wöchentlich- WWW MMN Wh Wachrichten. Drey und Dreysigstes Stück- Dienstags den i4ten August 1764. Sie überhaupt in Entscheidung einer streitigen Frage, ehe man die gemeine Rechte zu Rache ziehen darf, vorzüglich darauf gesehen werden muß: ob nicht die LandesGesetze, Statuten und die besondere Observanz selbige entscheiden; Also ist es auch wohl kemem Zweifel unterworfen, daß in Entscheidung der Frage: ob erner Universität richtsbarkeit in realibus zustehe? jene Regel ihre Anwendung muffe» Daß demnach , wenn die akademischen Statuten einer Universität die Gerichtsbarkeit in realibus zusprechen, oder doch die Universität selbige m vorkommenden Fallen jederzeit ausgeübet, und mithin die rechtliche pbferöfltij vor sich hat, hiebey stehen geblieben, und die Frage aus den gememen Zechten nicht entschieden werden muß- §. L. , ; '' Falls aber die Statuten nichts gewisses besagen, auch keine Observanz vorhanden ist, so entstehet die sehr streitige Frage:, ob nach denen gemeinen Rechten denen Universitäten die Gerichtsbarkeit in realibus zustehe. Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. Vs» der Gerichtsbarkeit der Universitäten in realibus. *f< Gl'efisthe «aSchemlich - gemeinnützizc Anzeigen Die Meinungen derer Rechtsgelehrttn find bey dieser Frage nickt «i« «erley, und sie theilen sich in drey Claff-n. 1 ? 1 ö 8‘ nw 61 §. 4- Die erste Meinung gehet dahin: daß denen Universitäten die Gerichts« varreik in allen Klagen, so wohl persönlichen als dinglichen, welche gegen akademische Bürger und Universiteitoverwandte, es fei; in poileflbrio oder pentorio, erhoben werden, privative d. I. solchergestalt zustehe, daß per iudex Ordinarius loci, in quo res (ita eit, sich der Gerichtsbarkeit anzu- niaffen gar nicht befugt, sondern incomp uns iudex fty. Den Grund dieser Meinung setzet man hauptsächlich in folgenden Worten der bekannten anill. habita C. ne fdius pio patre - Veiuntamen ii liietn eis quispiam fuper ahqm negotio movere voluerit, - - conveniat. Qui vero ad abum lua.cem eos nähere tenraverit. etiamfi cauiTa iufiiiiima fuerit, a tali conamine cadat. Sintemal die Worte fuper aliquo negotio so viel bedeuten als fuper quohbet negotio. Es hat auch diese erste Meinung Dr. Andreas Sarrorm«, vormaliger Profeilor iuris zu Franckfurt an der Oder in einem, von der dasigen JuristenFaculkät approbirtcn Confilio, welches sich bey denen Coniiliis & reiponiis Io Brunnemanm in ap. pendice befindet , sehr weitlaufkig und heftig vertheidigt, weniger nicht Kat der berühmte Erfurtische und nachmaliger Göttingischer Rechtskehrer Tobias Jacob Remharch in der zu Erfurt im Jahr 1752. gehaltenen ciifleitation de du^rum vcl plimtirn iurisdi<£lionum in vna eaciemque cauiTa confliitu $. r,. ry derselben, unter Anführung vieler Gründen, beo« gedichtet. Uebngms ist es offenbahr, daß die obmangeführte auth. habita m denen Ihtuns acadenvarum namentlich pflegt bestätigt zu fron, und man sich al>o auf diese auth. mit rechtlichem Grund beziehen kan. §. f. .. Die zweyte Meinung ist diese: daß die Universitäten in realibu« aar keine Gerichtsbarkeit hatten, und mithin, wie man zu sagen pflegt, ihnen die fpecies nmsdiaionis in realibus nicht zustehe, sondern in dergleichen Bachen die ransdi&io iiidics ordinär» loci, in quo res (ita eft eimia und allein fundirt sey. Es ist dieser Meinung unter andern Sckaumbura m Compend. Digeftor. Jib. s. tit. 1. §. )S. Methan, mip führet derselbe zum rmd V7achrrchrett. if7 mm Grunde an, daß denen Akademien nach dem Exempel der Clerisey die Gerichtsbarkeit gestattet worden, gleichwohl aber das Forum ecclefiaiticum in realibus nicht sundirt sey. . Nun ist zwar nicht zu leugnen, daß in vielen Landen die Confiftona in realibus cleticorum cauffis keine Gerichtsbarkeit haben, wie davon Bey- sviele bey PuFendorffin Introd. ad Proc. P. I. c. 3. §, 10. Boehmer in lur. ecclef. Prot. T. I. üb. 2. tir. ). §. 58. sich vorfinden, allein damit scheinet die Sache nicht ausgemacht zu seyn. Denn, gesetzten Fall, daß die iurisdi&io academica ad exemplum iurisdiftionis ecclcfiafticae ent- flaHöen wäre? so müßte doch die auth. habita und besonders die darin vorkommende Worte: fuper aliquo negotio» aus dem iure canonico und dessen Sätzen ihre Erklärung erhalten. Nun ist aber nichts gewisser, als daß nach dem iure canonico auch in cautiis clericorum realibus die iu- risdi&io ecclefiaftica, und zwar privative, fundirt ist, und dem Kläger, welcher einen clericum actione reali belangen will / nur dies freystehet, ob er die Klage coram epifcopo domicilii, oder coram loci, vbi res fita eft, ordinario i. e. epifcopo anstellen will. c. vir. X. de foro compet. c. I. de privil. in 6., wie solches auch Boehmer cir. loc. nachgegeben hat. Mithin könten die Verteidiger der ersten Meinung selbst diese Gründe, worauf man die zweyte Meinung bauen will, zu Unterstützung ihres Satze- anwenden. §. 6. Die dritte Meinung, welche Schürer in Prax. iur. rom. Exercit. xj.infin. Exercit. ZV. th. IZ8. vorgetragen, gehet dahin: daß das Forum privilegiatum an die Stelle des Fori domicilii ordinarii trete, und ein Forum domicilii fingulare C privilegiatum sey. Mithin ein solcher, welcher ein Forum privilegiatum hätte, in Foro domicilii ordinario nicht weiter belangt werden könte, indem dieses per Forum domicilii ptivilegia- tum vertreten würde. Hiernächst könten in einem solchen Foro privilegiato domicilii fllU a&iones, gleichwie in dem Foro domicilii ordinario Rechtens, angestellet werden. Inzwischen aber würden durch dies Forum domicilii privilegiatum die übrigen Fora Fpecialia e. g. rei fitae, nicht aufgehoben , sondern es stünde in dergleichen besonder» Fällen dem Kläger die Wahl zu, ob er solchen Beklagten, welcher ein Forum privilegiatum hat, vor dem Foro domicilii privilegiato oder dem Foro rei fitae belangen wol- u. Und wäre also in diesem Fall ein concurfus iurisdi&ionum. Dieser Meinung zu folge, hätte also ein Klager, welcher einen Profeflbr oder K k r andern rsS Gr'esische wöchentlich - gemeinnützige Anzeigen andern UnivcrsitätsVerwandten aftione reali belangen will, die Wahl, ob er die Klage vor der Universität oder dem iudice rei firae anstellen wolte. §. 7- Hieraus kan man beurtheilen, was von dem Vorgeben zu halten sey, wenn man ex capite prorogationis einer Universität die Gerichtsbarkeit in reahbus m einzelnen Fällen zwar zugesieben, überhaupt aber ableugnen will. Denn nach der vorgetragenen ersten Meinung ist die Universität alleiniger iudex competens, so wie sie nach der dritten Meinung cum foro rei lirae eoncurrentem iurisditiionem hat, folglich fällt in bcyden Fällen der Gedanke einer prorogation weg, indem in cafu concurrenus imisdi- fhoms zwar praeventio, nicht aber prorogatio, gedacht werden kan. Mill man endlich die zweyte Meinung annehmen, so kan um deswillen fei# ue prorogatio statuirt werden- weil derjenige Richter, auf welchen man die Gerichtsbarkeit pwrogiren will, t)ie fpeciem iurisdiftionis , ad quam praefens caufla pertmet, haben muß,, indem die prorogatio de caufla ad caufTam ungültig ist. Folglich ist der Wahn einer prorogation irrig und wider die ersten Anfangsgründe anstossend. E. D. Die Fortsetzung folgt künftig. Folgender Brief ist eingelaufen. Meine Herrn! M§le wißen es selbst, daß die Kenntniß der menschlichen Gemüther in der Sittenlehre sowohl, als in der Dolitick eine Sache von der , , gasten Wichtigkeit ist. Auch die verschiedene Mittel, und die Ge- legenhcrten , welche uns diese so nöthige Wissenschaft erwerben können, sind Ihnen nicht unbekannt. Aber vielleicht haben Sie noch nicht daran gedacht, daß auch die Spaziergänge sehr gut zu dieser Absicht gebraucht werden können. Ich wohne an einem Ort, wo ich einen volkreichen Spaziergang übersehen kan, und vertreibe mir manche Stunde damit, Anmerkungen-über die vorbeygehcnde zu machen, und ihren Cbaracter aus ihrer Aufführung zu entdecken. Wollen Sie eine Probe von diesen Anmerkungen haben? So erlauben Sie mir denn einmal, daß ich mich an mein Fenster stelle, und meine Beobachtungen eben so auffchreibe, wie sie mir vorkommen. Wenn vnd vlachnchtLtt. Wenn doch nur meine Nachbarin. die Frau Falschsinn zu Hause wäre; sie könnte mir am besten helfen. Denn jedermann, der vor ihrem Fenster vorbeygehet, bekommt feinen Theil. Dort geht Philint, sagt sie, er geht blos der Mademoiselle ** wegen vorbey. Er ist ein guter Menjch, aber er hat keinen Verstand; er weiß keine drey Worte zu reden. Ich sagte ihm neulich, es wäre schön Wetter, und er war nicht geschickt genug, eine kluge Antwort darauf zu geben. Dort geht Dorant! Sein Kleid ist niedlich: wenn es doch auch bezahlt wäre! Er ist mein guter Freund, ich will ihm nichts Böses nachreden; aber ehestens wird er eine Banqueroute spielen müssen. -0 dort geht meine beste Freundin, Mademoiselle *£)**! Was das Mädchen für einen Mang bat! Wie sie so stolz ist! Das arme Ding, sie wird noch lange auf einen Mann warten müssen. Das wäre genug. Ick will Sie nicht länger mit den Anmerkungen der Frau Fallchsinn aufhalten; meine eigne sollen Sie haben. Dorten geht ein Mann in einem dunklen Kleide. Er schleicht sich in die einsamsten Gange, nimmt eine tiefsinnige Mine an, und sieht nach keinem Menschen. Es ist Herr Leerhaupt. Der gute Mann! er will haben, daß man von ihm glauben soll, daß er denkt. Aber nein, so sehr betrügt tt bie Leute nicht. Herr Leerhaupt kau so wenig denken, als ein Stutzer, und doch will er dafür angesehen seyn, als wenn er dächte. Deswegen macht er eine so menschenfeindliche Mine. Sie wollen eine Comödie spielen, Herr Leerhaupt, Sie sind aber nicht fertig genug in ihrer Rolle. Gehen Sie immer weiter, ich habe mich schon satt an Ihnen gesehen! Dort gehen sechs Mannspersonen mit einander. Sie sehen zerrissen aus. O es sind witzige Köpfe! Sie lachen aus vollem Halse. Sie wollen den Leuten weiß machen, daß sie gute Einfälle haben. Die arme Narren! Was ist das für eine stolze Figur, die sich da hervordrängt! Ihr Leute w icht aus! Er hat Gold auf den Kleidern, Gold in dem Beutel, Gold auf dem Hut; nichts ist leer bey ihm als der Kopf. Er sieht alle Leute die vorbey gehen, verächtlich an. Das ist kein Wunder. Alle Leute haben nicht eine Tonne Goldes im Vermögen. Der reiche Herr Chrysor! Was das nicht für im artiger Mann ist! Alle Frauenzimmer sehen sich nach ihm um Er ist dumm; daraus läßt sich schliessen, daß er stolz ist: er ist stolz; und folglich ist er dumm. Bey Tische rst er noch erträglich, besonders, wenn man bey ihm speist. Denn er hat einen guten Koch, und kau K k 3 artrg K6<» Gresische - wöchentlich - Lemer'rmStzrge Attzertzett artig genug vom Wetter und von der Haushaltung reden. Aber wann er von Tische aufgestanden ist, ist er das unerträglichste Geschöpf. Wenn er doch nur geschwinder ginge, daß ich ihn nicht so lange ansehen müßte! Hier kommen drey geputzte Frauenzimm rl Sie lachen; ich weiß nicht warum. Ich wette, sie wissen es selbst nicht. Sie lachen über alle andere vorbeygehende, und alle andere vorbeygehende lachen über sie. Dort schleicht sich Mademoiselle Spürhündin in den Spaziergang. Des schönen Wetters, oder ihrer Freundinnen wegen geht sie nicht spazieren. Nern! ihre Absicht ist blos, auf alle Leute Achtung zu geben, um es hernach ihrer Frau Mama wieder zu sagen. Hat sie viele Anmerkungen gemacht / und viele Leute über die Zunge springen lassen; so bekommt sie zu ihrem Abendessen eine doppelte Portion. Wann sie gar nichts neues erfahren hat, muß das arme Mädchen fasten. Es ist ihr nicht zu verdenken, daß sie auf alle Leute sorgfältig Achtung gibt. Wer find die zwo Schönen, die einander mit so spröden Minen arü- ftn, und einander spöttisch nachsehen. Die eine ist, wenn ich recht sehe, das Fraulern von Ahnensto'z, und die andere ist das stolze Bürgermädchen Eleone. Nun weiß ich, warum sie einander so freundliche Blicke geben Eme M verachtet die andere von ganzen Herzen, und alle beyde haben ' recht. Sie sind beyde stolz, und glauben von sich, daß sie artig und klug sind, und darum haben sie alle beyde Unrecht. Die Ursache ihres Stolzes und ihrer Feindichaft ist, daß das Fräulein 16 Ahnen beweisen kan, und daß Cleone 16 Tausend Thaler im Äermögen hat. Wer sind die StaatsLeute, die dort in so ein ernsthaftes Gespräche verwickelt zu seyn scheinen? Ihr Leute gehet doch aus dem Wege- Stört sie mcht! Sie werden roth und blau in dem Gesichte; siefechten mit den Händen. Ganz gewiß hangt die Wohlfarth des Staats an ihrem Gespräche. Geher doch aus dem Wege! Sie schreyen so laut, daß ich sie bis an mein Fenster höre. Ihr Leute, bleibet nur stehen! Sie streiten dermalen blos darüber, ob der Champagner Wein besser ist, als der Tokayer. muß.wohl der Mensch in dem zerrissenen Kleide seyn, Verein Blatt Papier m der Hand hat, und einen andern fest hält, der sich alle Muhe gibt, ihm auszureiffen? Ganz gewiß ist es ein Gläubiger, der irgend emen jungen Herrn mahnet, und unverschämt genug ist, etwas von ihm wieder zu fordern, was ihm von Rechtswegen gehört. - - Sie kommen näher rmd LTlachrichtett. naher. Ick habe mich geirrt; es ist Herr Adam Reimestüh, der jemanden seine Verse vorlesen will. . Wer ist Dort * - doch Sie sind vielleicht meiner Anmerkungen müde ! Ich will nicht weiter fortfahren. Sagen Sie mir nur ob Sie nun nicht glauben, daß die Spaziergänge sehr geschickt sind moralische Observationen darauf anzustellen? Finden meine Gedanken Beyfall bey Ihnen: so will ich Ihnen in der Folge mehr Entdeckungen dieser Art, welche von eben so grosem Nutzen in der Sittenlehre sind als die jetzige, mittheilen. Ich bin indessen mit vieler Achtung j b x ergebenster Diener S- Ein und auspassirende twm 4tctt August bis den loten August »764. walkhor den rten August, Herr Secretarius Vogt von Saarbrücken, passrt herein, logirt bey dessen Frau SchwiegerMutter Sackin. Eod m Der Herr Teichmeister Brum von Merlau, passrt herein. Selzerehor den 5, Der Herr Graf von Erbach passrt von Wetzlar hierd. Walltbor Den 6. Em WemHandler von Marburg, passrt durch. Selzerrhor Den 6. Ein Capikain von ChmSachsen, Herr Felix, vom Regiment Glogau, pass.rt durch. Ein Obrist von CburMayntz, Herr von Brencken, passrt durch. Gelzerrhor den 7. Der Herr LandZollSchlicsser Spengler von Darmstadt passrt herein, logirt im Einhorn. Walchor den 8. Der Herr OberForstmeister von Rabenau, passrt von GrosenBuseck hier durch. Auf dem Caßler Postwagen ein Licentiat von Hanau und z. Judsn passren durch. , ~ Gelzerrhor den 8. Dr Herr Baron vorr Dernberg, kommt vonFranck- furt, passrt durch Ein ObristLieutenant von den Hessen, und ein ObriMeutenant von den Holländer, passren durch. Herr von Schadt von Wetzlar, passrt durch. *6* Giesifche wöchentlich < gemeinnützige Anzeigen wtrlchor dm Der Hr. Baron von Ebbern kommt von Marburg- loairt im PosthauS. * voalkhor dm io. Ein Capitain von den Hessen, Herr von Borbeck, paffirt nach Rheinselß hierdurch. ovro-cc, Eodem Herr OberFörster Guntlach von Wahl, paffirt herein. Ein Regierungs Rath, Herr Fech, kommt von Arolsen, logirt lm Hoffmanngchen Haus. Auf dem Caßler Postw. ein Kauffmann und ein Jud, paffiren durch. Seherrhsr den 10. Ein AmtSVogt aus dem Hannövrischen, Herr Engelbrecht, paffirt durch. i) Gebshrne und grt.iuftc. AM 7. Aug. Catharina Margaretha Philippina, Johann Balthasar Henckels, Burgers und Schuhmachers allhier, Töchterlein. Am Aug^Johann Heinrich, Johann Conrad Sack, Burgers und MetzgerMeisterS allhier, Söhnlein. Verstorben. Am 8. Aug. Rosina Maria Sonnebornin, weiland Herrn Johann Christoph Sonneborns, HüktenMeisterS zu Denöburg im HessenCasseli« scheu, hinterlassene Tochter. Am I°-Aug. Johann Christian, Andreas Dechers, Burgers allhier, Söhnlein. Dies, wöchentliche Anzeigen werden von dem Verleger Johann Philipp Sri« s", ,t>nn'"l>tatsBuchhandlern hieselbst. an die Herrn kiebhaber gegen , Rihlr. , halbiahrige Pränumeration geliefert. Einzelne Dogen werden für 4 Fr. ausgege- tf* *lrt'IUIc6 i><‘1 '8ecrn Pranumerante» mit denen schon hergusgekonime-