Giesser Anzeigungs-Blätttkcn. N'o. n. Samstags den r. Februar, rgos. i X < I I I I I I I I 1 I I I X Giesser Victua fr. ft Ochsenfleisch — — — Külifleisch — — — Rindfleisch — — — Kalbfleisch — — — Schweinefleisch— — — Hammelfleisch — — — Schaaffleisch — — — Kalbsgelinge — — — Kalbsleber — — — Wurst — — — — Bratwurst — — — Schweinefett — — — Rindsfett — — — Hammelsfett — — — inländische Seife — — innländ. Unschlicht-Lichter 8 6, 5 5 9 5 4 5 5 7 13 iS 15 15 20 241 ien- und Markt-Preis. n i ft Karpfen — — i — Hecht — — — i — frische Butter — — i — Span - San — — I — geschälte Hirse — — i — grob geschälte Gerste — l — klein geschälte Gerste — r — Holländischen Käse — 4 Handkäse — — — 5 Eyer , — — — i Meste Erbsen — — i Meste Linsen — — i Meste Waizenmehl — —- i Meste Salz — — — i Maas gut Bier — — i Maas Frucht-Brandtewern rr.lpf. 17 20 9 S 8 IO 18 4 4 48 64 90 60 3 32 kr. Loth Ouint Schwarz Brod 1 12 3 3/4 Werk — — 1 7 Milchbrod l 6 Butter-Bretzeln 1 3 2 gemischt Brod oder Taigscher 1 9 31/2 Getrcndepreise vvm 25. Jan. bis den i. Febr., in Frankfurt. Wahrung den fl. h 60 fr. und das ft. zu Z4toth Cölnisches Silbergewtcht. Städte. Gemä s. Waizen fl. 1 kr. wiegt ft. Korn DkrI wiegt ft. Gerste fl7"krl wiegt ft Hafer fl. kr. wiegt ft. Darmstadt das Malter. 8 45 175 6 31 157 5 5 140 4 45. 9$ Giessen das Achtel. 9 30 200 7 i8° 5. 40 160 5 10 140 Marburg das Mött. 7 lo 150 5 — 135 4 40 120 3'30 84 Wejlar das Achtel. 9 30 206 7 20 190 5 40 168 4,20 — Sn dem verflossenen 17999« Saht sind bey hiesiger Armen - Casse eingenommen und ausgegeben worden: E i n n a h m e. aus der wöchentlichen Armen-Büchse - an Stiftungs - Pensionen - 3 von löblicher Universität - - von löbl. Magistrat s t 3 3 aus der Fürst!. Regierungs - Büchse » ans der Oberamts-Büchse - - aus der Büchse von Versteigerungen - aus den Büchsen der Gasthäuser - von den Zünften und gutherzigen Christen A u s g a b e. an die wöchentliche Armen - - den armen Kinder der Industrie-Schule fur stücke und sonstige Bedürfnisse - für Medicamente - - « den Armen an Ertra - Steuern - für 1224 Handwerksbursche - 3 fl. Alb. Pf. - S 1498 14 7 s * 792 13 —■ s * 52 — g • 60 *** —■ s * 145 13 — - s 2 15 4 * 5 70 15 4 11 22 4 21 6 4 Summa 2654 11 - - 1238 14 4 Brod, Kleidungs- 629 13 1 * 5 30 10 —■ * r 574 3 6 - - 8t 18 —• Summa I25531 29 | 3 ZLrstl. Verordnung. Ludwi g X. Fügen hiermit zu wissen : Demnach in der, wegen allzugroßer Ausdehnung der weiblichen Rechtswohlthaten, unterm 2tenMärz 1795. von Uns gnädigst erlassenen Verordnung, im vierten Artickel folgendes vorgeschrieben worden: „ Da nichtblosdie Weiber, der, ein „'Gewerbe treibenden, UntenHanen, „ sondern auch in andern Ständen, „durch Fleiß und Einsicht >u Haus- „haltnngsgeschäften zum Erwerb „beitragen, so soll in Zukunft bei .„allen Arten von Ehegatten,. die „Errungenschaft jedem zur Hälfte gemeinschaftlich seyn, es wäre „ dann, daß in den Ehepakten ein „anderes festgesetzt wäre,, über die Auslegung dieser Stelle aber verschiedene Meynungen entstanden sind, indem 1 .) Einige behaupten, dieses Gesetz gehe auf alle, bei dessen Publikation und) bestandene und zukünftige Ehen, und aufdaS darinn errungene Vermögen, wenn solches auch gleich vor dem Gesetz errungen worden sey; 2 .) Andere ebenwohl der Meynung sind, daß das Gesetz über alle, bet dessen Publikation noch bestandene und noch zukünftige Ehen disponire, jedod) mit der Einschränkung, daß dasselbe nur nur auf das Vermögen, welches nach dessen Publikation errungen worden, wirke; 3.) Endlich noch andere glauben, daß svthaner Paragraph nur auf die Errungenschaft der, uach der gesetzlichen Publikation geschloffenen, Ehen Bezug habe; und Wir bei der solchemnach hier noth- wendig erforderlichen authentischen Interpretation, und um dem Einwand, als ob, schon erworbene Rechte durch das Gesetz dem einen oder andern Ehegatten entzogen werden sollten, zu begegnen, auch um die Vollgnltigkeit der Eingangs benannten Verordnung wirksam zu machen, Uns bewogen gefunden haben, durch eine neue Legislativ« hiermit gnadigft zu verordnen : daß, wenn ein oder anderer Ehegatte in Hinsicht des 4(6» §phi der Verordnung vom 2tenMarz 1795* sich an seinen erworbenen Rechten bei der, vorderen Publikation schon geschlossen gewesene«, Ehe. für benachtheiligt hielte, er solches i« Gegenwart des andern Ehegatten vor seinem ordentlichen Gerichtsstand zum gerichtlichen Protokoll innerhalb drey Monaten, von der Zeit der Publi- kation dieses neuen Gesetzes an zu rechnen , erklären, und alsdenn das Gesetz nicht zurück wirken , sondern es nach dem vorher bestehenden Gesetz und Gewohnheiten gehalten werden , daß aber, wenn diese Erklärung innerhalb dieser peremto- rischen Frist nicht geschehen würde, es schlechterdingen bei svthaner Verordnung vom 2ten Marz 1795. sein Bewenden behalten füllt, so daß die Unwissenheit dieser Unserer neuen Verordnung nicht zur Entschuldigung dienen soll. Darmstadt, den 4tenNov. 1799. Oekottomiscke V7aäwl'ch:en. Mittel, um das Kor« auf den Korn- Böden gegen de« Korn - Wurm zu erhalten, und denselben aus den Korn-Böden zu vertreib«'«. Die Getreideböden, welche mit Luft- Zügen auf beyden Seiten des 'Daches, gegen einander über versehe« sind, so, daß die Luft beständig über das Getreide hinweg ziehen muß, sichern sich dadurch schon, zunächst dem öftern Umstechen des Getreides, gegen die Kornwurmer; Jrt eö werden dieselben sogar zuweilen aus demjenigen Getreide, das nut Würmern dahin gebracht wird, dadurch vertrieben. Allein, wo solche Luft-Züge fehlen, har man, nebst de,n öftern Umftechen des Getreides, folgende Mittel, gegen die Kornwürmer, mit Nutzen angewandt. Man nehme ein Pfund Vitriol, lose solche« in kochendem Wasser auf, und bestreiche damit den ganzen Boden durchaus, bis an das Dach. Die Kornwur- mer verlassen alsdenn, nach einigen Tagen den Bode« gänzlich. Fortsezzung folgt. Bekanntmachungen. Es sucht jemand einen, in noch guten Umständen sich befindenden hölzernen Verschlag , um ein Klavier darin zu verwahren^ zu kaufen. Die Anzeige beliebe man in der Schröderische« Buchdrukkerei deshalb zu thun. 2) Ein Wagen mit Zngehvr, nebst einem Pfiug, stehet zu verkaufe«. Das Nähere davon ist bey dem Rathsdiener Balser zu Giessen auf dem Rathhause, zu erfragen. Gottesdienst am 2 Februar. I« der St. Pancratiuskirche. Morgens Herr Superintendent Bechtvld. Nachmittags Herr Superintend. Müller. * 3» In der Vurgkirche. Morgens Herr Pfarrer Buff. Nachmittags Herr Su- prrintendenr Schulz. Morgen den 2. Februar hat das Frischbacken Caspar Löbers Wittib, in der Neustadt« Em- und AuspaMrte. Am lZ. Jan. Hr. Geheimerrath v. Barckhaus, von Darmstadt , log. in der Post. Eod. Hr. Amtsverweser v. Gehren, von Frohnhausen. Hr. Amtmann Geyer, von Wächtersbach, log. im Einhorn. Am 19. Jan. Hr. Acruarius Weber, von Wezlar, log im Einhorn Am 2l.Jan. Frau Obriftlientenantinn v. Biedenkap, von Carlshaven, log.um Einhorn. Am 22. Jan. Hr. Hofrath v.Schmal- kalder, von Grünberg, und ein Kaufmann von Frankfurt, log. im Einhorn. Eod. Hr. Brück, Handelsmann aus Gladenbach, log. im Ritter. Eod. Hr. Hütten-Jnspektor Bornemann, von der Ludwigshütte, log. im Hirsch. Am 2Z. Jan. Hr. Oeconvmns Hofmann, von Grünberg, log« im Einhorn. Ropnlirte bei der StaDtkirche. Am 28-Jan. Friedrich Will) Otto, dermaliger Wittwer, Burger und Glo- ckengieser allhier, und Cleonora Elisabeth« , weiland Peter Hieronimus Löbers, Burgers und Steindeckers allhier, nachgelassene eheliche Tochter« 91m 30. San Conrad Welch. Plans, Burger und Rothgerber allhier, weiland Rudolph Planks , Burgers und Roth- gerbers allhiernachgelassener ehelicher Sohn, und Dorothea^ Johann Kaspar Loths, Burgers und Baaders allhier, ehel. Tochter. Eod. Johann Peter Flett, Burger und Brandweinbrenner allhier, Johann Simon Fletts, Bürgers und Eisenhänd- lers allhier, ehek. Sohn, und Christina, weiland Joh. Christoph Denemans, Burgers ittib Löirths in Frankfurt, nachgelassene ehe!. Tochter. Getaufte bei der Am 24. Jan. Dem Burger und Becker, Adolph Seip, eine Tochter, Namens Sophia Margaretha. Am 26. Jan. Dem Brrrger u. Kaufmann, Conrad Balthasar Busch, ein Sohn , Namens Johannes Christian. Am 28. Jan. Dem Burger u. Fuhrmann , Johann Wilhelm Henkel, eine Tochter, Namens Johannetta Elisa- betha. Eod. Dem Postknecht, Joh. Hein- richLoth, eine Tochter, Namens Henrietta Elisabetha Katharina. Getaufte bei der Burgkirche. Am 3.San. Dem Tambour, Ehrt* stian Sremler, beim 2ten Füsilier - Bataillon , ein Sohn, Namens Johann Balthasar. Am 22. Jan. Dem Füsilier Johann Heinrich Schul , beim 2ten Bataillon, unter Hrn. Hauptmann Hallwachs Compagnie , ein Sohn, Namens Johann Heinrich. Am 2Z. Jan. Dem Fürstl. Hessen- Darmstädtischen Major ä la Suite, Hrn. Ludwig, Freiherrn Hornig von Hornburg eine Tochter, Namens Antonia Lvuisa Iacobina. Beerdigte bei Der Burgkirche. Am 12. Jan. Karl, des Hautboist Köhlers ehel. Sohn, alt 7 Jahr. Am ro.Jan. Johann Peter Wam- bold, Sergeant unter Hrn. Major von Grandville Compagnie, beim nsten Füsi- lierbaraillon, alt Z4Zahr.