wöchentlich- M Nachrichten. Neun und Dreysigffes Stück. Dienstags dm zftett Sept- 1764. Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. KortsttzUttg des Sendschreibens von der Zunftfähigkert der Schäfer. (SfSjie kennen nunmehr die Personen, welchen die Teutschen die geringe- re Ehrlosigkeit beylegen. Die Ordnung erheischet, daß ich auch die Folgen und Wirkungen derselben kürzlich anführe. Diese waren in denen alteren Zeiten hauptsächlich folgende: 1) es tonte der ehrlose, achtlose oder anrüchige kein gültiger Zeuge seyn. v. Lex allemannorum Tir. 42. c. 1. Sachsenspiegel 11 £25* XXXVI. Art. von denen Badern, insbesondere s. Wehner Obf. praft. unter dem Wort Bad. z) war er zu allen Ehrenämtern, Würden und Lehen unfähig. s. Sächsisches Lehnrecht im ersten und 61. Art. Schwabenspiegel mi LXXiil. Cap. §. i. K. Maximilians NotariatMrdnung vom Jahr 1 f 17. im sten §. und aus diesem Grunde konte er auch 5) kem gerichtlicher Sachwalter seyn s. Sachsensp. 1 B. 6r. Art. Schwabensp. LXXIIL Cap. §. 1. 4) noch einen Sachwalter annehmen, s. Sachsensp. HI. B. Art. 16. Qq $) kon- 3 ©4 Gresische wöchentlich -- gemeinnützige Anzeigen <) konte er wegen einer erlittenen Beleidigung kein WchrGeld fordern. Sachsensp. M. B. Art. 4s. . Eine neue sehr beträchtliche Wirkung auserte sich, als ungefehr im zwölften Jahrhundert die Handwercksgenossene geschloffene Geseüschafften errichteten, welche sie Aemter, Zünften, Innungen, Gilden, Bafeln und Brüderschaften nennten. Allen für ehrlos geachteten, wurde der Zutritt Lautlich versagt, nach der Paroemia: , Die Aemter und Zünfte in denen Städten müssen so rein styn, als wenn sie von denen Tauben gelesen waren. ingleichen was unehrlich ist, können die Aemter nicht leiden. s. Hert a. a. O. L. par. XIV. p. 276. ja so gar diejenige Zunftglieder, welche mit dergleichen Leuten Bugen Umgang pflegten, wurden ihres Zunftrechts entsetzet s. Richter in Dec. P. 11. dec. zo. cr. 2. ' Beier in Tr. de Tyron. Cap. VI. §. IV. p. 73. Hieraus entstunden in dem gemeinen Wesen üble Folgen und grose Zerrüttungen. Eine Menge Leute wurden auser Stand gesetzt sich durch ein er» deutliches Gewerbe zu ernähren und dahero unnütze und beschwerliche Glieder des Staats. Diesem Nebel abzuhelfen wurde in der Reformation guter Polizey vom Jahr 1548. im ersten §. des XXXVII. Tituls verordnet. daß die Leineweber, Barbierer, Schäfer, Müller, Zöllner, Pfeiffer, Trumeter, Bader und die, deren Eltern davon sie gebohren sind und ihre Kinder, so sich ehrlich und wohl gehalten, in Zünften, Gaffeln, Aemtern und Gilden, keinesweges ausgeschlossen, sondern wie andere redliche Handwerker ausgenommen und darzu gezogen werden sollen. welches Gesetz in der Polizeyordnung vom Jahr 1577. wiederholet wird; und der wegen der HandwercksMißbrauche im Jahr 1731. abgcfaßte ReichsSchluß bestattiget nicht nur diese Gesetze ausdrücklich, sondern setzet noch folgende Erweiterung darzu: nicht weniger auch die Kinder derer Landgerichts - und StadtKnechte, wie auch der GerichtsFrohn- Thurm» Holz- und FeldHüter, To- dengraber, Nachtwächter, Bettelvögte, Gassenkehrer, Bachfeger, Schäfer und dergleichen, * in Summa keine Profession und Hand- rhierung, dann blos die Schinder allein bis auf deren zweite Generation, in sofern allenfalls die erstere eine andere ehrliche Lebensart erwah- tmd psachn'chtstt. zsz erwählet, und darinnen mit den ihren wenigstens zo. Jahr lang continuiret hätten, ausgenommen, verstanden und bey denen Handwerkern ohne Weigerung zugelaffen werden. ♦ Die Schweinfchneider sind in einem besonderen Edict des K- Leopolds vom Lten Novembr. 1699. für zunftsähig erkläret worden. So vernünftig, heilsam und deutlich diese allgemeine Reichsgesetze auch sind, so fehlet es doch nicht an Beyspielen, daß der durch eingewurzelte Vorurtheile bethörte Pöbel dieselbe öftets mißkennet und der Ausübung sich mit äuserster Heftigkeit widersetzet. Um nicht ihre Geduld zu ermüden und mich nicht allzuweit von dem eigentlichen Vorwurf meines Schreibens ju entfernen, will ich nur in Ansehung der Schäfer, einige vorgekommene und denen Reichsgesetzen gemäs entschiedene Fälle anführen. Im Jahr 1677. weigerte sich die SchneiderZunft in Northausen einen Nahmens Kögel, in ihre Zunft aufzunehmen, weil sein Vater ein Schäfer gewesen, und in fpeci« mit Auswirken der Sterblinge umgegqttz gen wäre. Die auswärtige Rechtsgelehrte erkennten, daß er nichts desio- rvemgerzu recipiren seye, s. Lynkeri Refp. Toi. II. Refp. XXXIV. n. 6. Die Rechtsbelehrung des Carpzovs L. VI. Tir. X. Refp. XC1X. zeiget, daß die von einer gewissen Zunft angemaßte Verweigerung einen, mit einer SchafersTochter verehlichten, anzunehmen, für unstatthaft erklahtet worden seye. Beier a. a. O. Cap. VI. §. IX. 29 j. erzählet, es hätten im Jahr 1626. die Schinder in Ansehung der Schäfer bey der IuristenFacultät in Jena ein Jnformat eingeholet, und dabeyvor- gestellet, daß-die Schäfer weit unflätigere Arbeit verrichteten als sie, und dahero keinen Vorzug verlangen könten. Die ihnen von der Facultät er- theilte Antwort war folgende: Daß ein Schäfer vermög der ReichsSatzungen in se'nem Stand, so we t besser und ehrlicher, daß seine Kinder zu ehrlichen Zünften und Handwerker gelassen werden, und dannenhero ein Prärogativ vor eurem einen habe, auch deswegen, wo ihr einem Schäfer zu nahe gegangen zu depreciren und zu revociren schuldig. Die'Fortsetzung folgt. Qq r Mer> zo6 Greflsthe wöchentlich - gemeittttützige Anzeigen Meine Herrn! Neulich hatte ich einen Streit mit dem Pfarrer unsers Orts, oer aber »lljuhitzig geführet wurde, als daß er von uns selbst hatte entschieden werden können. Er betraf das Handbuch der Politick, das ein gewisser Gelehrter unlängst der Welt vorgelegt hat. Der Pfarrer, der für diesen Mann eingenommrn ist, pries mir dieses Buch mit übertriebenen Lobsprü. chen an. Ich entschloß mich es zu lesen. Ich durchblätterte die Vorrede, und fand hiir solche abgeschmackte Erzählungen von den StudentenJahren des Autors, solche lächerliche Prahlereyen mit seinen Grillen, daß ich das Buch dem Pfarrer mit Eckel zurück gab, und es vor das unpolitischste Buch erklärte, das vielleicht jemahls geschrieben worden ist. Anfänglich, als der Pfarrer forderte, daß ich meine Beurtheilung beweisen sollte, ver- wieß ich ihn immer nur auf die Vorrede. Der Autor, sagte ich, wird doch vermuthlich die Vorrede erst gemacht haben, nachdem er sein Buch schon fertig, und also das System seiner Wissenschaft mit aller Sorgfalt durchdacht hatte. Wie wäre es aber möglich, daß er der Welt solche unpolitische Großsprechereyen vorgeschryen hätte, wenn er die Grundsätze der wahren Politick nur Schülermäsig verstünde? Mein Gegner machte tausen- derley Ausflüchte, die nichts zu bedeuten hatten. Weil wir hier auf dem Dorfe die einzigen sind die über Bücher urtheilen tönten: So schlug ich ihnen endlich vor, wir wollten ihr Urtheil über diese Politick hören, und es zur Entscheidung unsers Streites machen. Sie werden vermuthlich dieses Buch gelesen haben. Sie können auch darüber urtheilen. Darf ich nun Zweifeln, daß sie unfern Streit unentschieden lassen sollten? Ich bin mit aller Hochachtung rz. Antwort an Herrn VI. Verzeihen Sie uns, Herr N. daß wir Ihren Streit nicht entscheiden. Wir können nicht errathen, auf was für ein Buch Sie in Ihrem Briefe zielen. Und wann wir es auch errathen könten: so wäre es doch gar nicht unser Beruf, über auswärtige Schriften entscheidende Urtheile zu sprechen Könten Sie aber nicht Ihren Herrn Pfarrer zu gefallen sagen, daß die Politick, die Sie der Vorrede halben so schlecht. finden, ein Meisterstück des und Nachrichten. 307 des menschlichen Verstandes wäre? So hatte ihr Streit auf einmal ein Ende. Und so viel uns düncket, würde der Herr Pfarrer nicht unerkent- lief) seyn. Nota. Seit einiger Zeit find sehr viel unerhebliche Briefe an unS eingclaufen, die wir weder in die Lnzeigen einkücken lassen, noch beantworten tonten. Wir würden mit dem gegenwärtigen Brief eben so verfahren seyn, wann er uns nicht eine Gelegenheit seyn sollte, unfern fieisigen Herrn Correspon- denten die fceundschafftliche Erinnerung zu geben, daß sie uns in Zukunft mit wichtiger» Angelegenheiten unterhalten mögten. Em in hiesiger Sradt neu angekommener Pariser Galanterien Händler/ hae folgende waaren zu verkaufen: Eine neue Erfindung von Stöcken vor das Frauenzimmer, womit sie des Nachts auf dem schlechtesten Pflaster sehr bequem gehen können. Eine sehr bequeme Art von Englischer FrauenzimmerHüthe, vermög welchen man sie weder bey Mondschein noch bey dem Lichte der Laternen erkennen kan. Eine neue Art von Bandagen, wodurch man nicht nur die ungestalte- ste Taille, sondern auch die Vollfüffe vertreiben kan. Das Band wird nur allein bezahlet, aber das Binden thue ich nach Beschaffenheit der Leibesumstände umsonst. Eine schöne Art von Schuhen worinn nicht nur der dickste Fuß sehr klein scheinet, sondern womit man auch durch eine sehr Künstlich angebrachte StahlFeder in Compagnien eine sehr galante Bewegung mit den Füffm n«ch Belieben machen kan. Die neueste Art von Pariser Schönpflästergen. Sie sind von Emaille gemacht, und stellen allerhand Arten von mathematischen Figuren vor, wodurch die Gesichter des Frauenzimmers ein ganz ungemeines Ansehen bekommen. Eine sehr" bequeme Art von Porzellanerner Frauenzimmer NachtHau- ben, wodurch die künstlichste Frisur auf das beste erhalten wird. Sehr fein gearbeitete Sonnenschirme von Meerschaum mit erhabenen Figuren, mit Silber oder Gold eingelegt. T Qq - ' • Eine zot Gr'esische wöchentlich - WmeittnStzlge Anzeigen -- Eine ungemein artige Erfindung von Amtelage von aekauettn Davier, mit der prächtigsten Mahlerey seziert. yVr Academische Nachricht. Am izten dieses MonathS ist der zeitherige berühmte Erlangische Professor, Herr Hofmann, welcher von unferm gnädigsten, Herrn Landgrafen als ordentlicher öffentlicher Lehrer der morgenlandischen Sprachen bey unsrer Academie berufen worden, allhier angelangt. Die Welt kennt den Werth dieses Verdienstvollen Mannes, und unsere Universität hat sich Glück zu wünschen, daß sie durch ihn einen grosen Zusatz zu ihren Glanz erhält. Wir werden nächstens im Stande seyn, unfern Lesern Den Jnnhalt von der JnanguralRede des Herrn Professors bekannt zu machen. §u Verkaufes. Joach. Lang Mosaisches Licht und Rocht, fol. Halle 17-2. in säubern Frantz Band z fl. Matthaei Flaccii Glofla in novum Teft. fol. Frf. 1692. r fl. Gonr. Dieterici Änriquitares Biblieae, Gieflae, fol. 1^71. 2 fl. loh. Botfaceii moralia c. praf. Scherzeri, fol. Frf. 1678. in r Bände durchschossen, z fl. Ioh. Conr. Göbel, Predigten über die Augspmgische Confesson, Frf. 1654. ein neuer Perg. Band. 1 fl. 30 fr. Vit. Lud. Seekendorf, tiiftoria Luthcranifmi, fol. Franeof. 1692. 4 fl. zs. fr. Johaan Arndt Postiüa Lüneburg i6f6. Fol. z. fl. if.fr. Job. Gerhardi Epitorrie Locorum.'Theolo^icer. Erf. 1664. fol. 2. fl. Bekamwma