wöchentlich- gcmctnnüMe KWM W Dachrtchttn. vom Zahr 1764. Mit Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer gnädigsten Erlaubnis. HORAT. Et prodefle volunt et deleftare - Steffen, dry Johann Philüpp Knezee, i - 1 ■ ■ * „ > 1 Vorbertcht. ir liefern.unfern Lesern hierdurch den eitel und das Register der gemeinnützigen Anzeigen und Nachrichten von dem verflossenen 1764(16» Jahre. Sie werden um eine gütige Entschuldigung ersucht, wenn die wenige Musse der Verfasser/ ihnen zuweilen nicht die gröste Strenge in der Wahl Der eingerückten Stücke und Abhandlungen erlaubt hat. Nicht feiten werden dieselben durch die Um- X 2 stände VobsrLcht. siände in Ansehung dieses Punktes gänzlich gerechtfertiget/ und von aller Schuld befreyet. Zn der Zukunft hoffen sie in den Stand zu kommen, daß sie mehr * um Gerechtigkeit / als um Nachsicht bitten dürfen. Den Gönnern / deren Beyträge ihre Arbeiten zuweilen erleichtert haben r siatten sie den verbindlichsten Dank ab/ und ersuchen sie erge- benst um die Fortdauer ihrer patriotischen und für sie so gütigen Gesinnungen. Der Beyfall vernünftiger Männer/ womit sie sich nicht ohne Grund schmeicheln können, macht sie kühn genug, die lieblosen Urtheile kurzsichtiger Geister, die zum Theil auf die Anthro- pophilische Kuren die nächste Anwartschaft haben/ muthig zu verachten. Regi-