. Drittes Stück. Dienstags dm iftett Ian. 1771. Mit Hochfürstl. Hessen Larmstadtischergnadtgsien Erlaubnis. Eitt Brief wohl auserlesene Landbibliotheken betreffend. . H. verwichenen Sommer begäbe ich mich aus das Land um meinen Geschäften entflohen einer freyeren Erholung zu geniessen ES war mein Vergnügen mit den daselbst befindlichen gesitteten Personen umzugehen, und mich zugleich ihrer Wissenschaften und Bibliotheken zu bedienen. Ich sande diese recht artig , und hoffe eine Beschreib bung davon werde gemeinnützig seyn, und also eine Stelle in ihrem Blatt verdienen. Die Vibliotheck des Herrn Magisters. Sie stunde in einer kleinen Stube neben der Küche und der Speiß- kammer, und war ganz schön zwischen der Thüre und dem Ofen angebracht. Auf dem Tisch lagen einige Krauter, Tymian, Salbey, Majoran , welche vermuchlich auf nächstes Schlachten getrocknet wurden^ Zwischen dem Tisch und dem Bücherbanck stunde der Peruqumstock miö Papier umwunden, um den Mäusen den Zugang schwer zu machen. Auf dem Bücherbanck selbsten befanden sich etliche bestaubte Boukelien welche AmtSwegen ein Präservativ auf Pestzeiten enthielten. Die Büchev selbsten waren mit einem grünen Vorhang r 4 Ehle inö Gevierdte bedecket. Dieses alles gäbe mir die reizendste Idee der Unschuld, noch mchr aber der Bücher Vorrath selbsten. Er war folgender. « fo Wochenblatt. In Folio r. EinGonvolur Leichenpredigten welche bey dem reichende- gängnis des vor hundert Jahren verstorbenen Landesherrn wäre gesammelt und schwarz eingebundeu worden; r. D Luthers Tischreden. Diese lagen unten neben dem Dintenkrug auf der Erden- In Quart, i. Müllers Herzensspiegel r. Ein Band Hochzeitpre- digten z. Ein Band Disputationen. JnOcrav. i. Kir(cbii£e):iCOn; i. GrammaticaGifienfis; 3-Rudrauf- fii Logica ; 4 Sperlings Synopfis phyfica; 5. Uhsens wohlinfor- mirter Redner; 6. Bechers kluger Hausvater; 7- Eine Concordanz; 8. EinGriechisch Testament ohne Titel mit Vedion; 9. Danz.11 Gram- matica; 10, Buxtorfii Lexicon. Bey dem Herrn Vogt. In dem Moven rechter Hand beym Eingang neben zween Flinten und drey Pistolen stunden auf einem Brett folgende Bücher. 1, Lo!zi. Amts undGerichtsactuarius 2. Genealogischer Wappen- Wender 3. MenanteS Kunst wohl zu leben 4. Talanders Briefsteller <. 3 Bande Gespräch im Reich der Todten 6. Titular Buch 7. Erlanger politische Zeitung 8 Bände. Einige Landcharten nämlich die Charte von Europa und von der Belagerung Belgrad. Bey dem Herrn Caffenverwalter. ’ Fände ich aufer Peschecks Rechenbuch meistens Bücher in die schöne Wissenschaften einfchlaaend. In der Arbeitsstube wäre neben der Rechnungs- Repositur linker Hand ein Bücher Brett angebracht/ zwischen welchen und der Wand 1 Morgenstern und 2 Spiese stunden. Die Bücher waren. i. Geschichte Herzog Ernst 2. Fortunati Wünschelhütlein 3. Tausend und eine Nacht 4. Ein hundertjähriger Kalender. 5. Francifci höllischer Proteus. or., Ich versichere Ihnen daß ich bey diesen drey ehelichen Leuten , web che viel ruhiger lebten als alle gelehrte Bramarbas sehr viel Vergnügen empfunden habe Herr Caffenverwalter wäre im Stand vermöge seines hundertjährigen Kalenders, mir auf alle Tage die Witterung vorher- rusagen, und mich auserdem mit der wunderbaren Geschichte Herzogs Ernst, dem Vogel Greif und den Kranichen recht lebhaft zu unterhalten. Der Herr Vogt käme selten in unsere Gesellschaft, aber wann wir x seiner Wochenblatt-. i x seiner Gegenwart genoßen, so hatte er soviel in Akten gearbeitet, daß wir gar nicht lodern konnten uns viel zu unterhalten. Doch wurde er allemal munter wann er einen Augenschein estizimehmen hatte. Ich weis nicht woher dieses käme, ob es davon herrührke, weil er sich freucte einen schweren cafum iuris ausqelößt zu haben, oder weil die Augenscheine besser bezahlet werden, dem seye wie ihm wolle er wäre allemal sehr munter; und dieses Vergnügen genossen wir deunochzu zeiten. Bey dieser Gesprächigkeit wurde jederzeit dem Erlanger Zeitungsschreiber eine Lobrede gehalten, und der Herr Vogt versicherte, daß diese Sammlung sein liebste- Tuch in der Bibliotheck wäre. Der Herr Magister wäre meistens sehr traurig, indem wenigstens alle Qßocbe einmal Sonntag wäre, da er dann die ganze Woche in der Grundsprache, das ist, dem Danz und Boxtorf zu arbeiten hatte, um feinen Text zu erklären. Doch wäre er lustiger, wann eine keichenpredigt gut abgelaufen wäre. Manchmal hatten wir! auch kleine Disputen. Cinsten wärej unsere Gesellschast bald in die größte Unordnung gerathen ; wir waren in gutem Frieden zusammen und schmauchten bey dem Coffee unser Pfeifgen , als der Herr Dokter »agliv Phpstkus in dem Amt in die Stube hatte. Der Herr Magister setzte alsbald seine Taffe vom Mund, legte seine Pfeife bereite und nahm eine ob zwar etwas gezwungene Amtsmine an. Der Herr Dok. tor warft ihm während seines ComplimentS einig« verdächtige Blicke zu, und redete ihn. so bald sich fein Körper von seinen Verbeugungen erholet hatte gerade zu an: Ohne Zweifel Herr Magister haben sie mir den Patienten, den ich den Augenblick »erlassen habe, und der wohl jetzo todt seyn wird M wieder verpacht und ihm etwas aus ihrem Leib > Buch dem Lecher verschrieben. Der Mag- Gut! so stirbt er wenigstens nicht am Hippokrates. Der Dok. Spott will rch mir »erbeten haben, ich sage es ihnen hiermit noch einmal, wo sie nicht mit ihren Quacksalbereven und Balsam - Sulphuris- Cur-n emhalten, so macke ich noch einen Bericht ans Consistorium, be< kümmern sie sich um ihre Postillen und lassen mir meinen Hippccratem, oder - (Hier machte der Herr Mag. eine Verbeugung, sagte mit Erlaubnis und ging hinaus, l Der Herr Doktor führe fort: Nehmen Sie mir es nickt Übel meine Herren! Dieser Mann hat würklich den Patienten wovon ick jetzo komme hingerichtet. Cs wäre noch keine crifis da, und er hat die Krankheit auf ein b loses fymptoma curirt, dem Patienten laxanria ge- geben nach Bechers klugen Hausvater ferner beständig ließt, da er dock durch schweistreibende Mittel hätte müssen gerettet wirden. Er storchert C - aus Wochenblatt. IX aus dem Urin, damit zieht er die Leute an sich, und ist von seiner Kunstso eingenommen daß er sich sein Bein, e welches er verbrochen , ganz krumm geheilet bat - Hier trat der Herr Mag. wieder m die Stube, und der Herr Vogt, welcher den Frieden gern wieder Herstellen wollte, nähme das Wort: Herr Mag. wir redeten eben von ihrer Predigt, wel- cken sie neulich nach dem grosen und blutigen Zeichen am Hrmmel gethan haben. Ar Herr Mag. heiterte sein Gesicht auf, und alle jayten sich, den Herrn Doktknicht ausgenommen gelassen nieder. Ja, nahm Herr Mag. das Wort, das wjwe nüthig aber dielftevgeisterische Welt will nicht mehr auf.diese Zeichen schten?eS soll alles natürlich seyn. Wo kommt es doch hin mit der vcrführen- fchen Philosophie. Sie haben wohl recht, spräche der Herr X?ogt/ die öuzelt glaubt fast keine Hexen noch Drachen mehr. Drachen habe ich sechsten gesehen, und was Hexen betrift - Sie wissen es Herr Cassenverwal- ker Pas wir das vorige Jahr mit unfern Kl'chen aussiunden, hatten wir nicht in Zeiten nach Rath geschickt, der Himmel weis wie weit es noch kommen wäre - Was! sie wollen es nicht glauben, führe der Herr X)oat fort, als er merkte daß ich mein Gesicht verzohe, hatten sic nur sehen lollen, wie eine gewisse Person um die Thüren schliche, als wir rau- chetten - - Was sagt der Herr Cassenverwalrer ✓ ich will nicht hoffen» daß sie die Hexen laugnen werden, lesen sie nur Fvancifci höllischen protheus - - Ja sagte der Herr Magister/ man würde in den Na- turalismum verfallen, wann man die Sonnenklare Warheitcn von Hexen und ihrem ttuftlischen Bündnis laugnen wollte. Der Satan ist ein tau* iendkünstl-r - Herr Magister sagte ich, ich meinte, wir redeten von Den Reichen des Himmels, wovon sie so erbaulich georediget haben, id> mein* L von Nordscheinen - * der Herr Magister holeteetkiche tiefe Seufzer, ich will nicht hoffen, sagte er, daß sie mit der gottlosen Welt, tiefe feuru J Sckwerdter am Himmel für Nordschelne ausgeben werden - - das Nnd die Früchte von der gottlosen Philosophie, ich denke sie glauben auch, die Sterne firnen bewohnt und die Erde drehe sich herum? Ja, wieanders, waredw Antwort ick glaube das verherrlicht den Schöpfer, uberdreses ist es ausdenueu- Grundsätzen der Natnrlehre klar. Ich dcncke, fuhr er fort, sie laugnen auch die amias funracoelcftes - - Was ift das? antwortete ich. Erstlich ist der Lufts tzimmel, der umgibt die Erde, wie das Weisse im En den Dotter , hernach^ec Xf,rtI wimmel, der ist der Schale zu vergleichen, alsdenn oben ist der Cefeum enwvraeum - - Hier foderte ich eine Pfeiffe Toback---Ich bitte sie lassen ne diefrenaelilerische krincipi» fahren, sagte er mit einer rechten Amtsrmne - Ich nndete meme Pfeiffe Toback an, und empfähle Mich Giesser Wochenblatt. Num. z. Dienstags den if. Januar. 1771. Fortsetzung des Oberrheimsthen Crays Edr'ces/ wider das MordF Raub-und Diebs-Volk den 9ten März 17^. Vors Zwölstte: In Betreff derer fremden und einheimischen Bettlern , Collecten - Sammlern, Hausirern oder Gänglern mit geringen Maaren, Wildprets-Dieben rc. solle das desfalls in Der Creyß - Posnal Sanktion vom Jahr 1748. wohl verordnete streng und gemessen vollzogen werden, wie dann sothane Chur-und Ober-Rheinische gemeinsame Poenal- Sanktion auch überhaupt in allen ihren Sätzen und Verfügungen nebst de- me gegenwärtigen näheren Poenal- Edikt $ur fürwahrenden Richtschnur zu nehmen, alle Monathe einmal bey allen Gemeinheiten abzulesen, und sich darnach in jeden Fällen auf das genaueste zu achten ist. Vors Dreyzehende: Alle Beamte, Landes-Bediente auch Schultheissen, Mayere, und übrige Befehlshabers werden aufdas nachdrücklichste und ernsthaffteste hiermit anermahnet, auf die Entdeckung, Verfolgung, und Ergreiffung des Herren-losen verdächtigen und bösen Gesindels, wie auch deren Verheelcrn äusserst wachtsam zu seyn, in ihren Amts Distric- ten die particulare Streiffungen und Durchsuchungen derer Feldern,Wäldern, Häusern, Mühlen, Hütten, und Häffen rc niemahl äusser Acht zu kaffen, sondern solche zum öfftersten und noch über das in Fällen, wo sich ein neuer Verdacht hervor thuet, allemahl sogleich zu wiederhohlen. Diejenige, so sich hierin» nachläßig erzeigen , sollen ihrer Aemteren und Diensten entsetzet, dahenebenS mit denen härtesten Geld-und-auch wohl noch schärfferen Straffen beleget werden. Vors Vierzehende: Was anlanget die in der oberwehnken Chur, und Ober- Rheinischen Poenal-Sanktion bestimmtegeneral» und- grmrinfame Streiffungen, diese sollen, nach der allda enthaltenen Vor- schrifft, eifrigst fortgesetztt, offt abgehalten, allemahl von deme Cr^yß, Militari mit - angegangen , und durch solches nachdrücklich unterstützet werden. (L. S.) VUvwxc Neuer- Vcrordmmktwie das Mord --Raub» und Diebs -»auckan^ drresHerrenlose Gesindel/ nach aller Strenge/ überall auf- Ansuchen und zu verfolgen ist. rc. Nebst deme, daß man es bey denen Verordnungen des jüngeren Creyß-Pönal Ediets vom sten Martu des verwichen en i?6;ten Jahrs wider das Mord» Raub-und Diebs-auch anderes Herrenlose Gesindel chuabänderlich belasset, und solche, in allen Stücken, aus das strengeste und schärffeste befolget und vollzogen werden sollen, so wnd auch hiermit noch weiter folgendes gelüget, verordenet, respective gesonnen und zu jedermanns Wissenschaft öffentlich bekannt gemachet re. Vors Erstere: Da, in Ertheillung derer Pässen oder Paßports an frembde offr< unbekannte, oder sonsten nicht wohl, bcglaudetePersonen, sich eine allzu viele Facilitaet, und ein schädlicher Mißbrauch eräusseret, wordurch denn nicht selten dergleichen Leuthe einen sreyen Zug. und »Eintritt von einem Land zum anderen, und so zu sagen, einen Deck-Mantel ihrer bösen Handelungen und Ausschiffungen überkommen ; So solle von nun an, von derer Hoch-und. Löblichen Herrn Ständen, ihren untergebenen Canzeleyen und sonstigen Stellen , j unter aller möglichen Gr- cumfoedion, niemand anderster, als bekannte in ihren Leben und-Wan- del ohnverdächtige eigene Unterthanen, oder welche eine hinlängliche Beglaubigung vor sich haben, mit neuen Pässen versehen , und hingegen alle, dem äusserlichen Schein nach, verdachkmäßme, oder sich nicht hinlänglich zu legitimiren wissende Frembde allemahl ab - und von denen Landes-Erän- tzen zurückgewiesen werden, wo im widrigen Fall, und wenn deme nicht also nachgckommen würde, die Paß- Anstelle und diejenige, so diePas- sirung unbekannter und suspecter Leuthen schlechterdings geschehen lassen, für das Unheil, so alsdenn sochane Leuthe , mittels Mord-Raub-und Drebereyen, anstellen mögten, lediglich zu hassten haben, fort allen daraus entstehenden Schaden zu vertretten und zu ersetzen, schuldig sevn sollen. 1 ' y°rS?.rt$crei Wider denjenigen solle mit schwehrer Beahndung und aller Scharffe, ohne Nachsicht, verfahren werden , welcher, in der genauen Vollstreckung des mittels denen älteren und neueren Crcvß» Pö- nal Edicten und Creyß. Beschlüssen , Verordneten , sich , zum grossen Uudrenst ferner eigenen Landes - Herrschafft, derer nachbarlichen Landen, und des ganzen Pubhd, im geringsten saumseeliq - oder- nachlößig erfinden laNn, wie dann auch eines jeden Hoch , und löblichen Herren Standes crgenes sowohl, als des Creyßes allgemeines intercflc mit sich bringet, daß daß hierum auf die untergebene Bedienten, Ambts-und Orths-Vorstehe- re fürwährend ein scharffes Auge gehalten werde. Vors Dritte: Insonderheit sind die Landes-General-und Special Streiffungen, und deren Eröffterung in einer beständigen Atiivitaet zu erhalten, so als wie es in denen oberwehnten Creyß - Beschlüssen ausdrücklich vorgeschrieben ist; ; Di^Bestimmungs- Tage zu denen General - Streiffungen (welche ein jeder Brandt - und Landes»Jnnhaber ohne Unterschied veranlassen kan, ein solches auch soviel und offt zu thun befugt ist, als es seinem Ermessen und denen Umstände:? nach, die Nothdurfft erheischet) haben die Beambte derer an einander (ranzenden Crcnß> Ständischen, Ritterschaffrlichen und gefftilchen Amwteren, Herrschaffken und Landten, allemahl sich, des Geheimhaltens halber, mit genügsamer Vorsichtlichkeit unter Ihnen selbstm zu verkündigen: Geschehet jedoch wider besseres Zutrauen, daß von deme einen, oder deme anderen an einer solchen General «-oder-" gemeinen Landes- Streiffung, auf vorherige Verkündigung, kein Tbeil genommen wurde, dencfalls solle, ohnrückstchtlich alles Einwendcns, durch die Otthschafften des verwergerenden oder nicht beyrrettenden Theils, mit Vorbehalt seiner Rechten, grade-aus, und eben so gestreiffet werden, als wie es in denen übrigen Landen geschiehst, es möge alsdcnn hierunter ein Crcyß-Stan- dgches, Ritterschafftlichcs, geistliches, oder sonstiges Gebiethe betroffen werden ; zumahln er etwas ganz ohnleidentliches wäre, wenn immittler* meile, wo man das boßhaffte räuberische Gesindel verfolget, selbigem, durch derley Auszeuchnungcn und Beytritts-Verweigerungen, zum grö- sttn/orro, der deme gemeinen Wesen so äusserst angelegenen öffentlichen Sicherheit, em Weg zum Durchschleichen, und ein Geheegnüsse eröffnet wurde, hier nicht zu gedenken, daß die Besorgung-und-Verwahrung des rubhct, in der unterzogenen höchst' dringenden Sache, durch par- tieulare Widerstande auf keine Werse einigen Eintrag erleyden könne. Vors Vierte: So ist auch ferner bey denen Special-oder Jnvi- dual -Streiffungen, (welche von allen und jeden Landes - Jnnhabern theils in ihren eigenen Territoriis, und Theils mit denen nächst-anbenachbarten tn denen ^hrrgenGebiethen ohnaussetzlich zu wiederhohlen sind) noch im Haupt-Werck zu beobachten, daß (wenn der eine oder der an- dere Beambte entweder in seinem untergebenen Ambt, oder in angräntzen- den Orthschafften, Zeldtern, Wäldtem, einzlen Höfen, Gebäudren Mühlen Mühlen, Felde» und - Walde. Wirthshäufern? Kohlen,und- Schmeltz- Glaß - und > Ziegel-Hütten, oder sonstigen Schlul-ff-Winckeln einen Verdacht der Unsicherheit oder des Auffenthalts Diebischer Rotten/ oder auch nur einzeler büsir Purschen vor sich findet) derselbe sofort schuldig ftynsollt/ und hiermit auf das nachdrucksamste angewiesen werde/ sogleich / stehenden Fusses / und im Punct dieses ihme zugehenden Verdachts , mithin ohne der geringsten Verweilung, und ohne aller Zeit-verderblichen Communication, durch geschwinde Aufbiethung einer / aus der Mititz oder denen Amtsunterthanen, am nächsten zur Hand habenden hinlänglichen Mannschafft, ans dem verdächtigen Orth (es mag solcher das eigene oder ein anbereö Territorium seyn) unmittelbahr loos-zustreiffen, jedoch hat der streiffende Beamte nicht zu unterlassen/ in a&u der solcher- gestalten zu»vorhero würklich angetrettenen Streiffung (so offt sie sich in das Gebieth des Nachbahrn erstrecket i hiervon dem nachoarlichenBeamb- ten oder OrthS - Vorgesetzten auf die kürzeste Art und Weise / allenfalls auch nur durch Beschickung und mündliche Ausrichtung zu benachrichtigen/ damit (wenn er will) die so-even-erwehnte Strerffung von beyden Thei- len gemeinschaftlich fortgeführet werde: So ferne aber dieser darinn nicht beytretten wolre/ oder etwa mittels Widerlprüchen / Frepheits-und-anderen Vorschützungen eine verzügerliche Ausflucht suchete, denefalls hat der gedachte streiffende Beambte oder Commandircnde (ohne daß er sich im geringsten abkalten oder irre machen lasse) grade durchzufakren , auf die Otthe des Verdachts ernstlich looß zu gehen/ und solche scharff zu durchsuchen, fort das räuberische und verdächtige Gesindel, so alsdenn erkap. pet würde, alsobalde unter seine Gewalt zu bringen/ und handfest zu machen. Die Fortsetzung folgt künftig. Ern - und auspafiirende vom f. Jan. bis den i r. Iamrari 1771* Herr von Marterfeld/ Obsrstallmcister von Anspach/ pass, durch, ^bro Durchl Prinz von Hessen Rheinfels Rothenburg/ paff, durch. Herr Hofrath Büsser, von Wetzlar, paßiret durch. Frucht und andere Preiße am Markttag den 12 Ian. 1771, ist von voriger Woche gleich und ohnveranderk.