wöchentlich- geilmntWge WUUll llliö Dachrichte». Zwölflftes Stück. Dienstags den men Martti 1765; Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. Anmerkungen über die Rechtliche Gedanken von der Gerichte barkeit der Universität Giessen in reaiibus. icfe Anmerkungen sind letzthin dem Herrn Verleger der wöchentlichen Jnjdocn durch einen Unbekannten zugestellt, und der Herr Ver- ... . fasser hat sich eben so wenig zu erkennen gegeben. Aus was vor Ursachen beydes geschehen, will man nicht untersuchen. Vielleicht ist d/- Herr Anmerker feiner Sachen nicht gewiß gewesen, und hat aealaub w,»» er durch seine Widerlegung selbst bey seinen Freunden keinen Danck verdie- nm sollte, und rem malam peffime defendirtWtt?iS mne bmenmcogn’t0 bereuen zu können. Um aber unpartheyisch bey der ganrett Cacbe s^^berch zu gehen, so will man die eingesandten Anmerkungen vollständig emrucken, und zugleich, um mehrerer Deutlichkeit willen, dieAntwor- ten darauf m Denen untergesetzten Noten kürzlich beyfügen allermM» man aut rnest Att mit wenigen Worten viel sagen kann, welches e ne- besondern Widerlegung weitläuftiger hätte ausfallen müssen. gemeinnütztge Anzeigen führt wird, seine nbhelsliche Maaße dadurch erthÄk, i;) wiewohl ei« weit mehrers , wenn alles genau füllt« durchgangen werden , deyjubringen Dasjenige was §. 7. angeführet wird hat seine Richtigkeit, if) Ob ™ < C auf diese Art per modum prorogationis manche Universität jh- re Gerichtsbarkeit erschlichen und zur Obfervanz gebracht habe, ist eine ih^r/rr^?9r? I6) ^ann .Ü!V blVe Weise ist eben nicht nöthig, daß eine Universität ipeciem lunsdidionis vorher abfolute aehabt habe, sondern war genug, wann sie solche nur haben konnte. 17). Ich meines Orts halte nur die zweite dieser Meinungen gewissermas- ftn gegründet, und die übrigen in so fern sie nach derselben zu erklären Wo. 18) __' . Was 13)^ld)t ^sien,ge ist, was der Herr Anmercker bishero anqe- fuhrt hat, so wenig kann, dadurch etwas seine abhelfliche Maasse erhalten. »4) I-ar:ununr montes &c. Hatte doch nur der Herr Anmercker von dem weit mehrern nur etwas weniges besseres an Tag gebracht, als dasjenige ist, was er zum Beweist, wie wenig er zu gründlichen und gelehrten Contro- Versen aufgelegt sey, bereits dargelegt hat. 1Z) Dieses unbewundene Gestaudniß nimmt man vtiiirtime & in optima iuris forma an. 16) Das mag der Herr Anmercker beweisen, bis dahin es ein nngearündeter vorwitziger Gedaucke bleibt. Ohnehin weiß derselbe wieder nicht, wo er zu Hause ist. Denn in den vorhergehenden so wohl als in den nachfolarn- den Worten giebt er denen Universitäten eoncurrentem iurisdidionem in rea- hbus zu. Was bedarf es also eines Erschleichens? Ausserdem ist es vor einen Richter nicht rühmlich, wenn er sich von seiner Gerichtsbarkeit etwas abschleichen laßt. 17) Holla Herr Anmercker! dencken Sie an ihr voriges Gestäudnissdaß der S* 7« der rechtilchen Ged^ncken feine Richtigkeit habe. Darrn steht auch: em Richter auf welchen man die Gerichtsbarkeit prorogiren will, NB muß bie fpeeiem iurisdidionis, ad quam pracfcns caufla peninet, habe». Das haben können , macht die Sache nicht aus. Denn daß eine Universität quametmque iurisdidionis fpeeiem haben kann, bestätigen die vielfaltraen Exempel teutscher Universitäten. y 18)-Zllfo sind sie alle dreye gegründet und auch nicht gegründet; vortreflich' Nur wäre zu wünschen, daß es dem Herr Anmercker beliebt hatte, seine Meinung deutlicher zu sagen: denn ich meines Orts kann das Davorhalten des Herrn Anmerckers vor nichts anders, als einen ganz confuseu Gcdan- cken so laiige erklären, bis gezeigt ist, daß die zweyte der von mir angeführten Mmungen nur gewissermassen, und die übrigen, in so fern ste nach üttb L7achrrchtM. 93 Wäs die Statuta Acad. Tit.XII. und die StatutaGym. G (T. de an. i£of anlangt, so müssen sie ebenfalls auf diese Art 19) verstanden werden. Dir man nun hie von abgienge, so könnte es nicht fehlen, daß Streit darüber entstünde, und durch eine ausdrückliche Verordnung entschieden werden muste. Wann nun gleich die im (§. 12.) angeführte Gründe das wohlhergebrachte Herkommen ausgenommen, 20^ so wichtig eben nicht sind, 21) so wurde dennoch in Entschedüng des Streits quoad concurrentiam auf das im §. 11. erwiesene Herkommen ein Absehen genommen, rr) Daß man aber eben diese concurrentiam einigermassen, 2? vielmehr aber die Hauptsache 24) mit dem grösten Fug Rechtens bestritten, hat die erfolgte Entscheidung in der Verordnung de an. 1720. §. ig. n. 4. am besten belehret ; da sie ohne Zweiffel ganz anderst wäre abgefaßt worden, wenn jene M z Gründe nach derselben zu erklären, gegründet seyen. Auf diese Art wird aber der Herr Anmercker der invencor einer 4ten Meinung werden, und seinen Namen dadurch verewigen. Indessen fürchte ich , der Herr Anmercker wird der gelehrten Welt die Erklärung und Mittheilung seiner Erfindung mißgönnen. Wenigstens wird dem Herrn Anmercker der Schweiß dabey ausbrechen. Denn er hat blshero den Sinn der Schaumburgischen Meinung nicht begriffen gehabt, S. die Note 9. 12. und also die Sache nicht verstanden. 19) Auf welche Art dann ? S. die Note ig. Ey! mein lieber Herr Anmercker, lernen sie doch hieraus ihre Confusion und undeutliche Begriffe. ao) Auch vor dies Geständnist verdienen sie, theurester Herr Anmercker, Lob und Danck. 21) In dem §. 12. werden die Gründe erzählt, welche löbl- Universität zu Behauptung der iurisdidionis ptivarivae in realibus vormals angeführt hat. Ob sie wichtig sind, oder nicht, bedarf jetzo weiter keiner Untersuchung, da die gnädigste dccifion erfolgt ist. Indessen hat doch der Herr Anmercker jene Gründe nicht zu umstürzen vermögt, sondern er spricht blos diftato. risch, wie ein Schulmeister. 22) Erste Stelle, wo der Herr Anmercker zugiebt, dass durch die gnädigste dccifion der löbl. Universität Giesen die conturrens iutisdidlio in caufis acade- Kieemm realibus zugesprochen worden. Und dies ist ja, was man, so lange der vorbehaltene Beweist rationc iurisdidionis privativac nicht geführt ist, nur verlangt. 23) Was soll das einigermassen heissen ? Uiberdies ist vor dem Jahr 1720. der löbl, Universität die concurrcntia gar nicht difputirt worden, »4) Diese bestände, wie der Herr Anmercker selbst zu giebt, darin: ob der löbl. Universität Giessen, gleichwie in cauffis pcrfonalibus, also auch in ree« libus acadcmkoium Gerichtsbarkeit privative zustehe 74 Gresrsche w-chemlrchF ZemeittttZtzige Anzstgm Gründe vor hinlattgtich erachtet worden. 25) Nimmt nmti also auch an, daß allein eine von der Universität sich angcmaßte Jurisdi&io in realibus privariva den ftatum controverfiae ausgemacht habe, 26) so hat die lübk. Regierung, nebst demOberAmt Giessen 27) um so mehr Ursache gehabt, solches zu verneinen und sich die iurisdi&ionrm concurrentem welche jene zuerst durch das erweißliche Herkommen erlangt, 28) als denen fo- risrei fitae vindiciret; folglich in der obgewalteten Controvers weit gegründeter zu Werke gegangen. Ob nun die Decißon selbsten zwar an sich ganz deutlich und wohl verständlich ist, so wollte ich doch aus derselben den ftatum controverfiae nicht allein formiren 29). Es konnte daher nicht fehlen, daß da der Hr. Verfasser den Veweiß von der Entscheidung Sereniftimi Legislatoris aus der Entscheidung selbst hernahm, in der Hauptsache nichts erwiesen wurde, zo) AVER. 2,g) Es ist ja nicht gesagt worden, dast in der gnädigsten decifion der löbl. Universität die iurisdidliü in realibus privative zugesprochen worden ; sondern Kraft derselben kommt ihr concurrcns iurisdidio zu, bis sie im Stande ist, den nachgelassenen Beweist zu führen. Es sind alfo lauter Luft-Streiche, welche der Herr Anmercker, ohne einen Gegner zu haben, thut. 26) Dies ist in den rechtlichen Gedancken sonnenheiter erwiesen, und der Herr Anmercker hat nichts dagegen einwenden könilen. 27) Mit Erlaubnis Herr Anmercker! In diesem lurisdiAions-Streit hak (661. Universität Giessen das lobl. OberAmt Giessen niemals pro legitimo conna- öi^orc anerkannt, noch sich mit selbigem eingelassen; sondern das Forum rei fitae in cauflis acadcmicorum realibus ist vor Hoch für stl. Negierung so gleich in prima inftantia. ig) Iweyte Stelle, wo der Herr Anmercker der löbl. Universität coneurrentem iurisdi&ioncm in cauflis acadcmicorum realibus zustehet. 29) Warum nicht? Ohnehin ist ja genug, daß der Herr Anmercker den angegebenen ftatum controverfiae selbst zugiebt. Was will er also tadeln? Vnius rei plura elfe poflunt mcdia probandi. 30) Warlich! hier köntc einem ohnmächtig werden. Eie verrathen ihre Ignoranz in den ersten Gründen gar zu mcrcklich, vortrefiicher Herr Anmercker. Den Beweist der Entscheidung soll man nicht aus der Entscheidung selbst hernehmen. Woher dann am zuverlässigsten? Antworten sie doch, gründlicher Herr Anmercker! Beweisen Sie mir dcch einmal z. E. die Emschei- dung oder Verordnung des Legis Anaftafianae ohne den Beweist aus dem erwehnten Lege und dessen difpotitione selbst herzunehmen. Beweiset dann nicht der Jurist seine Satze durch Anführung und Erklärung derer Gesetze, worin« dieselbe sich entschieden befinden ? O fi tacuiflcs Der Verfolg nächstens rmd Nachrichten. 95 AVE RTISSEMENT. Demnach folgende dein vor einiger Zeit fei verstorbenen Geheimbden Rath *on Buseck genannt Munch zuständig gewesene Zehenden, Mühlen, Pachte, Alun- sen und Gefälle öffentlich fubhaftirct und an den meistbietenden gegen baare Äabluna in Kranckfurter Cours und Währung verkauffet werden sollen, ncmlich : n Das Anchctl Münchischm Zch-Nd-N $u Qu-ckborn Fürst,. HrssrnD-mn- städtischen Amts Grnnberg nach einem Neunjährigen Durchschnitt jährlichen Er, trags 352 fl. 25. alb. 2) Ner sogenannte Omelßhauser Frucht-Zehend zu Grossen Buseck im Bur seckerthal vorstehender maaßcn jährlichen Ertrags 39 fl- 26. alb. 1 Pt. Der Omelßhauser Heu-Zehend daselbstjährlichen Ertrags 29. alb. ». Pf. 4) Der Zehend zu Lumbda Fürst!. Amts Grünberg, jährlichen Ertrags 23‘ aIJ) Die'freyadeliche sogenannte Fußmühle vor obgedachtem GrossenBuseck, welche in einer Erb-Leyhe jährlich entrichtet: 12 Achtel Korn, 1 fl. ScklagGeld, 100. Stück Eyer, 50. Stück SchlaqKuchen, 2. Stück Schweine zu masten, und pro recognitione oder vor einen Leibfall 1. Ducaten. 6) Die ErbPfacht zu Langgönnß Fürstl. Heßischen Huttenbergs bestehend in jährlichen 7 Achtel 4- Meßen Korn. A r ' 7) Die ErbPfacht zu Londorf an jährlichen Mesten sogenannten Michels Die Ständige Zinnß zu gedachtem kanggönnß an fallenden jährlichen FederVich -» 27. alb. 4, Pf- 0) Die ständige Zinnß zu obgedachten Queckborn nemlich von dem Zehend- ?abl Wiesen-Zinnß 22. alb. 4 Pf- Heu - und Hahnen-Geld daselbst 6. fi. 6 alb. i »f* Item 80 Stück Gründonnerstags Eyer , Kraut-und Rüben--Zehenden daselbst y fi. n alb. 2 pf. Münsterer Heu-Zehend 3 alb. Cartoffel-Zehend 1 fl. 4 alb. ^o^Der BlutZehend zu eben ermeldten Queckbrrn an Zehend-Ferckel und Lämmer nach einem jährlichen Anschlag a 20 alb. 11) Zwey Meßen troher Weizen zu Londorf. 12) Eine gewisse Anzahl leibeigener an Männer und Weiber imBusecker, thal nach einer vorzulegenden Specification. Und dann zu deren Stück vor Stück zu bewürckenden Versteigerung Ter. miovs auf Montag den lyten Junii dieses laufenden Jahres anberaumet worden: Als wird solches hiermit öffentlich bekannt gemacht, mildem Anfügen, daß diejenige welche vorstehende Zehenden, Mühle, Zrnnse und Pfächte an sich zu bringen Lust haben, sich erfagten Tages in Giessen auf allhiesigem Cantzley-Bau Vormittags um 10. Uhr einsinden , ihre Gebokte thun, und daß nach Befinden dem Meistbietenden die Zuschlagung geschehen werde, sich gewärtigen können; Wie dann diejenige, die etwa von einem oder dem andern einige mehrere Nachricht zu haben wünschen, sich vorher» entweder bey der Fürstl» Commiflion» oder auch bey - dem Giesisch - wöchentlich Aememnützige Anzeigen demHrn.Regierungs-.^vocsrenKrugen allhier sich zu Melden haben. Giessen den r;ten Marti; 1765« Hx Speciali Commiflione J. G. <5. Jan, Fürst!. Hesse«,Darmstadtifcher Re- giernngs-und Confiftorial daselbst. t^lachnche. Die Listen von der ersten Claffe der zweiten Flachs tinb SilberLotte- tU sind angelangt; die respeetive Herren Interessenten können dahero dieselbe zu sehen bekommen, und ihre Gewinnste, bei) Ausgebern dieses erhalten, und nach dem Avettiffment zm zweiten Claffe die neuen Loose mit 50. fr. nnoviren, dann selbe den 4ten May 1765. ohnfthlbar gezogen wird. Ein- und aus pafsirende vom yten Nlertz 17^5. blö den lMertz. Seltzerchor den 9 Martz, ein Französischer Graf, Herr v Schlieben, paß.durch« Wallchorden 10. ein Capitain, ein Lieutenant, einFahndrich, nebst einemConr- mando von 120. Marin, vom hiesigen Regiment, pass, hinaus. Geltzerchor den 10. der Herr Graf von Wittgenstein pass durch. waUchor den 12. Herr Capit. von Dresky ist mit dem Commando von Kömgs- berg herein marschiert. Seltzerchor den 12. auf dem Francks. Postw. ein Frantzös. Major, ein Capit. Herr v. Gunzberg, und zwecn Barone Herrn v. Nardi, pass, durch. Wallchor den 14« aus dem Cass. Postw. 4. Kaufleuthe pass, durch. Seltzerchor den 14. ein Lieuten. vvrr denPreuß. vom Regiment v. Ußingen, Herr Elster, logirt im Hirsch. Wallchor den 15. 2 OrdensRäthe von Marburg, Herr Fürs und Herr Kugler, von Marburg, pass, durch. Seltzerchor den 1$. ein Preußischer Capitain, Herr Steinmerck, und 4. Kaufleuthe Pass, durch. Getaufte. Mn 9. Mertz, Susanna , Henrich Willhelm Schwalbs, FeldSchützcn, Tochter!, lodcm. Catharina Margaretha, Georg Moritz Schmidts, Burgers und Becker-. Meisters allhier, Töchterlein. Verstorben. II* Mertz, Jungfer Maria Dorothea Berrderin. Diese wöchentliche Anzeigen werden von dem Verleger Johann Philipp Krieger, UniverfitätsDuchhaudlern hieselbst, an die Herrn Liebhaber gegen r Rthlr. halbiährige Pränumeration geliefert. Einzelne Bogen werden für 4 Fr. ausgege- ven. Man wird auch den Herrn Prmrumeranttn mit denen schon herausgekommt, MN Stücken dieuen'