wöchentlich- WMMttW WlWlW und Nachrichten Drey und Vierzigstes Stück. Dienstags den 2?ten October 1767. Mit Hochfürftl. Hessen- Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis . Vorschläge wie eine Brand-Gewährleistungs-Gesellschaft in der Aürze/und ohne viele Schwierigkeiten r auch ohne Vaar< Anlage füglich errichtet werden könne? Anstalten, daß mit dem Feirer vorsichtig umgegangen , und eil. MO ausgebrochenes bald möglichst gedämpft werde, sind mit eine Haupt vSs» ^rge einer guten Policey in einem Staat, so nie aus den Auger m fttzen. Allein alle hierunter ang-wandte menschliche Vorsicht ist unzu- reichend, daß nicht hie und da einzelne Familien, ja manchesmahlen ganze Städte und Dörfer durch Brand verarmen und unglücklich werden solten. Es sind dahcro in vielen Staaten weitere Anstalten gemacht, wie denen, so das Unglück des Brands würcklich betroffen hat, solches erleichtert, und sie emigermasen entschädiget werden mögen. Die Hofnung auf eure den andern zu erbittende freywillige Beysteuer ist vor einen Vrandbeschädigten öffters eine sehr leidige Aussicht. Die Gewährleistungs - Gesellschaften, wobey Feuercassen errichtet und jährlich gewisse Summen beygetragen werden müffelt, um baare Mittel zu erhalten, woraus die unglücklich wer. dende Mitglieder entschädiget werden sollen , sind von weiter Hand, zu eingeschranckt und in einem Staat, wo die wenigsten Unterthanen ent. T t W-, - 340 Giessiscke wöchentlich - gemeinnützige Anzeigen bebrliche Gelder haben, unendlichen Schwierigkeiten, auch an sich vielen Weitläuftigkeiten und Kosten unterworfen. Eine bloss Gewahrleistungs- Gesellschaft, wo, äusser dem Roll sich ereignenden Unglücks, gar nichts bezahlet wird, ist alsdenn die kürzeste, wohlfeilste und beste, wenn Oie Gesellschaft zahlreich genug ist, damit keinem der Beytrag mercklich schwer fallen könne. Diejenige Gesellschaft würde allo die füglichste seyn , wenn die sämtliche Unterthanen eines Staats, so eigene Häuser haben, in eine solche Verbindung zusammen tretten, und der ganze Staat jedem einzelen die Gewähr seiner Gebäude leisten würden. Es findet der Einwurf, daß die Errichtung einer so grosen Gesellschaft unendlichen Schwierigkeiten unterworfen sey , nicht statt, da der Landesherr aus oberherrlicher Gewalt um des allgemeinen besten willen, die Zusammentrcttung in eine solche Verbindung anordnen und befehlen kan. Auf diesen oberherrlichen Befehl und eine kleine Mühe im Anfang komt es lediglich an, so ist die ganze Anstalt schon fertig. Der Landesherr kan, wann er will, wegen der öffentlichen Gebäude selbsten in diese Gesellschaft eintretten. Sein gröserer Beitrag, welchen er nicht allien mit baarem Gelds, sondern auch mit Baumaterialien thun kan, kommt denen Wohlthaten noch nicht bey, welche er gewöhnlich verunglückten Brandbeschadigten zufliesen lasset. - Und im Fan die öffentliche Gebäude ein Unglück betreffen solte; - so ist alsdenn der gesellschaftliche Beitrag des Staats von demjenigen unterschieden, welchen sonsten die bloß steuerbaare Unterthanen öffrers zu ihrer grösten Belästigung thun müssen. Wir wollen die Anwendung auf unser Vaterland machen. x) Jeder Eigenthümer muß sein Gebäude in einen Anschlag bringen lassen, und zwar um etwas geringer als der wahre Wehrt ist, damit es ihm nicht gleichgültig seye, ob solche abbrennen oder nicht, und bey ihm die nü- thige Vorsicht bey Feuer nicht eingeschläfert werde. - - Blos diesen Anschlag muß er im Fall sich ohne eigenes Verschulden ereignenden Unglücks ersetzt bekommen; hingegen muß er aber auch diesen Anschlag, wenn das Unglück andere betrifft, versteuren. 3 ) Muß dieser Anschlag nicht so genau dis auf einzele Zahlen sondern von io. zu io geftzt werden , indem dadurch in jenem Fall die Re- partitionen sehr erschwehret, in diesem aber ungemein erleichtert werden. 4 ) Muß jede Stadt und Commune ihre öffentliche Gebäude, als Kirch >Psarr-Schul - Rath - und andere Häuser ebenwohl in Anschlag bringen lassen, und diesen Anschlag mit der ganzen Commune versteuern. 5) und Nachrichten. f) Muß jede Commune die Anschläge eines jeden einzelen Einwohners und ihrer öffentlichen Gebäuden, gleich denen Steuer-Anschlagen, in ein Verzeichniß bringen, und solche einmal in der Commune behalten, einmal aber dem Beamten einliefern. 6) Behalt der Beamte alle diese Verzeichnisse in seiner Verwahrung, und verfertigt daraus einen general Etat, worinnen er nur das Total eines jeden Orts seines untergebenen Amts einrücket, gleichwie bey denen Con- rributions- Anschlägen auch geschiehet, . 7) Muß der Beamte diesen general Etat aus dem ganzen Amte an ein Mitglied eines höheren Gerichts (so vom Landesherrn zumOberaufseher dieser Feuer-Anstalten zu bestellen ) einsenden. 8) Aus diesem.general Amts Etat nnrß der Director der Feuer Anstalten einen Haupt-Ecat über das ganze Land auf vorbeschriebene Weise verfertigen und eine Abschrift davon in jedes Amt zurück gehen lassen, damit an jeden Ort im Lande der Ausschlag des Beitrags verfertigt werden könne. Und da sich der Anschlag derer Gebäude bald erhöhet bald ver^ mindert, indem alte Gebäude abgebrochen und neue wieder aufgebauet, ver- ^fallene ausgebessert und gute vernachläßiget werden; so müssen die Veränderungen jedesmalen am Ende des Jahres von denen Communen dem Beamten und von diesem dem Oberaufseher einberichtet werden, damit die Amts und general-Etats jedesmalen beym Anfang des Jahres darnach umgeschrieben, und letzterer in die Aemter so fort zurückgesendet werden könne. 9) Ist dieser general-Etat, gleich dem general Steuer-Etat, der Grund, wornach die Repartition des Beytrags ins ganze Land, und der Amts-Etat die Richtschnur, nach welcher der Ausschlag ins Amt zu machen. Wenn nun ein der Entschädigung fähiges Unglück entstehet, so io) Der Beamte, welcher den Anschlag derer abgebrandten Gebäude schon vorher aus denen Dorfverzeichniffen und den general-Etat vom ganzen Land in Händen hat, die zu ersetzende Summe sogleich nach dem general-Etat, eben so wie es bey denen Ausschlagen nach dem Steuerfuß geschiehet, ins ganze Land (so bey gleichen Zahlen eine Arbeit von kurzer Zeit ist.) austbeilen und die general Austheilung an den Oberaufseher der Feuer-Anstalten mit seinem Bericht und denen erforderlichen Zeugnissen, daß der Brand nicht durch,eigenes Versehen entstanden, mithmder Entschädigung fähig sey, einsenden; welcher sodann mit Beyschliesung» der T t r gemach- H1 <5iefllfd)e rvöchentlich -- AemeLttttSyrge Anzeigen gemachten Austheilung general Befehle an alle Beamten erlasset, damit diese das repartirte Quantum sofort, nachdem von ihren untergebenen Aem- tern in Händen habenden Etats {übrepartiren, solches erheben lassen, und an den Beamten des -Orts oder Amts, wo der Brandbeschädigte gesessen , ohnvrrlangt einsenden könnem Jeder wird seinen Beytrag Mig thun, da er unmerklich, propor- tionirt und die Noth gegenwärtig ist und er bey eigenem Unglück auf gleiche Beihülfe sicher rechnen kan. Diese Anstalt ist einfach und erfordert äusser dem ersten Anschlag, so wenig eine Menge Bedienten, als vor der Hand eine baare Anlage oder einen jährlichen Beitrag, welcher so schwehr aufzubringen, als solcher gemeiniglich unzureichend ist. Wenn der ganze Staat einen unglücklichen in gewisser Verhälkniß entschädiget, so mercket keiner, daß er etwas mehr als ein Almosen reiche. Wir wollen festsetzen, ein Fürssenthum bestehe aus Hausern davon seyen jedes zu woo ff. * jedes zu ifoofi.-^- zu icoofl. zu foo|J, und ^zu zoofl. im Anschläge; wir wollen annehmen, es fgje ein halbes Dorf abgebrannt, welches nach dem Anschlag 2.113$ fl. 20fr. zu entschädigen koste; so ergiebt nachstehende Tabelle, welchen geringen Beitrag jeder Eigenthümer seines Hauses abzuführen habe. Nemlich 40,000 ff. L o kr. Wer wird um einer solchen Kleinigkeit willen nur den geringsten Anstand nehmen, in eine Verbindung zu tretten wodurch das Capital seiner Wohnung eben so sicher gesezt wird, als wenn solches auf einem unbeweglichen Grundstück haftete. y u;m Durch eine solche Gewährleistungs-Gesellschaft werden alle Colle- eten vor Brandbeschädigte, die Nachlässe rmd Wohlthaten, die der Landesherr Häuser jedes taxirt ff. erträgt jedem Beytrag Total fl- kr. 3000 - 2000 - -ist. 20 kr. 4000 9 fooo - - IfOO - - , fl. . fooo 9 §000 - ICOO - - » 40 - BB 20. 15000 - sOO - ♦ 20 5000 9 9000 - ZOO - ♦ 12 • 1800 ♦ enb Nachrichten. 3M desherr solchen unglücklichen angedeyhen lasset/ aufhüren, und alten denen, welche äusser ihrer Wohnung keine liegende Gründe besitzen/ Credit gemacht werden, daß sie ohne einige Gefahr so viel als der Anschlag be- träget, darauf entlehnen können. Eben diese Verbindung wird ein sicheres Mittel seyn, die Bequemlichkeit und Schönheit derer Gebäude sowohl in denen Städten als auf dem Lande ungEein ju. befördern. Dec Raum würde uns in diesen Blättern fehlen/ wann wir alle daraus fliessende Vortheile namentlich hieher setzen wollten. Wir wollen solche / so wie den ganzen Vorschlag dem eigenen Ueberdenken eines einsehenden Lesers überlassen / und unsere Wünsche mit denen eines jeden vorsorgl. Hausvat- ters vereinigen daß dergleichen Vorschläge nicht bios gute Gedanken bleiben/ sondern solche oder bessere um des allgemeinen besten willen zur Würcklichkelt gebracht werden mögen. Giessen am 6ten WeinmonathS 1767. 3. C. B. ' Einzelne Gedanken. Die Regel/ daß ein jeder mit dem Seinigen Macht habe zu thun, was er will/ ist der .Hauptsache nach richtig; aber in der Anwendung sehr oft eine Quelle von vielen Unbilligkeiten. Ein Herr/ der zwei) Bediente hat/ die einerley Verdienste besitzen/einerley Amt und Rang bekleiden und tinerley Geschäffte mit gleichem Fleiß besorgen, und der dabey dem einen viel / dem andern wenig für seine Mühe reichen läßt/ begehet eine offenbare Unbilligkeit. Was würde man von einem Vater denken / der zwey gleich wohlgeartete und gehorsame Söhne hätte/ und dennoch dem einen in seinem Testament sein ganzes Vermögen/ darüber er doch auch , im allgemeinen betrachtet/ völlig Herr ist, allein zuwenden wollte? Was wird man denn dazu sagen/ wenn / wie es sehr offt zu geschehen pflegt/ dKjenige, der die wenigsten Verdienste hat , und die wenigsten Arbeiten besorgt, am reichlichsten belohnet wird? Ist es Klugheit / oder Einfalt, wenn man weiter nichts spricht, als, 3(1 es möglich! .: BebCaire par Marmontel a Vien i fi. ' v Anweisung vollständige wie die Reden zu pflanzen, zu erziehen und - zu warten, gros 8. Vem 1767- 4s-kr. Nachricht von Anbau gelber Möhren unv deren grosen Nutzen, bey fut# terung und Mästung des Viehes, 8. Frf. 1767- 8. kr. Triumph der Freundschaft, ein Lustspiel, 8. Frf. 1767. *z. kr. Versöhnte Freunde, ein Trauerspiel, 8.1767. fr. Sind in der Kriegerischen Buchhandlung zu haben. Avertiflement. Nachdem- Charlotte Pollexina Catharina Weyl., Georg Johann Tacken gewesenen Rath und Lewmedici, auch Stadt und Land Physici jU Saarbrücken hinter«. Tochter vor einiger Zeit ledigen Standes dahier ver- tivrben, und man nicht weiß, ob dieselbe äusser des Fürst!. Überschultheiß Schülers Frau Eheliebste ju Watzenborn hiesig Fürstl. Überamts , alS, welche der verstorbenen im fünften Grade diese Collateralis maequalis „irwandt, noch nähere Anverwandten im Leben haben, und wo deren Auf». enthalt si-ve, hiesig Hochfürstlichem Überamt aber wegen des hinterlassenen geringen Vermögens daran gelegen ist, daß solches denen etwa annoch am Leben seyenden näheren Anverwandten bekant gemacht werde, als werden dieselbe hierdurch des Endes benachrichtiget und sich binnen einer Frist von zwölf Wochen, deren vier pro pnmo vier pro fecundo , und vier pro ultimo termino percmtorie anberaumet sind, bey hiesig Hochfürsili- • Oberamt zu melden, und bchörig zu legitimiren, wiedrigenfals, daß daö kiakerlaffene Vermögen an schon gedachten Fürstlichen überschulkhei« Schüler zu Watzenborn verabfolget werde, sich zu gewärtigen, Sign. Giessen den roten üctobr. 1767 fürstlich) Hessisches ©bcrnrnt dasilbsteit. Lkpstem. Scharr . t£in 346 Mesisthe wöchentlich- gemeinnützige Anzeigen > Ein-und auspaßrrende vom 17. Oerober 1767. bis den LZten October 1767. Herr Candidat Adolphi, von Lich, logirt im Löwen. Herr Capitain Laschen, v. Hanöverischen Jager-Corps, logirt ßm Einhorn. Herr Major Kitzel, von den Hessen Caffelischen Truppen, vom Regiment Stein, logirt im Hirsch. Herr Hofrath Brühl, von Cleeberg, paßiret durch. Frau Gräfin von Wallmud, aus Engeland, paß. durch. Herr Advocat Benser , von Lich, paß. durch. Herr Lieutenant von Buseck, von den Preussen , log. im Hirsch. Herr Capitain Dietz , Herr Lieutenant von Meyer, in Engländische» Diensten gestanden, log. im Weissen Roß. Herr Capitain Dupont, in Frantzöflschen Diensten gestanden, logirt im W Weissen Roß. Herr Capitain von Läschner, in Dänischen Diensten, logirt im PosthauS. Herr Baron von Clauberg, von Fraucksurt, paß durch. Herr -Obrist von Rabenau, von Appeborn, logirt im Einhorn. Herr Capitain von Buseck von den Durlachischen, log. im Emhorn. Herr Amtmann Liebknecht, von Homburg an der Ohm, log. im Einhorn. Herr Candidat Boden, von Göttingen, log. im Posthaus. Extra logirr. Frau geheimde Rathin Grolmannin, aus Westphalen, log. in derGrol- männischen Behausung. Herr Fähndmch Zieht, von den Preußischen Truppen, log. bey Herrn Advocat Ziehl. Frau Generalin von Lehrbach, log. bey Herrn Bkigadier und Comman- dant von Rothberg. Herr Syndicus Hilgert, von Lich, log. bey Herrn Professor Alefeld Herr Lieutenant von Drechsel von den Preussen, logirt bey Herrn Assessor von Drechsel. . . Gebühren und getauft. Am rr, Oetobr. Anna Sophia Johannetta, Willhelm KlingelhöferS, Bürgers und FuhrMnns allhier, Töchterlein. Verstorben. . Am r2. Oetobr. Herr Johann Gregorius Felsing , Fürstlicher Botten- meister allhier.