und Nachrichten. Sieben und Vierzigstes Stück. Dienstags dm r-tm Novenibr. 1765. Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. Sortierung der Vorschläge zur Verbesserung einiger sehr geB wohnlichen Fehler in der Rinderzucht. gelinden Grundsätze, die wir in Ansehung der Kinderzucht geäu- sert haben, müssen aber nicht so verstanden werden, als wenn wir wollten, daß man ein Kind gar nicht strafen sollte, wenn es gefehlt hat. Nein, ganz ohne Strafe wird man wohl kein Kind gut erziehen können. Wir haben nur wider die Art, womit man die Kinderstraft, geeifert. Wir haben die Schläge, die den Kindern fo oft ohne VTotb gegeben werden, getadelt. Doch weil es Leute giebt, die gleichsam darin ein -Vergnügen und eine Beruhigung zu suchen scheinen, wenn sie ihre Kinder schlagen können, so wollen wir auch die Schläge nicht ganz verwerfen. Sie können, (und vielleicht ist dies der einzige Fall,) bey gar zu unartigen und boshaften Kindern, bey denen alle vernünftige Vorstellungen vergebens sind, einigen Nutzen schaffen. Allein dies können wir unmöglich billigen, daß man die Kinder schlägt, wenn man nicht aufgeräumt, nicht bey guter Laune ist, und vielleicht alsdenn eben denselben Fehler ungestraft hingehen läßt, wenn man vergnügt und aufgeräumt ist. Oder wenn man sie im größten Zorn und mit zitternden Gliedern schlägt, wenn man sie schlägt, um seinem Zorn ein Genüge zu thun und dabey den Aaa Endzweck Mesische wZchettdlrch- gemeittttAtztze AnzekgeH Endzweck der Strafe, die Besserung, aus den Augen setzt, oder wenn man einen geringen verzeihlichen Fehler eben so hart bestraft, als einen grosm. Ueber diese Art, die Kinder mit Schlägen zu strafen, klagen wir nur. Und Montagne/ dieser berühmte Schriftsteller, hat schon darüber geklagt , wenn er von den Fehlern der Kinderzucht in öffentlichen Schulen redet. Wir wollen zur Bestätigung unsrer Gedanken seine Worte hierher setzen. „ Unter andern, sagt er, hat mir die Einrichtung unsrer mer- „ sten Schulen'allezeit misfallen. Vielleicht würde man darinnen keinen fr? so nachtheiligen Fehler begangen haben, wenn man sich zur Nachsicht; n geneigt hätte. Sie sind ein wahrer Kerker sirr die gefangene Jugend, w Man macht dieselbe liederlich, wenn man sie eher straft, als sie es ist. n Kömmt man in die Schulstunde hinein, so hott man nichts als em n G'cschrev gepeinigter Binder, rmd für Zorn ganz auser sich ge- brach rerLehrex.. Ist das die Art, in diesen zarten und furchtsamen See- ,? len.die Lust zu erwecken, ihre Leetion zu lernen, daß man sie mitfeuer- „ rothem Gesichte, und mit der Ruthe m der Hand dazu anführd? Ein 5, unvmmnftiges und schädliches Verfahren. (Lumtilran hat auserdem noch sehr wohl bemerkt, daß diese ungesiümme Herrschaft schlimme Fol- ff gen nach sich ziehe, und besonders nach unsrer Art zu züchtigen. Wie viel anständiger würde es nicht feyn, wenn ihre Schulstuben anstatt blu- ff rtflcr Ochsenziemer, mit Blumen bestreuet und mit Meyen geschmückt fr, wären? Ich würde die Freude, die Lust, die Fluren und die Huldgöt- ff tinmn darinnen abmalen lassen, wie ehedem der Weltweise Gperrsipp 9r in seinem Hörsaale gethan hat, damit die Kinder zugleich Nutzen und „ Ergetzen darinnen fänden. Man muß das den Kindern gesunde Fleisch fr, überzuckern, hingegen das schädliche vergällen.,, Da also die Kinderzucht nicht ganz ohne alle Strafen vollendet werden kann; |o rst erstlich die Frage: wenn soll man strafen? Und zweitens: wie soll man strafens Wir getrauen uns diese Fragen nicht selbst zu, beantworten, aus Furcht, wir möchten sie nicht so vollkommen und so vortreffich beantworten, als cs der berühmte Herr Prof Sulzer m seinem schönen Versuch von der Erziehung gcthan hat. Wir wollen zu mehrerem Nutzen unfern Lesern einen Auszug daraus mittheilen, und sie dadurch begierig machen, das ganze Buch zu lesen. Erstlich: wenn soll man strafen:' Nach den verschiedenen Neigungen der Kinder giebt es verschiedene-Arten der Strafen, deren man sich Hedmen kanu.. Es wird voraus gesetzt, dir Absicht aller Strafen muß die Bef- 1 unb riachricht-^ w Besserung seyn. Für ein ehrgeiziges Gemüth ist die Schände eine Strafe, für ein zärtlich liebendes Gemüts die Verachtung und Gleichgültigkeit, für ein lebhaftes Gemüth die Untersagung der Ersetzlichkeiten. Ruthe und Schläge sind die stärkste und letzte Art der Strafen. Man versuche nach d'n Neigungen eines Kindes erst die gelindern, und zuletzt die stärksten Strafen; man fange mit Verweisen an, und endige mit Leibesstrafen. 'jjerr Sulzer siebt erst überhaupt zwo Regeln an, wenn man gae nicht strafen soll. Erstlich: wenn man einen Fehler eben so gut verbessern kann, als durch Strafen, so muß man nicht Strafe gebrauchen. Zweitens: viele Fehler sind von solcher Natur, daß sie durch Strafe« nicht können gebessert werden, oder wenigstens nicht so gut; als andre Mittel, alsdenn muß man wieder nicht Strafe gebrauchen. . .. \ Kinder von guten Neigungen, die man durch Liebe, durch die Empfindungen der Ehre, der Tugend, des Gehorsams und durch vernünftige Vorstellungen ziehen kann, müssen nicht gestraft werden. Was sollen die Strafen, die keine andre Absicht als die Besserung haben, wenn ihre guten Neigungen sie schon bessern? . Kinder, welche Fehler begehen, von denen sie noch nicht wissen, daß es Fehler sind, und nicht Erkenntnis genug gehabt haben, sie zu vermeiden, und also alle Fehler, die aus Mangel des Verstandes und der Erfahrung Herkommen, können leicht durch Unterricht verbeffett werden, hier kann die bloße Strafe nichts helfen. Z. E. das Kind meist nn't der Hand in die Schüssel, um sich Speise daraus zu hohlen. Dieser Fehler kann ohne Strafe verbessert werden. Er entstünde nur aus Mangel des Verstandes und der Erfahrung. Kinder, welche nicht Kraft genug haben, einem Fehler zu widerstehen, wenn sie auch gerne wollten, müssen nicht gestraft wachen. Z. E. ' eine böse Gewohnheit kann ein Kind nicht so gleich überwinden, wenn es sich auch dafür hüten will. Es muß sie nach und nach überwinden und durch andre Mittel dazu tüchtig gemacht werdm. Und Fehler, die keinen Einfluß auf das Gemüth haben, und aus Versehen geschehen, müssen auch nicht gestraft werden. Man muß sie nur warnen, daß der Fehler nicht ost kommt, und eine Gewohnheit wird. Wie oft werden Kinder gestraft, wenn sie aus Versehen etwas zerbrechen- oder einen Fleck ins Kleid machen. Die Straft ist hier sehr unrecht, weit wir ein solches Versehen auch begehen können. 1 Aaa r Hier- >7* Mesisthe wSch»' Zwote Regel: Kinder von guter Art sollen aw nirfc* b?N ' ^Besserung kann ohne Strafen geschehen" (Von eimqenMtteln m dreier Besserung haben wir im vorigen Stücke geredet.) Dritte RegelFehler, die vom Verstände und der Schwachheit Laß ° ll. Kmd ttwa/nchkchZen^ch"1 °UWmcn' toel,n weis?daß ^C9iH:t>Sst, Mlt der Schwierigkeit, stch zu bestem, in einem richtigen Verhältnisse stet hem Ein Fehler, der noch einmal so schwer zu bessern ist, als ein andrer muß auch eme noch einmal so schwere Strafe haben. Wenn man bestim» men will, wre schwer bep einem Kinde die B"sse-unaist m mK «n-,^n"'^E>-fchaff-"heik des Kindes kennen, ww'stmk stine Neigung?» find, wie sich eme gegen die andre verhalte. Ein und eben derselbe N Es werd?» leM, bey einem andern schiverer W verbessern CS werden folgende Regeln wie man strafen soll, gegeben: i. Vey tmb Nachrichten. nv i. Bey einem eingerissenen Fehler muß eine härtere Strafe gebrauche ' werden, als bey einem seltnen. Bey jenem ist die Besserung schwerer. r. Kein Fehler muß zweymal mit einerley Strafe belegt werden; weil er wiederholt wird, ist das Verderben grösser geworden, daher muß auch die Strafe gröftr seyn. ~ , Je starker und wichtiger die Grunde sind, dadurch man einKmd von einem Fehler abgemahnt hat, und es begeht ihn wieder, desto gröser ist sein Verderben, desto grösere Strafen müssen auch auf solche Fehler folgen. 4. Ein Fehler, der seiner innern Natur nach häßlicher ist, als em andrer, erfordert größre Strafe, weil die Gründe desto stärker sind, von einem solchen Fehler abzuhalten. f. Fehler, die in den Folgen wichtig werden, müssen, wenn eS nicht anders geschehen kann, mit harter Strafe belegt werden. Die Gröse der Strafe muß aus der Gemüthsbeschaffenheit des Kindes bestimmt werden. Ein sanftes Gemüth kann durch gelinde Strafen, ein härteres muß durch harte Strafen gezwungen werden. Ein Kind besi ftrt die Schande, ein anders die Gleichgültigkeit und Verachtung der Eltern. Wer wollte schlagen, so lange diese gelindere Strafen etwas aus- richten ? Wer wollte schlagen, so lange das Verderben noch durch andre Mittel geheilt werden kann? Bey allen Strafen muß die Vorstellung deS Fehlers zugleich geschehen; die Strafen müssen anhalten, bis man Besserung verspürt; sie müssen mit grosser Ernsthaftigkeit geschehen v der Vat- ter, oder der Lehrer, welcher straft, muß nicht Affect, Zorn, eigene Rache blicken lassen, er muß kalt und ernsthaft strafen. Mau muß mit allen dem strafen, was ein wirkliches Uebel ist, nicht mit Lernen, nicht mit der Drohung, daß das Kind kein schönes Kleid haben soll; auch muß man sich hüten, daß die Strafen nicht gar zu gemein werden; denn Kinder, über denen stets gescholten und geschlagen wird, achten keine Strafe mehr, und eine so sclavische Erziehung macht die Seele ganz muthlos, sclavisch und edler Empfindungen unfähig. So weit Sulzer. Ausserdem halten wir es noch für sehr rathsam, daß man die Kinder nicht in Gegenwart ftemder Leute straft, wenigstens nicht, wenn sie einen Fehler zum erstenmale oder aus Versehen begehen. Dadurch wird ihre Ebrliebe gekränkt, dadurch werden sie blöde, furchtsam und immer unzufriedner über eure Lehren gemacht, und wenn es oft geschieht, werden sie so niederträchtig werden, daß sie sich für keinem Menschen mehr scheuen, ei* Aan $ nen ..Mittel wider dm Rost imd Brand im Gctraidc. Ivlon!. Aymen, Mitglied der ixdiiiqL Aeademi« der mr,ss-». . (haften zu jJariö, welcher seine Gelehrsamkeit in der Physik zur Verbesserung Z74 Giesisebe wöchentlich - gemeinnützige Anzeigen «m Fehler zu begehen. Wir wollen nicht einmal daran denken, daß ihr den Fremden, di« bey euch sind, durch euren unzeitigen Zorn beschwerlich fallt. Verspätet lieber eure Ermahnungen, eure Verweise, bis ihr mit «wen Kindern alleine seyd. Alsdann wird ein Wort mehr Eindruck machen, als sonst zehen. Ueberzeugt von ihrem Fehler, werden es euch eure Kinder hernach danken daß ihr sie nicht Lffentlich beschimpft habt, ihr werdet ihnen dadurch unvermerkt eine Liebe zur wahren Ehre beybrinqen, und ße werden sich nachgehends gleichsam für eurer Gütigkeit scheuen, etwas zu thun, das chnen Vorwürfe von euch verursachen könnte. Es wäre zu wünschen, daß Lehrer manchmal dieser Erinnerung nachlebten, ehe sie ihr- Schüler durch Verweise oder Schlage öffentlich beschimpften. Denn wir wissen es aus verschiedenen Erfahrungen, wie viel es, besonders bey einem ehrliebenden Gcmüthe nutzt, wenn man es insgeheim rum Fleiß und Gehorsam ermuntert. Allein wir wissen auch, daß es viele Eltern und Lehrer siebt, die sich entweder fürchten oder schämen (wir wissen selbst nicht, was eigentlich die Ursache ist) mit ihren Kindern auf e n« liebreiche und freundschaftliche Weist allein zu reden. Vielleicht fehlt es chnen auch manchmal leibst an einem guten Herzen, an Menschenliebe und an einem aufrichtigen und unverdrossenen Eifer, ihren Kindern edle Gesinnungen emzuprägen. U,id wenn dieses ist; so werden sie wohl schwerlich - vornernlich wenn sie ohne Schläge geschehen Insbesondere aber wollen wir noch allen Eltern die Ernsthaftigkeit den den Strafen sehr empfelen. Die Wichtigkeit der Tugend, die man prek digen will, erfordert dieselbe. Durch Scherze giebt man den Kindern gleicbfam eine Vollmacht, den nämlichen Fehler noch einmal zu begehen und Tugend und Gehorsam werden dadurch geringschätzig bey ihnen. Allem die Ernsthaftigkeit (man kann dies nicht ost genug erinnern) darfmÄt in einem wüthenden Zorn bestehen; die Kinder möchten sich sonst von eurer eignen Tugend einen schlechten Begriff machen, wozu ihr ihnen auf keine Art Gelegenheit geben dürst. 1 ' 1 'vr ">II> n«« fc«r Termin zu Ziehung der ersten Classe der dritten .ßö*. sier Flachs- Silber und Holländischer Leinwands-Lotterie herannakec. und den . ;k-„ Ian. 17-6 gezogen werden soll; es bestehet die ganze Lottes r,e in 3 Claffen, wormnen gar kein Fehler. Zur ersten Classe wird M zweyten 1 st. zur dritten - st. io fr. eingckgt, und be^dw g» »eött Classe considerabl- Prämien und Gewinnst- an Flachs, Silber^und foose W? be*; dieses nochPlans undeimg« Verehlic^te. a" ÄassHÄ-ai » . Gebohrerr imb getauft. Cannes Müllers, Bürgers und EOde^r®a'£erb,MöSkin9erm ’3B” K-rchm.Se. Em- und auspaßierende t?om 8ten Nov. bis den uten n^vembr« 1765. W<,UbindJten 8’ 91081 ^ett tcn Scermbach, von Corbach, paßirc ^sirt durch" I3’ ein Wüttemberg,scher Lieutenant, Herr Strack, pas- - WenkIlche $ tätigen tvcrbcn von t^cni ölcrkder chat1 « Str , Unrversita/sVuchhandfc» Etucken dienen. C1 111,1 schon herausgewmnie,