r- UWMUMj. Achtes Stuck. Dienstags bett r-ten Zebr. 1*771. Mit Hochfurstl. Hessen Oaruumdtischcr gnadlgften Erlauduis. Aus der Göttingischen gelehrten Zeitung Nro. 1. St-1;6. p. 1189. - - - Vorrath von guten Kirchenliedern und kiederverbesserungen haben wir schon ziemlich. Nur ist jetzo zu wünschen, daß die Aufseher der Kirchen nur das viele gute nutzen; und dabey auch in Absicht deS öffentlichen Gebets, und der Kirchen»Übersetzung auf die so sehr nö- chige Verbesserung denken. Die Ausgaben, welche man dadurch den Gemeinden verursacht, dürfen wohl nicht als ein Hindernis angenommen werden; da das Interesse der Religion, in unfern Tagen, so offenbar dabey auf dem Spiele stehet. Wo könnte wohl dieFreygebigkeit der Regenten besser angewendet werden? Und welcher wohlhabende Christ würde nicht mit Freuden so viel herqeben, daß einigen armen Milchristen, Gesang-Gebet-Bücher und Bibeln umsonst könnten ausgetbeilet werden? Und zu dem darf es ja auch kein faust-dickes Gesangbuch scyn? Ein paar hundert Lieder, die man alle brauchen kann, sind doch gewis viel besser, als 10 o, die man sich schämen muß, vor Menschen von irgend einigem Gcjchmack und Nachdenken singen zu lassen So weit die Gött. Zeitung. Dieses führet uns auf die Frage: wie sind dre vielen obwalten, ben Scbwücigkeitcn bcy Einführung neuer Gesang, Bücher am bequemsten zu beben f Wir unternehmen gar nicht diese Frage vollständig zu beantworten. Theils verstattet es der Raum dieses Bl-itteS nicht, theils hoffen wir daß Freunde ihre Gedanken hierüber dufern werden, als wozu wir sie hier- £ v durch IO . w-cherrblan. durch öffentlich einladen. Dem Zweck einer Wochenschrift ist nichts ge- mäse'r als wann Gedanken dir zum allgemeinen Vesten abstelen , Darinnen öffentlich aufgesiellet werden. . Die Einführung eines neuen Gesangbuchs ist in sehr viele Sckwu- riakeiten eingehüllet, derer nicht einmal zu gedenken, welche sich bey Sammlung der Lieder finden Manner welche Gelehrsamkeit , Geschmack und Gefühl des Cbriftenthums nebst einer Bekanntschaft mit den Fähigkeiten des gemeinen Haufens besitzen, sind meistens ichon mit so viel andern Arbeiten überhäufet, daß ihnen die nöthige Zeit dazu abgehet In der Sammlung sechsten kommen Lieder, welche wegen des Alterthums und ihrer Verfasser beybehalten zu werden verdienen mit andern, welche ihr Inn- Halt vorzüglich macht, in ein solches Gedrang, daß eine Auswahl eben so leicht nicht wird Ein Gesangbuch, welches beyden ein Genüge thun soll, muß weikläustig und daher auch kostbar werden. Dieses macht die Einführung nebst andern Umstanden welche sich damit verbinden sehr schwer. Dann ein Gesangbuch, welches tauglich ist, wird ohne einen Gulden nicht beliefert. Das ist schon für den gemeinen Mann eine Ausgabe, welcher c>i würden, so konnte schon hiervon eine Dru- r.» anacleak, eine reiilanq »ntechalten und alle Kosten welche em Gesangbuch Js., bestritten werden. Nachdem konnte sie sich Mit Derleauna anderer «evc ÄrtVdfi »« »o-ffai-M beschäftigen, Ei» solches Füstitu. würde so wohl üb-rÄenig-n welche cs aiiordnen »iid unterstützeii, al« auch Uber em ganz!« fand göttlichen Segen perbr-itc», Giesser Wochenblatt. Nurn» g. Dienstags dm 19. Februar. 1771. Verordnung wegen der Feyertage. .. (Snaden wir Ludwig Landgrafzu Hessen re. W. G. Nachdeme die Eriahrung von langen Zelten her bewährte, und eck aWi in, Mg omd> tiebon Unfern gottsechgen Do-fahrenam ffhr„ Ai ! con ®ott eingesetzten ordentlichen Sonntag.» au« > Christlüblichen Abrichten angeführte ganze und halbe Feyertage den Zweck ihrer ersten Enrrrchkung nicht erreichet, sondern daß vielmehr statt destcn auf der einen ^Lerte der Nahrungestand an seinen Berufsgeschaften über- duup . owohl, a s der fleißige Ui'.d arbeitsame junublen m der Heu -Wem-und Fruchterndte an feiner Feldarbeit und öehd?rnUBi ,Vh V°n verliehenen Seegens dadurch verhindert undauf- geha tui, auf der andern Seite aber von denen zur Uevviakeit a-n-ia,/» bMU i’n^rn 1 Da rF ^nld& unl) Gelegenheit zum Müßiggang , Wohl- qp11 mel)rc dem Fest der Erscheinung Christi oder Heid dr' K»mgSi9t i ntgung und Hennluchung, welche bisher» in der Woche gä»n aes worden, wann sie nicht ohne dem auf einen Sontagfallen .«(JÄ wie bey denen Aposteltagen auf den darauf fallende» Sonntag o.d^rMt- ka«e m'tgefeperk ;) Das Fest der Verkündigm.g Mariä hinaea n vor beständig auf Den Sonntag Judita verleget, und Uomm a pT rum, wie disbero also auch furohin zum lährlichen großen'^ull tag mwerändert beffimta. 4) Ser Neujahr k gV oder da?Fe?d« Beschneidung und der Himmelfahrt Chrijii aber nebst dem M>Ä .» ! nach der bisherigen 0bservantz gantz, und der Grünedonne'stkg'n E gef'yert. sodann f) die Feyer des zten Tags von Wenhnachton^^.r^ unv Pfingstfest, samt allen übrigen lstrbevor zwar übliches nahmenMch stl roch doch Hittinnen nicht ausgenomtyenen gantz und Halden FeyertaM vors künftig völlig aufgehoben , dahingegen 6) die monathliche Bechra- ge nach Vorschrift Unserer Kirchen Agenda jedesmahl am ersten Mittwochen im Monath bis nach geendigtem Gottesdienst durch unser ganzes Land vniformiter gefeyert, und endlich 7) die gewöhnliche Wochenpredigten und Bethstunden nach der in unfern Landen schon eingcführten Einrrch- tung allenthalben bey behalten werden sollen. Als lassen Wir Euch diese Unsere gnädigste Willensmeynung wie es hinkünftig mit F-yerung der gantzen und halben Feycrtagen in Unfern Fürlil. Landen gehalten werden solle, zu Euerer selbstiqen Nachachtung hierdurch nicht nur ohnverhalten, sondern Wir befehlen Euch hiermit auch gnädigst, daß ihr solche denen unter Euerer D.oeces stehenden Metropolitans und Pfarrer tmnnttdjt en nes an sie zuerlassenden Circularis ebenfals communiciret, und sie dahm anwelset, daß sie diese Unsere gnädigste Anordnung und Abänderung! ihren Gemeinden ex ihggeflu bekannt machen, und sich selbstcnin Ankunft darnach sträcklich achten sollen. Versehen Unsre. Darmstadt den ^ten Jan. 1771« ZTlachrichr. Nachdeme zu Folge ergangener Hochfürstl. RegierungS-Verord- nuna das Hypothequenbuch des nunmehro mit dem hiesigen Amt combi# nirfen Amts Stornfels, worinnen sich viele Unrichtigkeiten gcausert, untersucht und neu gemacht werden solle: so werden alle diejenige, we.che Schuldverschreibungen aus besagtem Amt Etornseis, die amtlich con]ir* miret sind, in Händen haben, sie mögen alt oder neu seyn , auch Die, welche bis zum nten Mart, annoch ausgestellt werden dörsten , hiermit edrctaliter und unter Verwarnung , daß nachmals ihre -Obligationen nur für Handschriften gelten sollen, citiret und bedeutet von dato an bis um V, hm Mart, laufenden Jahrs von ihren Verb-ufungen beglaubte nd vidimirte Abschriften an den hiesigen Amt,sschreiber Meyer emzusem den, wornach solche untersucht und welche richtig, m das neue Buch em- n,'tragen, die Abschriften aber mit gebührender /Vtettation an den Cre- dirotem remittiret werden sollen; wohingegen alle diejenige vor dem u. (771. ausgestellte Obligationen, welche mit vorbemesiler Arretta- non nicht beleget werden können, unrichtig sind, dannenhero von denen Creditonbus so gewiß auSgeklagt werden müssen, als künftig solche^am d"st nicht als für simple Handschriften geachtet werden ioücn. Schotten den 2$t Butter t 6 4 6 Pfund. ft. alb. pf. 6 8 Rindsfett 1 15 Hameisf. 1 iS 6 i Lichter - 8 6 f Lyer 2