w unö Mchrtchke« WWW wöchentlich- e f . Dienstags den reen Oceobr. 1765. Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. ' Mir Heilen unfern Lesern folgenden Brief ohne weitere Vorrede mit, weil der Innhalt desselben von selbst klar ist. . . Metrie Herrn I 6Nch sehe wohl, was der vornehme Leser Ihrer Blatter mit den Ge- Zll. danken x>om Fluchen, die er jüngsthin aus einer betanken Wo- chenschrift in Ihr Blatt einrücken ließ, hat sagen wollen. Nicht wahr? Er will alles Fluchen abgeschaft wissen. Aber hören Sie, das geht, mein Seel! nicht an. Bedenken Sie es selbst, wie würde ein Officier mit seinen Soldaten, besonders wenn sie noch Recrouten sind, zu rechte kommen können, wenn man ihm düs Fluchen verwehren wollte. Ja! ich getraue mir zu behaupten, daß es heut zu Tage fast gar nicht mehr möglich wäre, eine Schlacht zu gewinnen, wenn es verbotten wäre, den Soldaten durch Flüche ins Feuer zu jagen. Und selbst bey den Offi- ciers würde ein solches Verbott von sehr schlimmen Folgen seyn. Viele würden sich alsdann noch lange nicht so tapfer bezeigen können, als wenn man ihnen das Fluchen erlaubet. Nein, Meine Herrn, an dem Fluchen erkennt man den Soldaten und ein Soldat, der nicht flucht, ist ein non- ens. Sie müssen wissen, daß wir nicht rnehr in dem tummen Seculo- rum leben wo man in' Gottes Namen zu Felde zog. Wir streiten anitzt in tausend Millionen Teufel Namen eben so glücklich, als man damals Rr strit- 3U Meflfch« «rchenklich- gtmetrtntfefge Attzetzen glitte. Kurz um, wir mögen exetcirm oder duelliren, siegen oder di« F,u»t ergreifen, so muß dies alles mit Fluchen und ins Teufels Namm gefch-den. Und Überhaupt davon zu reden, so läßt sich das Fluchen nicht gaaz abschaffcn. Denn überlegen Sie nur, was würde das für eine entsetzliche Verwirrung,n verWelt „ach sich ziehen, wenn man alles Fluchen »erbieten wollte. Man wurde keinen Kutscher/keinen Postillon, wenige Metzger und nicht emen einzigen Soldaten und vielleicht auch keinen Renommisten finden. Ja viele Leute würden als dann so gar bey nahe sprachlos werden muffen. Me,„ Freund, Der Monte lüderliche Herr - dessen teben meistenteils mit Fluchen zugebracht wird - sagen Sie mir, was wurde der anfangen? Er würde nicht den zehenten Theil so viel reden dürfen. Und wie viel Vergnügen würden dadurch seine Freunde entbehren, mchts mehr ergötzen können, als über seine neumodische und selbst erfundene Fluche. Nein, das ist unmöglich. Die Flüche können abgelcha't werden. Und wie weiten Sie sie abschaffen ? durch Hülfe der Obrigkeit? die Obrigkeit wird sich um eine solche Kleinigk.it als das ^u^en ist, wenig bekümmern Und durch andre Mittel last es sich m«. iwr .Tlcinung noch , nicht tvohf Zwingen. Dies können ©ie Hem vortfeh# lnen tefer Ihrer Blätter jur Nachricht sagen von Ihrem HereikwiNi^en Diener'. Asmodäus DämonophiluS. L-rtsetzung der Erdbeschreibung des Oberamts Giessen. Die Stadt Gissten. a) llifprung. niAi istso uralt, daß man ihren Ursprung nicht einmal ergründen kann, wmkelmann (m seiner Hessischen CbromcF, Eelte 20-.) mmmt Ote alte mündliche Ueberlieferung an, Giessen seie aus dreien Dörfern erwachsen/ welche Astheim/ Selzer und Gropbach Qltei Vurgschkoff gestanden, bey welchem S Lni ft.!’ ^lfer' ^^Eh mchreres Anbauen, zusamrnen gestossen, ^^^^^beadterwachfen seyen; die/ von dem öfteren ergieß ßrt ™ &en ^amm «Siefen bekommen habe. Der selige Ermann (m Retter- Hessischen Nachrichten/ Sammlung r. ■ ' . Seite und Nachrichten. zrf Seite 74r).' verspottet diese Meinung / und mutmaset, daß entweder inm- aiten Zeiten einer, Namens Geizo, Giezo, oder <5ifo / daselbst getw tut, als zuerst Leute angebauet und ein Dorf oder einen Flecken errichtet, welchem, von sothanem Giezo, der Name gegeben worden seie, oder daß noch zur Zeit des Hcidenthums, ein Götzenbild daselbst gestanden, wo hernach ein Dorf oder Flecken entstanden, daher es auch, in alten Zeiten, zu dm Geizen oder Giezen geschrieben worden feie. Diese, des fei. Avrmanns, Mutmasung, stimmet zwar, mit den alten Zeiten, ganz^ wohl überein. Sie bleibet aber dennoch eine blose Mutmasung, die mit keinem Beweis unterstützet ist. Was uns betrifft, so haben wir uns zwar alle Mühe gegeben, den Ursprung der Stadt Giesen, aus alten Urkunden, zu ergründen. Aber vergeblich. Selbst das Giefer Stadt-Archiv hat keine, in dieser Sache brauchbare, Urkunde. Die alten Sagen verspotten wir nicht; aber wir bauen auch keine Wahrheit drauf, loanms, Gudenus und Luchenbecker haben Urkunden mitgetheilet, aus welchen erhellet, daß die Stadt Giesen/ schon im Vierzehenden Jahrhckwert, eine Stadt gewesen. In unseren wöchentlichen Anzeigen vom Jahr 1764. stehen: historische Nachrichten aus einer alten Chronik in welchen erzehlet wird, daß die Stadt Giesen, am n. Sept. r zr.?. ihre bürgerlichen Privilegien vom Landgraf Otto erhalten habe. Da aber Otto 7. schon 1328. am 17. Jänner verstorben, kein anderer Landgraf Otto aber jemals zur Regierung gekommen, massen Otto IL bey Lebzeiten seines Vatters Heimci Ferrei, gestorben, welchem der Vatter Hen- ricus Ferreus allererst l Z76. in die Ewigkeit nachgefolget ist, so ist jene, aus einer alten Chronick gezogene, Nachricht offenbar unrichtig. Vielmehr hat Nnchenbecker (in seinen analedis Hatfiacis, colleft. r. p.268 ) diejenige Urkunde drucken lassen, in welcher Landgraf Otto 7. und dessen Gemahlin schon 132.5. am 21. August, denen Emwonem in der Neustadt Giesen, eben das nemliche Bürgerrecht ertheilet, das die, in der Altstadt Giesen wohnende Burger, zu geniessen haben. Folglich muß die Altstadt Giesen, schon lange vor dem Jahr 132.5. das Bürgerrecht gehabt haben. UebrigenS wenn im Luchenbrecker, Colleti:; r. pag. 2.69. unter dem Diploma die Jahrzahl stehet: anno Domini mil- lefimo CCCC.xxv. so ist offenbar, daß m der Druckerey ein C. zu viel gesetzet worden ist. b) Lage. Die Stadt Giessen lieget zwischen der Lahn und WLsseE? und Rr r Lwar Ar6 Giesische wöchentlichFgemeknnStzige Anzeigen zwar also fn der Mitten, daß jeder von beiden Flüssen kaum einen Büchsen - Scbuß weit. von der Stadt entfernet ist. Sie lieget in einem Grund, denn rings um die Stadt sind Anhöhen, jedoch in so weiter Entfernung, daß so wohl die Spatzrergänge, als die Aussicht, ganz angenehme sind. Auch, in Absicht auf die Auswärtigen, ist ihre Lage vortheilhaft. Denn die öffentliche Landsirase gehet durch Giesen hin. Frankfurt ist nur rr Stunden, Friedberg nur 6, Marburg ebenfals 4, und Wetzlar nur 3 Stunden entfernet. z c) Grose. . Ihre Gröse ist mittelmäsig, denn in z Stunden kann man sie gemächlich umgeben; wie denn auch nicht mehr, als 702. numerirte Wohnhäuser darinnen stehen, von welchen nur wenige unter die grosen, viele unter die mitkelmasigen, sehr viele aber zu den kleinen^, Häusern gezehlet werden können. Die Fortsetzung folgt. Academische Nachricht. Der Praeltäions Catalogus kündigt folgende in dem bevorstehenden winrer-halben Jahr allhier zu haltende Vorlesungen anr r) Theologische Facultät. <6err Superint. D. Reinh. Henr. Rollius, wird seine öffentliche polemischen Vorlesungen über Fechrn Sy 1 logen Conrroveiii’rum jm künftigen W-nter halben Jahr zu Ende bringest, und darüber zugleich zum Nutzen der Zuhörer in besoridern Stunden ein exercitium difputatorivm anstellen. Privatim wird er die Augußanam ConfefRonem aiisaue abola- giam erklären. 1 r . ^üverint.^oh. Hermann Benner wird nach der geen- digten eycgetifcben Erklärung der Episteln an die Thessalonicher, nunniek. ro das ins Säernm publice vorlesen. Privatim wird er die Tbeolceiam mgmaticam, und, wenn es verlangt wird, auch die Theologiam paito- ralem lehren. 0 v Po0(j D: tmuer wird die Theologiam Uognwico-Poiem.cam nach Gunners Anleitung, von neuem ansanaen, vnd die rhiologische Moral ju Ende bringen, auch seine Zuhöret, wenn es beliebt r vttd NchchrichtM. tW beliebt wird, eMMiniren und sie über theologische Wahrheiten disputiren z)^Juristische Facultät. Herr Vice-Canzler D. Franciscus Justus Kort^ok wird die Vorlesungen über das lus publicum zu Ende bringen, und das lus Ger- vianicum priuatum wieder von niuem zu erklären anfangen, auch dmen hülfteiche Hand bieten, welche sich zu Führung der Proceffe hey den höch- sten Reichsgerichten tüchtig machen wollen. Herr Hoftath D. Johann Christoph Roch/ itzlger lXectorMa- anifieus, wird das Natur-Recht, die Institutionen, dre Pan- deeeett, und das peinliche Recht lehren, und denen Genüge leisten, welche über Struuii iurispnedentiam foreufem Vorlesungen hören wollen^ r) Medicittische Zacultat. Herr Prof. D. Joh. wilh. Baumer wird feine öffentliche