wöchentlich- gemcimWe KnMv uni) Wachrtchkeu. Fünf und Dreysigstes Stück. Dienstags den 28ten August 1*764» Mit Hochfürstl. Hessen - Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. Fortsetzung von der Gerichtsbarkeit der Universitäten in realibus des 3 zten Stücks. §. 8. 6Wragt man, welche von denen vorgetragenen Meinungen vor die ge- gründete zu halten fep? so trage ich, kraft der bereits kürzlich ange- xtiL/ führten Gründe , kein Bedenken, die erste nach dem iure canoni- co, wie auch der anth, habita; und die dritte nach Dem; iure romano, vor gegründet; die zweite Meinung aber nach denen gemeinen Rechten vor unrichtig zu erklären. §* 9» * Lasset uns die bishero angeführten Satze auf hiesige löbl. Universität anwenden, und nach Anleitung derselben die Frage untersuchen: Ob ihr die Gerichtsbarkeit in realibus, und zwar m welcher Ma ässe/ zustehe f IO. Die Statuta' acad. sprechen ihr die Gerichtsbarkeit in realibus, namentlich weder zu noch ab. Indessen sind doch folgende, darinn vorkom- mende, Stellen zu beherzigen. Tic. XII. Principio repetimus ac corrobo- 9)? m ramus, »72 Gr'eflsche wöchentlich - gemeinnützige Anzeigen ramus, ex certa fcientia & deliberato animo, omnia ac fingula privi- legia ac iura, non fecus ac fi verbotenus hic inferra eflent, quaecun- que non tantum ab Imperatore Friderico in Autbentica babita C. ne filius pro patre , docentibus dc difeentibas indulta - - Corporis acactemici vmim ordinamus capur, Rc&orem academiae, qui habest in omnia Vniverfitatis membra eorämque coniuges, viduas, liberos, famulos & famulas iurisdiEüonem in cauffis civilibus - - S)?Od) bCUtfid)^ brüh ken die privilegia & ftatuta Gynfrnatii Gifleni de an. i£of. die Sache aus: „Vnnder denselbigenn (nemlich Privilegien' soll nun diß das fürnehm- ste feinn, das diß ganze Gymnaünm, das ist, alle so darinnen lehren vnnd studiren, tam docentes quam difeentes, derenn Weiber Wittibenn Kinder vnnd Gesindte, vnnd alle dem Gymnafio angehörige Glieder, den Retiorem für ihre -Obrigkeit erkennen ehrenn vnnd haltcnn , vnnd ihme Gehorsamb leisten, darinnen dann ihme v ohne den mindesten weitern Aufschub oder Rückfrage, zu exequiren. An. 1741. SchneiderMeister Göring modo Herr KriegsCommiffarius Adam c. den UniversitätsBuchdrucker Braun. Das Eigenthum des zwischen beyder Häusern liegenden Winkels und das von letzteren eingehängte Privet betreffend. Wer wird also, ohne ins lächerliche zu fallen, der löbl. Universität Giessen die Gerichtsbarkeit m realibus bezweißen zu wollen sich einfallen lassen? §. rr. Weil nun a) in denen Statutis acad. die iurisdiftio in cauflas civili- bu§ überhaupt der Universität Giessen beygelegt war; (§. 10.) gleichwohl aber die cauflae reales unter denen caußis civilibus begriffen sind; so dann b) die auch, habita namentlich in gedachten Statuten bestätigt worden; (§, 10.) weniger nicht c) die gemeine Lehre dahin ging, daß vermöge dieser Huth, denen Universitäten auch in realibus die Gerichtsbarkeit privative tu» siehe; (§.4.) endlich d) die hiesige Universität in vorkommenden cauifis academicorum realibus die Gerichtsbarkeit ausgeübet hatte; (tz.H.) so af- ferirte sich löbl. Universität aus diesen Gründen die Gerichtsbarkeit in realibus privative, und zwar um so m he, da der Marburgische Rechtslehrer (Dtto Philipp Darmsihkffer in traft, ad auih. habita S. 4. §. 3. Irr, b, & paflim, ausdrücklich behauptet hat, daß der Universität Marburg m realibus die Gerichtsbarkeit ebenfalS privative zustehe. Denn daß die Gerichtsbarkeit der löbl. Universität Giessen auch in realibus fundirt sey, ist niemals von einem der Sache Verständigen, bezweifelt worden. Nur darauf kam es an, ob sie solche privative oder concurrenter cum iudice rei ütae habe? - - §. rz. Der Status controverfiae war also dieser: Ob löbl. Universität in cauflis academicorum realibus die Gerichtsbarkeit privative zustehe? Die M m r Uni- 174 cSiefifebe wöchentlich -- gemeinnützige Anzeigen Universität bejahete solches, so wie es die löbl. Regierung nebst dem Ober- Amt Giessen verneinten, und sich, als denen foris reifirae, concurrentem iurisdidionem vindicirfen. Dieser Streit wurde in der Hochfürstf. General- und HauptVerordnung vom Jahr 1720. §. 18. n. 4. folgen- gendermaffen gnädigst entschieden: Katione a&ionum reaüum, als worin nicht so wohl die Person, als res ipfa in iudicium gezogen wird, lassen so viel unserer Profef- forum und anderer civiurn academicorum Güther anbelangt, zumahl quoad oncra & tribüra, Wir es so rd er ist bey dem erweißli- chen Herkommen, sodann in fiiblidium bey denen principiis iuris ordinarii, nach welchen auch Geistliche und andere dergleichen Personen, ob sie schon sonst ihre iudkia privilcgiata haben, in foro rei fitae sich dannoch einzulaffen schuldig seyn / so mehr bewenden, als die ftatuta academica selbige dißfalls a iure communi nirgend eprnU ren. Wann jedoch unsere Universität spccialiker beybringen und dar- thun wird, worin die ProfefTores auf der auch Hessischen benachbarten Universität Marburg quoad immobilia & Forum aftionum rcalium, mehrere diftintfion und Freyheit geniessen; Wollen Wir nach Befinden darauf gnädigste rcflexion machen und sie hierin keineswegs deterioris conditionis als jene seyn lassen. §. 14. Wer den ftatum conrroverfiae (§. IZ.) nicht weiß, anbey nur obenhin, und ohne gründliche Principia in der Sache zu haben, die angeführte Stelle liefet, der mögte wohl auf die irrige Gedanken gerathen, als wenn löbl. Universität die Gerichtsbarkeit in realibus vor der Hand ganz abgesprochen worden sey. Allein weiß man den flatum conrroverfiae und ist dabey im Stande nach gründlichen Einsichten zu urtheilen, so wird dieses Vorgeben wie Spreu zerfliegen. Der Beschluß folgt nächstens. Auf der Post ist folgendes Schreiben eingegangen. Meitt allerrheuersker Herr Anthropophill Ich habe schon beynahe alle Mittel in der Welt gebraucht, meine Frau von ihrer Wunderlichkeit zu befreien, und sie sind alle unzulänglich gew sen. Sie, mein Herr! sind noch meine übrige Hofnung. Wenn'Sie mir nicht tmb r^lachn'chtett. 171 nicht helfen können, so will ich lieber heute als morgen sterben. Denn bedenken Sie selbst, wie kan ich mit einer Frau leben/ die/ ungeachtet aller meiner Geduld und Nachsicht/ nicht allein mir/ sondern mich allen, die mich besuchen/ das kleinste Versehen zu einem unverzeihlichen Fehler cuwcch- net? Sollten Sie wohl glauben, daß sie mich schon seit einem halben Jahre haßt, weil mir aus einer Unachtsamkeit einer von meinen Hunden in ihr Putzzimmer nachlief und es ein wenig besudelte. Ich schwöre es Ihnen, bey meiner Ehre, daß ich bisher weder eine freundliche Mine, noch eine gute Suppe von ihr habe erbitten können. Und doch wollte ich gerne zufrieden seyn, wenn sie mir noch so vernünftig wäre, daß sie ihre Wunderlichkeit wenigstens in der Gegenwart fremder Leute zu verbergen suchte. Ich zittere immer, so oft nur jemand zu mir kommt. Und sagen Sie mir einmal selbst, wie Ihnen zuMuthe seyn würde, wenn ihre Frau ihren besten Freund der pöbelhaftesten Lebensart und der größten Ungezogenheit in ihrer Gegenwart beschuldigte und ihn b!os um deswillen für den nichtswürdigsten Menschen hielte, weil er aus Unvorsichtigkeit einen Tropfen Caffee auf die Serviette hätte fallen lassen oder nur ein einzigesmal das Speykäftchen verfehlt hätte. Gan; gewiß werde ich in kurzem der Spott der ganzen Welt werden. Noch dre vorige Woche hatten wir Frauenzimmer-Besuch.' Wir führten dasselbe in den Garten und eines davon stieß unversehens mit ihrem Schlender eine Blume ab. Da hätten Sie den entsetzlichen Lermen hören sollen. Wenn Sie weiter nichts, als meine Blumen-Flor verderben wollen, schrie sie mit ein.m verzweiflungsvollen Ungeftümm, so können Sie auf ein andermal zu ^ause bleiben. Doch dieses ist bcynahe noch Gelindigkeit gegen das Verfahren mit dem Gesinde. Nur ein kleines Fleckgen oder eine Feder, die sie auf dem Bodemin einer (Stube findet, oder eine unmerkliche Spinne- - webe in einer dunklen Ecke sind ihr schon Ursachen genug, demselben alle Vernunft abzuiprechen, es für todeswürdig zu erklären, ja wohl gar zu verfiuchen. Nicht einmal zu gedenken, daß sie jeden Monath neues Gesinde micthen muß. Und wie viele Verdrießlichkeiten, m welche sie mich durch ihre unvernünftige Aufführung verwickelt hat, fönte ich Ihnen anitzt noch anführen, wenn nicht schon dieses wenige vollkommen hinreichend wäre, Sie zur Beschleunigung Ihrer Hülse zu bewegen. Lassen Sie meine Hofnungcn nicht vergeblich seyn. Sie werden Ihre Dienste keinem Undankbaren erweisen. Ich bin gehorsamster Mm 3 Xavmus Friedlich. »76 Giesische wöchentlich-- gemeinnützige Anzeigen Academifchr Nachricht. Die hiesige teutsche Gesellschafft feyerte in der verflossenen Woche den r^sien August, als den NahmensTag unsers Durchlauchtigsten Fürsten durch eine Rede und ein Gedicht, welche in dem Juristischen Hörsaale der Academie, in Gegenwart des academischen Senats, Der Herrn Regierung- Räthe, vieler anderer Personen vom Stand, und der sämtlichen hier Studierenden öffentlich vorgetragen wurden. Man führte dahey eine Musik mit Trompeten und Pauken auf, und nach dem Actus wurden die anwesende Herrn Professoren, RegierungöRäthe und die Mitglieder der Gesell- schafft von der Academie feyerlich tractirct. Die SchützenCompagnie hat eben diesen Tag durch einen Auszug und ein Schiessen sollennisiret. Rärhscl- Ein Geschöpf, das dem menschlichen Geschlecht wichtige Dienste leistet; aber gleichwohl wenig geehrt wird. Ein Geschöpf, das sich damit beschäftiget ein gewisses anderes Ding zu zerstören, um es durch Diese Zerstörung erst recht nützlich zu machen; dem König und dem Bauer ist es gleich unentbehrlich. EiNe grose Menge Menschen haben ihm alle ihre Verdienste zu danken. Durch seine Hülse kommen wir in die Antichambern der Gro- ftn, machen uns bei; dem schönen Geschlecht beliebt, und erwerben uns bey jedem Unbekannten Bewunderung. • Die Masse und Extension dieser Creatur ist gemeiniglich nicht sehr beträchtlich. Gerichtliche Litation. Nachdem Ludwig Bindenwald von Steinberg, hiesigen OberAmts Giessen, m grose SchuldenLast verfallen, und sein Vermögen so weit solches anreichend, denen Creditorn hinzugeben sich anerklärt hat, die aanze Massa aber nicht anreichend ist, jeden der Gebühr zu befriedigen, mithur ein Concurs erkannt worden. Als werden alle und jede Creditores, so an Ledachtem Ludwig Vmdenwald etwas zu fordern haben, hiermit ediMtei: und zwar dergestalten vorgeladen, binnen Sechs Wochen von heutigem daio angerechnet, als Samstags den isten Sept, künftigen Monaths, welchen man 14 -L.age vor den ersten, 14 vor den andern, und 14. und Nachrichten. »77 Tage vor den dritten und letzten Termin peremptorie praefigirt unt> ange. feget, dahier in der AmtsStuben entweder in Persohn oder durch einen hMnghchen bevollmächtigten Sachwaltern Morgens früh , Uhr zu erscheinen, ihre Forderungen behLrig zu llquidiren, auch Cuper pnontate 6ie allenfallrqe Nothdurfft zu verhandeln, oder sonsten gewärtigen sollen, daß sie damit ferner nicht gehört, sonder» nach geschloffener Liquidanon und geendigten Verfahren (üper prioritate werden praecludirt werden. De- cretum Giessen am «ten August 1704. Fürst!. Hessisches DberAmt daselbst. paßirt herein, logirt im Einhorn. Seher- Ei» und auopassrende vom 18t«n August bis den reren August 1764. walrhsr den 19. Aug. Auf dem Caßier Postwagen ein Kaufmann und rwey Frauen, paßiren durch. walthor den 10. Di- Fräutein von Rau von Vordecken, paßirt durch. Ein Heßischer Capitain Herr Stiglitz von Marburg, paßirt durch. !slseuroegerrchor den 2.0. Her Herr Graf von Elß, Stadthalter vom Eichsfelbt, logirt im Posthaus. X»Aftbor den zi. Sechs Kaufleute von Braunschweig, paßiren durch. rvalthsr den 22. Der Herr Baron von Dernberg kommt von Cassel, paßirt durch. Drey Kaufleute von Hamburg, paßiren durch. Auf dem Caßl.er Postw. r. Juden und Herr AmtSchultheiß Eigen« brod von Vehle, paßirt herein, logirt im Stern. Seherchor Den zz. Der Herr von Pappenheim paßirt von Braunfels hiirburcl). walthor den 2z. Vier Kaufieut aus Berlin, paßiren durch. Ein Lieutenant von den Braunjchweiger Carabtmerö, Herr Gebhardt Bekanntmachung. Christoph Rühl von Marburg, last seine Ehefrau, welche ihn böser Weise verlaßen, ediftaliter eitiren, und steht der Termin zu erscheinen aut Freytag den 8ten Septembr. Geben Marburg den n* Jun. »7^4- L73 Gresische wöchentlich ♦ g-meinnützige Anzeigen Selzerchor den 13. Der Herr ComMandant von Ziegenhayn Herr von Neurath, paßirt durch. walehsr den 24. Ein DomHerr von Hildesheim Hr. Perolin, pas. durch. Ein Lieutenant von den Hessen vom Regiment Wuttgenau. Ein Lieutenant von den Hessen vom Regiment Donop, Herr Krieger bleibet in Gießen. Eod. In der Sperr, auf dem Caßler Post-und Beywagen, ein Französischer Capitain vom Regiment Conflant Herr von Sacken, 4. Kaufieut und Z.WeibsPersonen gehen gleich durch. 1) Gebohrne unb getaufte. Am 18. Aug. Herrn Walther Müller, Gastwirts) zum guldnen Hirsch und KirchenSenior aklhier, Söhnlein. Eodem Wilhelmine Louise Helena, Herrn D. Ludwig Gottsried 9)?o* gen, Profeflbris Hiitoriarum bey hiesiger löblicherUniversitüt, und HofRaths, Töchterlein. Am 20.. Johannetta Catharina, Herrn Philipps Henrich Kempf, Fürstl. Postmeisters allhier, Töchterlein. Am^s. Philipps Conrad, Johann Bernhard Oßwalds, Burgers und Fuhrmanns allhier, Söhnlein. Eod. Anna Margaretha, Friederich Müllers, Burgers unb Fuhrmann allhier, Töchterlein. Am 2, Johann Conrad , Johann Jacob Bergers, Burgers und Seiler Meisters allhier, Söhnlein. Verstorben.' Am 19. Aug. Elisabetha, Johann Georg Vurckhardts, Burgers und ZimmerMeisters Töchterlein. Diese wöchentliche Anzeigen werden von dem Verleger Johann Philivo Krie- ^"^"-AgisBuchhandlern hieseibst, an die Herrn Liebhaber gegen , Rlhlr. halbrahrrge Pränumeration geliefert. Einzelne Bogen werden für 4 Fr. ausqeqe- mn SMendj'mkn^ Herrn Hrqnumer«nttn mit denen schon hecausgelomme-