Anzetguligs-BlsktcHe». vlro. XV. Samstags d^n 3. Mai. igoo; Messer Victualien - und Markt- Preis fr. pt- 2 IHafer wiegt "ft7 wiegt !wiegt Städte. I4o!i 4! 37 Zvj 2o6j| 7 2 2 1 1 1 I I 1 I 1 1 1 1 i 1 I Darmstadt Giessen Marburg Wezlar 40 30. 5 5 4 6 9 9 7 io 200 ISO 6 6. ! 5 9 7 6 5 10 17 So 20 24 I 1 1 1 I r 1 3 7 1 1 ft Hecht — — frische Butter 157 180 135 190 98 140 «4 Eyer — Mesie Erbse« Meste Linsen 5 5 8 13 20. 18 — Span - Sau — — geschalte Hirse — ft Ochsenfleisch — — — Kübfleisch — — — Rindfleisch — — —' Kalbfleisch — — — Schweinefleisch— — — Hammelfleisch — — — Schaaffleisch — — — Kalbsgelinge — — — Kalbsleber — — — Wurst — — — — Bratwurst — — — Schweinefett — — — Rinds fett — — — Hamme! sfett — — — innlandische Seife — — iunland. Unschlicht-Lichter Getraideprerfe vom 26 April bis den 3. Mai, in Frankfurt. Wahrung den st. a 60 kr. und das ft. zu Z4ioth Cölnisches Silbergewicht. 160, 545 120U 3,30 j 16811 414° 1 Meste Waizenmehl — — 1 Meste Salz — — — 1 Maas gut Bier — — 1 Maas "Milch —• —• 7- 1 Maas Frucht-Brandtewein 23 SO 30 kr.lpf. 17 — 17 - io — 8 - 8 - io — 18 — 4 — 4 — 48 - 64 — 190 — 48— 3 — 6 — 32j — das Malrer. das Achtel, das Mött. das Achtel. | — grob geschälte Gerste - — klein geschalte Gerste - — Holländischen Käse - Handkase — — Gema s. Waizeu wiegt Korn V ft? fLi77. Gerste jOfn fr. Loth Quint Schwarz Brod i 12 1 Weck — — 1 6 1 1/2 Milchbrod 1 5 I IJ2, Butter - Bretzeln 1 3 3/4 gemischt Brod oder Taigscher 1 9 11/2 )l«c - Uiber, Polizei ttnd Polizei - Anstalten. Zortsttzung. So aber haben weise und väterlich gesinnte Landesregierungen in ihren Staaten Polizeien niedergesezt, und diese wahrhaft heiligen Anstalten Naben keinen andern Iwek als: „für die Ausführung „ der von den verschiedenen Zweigen der „Staarsgesezgebuug erlassenen Verord- „nungen, uud für die Erreichung der „dadurch bczwekten Absicht zu sorgen, „die nach Umständen der Zeit und des „Ortes dazu nbrhigen Vor- und Hülfs- ,, Anstalten zu treffen — und diejeni- „ gen, welche ihre rechtliche Verbind- ,, lichkeiten gegen ihre Mitbürgerverges- „ sen, zu deren Leistung anzuhalren." Hierunter lassen sich alle ihre Amtspflichten subsmmreu. Ihr Gebiete hat seine natürliche Grenzen , welche vorzüglich durch die Grenzen der andern Staatsämter , und die besondere eigene Bestim- muttg der Polizei, bezeichnet werden. Diese natürlichen Grenzen müssen also auch ihre gesezlichen Grenzen seyu oder werden. Sie wacht nicht über die Handhabung der Gesetze und Sraatsrechte — dies ist die Sache des Fiscalats. Sie hat nichts mit Erhebung und Verrechnung der Einkünfte zu thun, dies gehört zum Rcssort der Cammer und Ren- tereien. Sie untersucht und entscheidet nicht über das Mein und Dein, über Recht und Unrecht, dies ist die Sache der Cnstliustiz, sie bestimmt nicht welche Handlungen als Verbrechen angesehen, uud wie die Verbrecher bestraft werden sollen. Dies tbut die Criminalgewalt. Aber sie sucht unaufgefordert Streitigkeitenvorzubeugen, Gelegenheiten dazu aus dem Weg- zu räumen, zu verhindern, daß der Bürger Verbrecher werde. Sie unterstüzt al so jene Gewalten, wirkt mehr durch Aufsicht und Vorkehrungen, uud ihre Strafe ist mehr Züchtigung alö Strafe. Sie beabsichtigt also vorzüglich Narional-Eultur, und Cultur ist Vorübung zur Moralität. Welch ein erhabener Beruf! Was sie thun soll uud darf, weiß sie: denn es ist ihr vom Staat vorgeschrieben, aber wie sie es thun soll, kann ihr nicht für alle Falle so ganz bestimmt vorgeschrieben werden: denn der Geist der Gemeinde, derStand ihrer Cultur, locale und temporäre Umstand? bestimmen hauptsächlich unter den gerechten und sittlich guten Mitteln, diejenigen deren sie sich bedienen kann, um mit Erfolg wirksam zu fevn. Je ungebildeter also eine Gemeindeist, desto mehr gesezlichen Uibungsstoff bietet sie der bildenden Hand der Polizei Dar, und nur Fortschreiten in der Humanität, macht sie feinerer Mittel und sanfterer Gesetze fähig. Dies sehen wir schon an einzelnen Menschen, die noch roh, oder schon verwildert sind. DieStimmeder Vernunft, blos Vorstellungen, blvs Liebe wirken nicht auf sie, der in ihnen schlafende Sinn für Achtung gegen die Gesetze, ihre Mitbürger, Menschennatur und Menschenleben, soll gewekl werden, und dazu sind ernsthafte'Mittel nöthig, oft Befehle wie sie Gellerts Amtmann gab. Mache doch Keiner, der dieses liest, er wohne in welcher Stadt er wolle, der Polizei ihr Amt schwer — tordre doch Keiner von ihr, was sie nicht thun kann oder darf, sondern biete vielmehr jeder seine eigenen Kräfte auf: richtige Be- griffe von ihr im Publicv zu verbreiten, Achtung gegen sie, ihre Verordnungen und Diener zu befördern, ihrem Wirkungskreis Hindern'ise aus dem Weg zu räumen, nützliche Anstalten überhaupt nachdrücklichst zu unterstützen, alteTbvr- helten abzuschaffen, ererbten Schlendrian — ) 59 dnau zu stürzen, Borurtheiledtedas Al- terthum geheiligt hak zu entfernen — damit die Polizei ihr Amt mit Freuden thun könne, .und nicht mit Seufzen — denn das 'ist euch nicht gut! "" ■*lr& Von der besten ££intbeifa«g des Gartenlandes. Ein Gartenland muß eben sowohl als Ackerfeld, von seinem Besitzer, wenn er ein guter Oekonom seyn will, nach ei? nein bestimmten Plan eingekheilt werden. Man muß niemals dasselbe Gewächs 2 Jahre hinter einander, auf demselben Quartier zieben, sondern mit den Früchten abwechseln. Bei einer gmen Einrichtung hat man erst im ^teuJabre wieder Mist nötbig. .Darnach theilt man also das Gartenland in 4 £2mutiere. Wenn man dieses Jahr einem Quartiere Mist gegeben hat; so giebt man ihm in den folgenden Jahren, Asche, Kalkascher , Mergel, kurz was sich für Den Boden schicht, und erst im vierten Jahre Mist. Dadurch erhalt man den Vor- theil, daß man Mist und Arbeit spart, ohne Den Ertrag des Gartens zu schwä- khen , mehr und bessere Früchte zieht, und das Garten and von mancherlei Ungeziefer befreit, das sich gar leicht einfindet, wenn man dem Booen immer blvs Mist giebt. Ferner muß man das Gartenland das ganze Jabr hindurch zu benutzen suchen, und sobald ein Beete leer wird, wieder etwas Andres darauf säen, oder pflanzen , was die Jabrszeit mit sich bringt, und viele Gewächse gerakhen besser, wenn man sie zwischen andere säet oder pflanzt. Ist nun der Garten in 4 Quartiere -ethettt, so haut man r ( - 1) in dem frisch gedüngten : Kraut, Sellerie, Spinat, Endivien, Gurken, Petersilie, Kerbel, Radiesgen« Majoran, Basilicum, 2) das Jahr darauf: Bodenkohlrabi, Retticye, Ruben, 3) >m dritten Jahre: Mairüben, Rapunzeln, Zwiebeln, Porte, Schnittlauch, Schalotten, 4) im vierten : Erbsen, Gartenbohnen: Der Landwirth muß also die Natur seines Gartenlandes wohl' kennen. Er muß wißen, welche Gewächse eine sonnige, uud welche eine schattige Lage lieben. Alle Jahre sezt er sich einen Plan auf, und bemerkt in seinem Garten-Journal, wo, wenn und was er gesäel oder gepflanzt hat, wenn der Saame aufgegangen ist, wenn die Früchte zeitig geworden sind, und wie die Ernte beschaffen gewesen ist. 0 % ■>.' =>■.« «■ Bekanntmachungen. 1) Nachdem Der Burger und Blau- färber Balthasar Jacob Zinser freiwillig ein fei)! elfen, fein Wohnhaus samt Scheuer, Hof, Nebenbenbäuen und Hausgärtchen in der Judengasse, öffentlich au Den Meistbietenden verstreichen zu lassen, wozu Termin auf Mittwochen Den igten dieses, Morgens jollbr, auf dabiesigem Rathhaus anberaumet worden, als können btejenige , welche mitzustreichen gesonnen sind, sich asDann ein ft r. Den und die weitere Bedingungen vernehmen. Giessen Den isen Mai i^oo. Fürst!. Hess. Oberamt das. R a y ß. 2) Freitags den 2gten dieses, Morgens lollljr, soll auf ^dahiesigem Rathhaus Das des Juoen Elkan und Löw Hir- **• ) 60 ( Kirschen Kinder zustehende Wohnhaus, nebst Zu gehör, in der Wallthvrftrase, neben Fuhrmann Schwan, öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verstrichen werden, so hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht wird. Giessen den iren Mai i-goo, Fürst!» Hess Oheramt Vast .Rayss 3) Montags den zten Mar und fvl- gendeTage, Nachmittags rUhr, sollen in dem v. Schmalkqlderischen Haus in der Neustadt, mehrere über,flüssige Meublen, alsCommode, Schranke, Tische, Stühle, mehrere Spiegel, Porzellain, Glaser, Kupfer und Messing, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleichbaldige baare Zahlung versteigert werdcu. Gottesdienst am 4. tITdt. In der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Professor Palmer. Nachmittags Herr Superintendent Müller. In der Burgkirche. Morgens Herr Superintendent Schulz» Nachmittags Herr Pfarrer Buff. 1 Morgen den 4. Mai hat düs Frischbacken der Beckermeister Lehrämnd, in der Neustadt. Ein- und AugpasstrtL. Am 25. April. Hr. Kammevrath Ni- Lolofiuß, von Lübeck. Hr. Kaufmann Susann, von Ancona, leg. in der Post» Am 26. April. Hr. Lieuten. v. Mals- Lurg, in Hess. Cassel. Diensten, log. im Einhorn. Am 2.8. April. Hr. Bischoff von Chartry und Hr. Graf Senge, von Hoessheim, log. in der Post. Am 29. April. Hr. Doctok Stoff, Son Alsfeld, log. im Löwen. Eod. Hr. Ktmfmann Rh ein Hardt, von Frankfurt, log. im Einhorn. Eod. Hr. Kaufmann Schmidt, aus Bayern, log. im Hirsch. Am 30,. April. Hr. Reg. Rath Rayß und Hr. Secretair Lang, vou Darmstadt, log. in der Post. Eod. Hr.Hvfrenthmeister FolleniuS, von Darmstadt, log. im Riesen. Eod. Hr. Kaufmann Reinhard, von Frankfurt. Hr. Kaufmann Jager, von Münden, log. im Einhorn» Am 1. Mai. Hr» Geheimerrarh v. Lohe, von Frankfurt. Hr. Karther und Hr. Geibel, nebst Familie, beide Kaufleute, von Paderborn, log. in der Post» Getaufte bet' der Stadikr'rcho. Am 26. April. Dem F, Landchirur- gus, Johann Conrad Keller, ein Sohn, Namens Georg Christran August. Am 29. April. Dem Burger tt, Becker, Ludwig Melchior Kämmerer, ei« Sohn. Eod» Dem Burger und Nagelfchmid, Johann Henrich Kunz, ein Sohu. Beerdigte bei der Stadtkirche. Am 2Z. April. Herr L. I. Friedrich Christoph Buff, Fürst!. Regierungsund Cvnsistorialrat.h allhier, alt 77 Jahr, 9 Mon. Am 26. April. Herr Georg Kar! Ernst Neubauer, Fürst!. Reg. Advokat allhier, alt 51 Jahr. Am 29. April. Frau Amalia Katharina Philippina, Herrn Raths Thom dahier, nachgelassene Frau Wittwe, alk ZrJahr, 2 Man»