wöchentlich- Wtlnnllßtge Knzeigcn mb Vachrichten. Sechs und zwanzigstes Stück. Dieustags -en z^tcn mit 1*764» Mtt Hochfütstl. Hessen - Darmstadtischer gnädigsten Erlaubnis. Beschluß -er Abhandlung v-rr -er V7sthwendrgkeik -er p-sttrven Gesetze. »der wo findet man diese Gesinnungen? Mo ist der liebreiche Wohl- thäter des Armen, der grosmüthige Beschützer der Unschuld, der mitleidige Menschenfreund, der jede Thrane des Elends abtrocknet,, niemanden das seimge entzieht, Beleidigungen voll Sanftmuth vergibt, seine Leidenschaften zähmt, und sich überhaupt bemühet, den edelste« Nahmen der Menschen, den Nahmen eines Tugendhaften zu verdienen. Findet man nicht vielmehr sittliche Unordnung gleich einem Ocean über den ganzen Erdboden ausgebreitet > Uiberlaffen nicht die meisten Menschen ihre Seele dem Laster zum Wohnsitze, wo es, wie von einetwThrone über alle ihre Kräfte und Neigungen unumschränkt gebietet. Sind nicht Rachbegierde- Bekrug, Mordsucht, Geiz, Neid, Begierde nach fremden Gütern, Feindschaft, Haß, Unmäsigkeit und die schändlichsten Wollüste, die täglichsten und bekanntesten Laster? In unserm Herzen liegt der Saamen dazu, die Vortheile des Glücks nähren sie, Erziehung und Beyspiele befördern ihren Wachsthum , und Jrrthümer und Vorurtheile schützen sie. Wie kan bey dieser allgemeinen Zerrüttung der edelsten Kräfte unsrer Seele Cc das xoo Giesische rvöchemlich- ßemeinnflgige Zsnzetzen das natürliche Gesetz noch einigen Eindruck auf uns machen' efßie kan in dem beständigen Tumult der reidenschasten ein Mensch auf seinUtimme hören, den die Sinnlichkeit sosehr verwöhnt hat, daß ihm dalt-n Gedanken eckelt! em Mensch, der nie in sich zurückkehret, nie an stine Bestimmung denkt, immer seinen Blick gleich einem urocmünftmen Thiere zur Erde hmgewandt. Nehmt einen solchen Menschen, nehmt < e. einen üppigen Wollüstling , der sich den niedrigsten Ausschweifungen ergibt; nehmt einen Geizigen, Der durch-Betrug oder durch offenbare Ge- waltthäkigkeitei! unermeßliche Reichthümer zusammenscharrk; nehmt einen Rachgierigen, der eben itzt auf Mittel sinnt, seinen Feind um Ehre, Vermögen und Leben zu bringen, mahlt ihnen das natürliche Gesetz, das ihre -Handlungen tur schändlich erklärt, mit den lebhaftesten Fügen vor Augen; beweist ihnen nach der strengsten Methode, daß sie lasterhaft sind' Was wird die Frucht eurer Bemühung seyn? daß sie eurer spotten, oder sich durch eure Lehren beleidigt finden, oder wenn sie am billigsten sinh, daß sie euch für einen mürrischen Moralisten erklären, und auf ihren gewohnten Wegen fortwandeln. Es war also nükhig diese Mängel' des natürlichen Rechts, welche nicht in ihm selbst, sondern in dem Verderben des menschlichen Herzens ihren Grund haben, so weit es möglich ist, abzuhelsen, und zu Den Beweggründen Der Natur, wiukührliche Strafen hinzuzistügen, w-lche uns abhalten folltcn, Handlungen zu! unternehmen, zu Deren Unter» lafilmg uns das natürliche Gesetz nicht stark genug reizte. Auch das Wohl der Republicken erforderte es in vielen Fällen das natürliche Recht entweder einzuschränken, oder solche Verordnungen zu ma. eben, Die demselben unbekannt sind. Ein Versprechen, welches wir im Ernste und mit Uiberlegung gethan haben, bringt nach Dem natürlichen Rechte eine vollkommne Verbindlichkeit herfür. Ader der Römische Gesetzgeber übersah Die vielfältigen schädlichen Folgen, die seinem Staate drohten, wenn man einen jeden zur Erfüllung eines Vertrags, welchen er ohne Feierlichkeiten, in gemeinen Ausdrücken geschlossen hatte, anhalten wollte. Er verordnet« daher, Daß nur ein solches Versprechen, das in einer Formel adge. faßt war, oder von einem gewissen andern rechtlichen Grunde unterstützt würde, seine Bürger verbinden sollte. Wer wird leugnen, daß diese Verordnung, ohnqeachtet sie dem Recht Der Natur nicht bekannt ist, weis« und Dem Glück sein r Republick vorträglich war. Der Philosoph erkennt «S str erlaubt, daß jemand durch einen Vertrag auf den Fall, wenn er mit uttd Nachrichten. 20 t mit Tode abgehen wird, sein Vermögen an einen andern überlasse. Aber Lausend unglückliche Folgen und traurige Wirkungen dieser ErbschastsVer- träge nöthigte die Regenten Roms sie für gänzlich unkräftig zu erklären, und auch hie den Vor chriften der Natur etwas fremdes beyzufügen Daß eine Weibsperson sich rechtmäsig verbürgen; daß Ehegatten einander gültig schenken; daß ein Sohn, der noch die Gewalt seines Vgkters über sich erkennt, zu seinem Gebrauche Geld leihen; daß ich mein ganzes Vermögen, ohne Vorwiffen eines Richters an andere durch eine Schenkung überlassen ?an, ist nach dem natürlichen Rechte keinen Zweifeln unterworfen. Und dennoch geben unsre bürgerliche Gesetze Verordnungen, wovon die natürlichen Rechte nichts wissen. Sie erklären die Bürgschaft der Weibsperson, die Schenkung der Ehegatten, das Darlehn, das dem Sohne gegeben wird, eine Schenkung, welche eine gewisse Summe übersteigt und ohne die richterliche Autorität geschiehet, für ungültig. Der Besitz einer Sache, welcher einen gewissen ZeitRaum hindurch gedauert hat, ist, wie der Philosoph sehr deutlich darthun kau, nicht hinreichend, mir das Eigen- thum zu erwerben, und den wahren Herrn der Sache mit seinen Rechten auszuschlieffen. Gleichwohl befiehlt der bürgerliche Gesetzgeber, um den Streitigkeiten über die Eigenthnmsrechte ein Ziel zu setzen, die ewige Unsicherheit des Besitzes zu verhindern, und die nachlässigen Eigenthümer zu strafen, daß dcr langwierige Besitz einer Sache, wenn er gewisse Erfordernisse hat, mich zu dem Herrn derselben zu machen, und dem vorigen Besitzer seine Ansprüche benehmen vermögend seyn soll. Wie leicht wäre es möglich Beyspiele dieser Art in größer Menge anzuführen; wenn nicht die angeführten genugsam die Wahrheit beftättigten, daß die Wohlfarth der Staaten die positiven Gesetze unentbehrlich macht, und daß ein Gesetzgeber in besonderen Umständen die Vorichristen der Natur einzu'chrän- ken und Verordnungen zu machen, die aus dem Wesen der Dinge nicht stiessen, verbunden ist. Aber man wird auch daraus ohne Mühe begreifen daß er, wofern er seine Unterthanen wirklich glücklicher zu machen gedenkt, keine eigensinnigen und gänzlich willkührlichen Verordnungen machen muß. Er muß alle diejenigen Dinge, welche auf die Gesetze einen Einfluß, und einen höchst wichtigen Einfluß haben*, genau kennen, und bey Verfer- C c 2 tigung * Der Herr von Montesquieu hat diesen Einfluß in seinem unsterblichen Werk von den Gesetzen weitläuftig gezeigt. xoz GieKrWewö«VemüiH r- gemeinnützige Anzeigen Aung se-ner Rechte vor Augen haben. Er muß die Regierungsform, die Macht feines Volkes, das Clima und Terrein des Landes/ die Religion, die Srtten, die Anzahl der Einwohner, den Zustand der Commerzien, und den Gebrauch der Münzen in Betrachtung ziehen. Wenn er mit diesen Einsichten bereichert das wichtige Werk, neue Gesetze vorzuschreiben unternimmt, und unter keiner andern Bedingung, wird er diejenigen Vortheile erreichen, welche durch billige und positive Gesetze zu erreichen möglich sind. H. Folgendes ist auf Verlangen eingerückt worden. Adenbach/ Grund Breidenbachs den 21 tert May x 7^4. Am vorigen Montag als den 14. May wurde zur Erbauung der neuen Kirche aUbier, durch Legung des Grundsteins, der Anfang gemacht. Der Fürstliche Amtmann Herr Heß von Blankenstein, die beyde hiesige Herrn Geistliche, wie auch einige benachbarte Herrn Pfarrer, und eine grose Menge Volkes fände sich dabey ein, und es wurden folgende Feyer- lichkeiten beobachtet: i) Als man sich auf den neuen bestimmten KirchenPlatz, auf welchem vorhero ein Backhaus gestanden, versammlet hatte, wurde das Lied gesungen: ^ommt ihr traurigen Gemüther rc. r) Hielte der Herr Pastor Primarius Happel eine Rede. Er stellte darinn das widrige Schicksal vor, so vor 3 Jahren, nemlich 1761. den rstell April den Orr Achenbach leider betroffen, da durch eine heftige Feuersbrunst die mehresten Wohnhäuser und übrige Gebäude im Rauch aufgegangen, die Kirche in einen Steinhaufen verwandelt, die Glocken zerschmolzen, die Uhr und alle Kr'rchengeräthe von der Flamme verderbet und verzehret worden. Und nachdem er dieses Unglück umständlich angefuhret, und den Tag dieser Feuersbrunst als einen Tag des Unglücks und des Jammers mit lebendigen Farben abgeschildert, und auch die Einwohner Achenbachs, sowohl Die Brandbeschädigte, als auch Die übrigen, ihrer Wichten, besonders auch Der Pflicht Der Dankbarkeit nachdrücklich erinnert, und mglei- chem selbst ein öffentliches Zeugnis der Dankbarkeit abgeleget hatte, zeigte er endlich Den eigentlichen Endzweck seiner Rede an, in diesen Worten; „ Der Bau, der neue Kirchenbau, welcher bishero aus verschiedenen wich- „ tigen Ursachen hat verschoben werden müssen, soll nun heute durch Le- ff gung des Grundsteins in GOttts Nahmen angefangen werden, nemlich Der und Nachrichten« - ,, der Fürstliche OberBeamte, der S. T. Herr Amtmann Heß von Blan- „ kenstem, sind selbst b e' mchienen, um im Nahmen Jhro Hochfürstk. „ Durch!. des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig des viUten, Landgrafen zu Hessen, den Grundstein zu legen. „ Diß ist der Platz, der an statt der vorigen, worauf die abgebrannte „ Kirche erbauet gewesen, mit gutem Bedacht dazu erwählet worden. Hier, „ wo bishero ein Backhaus, ein leibliches Brodhaus gestanden, wird „ nun ein geistliches Brodhaus aufgerichtet, wo das Brod des göttlichen „ Worts, den Menschen zur SeclenSpeise künftighin soll ausgetheilet ff fr ff ff ff ff ft ft fi tf ff n werden. „ Dieser Ort soll von nun niet und geheiliget seyn, und an, dem HErrn zu einem itzo soll der Grundstein zu Haus gewid- Gotteshaus geleget werden. Hier führte er das Erempel des Patriarchen Jacobs an, Gen. 2g,ii» und sagte: was Jacob ehmals nach seiner Weise und nach seinen damaligen Umstanden gethan hat, das wollen wir auch itzo nach unfern gegenwärtigen Umständen verrichten. Wir sehen hier vor uns einen Grundstein, von welchem wir gleichfalls sagen können: dieser Stein soll eia Gotteshaus werden, er soll hier an diesem Ort, zum Grundstein eine- neuen Gotteshauses, einer neuen Kirche aufgerichtet werden. Und ss werde denn nun dieser Stein im Nahmen dessen gelegt, der ZionS Grund und Eckstein ist. u „ Der HErr lasse solches zur glücklichen Stunde und zu vielem Segen geschehen, und spreche selbst fein gnädiges Fiat, fein Ja und Amen Nach geendigter Rede verrichtete der Pastor ein auf diesen Umstand schickliches Gebet, beschlösse solches mit dem V. U. und spräche den Segen. <) Verfügten sich hierauf der Herr Amtmann Heß und die beyde Herrn Geistliche zu dem Fundament der neuen Kirche, wo der Grundstein aufge- richket stunde. Hier wurde sogleich dem Herrn Amtmann von dem Mauer- mcister eine neue Schürze angelegt, eine neue MämcrKelle und Hammer mit verschiedenen Bändern umwunden, überreichet, da er dann in das Fundament stiege, und unter den Worten: Im Nahmen des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Ludwig des Vlllten, Landgrafen zu Hessen, wird itzo der Grundstein zur neuen Achenbacher Kirche gelegt, 3 Kellen voll Speiß nahm, iu das Fundament warffe, und den Grundstein Cc z darauf 204