Giesser Wochcnklalk. Eilftcs Stück. Diettstrrge dew u. März 1777. <-... ■ — -----------—-----------——.— ________ Mik Hochsürsri. Hessen Larmstädklscher gqäd'kgsser ^rlaubntfi. Academrsche lTkeurgkert. Qfm 7f?n luiius vertheidigke unter Vorsitz des Herrn Geheimen Rath und Vice-Canzlrr, Dr. Ich. Christ. Koch, um die Dockdrwürde zu er, langen, Herr Ich. Wich. Besserervon Wetzlar, mit allem Benfall seine Jnaugural'Dissertation, welche handelt: de Foro Competente pro- vocationis ex lege diffamari tarn fecund. Ins Commune quam Ordination. Cameralem. Ist auf f Bogen abgedruckt. Hochfürskliche Verordnung. Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen rc. Lücken hiermit zu wissen t Wir haben nicht ohne besonderes Mißfallen wahrzunehmen gehabt, welchergestalten seit einiger Zeit die sogenannte Hazard« Sviele mir - Carlen und Würfeln, alö auch die so benannte Commerce- wie auch son< stig-Glücksspiele an ein - und andern Orten gemein zu werden beginnen Wann nun hierdurch nicht nur allerlei) Excesse, insonderheit Fluch s Schwören , Zanken und Schlagerey , ja zuweilen Mord« und Todschlaa zu. entstehen pfieget, sondern auch der völlige Umsturz vieler Unterkkanen welche, mit gänzlicher Hintenansetzung ihres Hauswesens ihr Geld auf ein! liederliche Art verspielen und verprassen, erzeuget und befördert, njchr weniger auch der Unverständige gar öfters auf eine betrügliche hinterlistig, Weise um das Seinige gebracht, ja und was noch das verderblichste st die Jugend in ihrer zarten Blüte zu ihrem zukünftigen Verderb dazu 2 geleitet und gewähnt wird; Wir aber allem dergleichen höchst fchädst- chen und verderblichen Umvssen, wodurch der Uns so nahe am Herz?« & 8 gendr 48 Wochenblatt. gende Wohlstand Unserer Untertanen untergraben wird, ernstlich zu steuern und mit Nachdruck zu begegnen gemeine! sind; So wollen, setzen und verordnen Wir, daß Erstlich; keine offene Spieltische und Glückshäven, ste mögen auch immer Nahmen haben wie ste wollen, weder auf denen öffentlichen Jahr-'. Markten und Kirchweyhe», noch auch in Denen Caffee - und andern Privat, Häußern mehr gedultet, vielmehr Diefeit>e durchaus verbotten, und aufgehoben seyn und bleiben, und die zum Spiel ausgesetzte Waaren und Geld sogleich zum Besten der Sinnen consisciret, derjenige, welcher in seinem -Hause dergleichen dultet und zuläffet, oder aus ein oder andere Art verheelen hilft, ebenfalls in Zwanzig Rchler, derjenige aber, welcher mitspielet, in Fünf Rthaler Strafe ohnnachlaßig conDemnuet werden solle. Zweitens werden alle Hazard-Spiele mit Carten, Würfeln und sonsten, ohne Unterschied schlechterdingen hiermit untersaget Und verbotten, und sollen diejenige, welche hiergegen handeln, jeder mit Dm-ßtg Rthler Straft, derjenige aber, welcher solches in seinem Haus Dulten und zulassen wird, in Fünfzig Rthler Strafe genommen und das zum SM ausgesetzte Geld zum Besten der Armen consisciret werden. Drittens: Denen Burger und Bauersleuten werden auch die sogenannte Commerce-Spiele mit Cat'ten bcy denen in nachstvorherigem Atti- cul benannten Strafen gänzlich verbotten, jedoch wollen Wir solches bey Iionorarioribus co:~tiivendo gestatten, in dem Vertrauen, daß dieselbe behörige Mäßigung Dabet) gebrauchen und nicht excediren werden, widrigenfalls Wir solches bet) Denen Excedenten nicht ungeahndet lassen und ihnen solches bey nahinhafttn Strafen inhibiren werden. Viertens: sollen diese Strafen bey dem zweyteren Uebertretungs- Fall verdoppelt, wer aber zum drittenmal ertappet wird, als incorrigibel geachtet- und mit schwerer Leibesstraft auch nach Umständen mit der La», desverweisung angesehen, und deßsalls Unser» Fürstlichen RegierunZen an# gezeiget werden. Fünftens - Soll von allen vorbenannten Strafen demAnbringer tu seiner Belohnung ein Drinheil gereichet und abgegeben werden. Sech- Wochenblatt. 49 Sechstens: Sollte endlich ein oder der andere nicht vermögend siyn, diese vorbenannte Strafen in Geld zu bezahlen, sollen sie solche, und zwar die Manns« Leute mit Schanzarbeit, die Weibs,Leute aber in denen Zucht- und Spinnhäusern, täglich mit Zwanzig Kreuzer abverdienen. Un. ser ernstlicher Wille und gnädigster Befehl i|t solchemnach, daß diese Un- ,ere gnädigste Verordnung öffentlich zu Jedermanns .Nachacht« und Wei. lung behörig publiciret. darauf stet und vest gehalten - und des Endes in Unserer Residenz-Stadt Darmstadt und Vestungs-Stadt Gießen von denen angeordneten Policey- Deputationen, in denen Aemlern aber von denen Ober - und Beamten und Fiscalen öftere und unvermmhete Bisita- Nonen, auf denen Märkten und in öffentlichen auch andern verdächtigen Häusern angesteltet- nicht weniger von denen Amts- Stadt- Gerichts» Centh- Policey - und andern zu öffentlicher Aufsicht bestellten Dienern darauf genauest gewachet, die Uebercretter gehörig angezeiget- und ohne Ansehen der Perlon zur gebührenden Strafe gezogen - und zu deren gleichbaldigen Erleg- oder Aboerdienung angehalten werden. Darm stad? den 27. Januar 1777. 1 .... Ex fpeciale Commiffione Sereniffimi. Surftl. Hesslst-He Präsident/ (Lanzlar und Gcherme Räche bnf F. C. Zreyh. von Moser. A.P.Heße. Miltenberg. Die rr-ste Ziehung der Cour Trierischen Zahlenlotterie ist den 27 Febk geschehen, und nachstehende Numern herauökommen r ' f8 30 79 10 89 Die 8?te Ziehung der Hochfürstl. Hessen - Casselischen Zahlenlotterie ist den 5. Merz 1777. gezogen worden, und nachstehende Numern herauskommen : 2.5. 40. i. 14. it Die rrte Ziehung der von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht des regierenden Herrn Landgrafen zu Hessen Darmstadt gnädigst privilegirten und mit fünfzig tausend Gulden garantierten neuen Zahlenlotterie ist den 7 Meaz mit aller Accurateffe und gewöhnlichen Formalitäten vollzogen worden; Di? gezogene Nummern sind folgende: 81 61. 39. 28. 77. Dir rztr Ziehung bleibt auf den r?ten Merz festgesetzt, und die übrig« von fo wschmblatt- von z. zu 5. Wochen , diejenige Personen welche sich mit Einsätzen zu in# tereßiren belieben, können sich an alle authorisirte Herrn Collecteurö mn#- den , besonders aber an das Hauptcomtoir in Gießen bey Herrn Simon Levi, General - Receveur der Hoch»fürstl Hessen-Darmstäderschen Fahlen-Lotterie / auch wer gesonnen ist eine Collette zu übernehmen kan sich bey eben demselben melden aliwo drnenselben mit aller Aufrichtigkeit und promten Bedienung wird an Händen gegangen werden. General- Direction. Ein-- und auspaßircnde vom icen bis den 8trn Mär- 1777- . Herr Obristlieutrnant v.Benning von der,Hess. Casselis. Garde,paff durch. Herr Dr. Schnecker von Hildesheim, log. im Posthaus. Herr Steuerrath Kolb und Herr Canzellist Müller, log. im Posthaus. Herr Obrist von Graß und Herr Lieutenant von Graß, m holländischen Diensten, paff, durch. Herr Graf von Meldern, pass, durch. Herr Hofrach Leßing, logirb im Posihauß. Herr Lieutenant Nötzel, in Englischen Diensten, log. im Einhorn. Getauft. Am 11 Febr. Christiana Maria, Herrn Friederich-Heinrich GraveliuS, Bürgers und Cramers, Töchterlein. Am 12 Febr Johannetta Elisabeths, Johann Willhelm Mühlichs,.Bürgers und Schreiners, Töchterlein. Am 14 Febr. Jacob Balthasar, Johann Jost Neulings, Bürgers und Schuhmachers, Söhnlein. Am i s Febr. Maria Johannetta Elisabeths, Johann Conrad Simons, Bürgers und Fuhrmanns.,. Töchterlein. Am 20 Febr. Johannetta Catharina, Philipp Jacob Koch, Bürgers und SclMiderS, Töchterlein. Am 2,1 Febr. Johann Melchior, Conrad Unsere Bürger» und Schön# färberö, Söhnlein. Beerdigte. Am 21 Febr. Johann Peter Völcker, Bürger und Schuhmacher allhier. Alt ;i Jahn AM rr Febr. Anna Elisaketha Johannetta,, JoharmDanielVB, Bürgersund Fuhrmanns, Töchterlein.