und Wege ausfindig gemacht werden sollen, wie es möglich zu machen, daß ohne Veräuserung der Gemeinds-Gü- ter und Gerechtsame die angefvrderte Schulden, wo thunlich sogleich oder doch nach und nach getilget, "und daß auch hierüber das Gutachten des einschlägigen Regierungs - Colle^ii eingefordert werde; wobey sich von selbst verstehet, daß die Nnzungen der Gememds-Güterhierzu -vorzüglich angewandt werden , als wozu sie eigentlich bestimmt sind, und daß zum Nutzen der einzeln Gemeindsglieder nur alsdann ein Theil verwendet werden kann, wenn die Gemeinde solche zur TU* gung der Gemeindsschulden nicht mehr rch- thig hat; daß 4) nur im alleräusersten Nothfall, und wenn schlechterdings keine andere Schulden-Tilgungsmittel ausfindig gemacht werden können, zur Veräuserung der Gemeinds-Güter geschritten werden dörfe, und auch diese möglichst beschränkt werde. Wir befehlen demnach gnädigst, daß alle Unsere Justiz - Eollegien, Landes- Oekonom e - Deputation und Beamten, auch adeliche Gerichte über diese Unsere Verordnung genau halten , und in vor- kom- kommenden Fallen sich darnach untertha- nigst achten, damit Unsere dadurch bezweckte wohlthatige Absicht erreicht werden möge. Darmstadt den 22tenJnnii i/99> * ** * Weinwirth Schieferin Behausung anbe- raumer worden, als wird dieses zu jedermanns Nachricht hierdurch bekannt gemacht, Giessen den /ten Febr. igoo. Fürst!. Hess. Oberamt das. R a y ß. Bekanntmacbrrngen. 1) Nachdeme des Burger und Mez- ger Johann Balthasar Constanz hinter- lassene Wittwe, freiwillig entschlossen, nachstehende Feldgüther-Stücke, öffenr- lich an den Meistbietenden gegen Ziel- Zahlung verstreichen zu lassen, als ' i) 11/4 Morg. 18 Ruten , io Schn Acker Hinterm Steinbrunne», neben Johannes Weil zu Linnes, und Georg Heinrich Lony, halb mit Korn besaamt, 2) 1/4 Morg. 38 Ruk. Garten am Hamm, an der Schovr, neben Johann Walter Zinser und Heinrich Conrad Müller, 3) i/^Morg. 28Rut. 4Sch. Garten am Wiesmarer Weg, neben Job. Adam Linnestruth und Jvh. Georg Noll, 4) 1/4 Morg. Zy Rut. 15 Sch. Wiese in den Rödern, neben Johann Philipp Euler und Joh. Kaspar Keller , 5) 1/4 Morg« 17 Rut. 5 Sch. Acker am Altenfeld, neben Johann Tobias Waidig und Philipp Conrad Magnus , ist mit Dung überfahren, 6) 35 Rut. 1 Sch. Garten am Nahrungsberg, neben Johann Kaspar Keller und Jvh. Melchior Plock, 7) l 3/4 Morg. 27 Rut. 5 Sch. Garten und Wiese, rechterband dem kleinen Steinweg, neben Herrn Advokat Krug und Damet Heinrich Noll gelegen , zu dem Ende Termin auf Dienstag den iLten dieses, Nachmittags »Uhr, in der 2) Freitags den 2Zten dieses, Morgens io Uhr, soll auf dahiesigem Rathhaus das von Georg Melchior Vetzber- gers Wittwe hinterlassene Wohnhaus nebst Hansgarten, öffentlich an den Meistbietenden Schuldenhalben verstrichen werden. Giessen den 7ten Februar 1800, Fürst!. Hess. Oberamt das. Rayß. *, 3) Nachdeme die Ehefrau des in dahiesigen Fürst!. Schutz aufgenommenen Juden Zodick Moses, Jüdin Eddel, auf geschehenen Vorhalt die ausdrückliche Erklärung gerhan, daß sie mit ihrem Ehemann keinen gemeinschaftlichen Handel rretveu uno sich für denselben nicht verbürgen, sondern ihre weibliche Rechts- woblthaten sich ausdrücklich Vorbehalten wolle i so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche mit erjagtem Inden Zodick Moses in Handelsverkehr tretten, sich darnach zu benehmen wissen. Langgöns am igten Februar 1800. Fürst!. Hessisches Justiz-Amt daselbst, C. G. von Zangen. 4) Zwei Gärten, der eine am obersten Riegelpfad, der andere auf dem Sel- zersberg belegen, beide in gutem Stand und mit Obstbäumen besezt, sind auf z Jahre zu verkehnen. Das Nähere erfährt man in der hiesigen Ziegelhütte bei Hrn. Bachert. 5) Da ; — ) rr ( — 5) Da ich jezo gar keine Arbeit habe, fs bitte ich jederrnanu, nach Standes- gsbühr, mir dergleichen zu geben, um mich wenigstens vor dem drückendsten Mangel schüzeu zu können. Reuling, Schneidermeister, Gottesdienst am 9. Februar. In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Professor Palmer. Nachmit- rags Herr Supermtend. Müller. In der Bürgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz. Nachmittags Herr Pfarrer Buff. Morgen den 9. Februar hat das Frischbacken der Veckermeister Brück, in der Wallthorstrase. (Sine und Auspassirte. 91m 25. Jan. Hr. Rittmeister von Bodeck, in Hess. .Darmstädtischen Diensten, log. im Einhorn. Am 27. Jan. Hr. Hofrath Follenius, von Grosenbusek, log. im Rappen. Am 30. Jan. Demoiselle Denais, aus der Schweiz, log. im Einhorn. Eod. Ein Kaufmann, von Strasburg, log. im Löwen. Am 3. Febr. Zwei Kaufleute, von Mainz und Neuwied, log. im Einhorn. Am 4. Febr. Hr. Dvctor Per^pn, von Göttingen, log. im Rappen. Philipp Beckers, Bürgers und Huf- schundts allhier, nachgelassener ehelicher Sohn, und Katharina Elisabeth«, weiland Balthasar- Cvnstanz, Burgers und Mezgers allhier, nachgelassene eheliche Tochter. Getaufte bei der Stadtkircke. Am 4. Febr. Hrn. Steuerperäquator Karl Wilhelm Philipp Binzer, eine Tochter, Namens Karolina Christina Louis«. Eod. Dem Burger und Fuhrmann, Johann Georg Weg, eine Tochter, Namens Philipprna Christina. Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 6. Febr. Balthasar Zörbe, gebürtig aus Hochelheim, alt 36 Jahr. Eod. Anna Margaretha, weiland Georg Melchior Vetzbergers, Burgers und Rothgerbers allhier, nachgelassene W'ttwe, alt 72 Jahr. Getaufte bei der Burgkirche. Am 2. Febr. Dem Musketier Ludwig Dar, vom ersten Bataillon Landregi- ment bei Hrn. Graf Lehrbachs Compagnie, eine Tochter, Namens Anna Christin«. Beerdigte bei der Burgkirche. Am i. Febr. Conrad Mathern, Hauk- bpist beim ersten Füsilierbataillon, alt 32 Jahr. Ropulirte bei der Gtadtkirche. Gebohrne bet der Iudengemelnde. Am 6. Febr. Joh. Melchior Becker, Am 2. Febr. Abraham, des Jude» Burger und Huffchmidt, weiland Joh. Feibelmanns, ehelicher Sohn. Da man durch die sich bereits gemeldete Abnehmer dieses Anzeigungs- Blättchens in Ansehung der Kosten noch nicht gesichert ist, so benachrichtigt man das geehrte Publikum, daß solches doch fortgesezt wird, tvec man sich von diesem gemeiunüzzigen Blatt veripricht, daß es noch nuhrere Liebhaber stndet. Zugleich bttter man um dre gefällige Einsendung der Pränumeration»