Giesser Wochenblatt, Vier und Dreißigstes Stück. Drettstage den 19. August 1777. Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtischer gnädigster ErlanbNist. Hoch Fürstliche X)erorbtnmg. □ftön Gottes Gnaden, Ludwig/ Landgraf zu Hessen rc. Liebe Ge- treue! Euch ist bestens erinnerlich, weichergestalt bereus unterm 1? Nov. 177; an die theologische Facultät die Weisung ergangen: daß die von den Superintendenten, so zugleich Professoren, zu haltende Kirchenvisitationen nicht anders, als wann die halbjährige Universitäts-Ferien würklich angegangen, und so lange solche dauren, vorgenommen werden sollen; welcher Befehl unterm 7 Septembr. 1774 mit dem fernem Anhang erneuert worden: daß die Vorstellungen der Geistlichen alleinig auf den Sonn» und Festtagen dergestalt vorgenommen werden sollen, daß, wann selbige wegen Entlegenheit des Orts nicht in einem Tag geschehen können, selbige alsdann dem Metropolitan des Convents übertragen - auch dabey verordnet worden, wie es im Fall des Verreisens der Mitglieder des Con- sistorii gehalten werden solle. Da aber nach einem nod) dazu bey dem Theölogo primario sich ergebenen , und deswegen, um des gegebenen anstößigen Veyspiels willen mit vorzüglichem Ernst geahndeten Vorgang sich mißfällig ergeben, wie wenig diese Unsere Landesherrliche Verordnungen, selbst von denen, so in Gehorsam und Ordnung andern vorleuchten sollten, befolget werden; So wird hiermit noch- und lctztenmals ernstgemeffen besohlen und verordnet. i) Daß es bey der zu den Kirchenvisikationen verordneten Zeit der würk- lid) angefangenen und resp. andaurenden academischen Oster - und Herbst- Ferien ein# vor allemal sein unnachlaßbares Bewenden behalten, und hiergegen kein Vorwand, wie er immer Nahmen habe, am allerwenigsten Ll vor- i4o Wochenblatt- vorschützmde Unpäßlichkeit, und gefällige atteftata medica, jur Entschul- pigung dienen , sonderm im Fall einer würklichen Krankheit di« vorgehabte Visitation auf die Ferien des folgenden halben Jahrs auSgefetzt, nicht aber in der Zwischenzeit vorgenommen werden folle. 2) Wird bey Strafe von fo Rthlr. auf den Unterlassungsfall, jutn besten der Armen, die Verordnung erneuert, daß fein Conliftorialis,geitt« oder weltlichen Standes, ohne Vorwissen und Caasens des Direckorii verreisen, und eben so auch die Aurückkunft anzeigen, bey längerer Abwesenheit , und außerhalb unsers Oberfürstenthums vorhabender Reise aber erst bey Unferm Ministerio um die Erlaubniß ansuchen solle. Da auch z) die Ordinationen der Geistlichen vielfältige Versäumniß in den Collegien, denen Gemeinden und Geistlichen aber unnüthigeund druckende Kosten verursachen; So soll führohin die -Ordination und Vorstellung neuer Geistlichen in den Landstädten und Dörfern nur durch die Metropolitanen der DiöceS verrichtet werden. Was aber die Jntroduction vorhin schon ordinirter und nur anderwärts hin versetzt werdender Geistlichen, ingleichem die Vorstellung der Metropolitanen betrift; So soll von Eurem Collegio dem einschlagenden Beamten der Mann, welchen die Gemeinde vor ihren Seelsorger zu achten, bekannt gemacht, der Jnnhalt vom Beamten Der Gemeine schriftlich infimiret, vom Pfarrer die Antritts,Predigt gehalten, und vor oder nach derselben von Ihm selbst das Decket oder Re- script, wodurch Er als Pfarrer bestellet worden, der Gemeinde voraekesen werden, und Er sich auf solche Art selbst vorsiellen. Eben so soll eS auch bey Bestellung der Jnspectoren und Metropolitanen gehalten, und von Euch den untergebenen einschlagenden Geistlichen deren Ernennung per Circulare bekannt gemacht, von jedem der Empfang auf das Circular - Rescript eigenhändig notirt, und das Original von dem letzten sodann dem Metropolitan zugeschickt, von diesem Aber ad aftaCon- fiftorii remittirel werden. In so ein« als anderem Fall sollen die Geistliche und resp Metropolitanen, Die ordnungsmäßige Gebühr für Den sonst gewöhnlichen a«Aum ordinationis & introdultionis, mehr aber nicht, Dem Superintendent! Dioecefano zu entrichten verbunden seyn. Wer Wochenblatt. x4< Wer aber ein mehrerS, unter irgend einigem Vorwand zu fordern, oder anzunehmen sich ermächtigen würde, der soll jum vierfachen Ersatz der Genommenen, der Gebende aber in die Strafe des Duph, jum Besim der Armen, ipfo fii&o verfallen seyn. Wir versehen Uns, daß dieser Vorschrift von einem jeden werde genau nachgelebet werden, und seynd Euch in diesem Verlaß mit Gnaden wohlgewogen. Darmsiadt den n Jun. 1777- Ex fpeciali Commiflione Sereniflimi. Fürst. Hessische Präsident, Canzler und Geheime Räche daselbst, g. C. Freyh. v. Moser. A. P. Hesse. Miltenberg. Der Pfälzer Correspondent in der Berliner Bibliothek muß doch em gewaltiger dreuster Ignorant in der Litterärgeschichte seyn. Schon neulich hat ihn ein Präceptor wegen seiner Ignoranz sehr empfindliche Plagas gegeben , so daß wir uns sehr wundern, wie Herr Nicolai die fernern Sendschreiben eines solchen gesteupten Schülers noch in seine Bibliolheck eintu« cken kann. Doch die Janoranz ist ein menschlicher Fehler, den die Jugend sehr unterworfen ist. Jeder gutdenkender Mensch verzeiht ihn deswegen gern Aber wenn bey der Ignoranz noch Bosheit ist, wenn sich ein Knabe kein Bedenken daraus macht, dem Gewerbe und der Nahrung anderer Menschen Schaden zu thun, ohne daß sie ihn mit Wissen und Willen auf irgend eine Weise zur Rache gereizt haben, dann verdient er mehr als Pin- bas Wir können wenigstens bis auf diese Stunde noch nicht begreifen, was dem unbärtigen angeführten Pfalzer. Correspondenten bewogen hat, unsre Handlung vor dem ganzen Publiko verächtlich zu machen. Wohl dir vu loser Knabe, daß wir keine Ptäceptores sind! Aber zu deiner Beschämung müssen wir dir öffentlich sagen, daß Du uns offenbar Unrecht gethan hast. rea sn hier gar kein Geheimniß mehr, daß Mohr in Hirßfeld die Tolle« ränchriefe, und Jckler in Biedenkopf die Briefe eines reisenden Juden gebrückt und verlegt hat; und was die lezte Piece: Berliner Bibliothek «in pfälzer und Hessischer Llerus betrift, so lehrt es Vtt Augenschein eines jeden Büchervcrständiqen, daß die Lettern einen ganlfremden hier noch nicht gewöhnlichen Schnitt haben. Daö Publikum mag also nun« i43 Wochenblatt. mehr selbst urtheilen, was von dem Herzen und der Litteratur dieses Pfälzers zu halten sey. Gießenden i; Aug. 1777. Kriegerische Buchhandlung. Nachdeme heute über 8 Tage als dm i?ten curr. die Schaswayde der Stadt Butzbach abernialen in iz Jähriger Leihe begeben und aufdor- tigem Rathhauß versteigt werden soll; als wird ein solches zu jedermann- Wissenschaft bekannt gemacht. Gießen den tz Aug. 1777. Fürst!. Hess Oberamk daselbsten. Sues. Am i6ten dieses vertheidigte Herr Joh. Adolph Georg Brand aus cmtäat. mit ungemeiner Geschicklichkeit Thefes Inaugurales, underhiel- te dadurch die Würde eines Licenliaten der Rechte. ,n der Schwarzenauischen, nunmehro von Rauischen Bausung aeköriae groß^unv wohleingerichtete Scheuer, ist zu verlehnen; Wer zu Wbm Lust hat, beliebe sich bey Ausgebern dieses, zu melden. Die i;7ste Ziehung der Cvur» Trierischen Zahlenlotterie ist den 14 Aug. a-schchen, und nachstehende Numern herauökommen: 011 f8 69 10 77 71 Dieri4te Ziehung der Churfürstl. Pfälzischen Zahlenlotterie ist den 14 Aug- vollzogen worden; die herausgekommene Numern sind folgende: rrxie I0fte Ziehung der Herzog!. Braunschweig-Lüneburgischen Zahlenlotterie ist den i sten Aug. vor sich gegangen, und nachfolgende Numern ge» zogen worden. s als authoris. Collecteur in Gießen. Wochenblatt. auskommen •- 6;. 9» 78 i Hf 8r. 1J* NaLdÄNt M vorhin erlassene Hochfürfklrch Hessen Darmstädtische Stempelpapierverordnungen zusammen gefastet, erklahret, und unterm ,4ten ctunt) a c. zum Druck befördert worven » Als wird solches, Vnd datz ei^Exemplar deydem Fursii. Invaliden Anstnur zu Darmstadt vor zehen Kttuzer zü haben seye, hierdurch bekannt gemacht. Gießest btst roten August 1777. , äss «äh» ss» MI . —T- mir den Herrn Lanvgrasen zu Hst n^D^ Zahlenlotkerie ist den 22 Äug. mtt A«A«maA >wd g. Philippus Martin, Johann Conrad Klingeimeyers , Burgers und Peruguenmachers, Söhnlein. Am f. Aug Willhelmina Friederica Eleonora, Friederich Willhelm Ot, to, Burgers und GlockengieserS allhier, Töchterlein. Beerdigte. Am 2i. Jul. Herr Ludwig Tilemann Spangenberg, weiland £trrn Oberconsistorialrath Spangenbergs zu Zweybrücken, hinterlassener Sohn, I. V. Studiofus. Am ii. Jul. Elisabeth« Lonyin, Johann Andreas Lony, Burgers und Metzgermcisters, eheliche Hausfrau. Am 31. Jul. Eva Maria Rinnin, Philipps Andreas Rinns, Burger- und Waldsörsters, eheliche Hausfrau. Am 4. Aug. Philipps Martin, Johann Conrad Klingeimeyers, Bur, gerS und PeruquenmacherS, Söhnlein. Ami;. Aug. Maria Elisabeth«, Johann Willhelm Junckers, Taglöh' ners allhier, Töchterlein.