wöchentlich C Z> ! Dienstags den z8teit Februar- 1764; Mrt Hochfarstl. Hessen -Darmstadtlschcr gnädigsten Erlaubnis. Beantwortung einiger Einwürfe. 8^in ungenannter Freund hat in einem Brief, welcher aus deut A SchwalmGrund, vom wteti Februar, unterschrieben ist, eine Stelle aus der Abhandlung von. der Vortrefflichkeit der Sitten- lehre, im dritten Stück unsrer Anzeigen angegriffen. Wir wollen seine Einwürfe anzeigen und uns dagegen verantworten, da uns der Raum nicht gestattet, seinen ganzen Brief einzurücken. In der angeführten Abhandlung wollten wir die Nothwendigkeit der Sittenlehre darthun, und unser Beweis war dieser: Es ist nicht genug, wenn man uns tugendhaft machen will, daß man uns die Gesetze, die wir erfüllen sollen lehre. Denn unser Herz, das sich von der Sinnlichkeit hinreissen läßt / weigert sich oft den Vorschriften, die der Verstand für billig erkennt, zu folgen. Man muß uns daher nicht blos die Gesetze, die Gehorsam von uns verlangen, lehren, man muß uns auch durch starke und dringende Beweggründe zu ihrer Erfüllung antreiben. Man muß uns die Folgen der Tugend und des Lasters zeigen; die Hindernisse in der Erfüllung unsrer Pflichten überwinden lehren, und die Erkenntniß unsrer Verbindlichkeiten lebendig und I wircf- <4 Giesisch e wöchentlich- gemeinnützige Anzeigen rvircksam machen» Alles dieses geschieht in der Meral; daher ist diese Wissenschaft, schloffen wir, nothwendig. Der ungenannte Herr Autor glaube wir behaupteten, es sey möglich, daß das Herz (worunter er den Willen versteht) das, was der Verstand deutlich und überzeugend vor gut erkannt hat, nicht wolle. Erwiderlegt diesen Satz weitiauftig, mit aller nur möglichen philosophischen Strenge. Aber warum gibt sich der Herr Verfasser diese Mühe? Jeder Anfänger in der Psychologie würde uns widerlegen können, wenn wir einen so offenbar falschen Satz vor richtig hielten. Geben wir denn durch die Worte: unser Herz, das sich von der Sinnlichkeit hinreissen läßt/ nicht genugsam zu erkennen, daß wir von dem sinnlichen Begehrungsvermögen wollten verstanden seyn? Sobald die Erkenntniß unsrer Pflichten deutlich, lebendig, wirksam ist, so bald kan sich freylich unser Herz, nicht mehr weigern, dieselbe anzunehmen. Aber in diesem Fall wird es auch nicht von der Sinnlichkeit hingerissen; alsdann handeln wir nicht mehr nach einer undeutlichen und verworrenen Erkenntniß des Guten und des Bösen. Auf diese Art glauben wir mit dem Herrn Verfasser einig zu seyn. Unsre Controvers wird also den gewöhnlichen Ursprung und das gewöhnliche Ende der meisten Controversen haben; sie entstehen, wenn ein Theil die Worte des andern unrichtig erklärt und verstehet, und werden geschlichtet, wann der letztere seine Meynung deutlicher eröffnet. Indessen haben wir bey unserm Herrn Gegner Einsicht und Bescheidenheit genug wahrgenommen, um uns seine Zuschriften fernerhin zu wünschen. Historische Nachrichten aus einer alten Lhronick. Anno 1329. den uten Sept, hat die Stadt Giesen ihre bürgerliche Privilegien von Landgraf Otten empfangen. Anno if $0. ist sie von Herrn Landgraf Philipp befestiget, und mit Wällen, Gräben, auch allerhand Geschütz, und KriegsMunition versehen worden. An. if47. ist die Ve- siung auf Kayserl. Majest. Befehl von Herrn Ernsten, Grafen zu Solms geschleift, und zerrissen worden, auch das Geschütz und die Munition nach Spanien, und andere Orten geführt worden. Anno if?i. ist sie aufs neue mit einer Mauer von Herrn Landgraf Ludwigen umgeben, auch ein neues Zeughqus dnrinn erbauet, und mit Geschütz und Munition versehen ' morden, ♦\ - Anno vttd V7achrichten. 6$ Anno l6c>z. den 8ten Jun. schlug das Wetter Nachmittags in den Diebsthurn allhier. Es that aber keinen von den drey darinn sitzenden Gefangenen Schaden. Den rzten Jul. schlug das Wetter in Rüeln Mühle vom Giebel einen Sparren hinweg, daß man die Stucker aus dem Selzersberg fand. Anno 1605. ben 22ten Jul. wurden die Evangelischen Prediger und Professoren tu Marburg ihres Dienstes entsetzt, und ihre Stellen mit Re- formirten Predigern und Professoren besetzet. Unser gnädigster Landesherr Herr Landgraf Ludwig nahm die beurlaubten Theologen an, und stiftete den sten Ott. die hiesige hohe Schule, auf welcher; Herr D. Johann Winkelmann der Theologie Professor, der erste Rector Magnificus war. Anno 1^07. den 7ten -Octobr. sind die Kayserliche Privilegien von Herrn Landgrafen Ludwig allhier mit grosen Feyerlichkeiten promulgitt worden. 1 Anno 16it. den ersten May war ein so harter Frost, daß das Korn mit den Weinstöckcn und allen Vaumsrüchten erfröre. Selbst das Gras war, als wenn es mit Feuer gcsenget wäre. Dicß verursachte eine gross Theurung, daß das Korn 4 fi. der Weizen f. st. galt. Menschen und Vieh litten grosen Hunger. In bet Erndte gab es eine solche Menge Mäuse daß das, was vom Frost übrig war, von den Mäusen verzehret wurde. Anno ^613. den iten Februar, zog unser gnädigster Fürst und Herr deS Morgens um vier Uhr allhier zu Giesen aus, mit 10. Fähnlein Landvolk, und acht Stück Geschütz, auch allerley KriegsMunition vor Wetzlar (oder wie es immer in unserm Mspt Heist Wetzfiar); nahms denselben Tag noch ein, und brachte ihm die Bürger zum Gehorsam. Etliche Rathsherrn, wie auch der Stadtschreiber entliefen. Jetzt ist die Sache zum Theil vertragen. Geconomische Anmerkungen. Der Herr von Reaumrrr hat in seinem Tractat von der Runst alles Federvieh zu jeder Iahrezeie zu ziehen und zu halten, verschiedene Erfindungen angeführt/die Eyer ohne eine Henne durch eine künstliche Methode auszubrüten. Aber keiner von seinen Vorschlägen ist so simpel, keiner kan mit so weniger Mühe und mit so geringen Kosten ausg-- 3 r fühtt L6 Gr'esisthe wöchentlich - gemeümötzige Anzeigen führt werden, als der, welchen man über eben diese Sache in dem ?rten Stück der Hanövrischcn Anzeigen vom Jahr I751« findet, und den wir hier dem Leser vorlegen wollen. Nimm einen viereckigten bleyernen Kasten, schneide oben in der mitte ein rundes Loch darein, etwa von der weite eines grossen Vierglases, schlage neben solches Loch insDreyeck drey hölzerne Plöcke, gleich hoch von einem Zolle. Unten in diesem Kasten mache eine Zug - oder Schublade, ohngefeht 4. bis 5. Zoll hoch, setze hierinn mitten unter das Loch in Kasten eine Lampe, die anderthalb Zoll hoch mit alten guten Ruböhl angesüllet, und mit einem Faden guten Baumwollenen Garns versehen ist, bringe ein eisernes Blech das etwa 2, Zoll über der Lampe siehe,daraufan, welches die Flamme zuerst schlage. Hiernächst nimm einen irdenen Topf oder Napf, dessen untere Rundung oder Boden so groß ist, daß er auf den z Pflöcken, über tzasLoch erhaben, stehen könne, thue darein etwa 2 Zoll hoch feinen ausgewaschenen und wieder getrockneten Sand, bedecke solchen mit einem wollenen Tuche, und lege über dieses noch einen Zoll hoch,in Form eines Nesis, entweder feines Mooß, oder Pelzwerk Ziehe alsdann deine Lampe hervor, zünde sie an, und schiebe sie wieder an ihren -Ort, und laß den Topf der überhin snnoch mit Pelzwerk bedecket werden muß, erst durch her warm werden, und die Feuchtigkeit verrauchen. Nach dieser Vorbereitung hebe die Pelzdecke auf, und lege die auszu- lbrütende Eyer, so aber ganz frisch, und höchstens nur z Tage alt seyn müssen, in das Nest, decke sie wieder zu, erhalte deine Lampe 20 bis ii Tage und Nachte im brennen, als worzu die Schieblade angeordnet ist, so wirst du lebendige Küchlein bekommen. Wilt du nun diese auch an demselben Orte auferziehen, so muß der Pelz über dem Topfe umgekehrt, und ein anderer über diesem Topf solchergestalt geleget, und befestiget wepden, daß die Küchlein darzwischcn hie* riben, und sich daselbst wie unter einer Gluckhenne erwärmen können. Wann sie dann erst ein wenig heranwachsen, kan die Lampe ausgelöschet werden. . Wann die Eyer 8 Tage gelegen haben, kan man sie einmal besehen, welche sodann annoch klar seyn, kommen nicht aus, sind sie aber dunkel oder irübeso haben sie angesetzt uni> sind M Hoch- rmd V’Uvfovvfoten* 4? HochWrstliche Verorduungett. } Unsers gnädigsten Landes-Herrn Hochfürst!. Dnrchlt. haben unterm rrten November vorigen JahreS wegen der Gükerpachte eine gnädigste Verordnung erlassen , deren Inhalt wir Auszugsweise hierdurch bekannt machen wollen: Weilen in der Giefer AmtsKellerey Rechnung bisher eine starke Liquidation nachgeführet, und^bc sonders viele Pacht-Posten auf solche Personen liquidirt werden müssen / welche zum Theil gestorben, oder nicht aus- fündig zu machen gewesen, folglich ganz und gar illiquid und ungiebig geworden : So verordnen Jhro Hochfürstliche Durchlaucht, daß die Stadt Giesen sowohl, als die Gemeinde Wieseck, weilen diesen die gröste Schuld der in Abgang gerathenen Pachte beyzumessen sey, dahin angehalten werden sol- l.n, dit Dodeoten in einer Zeit von einem viertel oder höchstens halben Jahr aussündig zu machen, gegenfalls ihnen re(p. der Stadt Giesen und Gemeinde Wieseck die ungiebig gewordenen Pachte zugeschrieben, und solche mit dem Rückstand an sie gefordert werden solle, und damit die Pachte überhaupt vor das künftige in Ordnung erhalten werden, so verordnen Höchst Dieselben weiter gnädigst: i) daß Dero zeitige lurisdidio- na! - Beamte sowohl, als der Stadt Rath zu Giesen weder einen Kauf- noch TauschBrief, noch auch einen AdiudiLarionsSchein über ein Pacht» bares Stück ehe confirmiren und siegeln sollen, bis solcher dem zeitigen OberAmtsverwalter und AmtsKeller zu Giesen vorgezeigt worden; z) auch kein LooßZettul eher confirnurt, noch weniger aber gestattet werden soll, daß sürohin ein pachtbares Stück zertheilt werde; 0 diejenige, welche ein pachtbares Stück besitzen, und sich solches noch nicht haben zujchreiben lassen bey Vermeidung s st. Strafe solches sogleich bewirken sollen, welches auch diejenige, unter gleicher Strafe zu thun haben, welche dergleichen Gütersiücken entweder kaufen, erben, ertauschen oder sich admdiciren lassen; nebst dem soll 4) feine Subhafiation oder Adiudicarion solcher Güter eher vorgenommen werden, bis vorher genaue Erkundigung eingezogen worden, ob irgend etwas an Pachten, Zinsen, Conrriburion u, d. g. darauf Hafts, wie dann auch f) denen in der Stadt Giesen befindlichen Debentm ausdrücklich untersagt wird, etwas an GüterStücken an auswärtige Unter* thanen zu verkaufen oder zu verpfänden, vielmehr diejenige, welche der- Sleichengechan, cmgehqlten werden sollen, selbige wieder qn sich zu brin- I r gen, 68 Gr'esische wöchentliche gemeinnvtzige Anzeigen gen , oder da sie dergleichen zu marwreniren nicht im Stand waren, solche Lurch öffentlichen Verkauf an diffeitige Unterthancn zu überlassen- wozu ihnen eine Frist von einem viertel Jahr verstattet wird, und dieses alles bcy Vermeidung nahmhafter Strafe; und endlich 6) auch fürehin kemlm Auswärtigen ein Stück von sothancn pachtbaren 'Landercyen, adiudkiit oter erblich verkauft werden solle rc. Nota. Mit der in dem vorigen Blatt bekanntgemachten Hochfürstlich- HeffenDarmstadtischen Verordnung wegen Bestrafung der Dicberey, ist eine von einer hohen Vormundschaftlichen Regierung zu Braunschweig im Dillenburgischen den 2iten May 1762 publicirte Verordnung vollkommen conform. UM auch, selbst gegen uns unpartheyisch zu sepn, theilen wir folgenden Brief mit. Meine Herren! x Es ist löblich, daß Sie den Thoren ihre Thorheiten vor Augen legen, Md sie zu bessern suchen. Noch löblicher ist der Vorsatz des Herrn 2ln- rhropophil, der die Thoren, die noch zu retten sind, aus dem Grund heilen will. Aber daß Sie mit dem Herrn Anrhropophü, die Thoren Ü7arrcn nennen, das mißfallet mir. Ein Narr ist eigentlich derjenige, der, in physikalischem Verstand, keine Vernunft hat. Ein Thor aber hat seine natürliche Vernunft; er hat aber verdorbene Sitten, und mehrentheils auch einen bösen Willen. Er ziehet das scheinbare dem wahren Guten vor; und gerad da, wo er unrecht handelt, meinet er wohl zu handeln. Er merket manchmal selbst, daß er thöricht gehandelt habe, der Erfolg zeiget es ihm, und dennoch handelt er von neuem eben so. Er weis es manchmal, daß er ein Thor feie; er fönte cs immer wissen; aber er ist gegen sich selbst blind. Von dergleichen Thoren ist die Welt voll. Aber sie Darren in nennen / das verbietet die heilige Schrift bei schwerer Strafe. Ich bin mit vieler Werthachtung, Dero ergebener Diener, Ludovlci. \ ' Zu per- , rmd ^tachrichkerr. Zu verkaufen. Eins noch wshlconditiom'rte Kutsche zu vier Personen, ist zu verkaufen, desgleichen ein LeiterW agen in gutem Stand, wird feilgeboten. Bey Ausgebern bekommt man weiter Nachricht. Em und auspassk-ende vom i8ten Februar, bis den r?ten Februar. 1764. waNchsr Den ijten Sehr, z Franjüstsche Obriflen, Herr von Hufer und Herr von Baahr, kommen vom ChurSuchssschen Hof, paff durch. ♦ « Eödem cm Wagen mit Equipage von Hanover, pass, durch. '' '' E?d- »’ der Sperr herein, Herr Lieutenant v Schenk, von der ;ttn Hessschen Garde, logirt ini Einhorn. Ein Braunschweigischer Lieuten. Herr Gebhard, logirt im Einhorn, paff, durch. NF" ^" d? roten, auf dem Caff.Postw. ein Kayseri. Major vom Wurjburgischen Regiment, Herr v. Katzmann, und ein Hessischer Ser. gcant von der Garde, pass, durch. waUchor den rrten, ein Preussischer Obrist, Hr. von Bauer, kommt von Berlin, pass durch. ScherThn den rrten, ein Kaysers- Capik, Herr Unget, paff, durch. Mail« Antwort. Herr Ludovrci muß ein schalkhafter Mann seyn. Man weiß, daß einen rechtschaffnen Mann nichts mehr ftappirt, als wenn er auf einmal mit dem Gedanken überrascht wird, daß er etwas gesagt habe, was wider die H. Schrift ist. D esen Schrecken wollte uns gewiß Herr LudovrH durch seinen Brief einjagen. Denn er müßte die lehrreichen Sprüche Salomons nicht gelesen haben, wenn er nicht wissen sollte, daß die H. Schrift unter den VTtrreit selten rasende, sondern gewöhnlich die Thoren versteht, wovon uns Herr Ludovici eine so umständliche Definition gegeben hat. Thoren, Alberne, Narren sind synonymische Ausdrücke, die sie nach Gefallen braucht. Dieß erhellet aus Sprüchw. z, z>. 7, 7. 9, 16, 10, z. iz, 14. iz, r. 1 r, 16. IZ, st6. 20,14. 2,9.16. und hauptsächlich 24. Pred. 10,2. Doch warum wollen wir mehr Stellen sammlen. Genug der Streich des Herrn Ludoviei ist BW gefallen. Giesische wöchentlich 4 gemeiunutzige Anzeigen wallthor den rztenFebr. in derSperrvon Marburg herein, ein Preussischer Lieut. Herr von Quad, logirt im Posthaus. walithsr den 24ten, ein Capitain von der Hessischen Garde, Herr von Anberg, logirt im Posthaus. ♦ - Loci, ein Kayserlicher Capitain, vom Regiment Blunget, und z. Kaufleute von Lübeck, paff, durch. Zwry Kaufleute von Dresden paff, herein, logiren im Posthaus. i) Ver^b lichte. Am 12. Feb. Joh. Dan. Lampus, Burger und Caminftger, und Fride- rica geb. Lampusin. Eodem Johann Friedrich Reiber / Bürger und .Maurer, und Maria Catharina geb. Stahlin. r) Gebohme und geraufte. Am -r. Febr. Georg Daniel, Johann Daniel Friebels, Bürgers und Schuhmachers allhier, Söhnlein. Am Een, Georg Heinrich, JohannsHDiUlons, Bürgers und Roth- gerbers allhier, Söhnlein. Am 22. Johann, Ernst Ludw. Matthias, Drehers allhier, Söhnlein. In her GarnisonsKirche, Herrn Hauptmann Schmalkalter, bey dem ' löbl. PrinzGesrgen Regiment, ein Töchterlein.' z) Verstorbene. Am 20 Febr. Jacob Balthasar, Jeremias Conrad Rübsamen, Sattlers allhier, Söhnlein. Am 2i. Johann Philipp Vetzberger, Schuhmacher allhier. Am 24. Joh. Phil., Joh.Conr. Müllers, Schreiners allhier, Söhnlein. Diese wöchentliche Anzeigen werden von dem Verleger Johann Philipp Krie/ ger, UniverfitatsBuchhaublern hieselbst, an die Herrn Liebhaber gegen i Rthlr. halbjährige Pränumeration geliefert. Einzelne Bogen werden für 4 Fr. ausgege- bett. Man wird auch dm Herrn PränumerMm mit denen schon heransZekomme/ Km Stücken dienen