Giesser Wochenvlatk. Bierzehentes Stuck. Dienstage den r. April 1776. Mit Hochfürstl. Hessen Darmstadkischer gnädigster Erlaubniß. Hochfürstliche Verordnung. rvton Gottes Gnaden, Wir Ludwig ic. Wir vernehmen mißsal« lig, daß sowohl in Unfern eigenen - als anderen Waldungen Unser- Odern-Fürstenthums vieler Frevel an denen jungen Eichen dadurch veranlasset werde, daß die mehreste Unserer Untertanen sich in den Sinn setzen, daß ihre Pflug »Rehen nur allein von Eichen, Holz und au- einem Stück und ihre Deichseln ebenfalls von Eichen «Holz seyn müßten, als wodurch dann gcschiehet, daß die junge Eichen in ihrem besten WachS- thum umgehauen und Unsere Lande von allem Nachwachs an diesem kost- baren und ohnentbehrlichen Holz entblösst werden. Nachdeme nun Buchen, Birken und Hainbuchen zu diesen Stücken eben so dienlich, als die Sichen seyn, und der Mangel an Bau-Holz, welcher in vielen Aemtern UnserS Odern-Fürstenthums mit aller Macht einzureissen beginnet, alle nur mögliche Wachsamkeit zu Erhaltung des Eichen-Holze« erfordert: So befehlen Wir hierdurch gnädigst und ernstlichst, daß von dem Tag der Publication dieser Verordnung an, alle Eichene Pflug-Rehen und Deichseln auf immerhin a'ogeschafft und oerbotten seyn sollen, und damit demselben um so gewisser nachgeiebet werde; so erklären Wir Uns noch weiter hierdurch, daß Wir Unfern Forst, Verwaltern aufqegeben, alle eichene Pflug - Rehen und Deichseln, welche würkiich vorhanden seyn, ohn- entgeltlich mit einem eigen dazu verfertigten Zeichen brennen zu lassen; und daß dann zwar erlaubt seyn tolle r dieselben noch so lange zu gebrauchen, als sie halten werden, daß aber derjenige, bey welchem nachdem Tag Michaelis dieses lauffenden Jahrs eine alte oder neue eingebrannte eichene Deich- fet oder Pflug »Rehe gefunden wird, in zehen Gulden Strafe verfallen seyn soll, wovon der Anbringer allemahl die Halste bekommen, dieDeich- Q sei 54 Wochenblatt. fei oder Pßug^Rehe aber durch Unsere Forst, Bedienten sogleich entrwey geschlagen werden solle. Wir befehlen Unfern Beamten, diese Verordnung in allen Orkschaf« ten o! nverzüglich bet) Glockenschlag öffenritd) publicnen zu lassen, auch denen Müllern und Bewohnern einzelner Höfe ein Exemplar davon zu- zu'chicken, sodann über deren Befolgung mit allem äussersten Ernst zu halten, und von Der ausgesetzten Strafe nicht abMaffen, wann auch schon der Beklagte beweisen könnte, daß er eine solche Deichsel oder Rehe außer Unfern Fürstlichen Landen emgehandelt oder gefr-velk hätte, massen Wir die Waldungen Unserer Nachbarn von Unfern Unterthemen eben so, wie Unsere etaene, geschonek wissen wollen. Daran geschiehet Unser Wme linD Meynung. Darmstadt Den j. Febr. 1776. Ex (peciali Commiflione SERENISSIMI. Fürstlich«Heßische zum Oberforstamt verordnete Ober'Jägermeister und Jägermeister, wie auch Regierungs« Cammer. und Zorsträthe daselbsten. von Rredesel. Lehmanrr. AvertifTemenr. Nachdeme nunmehro der ?te Band VeS vortrefiichen Wercks, dis Geschichte Der Hessen von Herrn Teukhorn die Presse verlassen, und bcy allen CollecteurS zu erhalten ist, als wird dteses hiermit allen Hrn.Prä« numeranten bekannt gemacht, damit sie diesen Band in Empfang nehmen, und sogleich auf Den 8hm Vorschuß leisten. Diejenige aber, so noch mit der Pränumeration zurück geblieben, werden um Deren Einsendung gebeten, ansonsten ste davon excludirt werden. Der 8te Band der ausführlichen Geschichte der Hessen, der bereits im Manusc ipt fertig liegt, wird künftige Ostermessedes r??7sten Jahres die Presse verlassen. Er schliesset die Begehenheiten Der Hessen von 1 $24 bis 1567. oder diS auf Den Tod des verewigten Landgrafen Philipps des Großmüthigen in stch, und macht mithin Den Schluß von Der zweyttn Haupkabtheilung der vaterlänDischen Historie, nämlich Der Mittlern Ge. fchichke. Läßt Wochenblatt- sz rafft es sich halb möglich machen, so werden die Begebenheiten der Hessen, von dem Tode Landgraf Philipps bis auf dem wesiphchischen Frieden, in dem künftigen 9ten Bund gebracht. Die Herrn Pränumeranten sehen hieraus, daß sie sich nicht vor einer solchen Menge von Bänden zu fürchten Ursache haben, als man mögemein vorgiebet. Der Pränumerarionepreiß von dem 8nm Band, ist von dem rzten März bis zu Ende des gegenwärtigen Jahres i st. Convenrionsmünze, au- ser gedachter Zeit aber kostet dieser Band gleich den vorhergehenden r. Tyaler. Zu Neuhof bey Leihgestern sind etliche 1000. Stück Setz-Karpfen von dreyerley Gattung, ad 4s fr. 40 fr. und 36 kr. pr. 100. den ioun oder rsten April zu haben; wer deren benöthigek ist, kann solche vorhero bey dem Orvensverwalter Bott zu Schiffenberg, bezahlen, und sofort auf einen besagte Tage des Vormittags gegen 10. Uhr auf gemeldtem Neuhof abholen lassen. Signat. Commende Schiffenberg den z6. Merz 1776- NB. Auch ist noch i dis 1 Cent. 1 Pfundige Karpfen zu haben. I. W. Bott. Die 6te Ziehung der von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht des regierenden Herrn Landgrafen zu Hessen Darmstadt gnadigst privilegirten und mit fünfzig tausend Gulden garantierten neuen Zahlenlotterie ist den 29 Märtz mit aller Accurateffe und aewöhnlichen Formalitäten voll zogen worden 1 Vie gezogene Nummern sind folgende: 8. 6;. 40. f4 8r. Die7te Ziehung bleibt auf den i?fen April festgesetzt, und die übrige von 3. zu ;. Wochen , diejenige Personen welche sich mit Einsätzen zu in# tereßiren belieben, können sich an alle authorisirre Herrn Collecteurö wenden, besonders aber an das Hauprcomroir in Güßen bey Herrn Simon Levi, auch wer gesonnen ist eine Collecte zu übernehmen kann sich bey eben demselben meiden alwo denenselben mit aller Aufrichtigkeit und promten Bedienung wird an Händen gegangen werden. General Direcrion. Aus Z6 Wocheublarr. Em--- und auepaßlrcnde vom rz. bis den ;o März 1776. Herr Cupitain von Hamburg, vom Regiment von Scheiter, Herr Ca- pikain Ritter, von der Artillerie, Herr Lieutenant Bandau, vom Regiment von Reden, Herr Fcihndrich von Schulzen, vom Regiment von Reden, in Hannöverischen Diensten, paff, durch. Herr Lieutenant von Marschall vom Regiment Ihrs Durch! PrintzFrie- drich Dragoner, in Heffen-Caffelischen Diensten, paff, durch. Getaufte. Am 14- Martz, Johann Conrad, Johann Pettr Vogts, Bürgers und Metzgers althier, Söhnlein. Am 17. Martz, Philipps Leonhard, Johann Georg Bach, Bürgers und Schneidermeisters, Söhnlein. Am r 8. Martz, Johann Jacob, Johann Balthasar Frantz, Bürgers und Schuhmachers, Söhnlein. Codem. Catharina Maria, Johan« Henrich Frech, BüsgerS und Metz« grrmeisters, Töchterlein. Frucht,und andere Preiße am Marktag den zo.Märj. 1776. Gießer Maas. 1 Meße Caltz 10 alb. 6 alb. Becker, Preiß. 1 Maaß Fruchl Drandew. 12 alb. 1 Pf. Bratwurst , alb. 1 Pf. innländischc Seife ft. alb. pf. Ib. alb. pf. 1 Acktel Korn 4 5 1 Ochsenfleisch , 2 6 1 Achtel Gerste, 2 15 1 Kühfieisch , 2 1 1 Achtel Weitzen 6 1 Rindfleisch # 2 1 Achtel Hafer , 1 Kalbfleisch , 1 4 1 Meste Erbsen, 14 1 Schweinefleisch 2 4 i Meste Linsen, 14 i Hammelfleisch . 1 4 1 Pfund Hirse t 2 1 Schaffleisch # 1 Pfund geschälte 1 Bockfletsch # Gerste , * 1 4 1 Wurst / , ; 1 Pfund klein ge- 1 Kalbsgelüng 1 4 schälte Gerste 4 > Kalbs,Leber 1 4 1b. 1 Karpfen 1 Hecht , 1 Dorsch t 1 Brasem, 1 Schleyen r Dutter , alb 5 6 6 I 3 5 pf. 4 Pfund. fi. lvRindsfetk 1 roHamclsf. 1 t Lichter , 8 Eyer alb. »5 -5 7 Pf. tt>. « Loth. 18 4 Qu. r Brod, f BukterBretzel alb. pf. » 4 « 4 Itb. I! I f\ Loth. Qu. 9 n 2 3 alb. pf. f Weck , , Taigscher,