Gicsscr Woche lall. AchtZehentes Stück. Dienstags den r. Ma^ 1775. Mtt Hochfürstl. Hessen Larmstadtlscher gnädigster Erlaubnißl» Hochfärstliche Verordnung. Von Gottes Gnaden wir Ludwig Landgraf zu Hestert, Fürst ZuHerßfeld/ Grafzu Layenelndogen/ Dietz/ Ziegenhain, Vlidda, Hanau, Schaumburg/ Isenburg und Büdingens gügen hiermit jedermänniglich zu wissen, was gestalten Wir aus bewegenden Ursachen die von Umern in Gott ruhenden Hochfteligen Fürstlichen Vorfahren am Regiment, auch von Uns selbst noch in Anno 1770. refpe&ive erlassene gnädigste Verordnungen , wie es in Unseren sämtlich Fürstlichen Landen, beywemkäustichen Copulationen, Hochzeiten, Kindtaufen, Begräbnissen, auch Zunftversammlungen gehalten werden solle, dahin gnädigst modificiret hoben, daß i) es bev Unserer in.Anno 1770. erneuerten Fürsts. Verordnung, kraft deren bey Leichen- Begängnissen alle Mahlzeiten und Tractamenken indiflincte abgestellet, und nur denen von entfernten Orten hergekomme- ncn Anverwandten ein Stück zu Essen und Trunk zu verabreichen plM- diret worden, schlechterdings belassen bleiben- S ' r) Alle r-8 wdchettblatt- r) Alle Zunft-Scbmauße und Mahlzeiten, wodurch junge Mei. sier, sodann auch der jährlich erwählende Zunstmeistere lehr belästiget wor. den, nach klarer Vorschrift derer Zunft - Briefen fernerhin verboten blei» den, mithin dergleichen Zechereyen bey Zünften durchaus ceßiren. z) Bey Hochzeiten, nach Maaßgabe Unserer ebenfalls dakin ergangenen Fürst! Verordnung, niemand weiter, als beyder verlobten Eltern, Geschwister, Schwäger und Schwägerinnen dazu invitiret, das Pferde- Rennen, und dergleichen Üppigkeiten aber ganz und gar abgestellet seyn» deßgleichen 4) Bey Eheberedungen, wann solche in loco , wie es ebenfalls tn ker Anno -72). emanirten Fürfil. Verordnung entschieden ist, ingleichen alles tractiren, es geschehe in appretirten Speisen, Kuchen, Getränt oder wormnen dasselbe beliebe, gänzlich unterläget bleiben , denenjenigen aber, welche vor den Amchitz von denen -Ortschaften zu gehen , genötbiget sind, und jeweilen mit der Expedition derer Ehepacten bey der AmtSlchreiberey nicht sobalden abgefertigtt werden können , jedoch aber gegen Ädend bin# Wiederum nach Hauß geben, anstatt des placedirten Kuchens, etwas Sup- pe, Gemüß und Fleisch, nebst Bier und Brant wein, ohne daß dazu andere bey diesem Geschäfte oder Ebeberedung nicht zugegen gewesene Perso- ' rien eingeladen werden, gleichwie es denenjenigen, so über Nacht zu bleiben genöthiget sind, verstattet ist, appreriren zu lassen, hiermit placedrrt seyn- f) Bey Kivdtaufen aber, wobey ohnehin weiter niemand, als dü in der Anno »72.Z. emanirten g ädigssn Veroidnung zuyelassenen Per, sonen zu aomikliren, worunter zwar in derselben indiftin&e mit Kuchen, Vreheln und Wein zu tractiren zugelassn worden, solches bloierdwgs auf honorariores zu restrmgiren, bey gemeinen Burgers , und Bauersleuten aber Kuchen, Bier, nebst einem Trunk Brandtwein, alles jedoch bey einem wie bey dem andern ohne Uebermaaße gestattet bleiben solle; Wir befehlen demnach hiermit gnädigst, jedoch ernstlich, daß alle um jede Un erer Untertbanen dieser Unserer pubkicirten Verordnung in Unterthamakeit und bey Vermeidung der in denen vorhin dichrhalben von Unfern in Gott ruhenden Hochseeliqen Fürst!. Vorfahren am Regiment, auch von Uns selb, fien erlassenen Fürst! Verordnungen gesetzten Bestrafung, nachleken, Unsere Collegia, auch Geistliche und Beamten aber darüber stets und ohn- verbrüch- Wochenblatt. rr- ■ verbrüchlick kalten, letztere auch nebst jeden OrtS Obrigkeit, Schultkei- ßen, Burgermeistere, Raths-und Gerichts. Personen in Städten und Dörfern dahin, daß derselben also gebührend nachgelebet werte, sehen, oder aber gewärtiget seyn, daß in denen Fällen, da auf VeS einen oder andern N gligenz keine Strafe absonderlich bereits vorbin angesetzet ist , sie zugleich mit eben der Strafe, wormnen die Uebertreter verfallen , angesehen werden sollen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und vorgedruckten Fürstlichen Secret - JnstegelS. So geschehen Damstadt, am Ls. Julii 1774. Ludwig/ Landgraf zu Hessen. (L. 8.) -• - - prodelt. quae iam di£fo fuere RuiTum proferre ------ Die Bemerkung einer Person, welche jemand, der ihr äußerst fremd war, mit solchen Blicken ansahe, welche ganz andre Bewegungen ihre- Herzens anzuzei^en schienen, als ein so liebenswürdiger Gegenstand, derylei. chen der Fremde war, zn erregen im Stande ist, brachte mich mit einiger innerlicher BetrübmS aus die Betrachtung eines Neidischen. Einige glauben, der Neid habe eine gewisse zaubrische Kraft, und daS Auge des Neidischen verbittere dem Glücklichen seine Freuden - Zranz Bako sagt: ♦) „Einige giengen so weit, so gar die Zeiten zu bestimmen, da der Blick eines neidischen AugeS die schädlichsten Wirkungen habe; ja sie wollen bemerket haben, daß eS alsdenn Statt fände, wenn die beneidete Person gerade Ruhm und Ehrenbezeugungen genieße Zu der Zeit erhebt sich der Glückliche über daS, was ihn umgiebt, und ftzt sich daher der Boßheit desto mehr aus." - Doch ich werde mich weder bei solchen abstrakten Spekulationen aufhalten, noch dasjenige wiederholen, waS schon manche voitrefiche Schriftsteller über die Natur dieser schädlichen Leidenschaft gesagt haben; sondern mich bloß mit dem beschäftigen > waS S r iM *) seinen fermon. fidelitus Lugd. Bat. 1644. in 16. p. Z6.| X40 Wochenblatt. im gemeinen Leben vorfällt und den Neidischen in Rükstckt auf diese drey Smcke betrachten, nemlich in Rüksicht auf sein Mrsver-. nüaeir, seine Freuden / und seine GlücksellZkeitett» AlleS dasjenige, was dem Neidischen erfreulich feyn sollte, ist ihm verdrüßlich. Sein Geschmack ist ganz verkehrt; und diejenigen Gegenstände, welche denen dasjchacharste Vergnüg, n gewahren, welche von diesem Affekt ftey find, verursachendem den quälendsten Kammer, der sich von demselben leiten lasset. Alle Vollkommenheiten ihrer Nitqeschöpfe sind ih, Nen verhaßt - Schönheit, Ruhm, Reichchum, W ißheit - alles dies find Reizungen ihres MiSverg. ugens. Was für ein elender und ungluk- lieber Zustand ist es nicht, sich uoer vortrefliche Eigenschaften zu mumm, und einen andern zu bassen, weil er geliebt wird! Der Neidische ist wirklich der unglücklichste Mensch; es ist ihm nicht nur nicht möglich sich über das'Verdienst, oder über das Glück eines andern zu erfreuen, sondern er lebt auch in einer Welt, oa alle Menlchen gleichem sich wieder seine Ruhe verschworen baden, mdem jeder sein eignes Gluck und seinen Vorthest au befördern sucht Wilhelm Prosper ist ein ehrlicher Fuchsschwänzer; er sucht Umgang mit Neidischen. Er zeigt ihnen einen artigen Jüngling und flüstert ihnen ins Ohr, daß er, ohne daß eS jemand bekannt sey , "große Reich- thümer besitze Zweifeln sie daran^so jezl er einige Umstände hinzu, eSzu beweisen; und unterlaßt nie ihren Schmerz zu vermehren , indem er sie versichert, daß es gewiß siy, daß dessen Oheim demselben viele tausend bin« terlaffen werde- Prosper versteht verschiedene solcher Künste, durch die er dergleichen Leute zw seinem Vergnügen, martert. Verändern sie ihre Farbe , und sagen sie ganz kaltstnnig, sie wünschten , daß diese N uigkeie wahr sey, so ist ek so boßhaft, daß eretwas Gutes oder sonst etwas von denen Leuten spricht, nut denen sie bekannt sind. Die Ergötzungen des Neidischen sind die kleinen Flecken und Unvos- koMMenbeiten, weiche sich von selbst in einem vortreflichrn Charakter entdecken. Es gereicht ihm^u einet großen Beruhigung, wenn »ein Mann von ausgebreitetem Ruhm etwas tbut, das ihm unanständig i|t; oder wmn es bekannt wirS, daß eine vortrefljche Handlung, die man zuvor ern -r Person zugeschriebe» Hai, mehrere Urheber habe. Dich stt für diese Boß. 1 - ; ; hasten wockenblart T4* hasten ein riebt geringes Vergnügen; denn von demjenigen , den sie zuvor bewundern mußten, glaube» sie , daß er ihnen nunmehr selbst ähnlicher worden, so bald fein Verdienst unter andere vertheiit worden. Ich erinnere mich, daß vor einiger Zeit, eine Schrift ohne den Namen ihres Vct- faffers herauskam. Die Halbgelekrttn, weiche nicht im Stande waren solche zu verfertigen , jungen an in verschiedenen Piecen den angegebenen Vcrfuffer anzuzapfen. Da dies nicht gelingen wollte, so gaben sie sich viele Mühe du Meinung zu unterdrücken, daß derselbe der Verfasser da» von sey. Aber auch dies schlug ihnen fehl. Die nächste Zuflucht war also, daß man vorgab, em Mann hätte die Schrift zur Durchsicht gehabt, und ganze Passagen wären von andern. - Ein rechtschasner Mann , ter sich gerade in einer Gesellschaft besand, darin man über diesen Punkt stritt, sagte. „ Meine Herren/ wenn Sieüberzeugt sind/ dass Sie nicht „ daran gearbeitet baden/ so bleiben Sie/ wer Sie sind / der ,, Verfasser von dem Buch mag styn/ wer er will." Die gewöhnliche Hülfe des Neidischen ist, m solchen Fällen, wo von namelofen Verdiensten die Rede ist, seine Gksichtszüae, wo möglich nicht zu verändern, und dadurch zu verhindern, daß der Ruhm davon nicht aus eine besondere Person falle. Wenn wir das Glück des Neidischen betrachten, so ist eß gerade, als wenn wir die Beschreibung eines Riesenschlosses in der Romane lesen. Du Pracht desselben besteht in den mancherlei) Gliedern von denjenigen Menschen, welche dessen Besitzer erwürgt hat. Wenn einige # die sich einen guten Fo tgang bet) seltnen Unternehmungen versprachen, in ihren Verlachen unalükiich waren, oder wenn demjenigen, der nach nüzlichen und rühmlichen Dingen strebte, Verachtung und Spott zu ther! wird , so kann der Neidische mit Der Miene, als haßte er die Ruhmsucht, mit einem leichtfertigen Herzen über die üble Wmkung lächeln , Die eö künftig auf die rühmliche Ehrbegierde haben möchte. A. Vov einem Vorschläge zur Beförderung des Ackerbaues. Man ruft uns von allen Enden zuehret den Ackerbau! AVarum denn eben ehren? - weil er auch nützlich ist - Gut! warum denn eben ehren! (Abbt vom Verdienste, S. 196.) ~ Aller- 1 *4* rv^chenblaee. Allerdings hat man Ursache den Ackerbau zu ehren. > Allerdings hat er feinen Anthcil am Verdic, |t, und dieses selbst nach den vo.- dun ^>errn Verfasser angegebenen und so unvergleichlich erwiesenen (Grundsätzen. * ES ist der wichtigste Gegenstand in. Staate , dessen Wohl hauptsächlich von ihm abbängt, und ibn recht zu betreiben, dazu gehört mehr Überlegung, mehr Verstand, Emsicht und Erfahrung als zu Verwaltung manches mit prächtigen Titeln versehenen Amts. Die Frage aber ist, wre soll man ihn ehren ? Vielleicht den Ackermann mit Dreln? wie es wohl ehedem vorgeschlcwen ist , und wie man in Deutschland nicht selten Fabrikanten zu beehren pst gt. Ich lasse es das bin gestellt seyn, ob dieses zu Beförderung der Fabriken gereicht oder mcht; davon.aber bin ich feste überzeugt, daß der Herr Ackerrarh ♦) oder Acker* commissarms, schwerlich seinem Hole, so gut mehr vorstehen würde, a!S vorhin Hans der Vollmeyer gethan hat. Man ehre ihn als Ackermann, der sich durch Fleiß, Wohlstand und Redlichkeit von andern unterscheidet, und ergreife eine jede Gelegenheit ihm solches auf eine seinem Zustande gemäße Alt zu bezeugen. So wird mat) ihn zu leinen Geschäften ferner autmuntcrn, so wird er, wie esjederMann von Verdienst thun muß, seinen eignen Werth kennen lernen , und ss wird er zugleich das uralte und große Vorrecht seims Standes, von dem was man Ehrsucht nennt beireyet zu bleiben , verwahren, und als eine glückaä e Erbschaft auf seine Nachkommen fortpflanzen. I Von der FarberrZtht. Die Farberröthe wird bekanntlich von den Färbern diel gebaucht, aber lieleltst nicht gebauet, sondern aus Seeland hieher verkauft. Der Absatz davon ist größer, als man sich gemeinhin davon vorstellt, und es ist Der Mühe werth, daß auf Den Anbau dieses Gewächses auch Fleiß verwendet, und das Geld dafür im Lande durch Arbeit silbst verdienet werde. Noch mancher Tagelöhner hatte davon Verdier st , und viele Leute, welche sich eine zeitlang auf die Anziehung der Gartengewächse gelegt haben, gegenwärtig aber über den geringen Abgang klagen, fänden an dieser Frucht *) Dieses wären doch wohl allenfalls die adaquatcstcu Titel. Wochenblatt. *4i ' Frucht eine neue Nahrung. Ist nun jemand gewiüet die Anlage zum Bau der Farberrökhe im Kleinen zu machen , und die Bearbeitung der Rü, the kennen zu lernen, demselben kann ich dieses Frühjahr mit Pflanzen andienen. Hat man den Anfang damit gemacht/ so laßt sich das Gewachst durchs Absenken sehr vermehren. Neuhaus im Lauenburgischen. Milz. Avertiflements. Es sollen mit hoher Genehmigung Königlicher und Churfürstlicher Landes-Regierung, künftig vor Der hiesigen Stadt- und zwar vor dem Neustadter Thore auf dem so genannten hinten < Berge alljährlich zwey Vieh-und Pferde-Markte abgehalten werdenund selbige jedesmayl zwey Tage dauren. Der erste ist jedeömahl auf den Montag und Dienstag nach Mirfasten, der zweyte aber auf den Montag und Dienstag nach Dionysii, mithin auf die gewöhnlichen Kraym- Markt - Tage gelegt worden. Als nun damit Montags und Dienstages nach Dionysu , als den ititen und i7ten Octobns d. I. der Anfang gemacht werden soll, so wird selbiges hiermit öffentlich bekannt aemachk, und dazu Kaufcre und Der# kaufere emgeladen : Auch ObriakeitS wegen versichert, daß denenselben nicht nur alle gewöhnliche Marktfreibeit angedeihen soll, sondern, daß man auch überhaupt für alle Bequemlichkeit, Stallung und Fütterung des Viehes möglichst» Sorgfalt tragen werde. Osterode den zi. lannuarii I77f* Schultheiß/ Burgcm erster und Rarh hieftlbst. in fidem (L. §.) I. H. Jemsch. 0. I. F. peinemann. p t. Conful. p. r. Secretar* Eine Parkhie auserlesener guter juristischer Dissertationen das Alpha# bet um tz kr. sind an Lrebhadern zu verkaufen in der LrieZerrschen Buchhandlung. W-chenblaee. / X44 Er'tt und NttSpaßirende vom rr. April bis bett 2.9. April i?7f. Herr von Sckorokofsky, Obrifi von der Guarde, nebst dessen Gemahlin/ logirn im Einhorn. Herr Baron von Düring, paßiret durch. Monfieur de Muralt, Prenneur Lieutenant vom Regiment Suisse von Lochmann, Monfieur de Saidern, Premieurlieuttnant und Adjutant vom Regirnent Baven, log. im Einhorn» Herr Hofcammerrmh Strohmeyer von Wittgenstein/ logiert im Posthaus, Herr von Borstel, paßiret durchs Herr Amtmann Bnncken von Braunschweig, logirt im Einhorn» Herr von Hockgreif, Königlich Preusischer Kriegs - und Domainenrakh, paßiret durch. Herr von Fischhawer, Capitain Ilogirt im Einhorn. Herr Caprtamlieutenant von Röden, und Herr Zahndrich von Huüenberg in Hannöverischen Diensten, pass, durch. Backprobe zu Gießen den xften April »775. Das Achtel Korn - 5ß» Das Achtel Wachen - 7fl. i z alb. muß wiegen Brodt. Vor 4 Pf. - - - ♦ ♦ rs Loch -Quint. Vor 1 alb. ♦ ♦ ♦ - i Pfund i koch, i Quint. Vor r a b. 9 9 4 - » Pfund 2 koch -Qu.nt. Vor; alb» 9 • 9 1 » z Pfund zkoch.zQutnt. Weck. Vor-Pf. - - - - - - 4 koch. Dor 4 Pf. - 9 9 t 9 9 i f g |otfyfi Butterbr^tze! aus gutem gewollenen Taig. Vor 4 Pf» - - 9 1 » $ 4 xoth. Taigfcher. Vor s Pf. t 9 6 Loch 1 Quint Vor 4 Pf. ' » 4 - - 12 koch 2 Quint. WM d«m Hochfüchl. Oberamtiur Sschgrosq. Confirmation überaebm Bur§cmcister »nd Rarh dsstlbste».