wöchentlich« gemeinnüßtze Snwn mö Nachrichten. Fünf und zwanzigstes Stück. Dienstags den iptett Juntt 1764* Mit Hachfürstl. Hessen - Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. Abhandlung von der k^Hthwendigkeit posttt'ver Gsstrze. fg^ine gelinge Aufmerksamkeit auf unsre Handlungen/ und die Folgen/ £< die der Urheber der Natur unzertrennlich mit ihnen verbunden hat, kan uns von ihrer inneren Sittlichkeit/ und ihrem so sehr unterschiedenen Verhaltniß zu unsrer Wohlfarth hinlänglich überzeugen. Ein unüberwindliches Verlangen nach Glückseeligkeit ist der erste und vornehmste Trieb unsrer Seele. Er ist der Grund aller unsrer übrigen Neigungen aller unsrer Entschlüsse und Unternehmungen. Ihn empfindet jeder Sterb» liche; der unwissendeste Wilde eben schsehr/ als der tiefoenk.endste Weise; dee ' Sclav der Sinnlichkeit und des Lasters sowohl/ als der Verehrer der Ver^ nunft und Rechtschaffenheit; das Kind, bey dem sich nur noch die dunkle« Spuren der Vernunft zeigen so wohl / als der Erwachsene / dessen See- ienkrafte schon auf höhere Stufen gelanget sind. Aber die wohl oder übekgewckhlte Mittel ihn zu befriedigen bringen die verschiedene moralische Beschaffenheit unserer Handlungen herfür. Nächst ihm ist eine Begierde nach dem Wohl andrer vernünftigen Geschöpfe in unsre Seele gelegt/ eine Neigung zu der Uibereinstimmung, Ordnung und Vollkommenheit in den Wirkungen denkenden und freyhandelnder Wesen. Sie wirkt Zufriedenheit und Vb frohe '92 Grefische wöchentlich-- gemernttötzige ÄnzeiZen frohe Empfindungen, wenn wir diese Vollkommenheit befördert sehen; Unlust nber und Mißvergnügen, wenn sie zerstört und aufgehoben wird. Sie ist von der Natur so tief unserm Kerzen eingepflanzt, daß weder die Macht der Sinnlichkeit, noch die Wirkungen der Erziehung und Gewohnheit sie ganz zu verdrängen fähig ist. Dieß sind die Gründe, auf welche der wahre und grose Unterschied der Tugend und des Lasters, und die ewigen und unveränderlichen Gesetze der Natur gebauet sind. Diese Gesetze schreiben uns die mannigfaltige Pflichten vor, die wir erfüllen müssen, wenn wir den grosen Gegenstand aller Wünsche und Bewegungen unsrer Seele, die Glückseligkeit erreichen, und der erhabnen Bestimmung unsers Wesens gemäß handeln wollen. Sie gebieten uns alles was edel, was gros, was einem vernünftigen Geschöpfe anständig ist; und untersagen alles, was uns schändet und unsrer anerschaffnen Würde beraubt. Sie lehren uns die Pflichten die wir einem höheren Wesen, die Pflichten die wir unserm unsterblichen Geist, und unserm Cörper schuldig sind; die Pflichten die andere vernünftige Bewohner der Welt von uns fordern können. Aber äusser diesen allgemeinen natürlichen Gesetzen treffen wir noch andere besondere und willkührliche Vorschriften an, zu deren Beobachtung uns nicht die Einrichtung unsrer Natur und die Begriffe des moralisch schönen oder häßlichen, sondern den Willen eines Oberen verbinde. Sind diese positiven Gesetze zum besten des menschlichen Geschlechts nothwendig, oder sind sie unnütz, und stöhren vielleicht gar seine Wohlfarth? Sind sie eine Wirkung des Stolzes, der Herrschsucht und des Eigennutzes, oder sind sie aus einem wahren Bestreben der Regenten, ihre Unterthanen glücklich zu machen her- gefloffen. Wenn man diese Fragen richtig und gründlich beantworten will: so muß man die Beschaffenheit der natürlichen Gesetze genau erwägen, untersuchen ob sie allein vermögend sind das Wohl der ganzen menschlichen Gesellschaft und der besonder» Staaten zu erhalten, oder ob zu diesem Endzwecke die willkührliche Rechte zugleich vonnötben sind. Bey dieser Untersuchung zeigt sich, daß die Gesetze der Natur nicht durchaus und ohne Ausnahme so deutlich sind, daß ein jeder Mensch in jeden Fall ihre Vorschrift ten richtig einschen und auf seme Handlungen anwenden kan. Nicht wenige von ihnen sind unbestimmt, in mannigfaltige Zweifel verwickelt, und in Dunkelheiten eingehüllt, durch die nicht jeder Verstand hindurchdringen knn: Sie haben wegen den verdorbenen Neigungen-unserer Seele nicht Nachdruck genung, den Lasterhaften von seinen Verbrechen und Ausschwei- fungen Mücke zu halten, und den rechtschaffenen Mann gegen Anfälle und Belei- imfc tTkachncheett. - r-z Beleidigungen zu schützen. Sie allein sind also nicht hinreichend einer Re- publick die Ruhe, die Vollkommenheit und Glückseligkeit zu verschaffen, deren sie fähig ist; sondern es sind äusser ihnen bürgerliche Gesetze nothwen- dig / welche die ewigen Regeln der Vernunft deutlich vor Augen legen, bestimmen wo sie unbestimmt; von Zweifeln befreyen, wo sie zweifelhaft sind, und ihnen zugleich durch willkührliche Strafen, das Ansehen, auf das neue erthesten, das ihnen Bosheit und Laster geraubt haben. Nicht ein jeder Mensch ist im Stande, die Gesetze der Vernunft in ihrem Zusammenhänge einzusehen, und in allen Fällen, die sich ihm darbieten, ihre Gebotte mit Gewißheit und Richtigkeit zu bestimmen. Es ist wahr, wenn wir die natürlichen Folgen unsrer Handlungen , und ihrVer- hältniß zu unsrer wahren Vollkommenheit untersuchen: so können wir ost einsehen, ob eine Handlung löblich und edel, oder ob sie schändlich und erniedrigend ist. -Oft sind diele Folgen und ihr Zusammenhang mit der Handlung selbst so sichtbar, daß sie nur der., welcher seine Augen vorsetzlich verschließt, nicht wahrnehmen kan. Der Verschwender, der Verläumder, der Geitzige, der Räuber fremder Güter, der Mrder darf nur den Wirkungen seiner Thaten mit einer mittelmäsigen Aufmerksamkeit nur nachspü- ren: so wird sich allenthalben moralisches und physisches Uibel und tausend Anordnungen deren Urheber er ist, seinen Augen darstellen. Aber auch nicht selten sind diese Folgen so verborgen, so umnerklich, so entfernt, daß sie nur das scharfsichtigere Auge des Weltweisen verfolgen und entdecken kam Eine grose Menge von Begriffen und Wahrheiten, und eine lange Kettt von Schlüssen gehört oft dazu, bis man ein Gesetz der Vernunft aus dem ersten und höchsten Grundsätze, der uns die Beförderung unsrer Vollkommenheit gebeut, herleiten kan. Verlangen wir Proben lx'evon? die Streitigkeiten der Weltweisen , die von den ältesten Zeiten her in d.m Naturrechte geführet worden, und zum Theil noch itzt nicht entschieden sind, geben den unumstöslichsten Beweis davon ab. Man gedenke, daß ich nur einige Bcyspiele anführe, an den Streit, ob das Recht der Vernunft di- Heyrathen naher Vlutssreunde untersage; an die Streitigkeiten über die Lehre von der Verjährung, und von den letzten Willenserklärungen. Man gedenke an die mannigfaltigen Zweifel die nur bey den Verträgen und Versprechen entstehen können; ob z. E. der versprochene Lohn für die Erfüllung eines unerlaubten Gegenversprechens gegeben oder zurückbehalten werden solle? ob Unwissenheit und Jrrthum des einen Theils den Vertrag ungültig mache? ob die Verbindlichkeit eines Versprechens, wenn sich die Um# Vb r stand- >94 Giestsche wöchentlich- gemein,,ützige Anzeigen stände verändem, tvorinti es geschah-, aufhöie? Ob man einen V-rlrag, dessen Ettullung uns zu gröierem Schaden als dem andern zum Vorkkeil gereicht, ya ten muffe? Soll man das Versprechen, so wie es di« Wort! nach den, allgememen Sprachgebrauchs mit sich bringen, oder nach der Meinung des andern, die uns bekant isi, erfüllen? darf ich einen offenbar harten und unbilligen Men scheu in dem Geschäfte, worin,icn er Betrug,' .Harte und Unbilligkeit ausüben will, durch Verstellung oder Vekstbwen- gung der Umstände hintergehen? Wenn jemand an- Noch od« Eürftlt Mil fu» das M-inige mehr anbietet, als es werkh ist, darf ich feine Siner* den^cbw^Scheidung dieser Fragen ist in besondern Umstän- iHaupt aber, und wenn ich mich eines philosopbi chen b^-lert!n «bflrotfen betrachtet, unmöglich, und gleichen ö "^" täglichsten und gewöhnlichsten Vorfällen des redens Xö’ÄS."“' *" Manche Gchtze der Natur sind so unbestimmt, hnfi man fi» jorFonimenOcn Fallen nicht anwenden kan, ohne daß eine Menge von Zwisiigke-ten über sie entstehen miiß. Das Recht der Natur erkennet cS unerzogene Perfomn, die nicht im Stande sind ihre Guter selbst zu verwalten, und für die Erhaltung ihres Vermögens iu fnr* ?e,n' uuter Aufsicht eines andern stehen , der an ihrer statt diele Sorge ^uwmt Almr me lange soll diese Aufsicht dauern; wie sehr soll wäh- L L"? 3 "as E-genthumsRecht des Mündels eingeschränkt senn; soll n rbn ferne Vertrage verbinden, die er mit oder ohne die Einstimmung des Vormunds gerchloffen hat? Es ist billig, daß derjenige den Ich dm Gebrauch meines Geldes verstatte, mir dafür gewisse ZmsenentrM^ Ä yiu!/. Nutzen meines Eigenthums schadlos halten. Allein welche ZmsGelder sind billig? wie hoch dürfen sie sich belaufen ob« ne ern ungerechter Wucher genennt werden zu dürfen? Wenn ^ verstorbener Vmnogen hmterlaßt, ohne eine Person bestimmt zu haben, die nach nln erlangen soll: so muß man durch Vermuthun- gen leinen Willen herauszubringen bemüht seyn. Aber wenn in diesem l^alls mehrere den Willen des verstorbenen zu ihrem Vortheile mit Ausschliessuna der übrigen verrrmhen / und wenn sie Gründe ihrer Vermuthungen an- ’* • ' führen rmd Nachrichten« r-x fuhren können > sind alsdann nicht die heftigsten Streitigkeiten unausbleiblich? : j In allen diesen Fallen muß daher der bürgerliche Gesetzgeber die Vorschriften Des natürlichen Rechts mehr bestimmen; die Dauer der Vormundschaften/ die Rechte des Vormundes und desPfiegbefohlnen oder Minderjährigen / die Verbindlichkeit aus den Vorträge der Letzteren; die Gröse dec Zinsen / und die SucceffonsRechte festsetzen / damit den Zwistigkeiten vorgebeugt/ und ein Richter jedem das Seinige nach den strengen Regeln der Gerechtigkeit zutheilen könne. Schon Gründe genug für die Nothwendigkeit positiver Rechte, und dennoch können wir noch weit mehrere entdecken. Wenn auch gleich die Gesetze der Vernunft alle so deutlich und so bestimme wären / daß uns nie ein Zweifel verwirren könte, wenn wir sie erforschen oder anwenden wollen: so sind doch ihre Bewegungsgründe zn schwach, in einer Seele die voll Wahn, voll Vorurtheile, von lasterhafter Fertigkeiten, und voll unrichtiger Begriffe von ihrer Glückseligkeit ist, lebendige und thätige Triebe zu erwecken. Wie oft hat man es durch Vernunftschlüffe erwiesen, und wie oft hat es die Erfahrung auf die unwider- sprechlichste Art gezeigt, daß die Tugend die Menschen hienieden allein glücklich machen, daß sie uns allein eine wahre und dauerhafte Gemüths- ruhe verschaffen kan; daß die blendenden Vortheile die uns das Laster erwirbt, nie unsre Wohlfarth wirklich vermehren. Allein bestättigt nicht eben so oft die Erfahrung, wie wenig Macht alle diese Vorstellungen auf den grösten Theil des menschlichen Geschlechtes haben. Ja! wenn alle Menschen die Tugend ehrten, wenn sich jeder bestrebte, wohlthatig, sanft- müthig, gefällig, liebreich, mitleidig, grosmüthig und mäsig zu seyn r wenn jeder seine Pflichten gegen sich und andere mit Eifer und Treue ersül- lete: dann möchten die natürlichen Gesetze hinreichen/ Ruhe und Glückseligkeit unter den Menschen zu erhalten. Aber rc. rc. (Der Beschluß folgt nächstens.) DccOttOrinsche Anmerkungen. X?On grofen GarrenErdbeeren. Die grosen GartenCrdbeeren sind eine angenehme und wohlschmeckende Frucht/ und verdienen es schon, daß man sie in der Oeeonomie einiger Bb 5 Auf- *96 Gl'esisthe wöchentlich - gemeümützr'ge Anzeigen Aufmercksamkeit würdigt. Die meisten Bücher so von Küchen Gewächsen handeln, und in der That eine kleine Bibliotheck ausmachen, sagen wenig oder gar nichts davon; und wenn auch eines oder das andere davon redet/ si> geschiehet es doch entweder allzugenerell oder sehr unrichtig. Es gibt drey Arten von Erdbeeren, die grosen, die weisen, und eine kleine Sorte deren Blatter grüner auch mehr gezackt sind , als der ersten ihre. Zu Garten Erdbeeren wähle man die erste Sorte. Das Land muß nicht mager, auch von Quacken und anderm Unkraute gereinigt seyn, und wenn es möglich ist nur Vormittags die Sonne haben, Ist das Land gegraben, so theile man Beete, jedes von 4»Fus ab, pflanze auf jedes Beet 4. Reihen, daß also die Pflanzen etwas weniger als i.Fus voneinander kommen, und giese sie an. Die Zeit, wenn solches geschehen muß, ist die Mitte des Augusts, oder längstens die Mitte des Septembers. Im May durchsuche man die Blüte, ob taube darunter sind. Diese erkennt man daran, daß sie in der Blüte kein Beerchen sondern einen schwarzen Punct haben. Die müssen mit der Wurzel ausgeriffen werden. Im Junio muß man die Stöcke wenigstens zweymal in der Woche wohl begiesen, wenn nicht der Boden sehr kalt und feucht ist. Sind die Früchte im Julio abgenommen worden, so müssen die ausgelaufenen Ranken alle abgerissen werden. Im November überstreue man sie mit Tauben- oder anderm kurzen Mist, den man im Merz oder April theils wieder wegnimmt, theils mit einer kleinen Hacke unter die Erde bringt. Nun verfährt man aufs neue mit der Wartung wie das vorige Jahr. Das rte, zte auch 4te Jahr werden sie viel bessere und mehrere Früchte bringen, als im ersten. Alsdenn nehme man sie heraus, und pflanze andere an ihre Stelle. Zu verkaufen. Es sind des weiland Fürstlichen CanzleyDirectoris, Herrn Do&oris Kayser Herrn Erben gesonnen folgendes zu verkaufen: 1) das Kayserische Wohnhaus in den neuen Bäum, worinnen 8 Stuben mit eben so viel Kammern, samt wohlconditionirten Garten bis an den Absatz; 2.) die Kayserische Hofraithe in der Schäferey, darinnen das Wohnhaus von 7. Stuben mit zugehörigen Kammern, Küchen, auch einen GartenSaal, sodann Scheuer auf beyden Seiten mit Stallung, samt einem Stück > Gatten rrn- Nachnchten. 1^7 Garten ans der andern Seite des Absatzes, darinnen ein SommerHäuS- gen; <) einen Garten am Riegelofad ohimefehr drey Viertel Morgen. Wr nun Lust hak, obiger Stücken eines oder das andere zu kaufen, kan bey Herrn Syndico Plock, oder Herrn Fiscal Buff sich angeben. NeuattgekOMmette Bücher. Sylloge nova Epiftolarum varii argumenti, Volumen Illltum» No^ rimberg. 1764. grds 9. r st. die Ehre der Freyheit der Römer und Britten nach Herrn Thomas Gor« dons Staatsklugen Bttrachtungen über den Tacitus aus den Engli- schen, Nürnberg 1764. gros 8. r st.» Beschreibung eines kleinen Sechseckigten KriegsPlatzss von einer neuen und den jetzigen gewaltsaimn Angrifs mehr proportionitten Erfindung, 4» Franks. 17^4. fr. v. Moser (Friedr. Carl) Beytrage zu dem Staats und VölkerRecht und der Geschichte, lster Band, gros -.Franks. 17^4. 1 st. 30 fr. Estor (Johann Georg) Sammlung militärischer Abhandlungen zum Nutzen und Vergnügen der Herren OfficierS und Auditeurs ueS Stück, gros k. Franks. 176-. ist. Nachricht. Weil das halbe Jahr mit dem Juntus zu Ende gehet, so werden die Herrn Liebhaber unserer Blatter geziemend ersucht, auf das künftige halbe Jahr mit Anfang Jalii die Vorauszahlung mit einem Reichsthaler gütigst Franco einzusenden. Man kann arrch nach Verlangen mit denen bereits von Anfang dieses Jchres herausgekomnenen Stücken dienen, welche mm denen Herren Peanumeranttn für 1. st. lassen wird, und kan man sich jedes Otts bey ihren lübl. Post'Aemtern melden. Ein und avspafllrende vom ?ten Junii bis bm isttn Iumi 1764. Selzerthor den u. Junii, ein Holländischer Major, Hm von Graß, passtt von Dillenburg herein, logirt im Posthaus. I _ r) Vereblrcbte. ' Am Jun. Moritz Balthasar Ferber, Bürger und Beckermeister allhier, und Cathanna Margaretha Stohrin. „ - 2) Gebohrne mrd getaufte. Am lo.Jumi^Jobannette Margaretha, Johann Henrich Mühlich,Bür. ger und Sckreiner allhier Töchterlein. Am ii. Junii/ Maria Johannetta Catharina, Johannes Stohr, Bürger und Becker allhier, ein Töchterlein. Loäem. Catharina Margaretha, Herr Ich. Gottfried Christian Kellers, Burgers und Chirurgi allhier, Töchterlein. Am -r. Junii, Johannetta Maria, Joh. Eberhard Busch, Bürgers und StadtKüsers allhrer, Töchterlein. J „ .. r) Verstorbene. Am lo. Jumk, Marra Cusanna Christ.ua kouyfa, Andreas Völkers, Bürgers und Schuhmachers allhier, Töchterlein. J Am i3: Junii, Maria Catharina Volk.n, Herrn Ernst Willhelm Volks, Universi- tatSGartners, eheliche Hausfrau. , ' " ;• Eodem. Anna Mcn ia Prachtin, Johann Conrad Pracht, Bürgers und Schubma, chers, eheliche Hausfrau, Junii, Anna Margaretha Hostin, Herr Johann Eonrad Host, Opst'er- Manns und GloeknerS, eheliche Hausfrau. I98 Giesischo wöchentlich-gemcittttüizige Anzeigen Neuwcgerchor den n. ein Waldeckischer Hofmarschall, Herr y. Gras, pastitt durch. ' wallthsrd-n einWalldeckischerkieutenant, HerrH-llermann,pas. sirt hierdurch. ' * 1 ' * den iz. Herr Graf von Ysenburg pass, hierdurch, und Herr Obrist von Döring, nebst dessen Heern Sohne, Fürst!. Hessischen Fahnen Junker, log. bey Herrn StadtHaupkmann Busch. . « Eodem Jhro Hochsürstl. Durch!. Friiu ErbPrinzeffin von Darmstadt, paffiren von Arhvffen hierdurch. 1 ' Selzerrhsr den ein Darmstävtischer HusarenLieukenank, Herr Schönwald, passrt herein. Uleustädterchor den 14. ein Commando von Blankenstein bringt 6 Ar- restanten an Hochfürstliche Regierung. wnvchor den 14. ein Braunschweigischer Capikain von der Cavallcrie, Herr Scheinder, paff, durch. . - Eodem ein DomDechant, Herr von Spiegel, pastirk von Mar. bürg herein, logirt im Posthaus. F'