wöchentlich- C z» ' / M Mchnchken. Stück. Dr'ettstags den nun Mlartü 1765.' Mit Hochfürstl. Hessen ^Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. Beschluß der Gedanken über den vom fei. Mosheim, und deffen Nachfolgern behaupteten/ Unterschied zwischen einem Pre^ diger, und einem Theologen. Süs dem, was ich bisher angemerket habe, folget, wie ich glaube, deutlich, daß, da der Unterschied zwischen Theologen und Predigern weder in der Schrift, noch in der Natur der Sache, sondern bloß in dem Zustande unserer Zeit gegründet ist, solchen als eine ausgemachte Sache anzunehmen, gefährlich, und in eine Anweisung, wie man die Theologie studieren soll, zu setzen, noch gefährlicher sey. Denn, auf diese Weise wird der Trägheit der studierenden Jugend, die ohnehin immer weniger thut, als sie tbun sollte, die erwünschte Gelegenheit dargebothen , daß sie ihre Nachlässigkeit noch für eine Bescheidenheit ausgeben, und sich allezeit bey jeder Probe der Unwissenheit damit entschuldigen kann, daß ihr Endzweck nicht gewesen sey, doctormäßig zu studieren. Wer kann sich auch währendem Laufe seiner Studien, wer kann sich nach geendigten aka- demi,chen Studien mit Wahrscheinlichkeit den Gedanken träumen lassn, daß er in |o und so viel Jahren ein Theologus vom ersten Range scyn werde ? welcher Vater kann dieß von feinem Sohne wissen ? Giebt uni die Geschichte nicht Bepjpiele genug an die daß Mnner, die in L dm li Grefifibe wöchentlich -gemeittttStzige Anzeigen -en vornehmsten theologischen Ehrenstellen grau geworden, in ihren jünger» Jahren Schuhllehrer gewesen sind? Sind alle General-Superintendenten sogleich aus dem Candidatenstande zu dieser Würde gelanget ? oder Haden sie sich dieses Glück nur einmal ernstlich in der Hofnung versprechen können ? Die Erfahrung lehret uns wohl, daß durch solche sich wunderbar schwingende junge Theologen viel Aergerniß gegeben wird, aber nicht, daß sie doctormaßig studiert haben. Sonst würden sie gewiß nicht so viele untheologische Fehler begehen. Der vorgegebene Unterschied zwischen dem Theologen und Geistlichen laust also auf ein, der platonischen Republick ähnliches, Gedicht hinaus. Casus ist von geringen Aeltern, und hat kein Vermögen; er mag also den Lauf seiner Studien kürtzer fassen, und ein niedrigeres Amt erwarten. Titus hingegen ist reich, und von vornehmem Stande ; er kann also mehr auf sein Studieren wenden, und demselben länger obliegen: er soll also ein Theologus im eigentlichen Verstände werden. Der Entwurf ist so schön, als man ihn nur wünschen kann. Wie aber, wenn Titus ein reicher und vornehmer Ignorant bleibt? wie, wenn er, wie öfters geschiehst/ weder Naturgaben, noch Flels, hat? wo bleibt der Theo- log in eigenem Verstände? Soll er etwa einstweilen das Amt bekommen, und hernach, was dazu nöthig ist, lernen? Soll Casus, weil er arm ist, etwa deswegen nicht auf einen eigentlichen Theologen studieren, damit er die Fehler seines unwissenden Vorstehers dermahleinst einzusehen nicht fähig werden möge? Wie kann die Krche nach diesem Vorschläge eine genügsame Anzahl geschickter Männer bekommen? Was diesen Umstand noch schlimmer macht, ist dieß, daß nach der Verfassung vieler Lutherischen Kirchen der Geistliche nicht beständig in dem untersten Range bleibt, sondern nach Gelegenheit höher rückt, und nicht allein der Caplan, sondern auch woh ein ehemaliger Cantor, mit der Zeit die Stufe eines Consistorialraths erreichen kann, und zu erreichen suchet. .Hat er nun blos auf einen Prediger studiert; so kann er unmöglich jetzt dieses wichtigere Amt begleiten. Man wendet mir vielleicht ein, daß er es also auch nicht bekommen sollte. Allein, so leicht sind die Einrichtungen der Kirchen nicht zu andern. Ein jedes Land hat das Recht, seine -Ordnung, die es von langer Zeit her hat, und die nichts wider die Reinigkert der Religion enthält, beyzubehalten. Und warum soll denn auch durch die aufgehobene Hosnung, höher zu steigen, bcy denen , die in ihrer Jugend, vielleicht aus Armuth, eine solche vor den Augen der Welt gering scheinende Stelle anzunehmen sich gezwungen gesehen, aller Trieb zu fernerem Zleise ersticht werden? Soll Md Nachrichten. 8§ Soll ich zu diesen Betrachtungen noch eine einzige hinzu setzen : so ist ein jeDcr Mensch in seinem Gewissen verbunden, Vie ihm von GOtt verliehenen Kräften so gut, ass möglich, anzuwenden. Wiedmet sich also jemand den theologischen Wissenschaften, so stehet es ihm aus diesem Grunde nicht einmal ftey, ob er auf einen Geistlichen, oder Theologen, studieren will. Er muß vielmehr alle diejenigen Wissenschaften nut dem größten Fleise erlernen , wozu er Zeit und Gelegenheit hat. Giedt man nun redlich auf die Erfahrung acht, so wird sie uns mehr als zu deutlich lehren, daß die meisten Menschen in der That mehr lernen könnten, als sie wirklich lernen, und besonders auf Universitäten , mehr durch die Lüste der Jugend, als durch Armuth und Niedrigkeit, gchindert werden, den Grund zu der einem eigentlichen Theologen nöthigen ausgebreiteten Gelehrsamkeit zu legen. Ist einmal dieser Grund gelegt, so können in der Folge der Jahre, ja selbst noch in viedrigern geistlichen Aemtern, zu denselben fo viele wichtige Zusätze gemachst werden, daß endlich sich der Unterschied zwischen den Theologen und Predigern völlig verlieret. Fraget man demnach, ob sich denn also zwischen dem eigentlichen Theologen und Geistlichen gar kein Unterschied gedenken lasse? so antworte ich nach Maasgabe dessen, was ich bereits hin und wieder erinnert Ha- Habe: Ja, aber nirgends anders, als in dem Lande der Erfüllung guter Wünsche. Man verfahre einmal in Besetzung der geistlichen Aemter gewissenhaft; man besetze die wichtigsten Stellen mit den gelehrtesten untüchtigsten Männern; die geringem mit mittelmäßigen und geringern Ge^ lehrten: so werden im mosheimischen Verstände die ersten Theologen, die andern Prediger seyn. Gelohrte Anzeige. Im vorigen Stück haben wir versprochen, in dem heutigen Blakt von dem Inhalt des proZrammscis Nachricht zu geben, wodurch der Hers Rektor - Magnifkus, D. Kocb' zur Antritts - Rede des Herr» D. Baumers, eingeladen hat. Wir erfüllen unsere Zusage. Die älteste Halßgerichts 4 Ordnung im teutschen Reich ist die Bamberg: sch e. Sie ist um desto werkwürdiger, weil sie die Quelle ist, aus welcher die peinliche Halßgcriches-Ordnung Kaiser Karte V. geschöpfte worden. Aber dennoch sind die Nachrichten sehr voneinander sö- weichend/ die man, in denen, zur gelehrten Historie / insonderheit des L L P6MF 84 Sie fische wöchentlich -- gemeinnützige Anzeigen peinlichen Rechts/ gehörigen Schrifften, von den ersten Ausgaben der Bambergijchen Halßgerichts-Ordnung/ antrifft. Theils sind sie offenbar fakjch, theils unvollständig. Hieran ist die grose Seltenheit jener ersten Ausgaben schuld; daher, unter allen Gelehrten, vielleicht niemand bisher so glücklich gewesen ist, selbige beysammen zu haben und gegeneinander zu confcrireii. Es besitzet aber unser Herr D. Mögen die allcrälkeste Ausgabe vom Jahr ifog, und des Herrn Rectors Äragnifi- renz besitzen die zwote vom Jahr if io. Diese beiden, so sehr seltenen, Ausgaben beisammen zw haben, mithin ein Augen - Zeuge von ihrem Daseyn und von ihrer Beschaffenheit zu seyn, hat den Herrn Reftorem Magnificum bewögen, die gelehrte Welt, durch obgedachtes Programma , aus einer Ungewißheit, und, diesen Theil der gelehrten Historie, in eine völlige Richtigkeit, zu setzen. Anfangs erzählen Se. Magniflcenz die unrichtigen Meinungen des Christian Thsmasius/ des Vice-Kanzlers Ludovici, des Kanzlers von Ludewig, des Burkhard Gotkhelf Struve, des Vice-Kanzler 2Koppo , des CH. (§. Budere , d^s Friederich Ei- senhardrs, des Johann Friedrich Christs/ und des Gwin am Pbifo- parcbi. Hernach werden im I l. jene zwo erste Ausgaben der Bamberg gischen Halßgerichts--Ordnung ganz pünctlich beschrieben, und dabei gezeigte, daß beide in der Schreib-und Lese - Art einiger massen von einander abweichen. Im §. 12. werden die 22. Bildnüffe, mit den darauf be- stndiichen Reimen und Ueberschriffken, angezeiget, welche, von Holtzsti- chen, in g dachten zwo ersteren Ausgaben angetroffen werden. Die erste Ausgabe, wenigstens das Exemplar, W der Herr D. Mögen besitzet, hat, vorder anderen , den Vorzug, daß die 22 Bildnüffe, mit verschiedenen Farben, sehr niedlich bemahlet sind. Endlich wird im §. 15. angemerkt , in welchen Dingen obbemelte Gelehrten den rechten Weg entweder verfehlet oder getroffen haben. Und am Schluß dieses $phi geben des Hrn. Retioris Magnificenz e-nige Hofnung, er ne neue Ausgabe sowohl von der Banibcrgischett/ als auch von denen daraus entstandenen Lrandcn-- burgischen und Carolinischen peinlichen Halßgerichts -- Ordnungen/ mit den verschiedenen Lese - Arten, 'und mit Beifügung der Christi- sthett Diflertation de Joanne Schwarz nbergio , und einer ungedruck- ten Oration unsers fei. Hrn Hofrakh Ienichens de vira & Ccriptis Schwarzenbergii, zu befördern. Denn Se. Magnificenz besitzen, auch von der Brandenburgischen Halßgerichts t Ordnung, die rare Ausgabe, welche , Nttd r^achricbtett. 85 welche ifgi. gedruckt worden, und die, weder der Thomasius/ noch der Ludovici/ jemahls gesehen haben. Wir wünschen umdomehr, daß Se. Magnificenz Gelegenheit und Muse bekommen, ihr Versprechen zu erfüllen ; da das gegenwärtige Programms , welches der Universität- Buchdrucker Braun, auf 20. Quart- Seiten, abgedrucket hat, eine neue Probe vor Augen leger,mit welcher Pünktlichkeit Se. Magnisicenz zu Werk gehen. Beschluß der Taxa der Hochfürstl. Heßrschen Police? Deputation für die Stadt Giessen, bis auf weitere Verordnung, An Fuhr-Lohn und pferdemrerhe: Einem Hauderer und Lehn-Gutscher vor jedes Pferd mit Einbegriff des Futters wenn er über Nacht ausbleibt die Meil 15. alb. Vor eine wohlconditionirte vierpersönige Chaife den ganzen Tag mit dem Schmier- Geld Lo, alb. Vor eine halbbedeckte 15. alb. Der Reisende zahltWeg- Vrücken - und Sperrgekd. Wenn er länger als eine Nacht ausbleibt, und auf die Retour warten muß, Tag und Nacht, einschließlich des Futter-und Stallgeides,vor jedes Pferd 1 fl. Dem Gutscher alsdann täglich vor die Zehrung 10 alb. Vor die Retour wenn der Reisende mit dem nemlichen Hauderer über einige Tage wieder zurück fährt, die Helste des vor den Dahm-Weeg bezahlten. Wenn der Hauderer in einem Tag über 2. Meilen fahret, und in einem Tag wieder zurück kommt, einschließlich des Futters vor jedes Pferd 1 fi. 10 alb. vor 2. Meilen und drunter den Tag vor jedes Pferd 1 fl. Tranckgeld 10 alb. Hingegen wird vor die Retour nichts bezahlt. Vor eine kleine einspännige Chaife einschließlich des Gepäcks und FutterS auch Stallgelds auf z Meilen 2 fl. an Tranckgeld wird nichts bezahlt. Fährt man den nemlichen Tag damit zurück r fi. 6 alb. den folgenden Tag z fl. Also wird es gerechnet, nach dem der Weeg weiter oder näher ist. Das etwanigc Ueberfahrk- Weeg und Sperrgeld zahlt der Reisende, Stallund Futtergeld aber der Fuhrmann. . Vor ein Claffter Holtz 6 Schuh hoch, 6 Schuh breit und 4 Schuh das Scheid aus dem hiesigen Wald zu fahren 1 fi. 4 alb. Aus dem Han- genstem 1 fi. 4 alb. Von weiters über eine, zwey, drey und mehreren Stunden abgelegenen Waldungen die Claster von der ersten Stunde mit dem Aufladen 1 fi. 4 alb. Von jeder weiteren Stunde w alb. 4pf. 8 z Vor 16 Gl'estsche wöcheMrch -- gemeinnützige Anzeigen Vor ein Eichen Vau-Holtz r s bis r 6 Fuß lang und zwey Fuß ins Beschlaa aus dem Stadtwald und Hangenstein zu fahren 2 ß. Vor dergleichen von 10 bis 14 Schuh und anderthalben Schub ins Beschlag 1 5 t f n\k Von weiters entlegenen Orten nach der Weite, doch daß wegen des alsdann nur emmahl geschehenden Auf-und Abladens zwey fünftel von i-der weitern stunden weniger bezahlt werden. Vor eine Bauhortz Fuhr mit vier Pferden aus der Stadt auf einen Zimmer-Platz zu fahren 12 alb. mit zwey bis drey Pferden 8 alb mit einem Karch 5 alb. Vor eine dergleichen aus dem Stadtwald mit 3 bi14 Pferden 1 fl. 4 alb. D * Einen Centner Fracht von Frankfurt anhero zu fahren nach Unterschied der Zeit, guten und schlimmen Wegen Ls alb. bis i st. .. ß‘n! Wein-Fuhr einschließlich des Weeg-und Brückengeldes, dis Merl 9 brs 10 alb. Vor eine Ruthe Stein aus dem Hangenstein zu fahren 20 ff. Von der Harth 12 ff. p Vor einen Karn Harth, keimen 10 alb. rauhen keimen t alb Vor einen Karn Kiß oder Sand von der kahn herein zu fahren r alb von weiterer Gegend 4 alb. ' ' ’ Vor einen Karn Mist hinaus zu fahren s bis ü alb. wenn es weiter 6 bis 7 und ein halben alb. rourorn. Selzerkhor den 5. Ein Capitain von den Braunschweiger Hr. Schneider, vom Regiment Bohl, paß. durch. Wallchor den 7. Auf dem Caßler Postwagen 2. Kaufleut aus Londen, paß. durch. Selzerchor de« 8. Auf dem Frankfurter Postwagen 3. Kaufleut, paßi- ren durch. Herr Hauptrnarm Süftmiehl von den Darmstüdtischen Dragoner, logirt im Posthaus. k7e»städrerchor den 9. Herr LsmmerRßth Usemr, von HohenSolms, paßirt herein, logirt im Einhorn. 1) Verehlichte. AM 28. Febr. Johann Daniel Planck, Burger und Weißgerber allhier, weil. Johann Daniel Plancks, Burgers und Wcißgerbers allhier, nachgelassener ehelicher Sohn, und Elisabetha Catharina, Johan« Daniel Marx, Burgers und Fuhrmanns allhier, eheliche Tochter. Alm z. Mart. Georg Friederich Engel, Burger und Buchbinder allhier, und Barbara Margaretha, weil. Joh. Henrich Fittmanns, Burgers und Zimmermanns allhier, eheliche Tochter. Gebühren rmd geeaufe. ' Am 24. Febr. Johann Melchior, Hm. Johann Christian Thomas, Burgers und HufSchnndts, wie auch des XVI. Raths Mitglieds, Söhnlein. Am 28. Febr. Catharina Susanna, Johann Conrad Schwans, Burgers und Fuhrmanns allhier, Töchterlein. Diese wöchentliche Anzeigen werden von dem Verleger Johann Phitipp Krieger, UniverfitätsBuchhandlern hieselbst, an die Herrn Liebhaber gegen i Rthlr. halbjährige Pränumeration geliefert. Einzelne Bogen werden für 4 Fr. auögege- ben. Man wird auch Herrn Pranunterante« mit denen schon herausgekomma, Mn Stucke« dreuen'