Giesser WWWDWW Zweites Stück. Dienstag- den Seen Jan. »77«. Mit Hochfürstl. Hessen Darmsiädtischer gnädigsten Erlaubnis n Fortsetzung von der Pest. MIolchergestalt wird durch die Handlung die Pest a«S dieser, andern gSS Gegenden zugebracht; Marseille bat besonders starke Schiffahrten und Handlung nach den Afrieanischen Küsten, sie ist aber auchauS dem Grund zu aller Zeit der Pest ausgesetzt gewesen, ein Schriftsteller der die neuliche Pest alda beschrieben, sagt daß auf diese Weise die Pest schon 10 mal in dieser Stadt entstanden seye, ♦ unerachtet sie die angenehmste und gesundeste Lage hat. Die übele Witterung tragt in dem heisen Africa zur Entstehung dieses Nebels das meiste bey; in unfern Gegenden ist die Kraft der Fäulniß nicht so stark, daß sie die wahre Pest zu erzeugen vermögend sey, sondern wir finden den Ursprung derselben sicher in der Ansteckung Man hatzwar die Schuld auf die Malignität der Lust geschoben: allein man darfnur bedenken, was das Anstecken in Krankheiten von minder gefährlicher Art, vor Gewalt hat; die Beschaffenheit der Lust kann nur das Anstecken befördern und vermehren, so wie im Gegentheil das Uebel vermindern und bindern, nicht aber völlig ausheben, daher beobachten wir einen merklichen Unterschied m Ansehung der schnellen Ausbreitung des UebelS iuu D-mmer und Winter. Wenn eine Krankheit einer Person von einer andern bevgebrache Mrd, nennen wir solche das Assiecken. Dieses aber gefchiehek auf aar verschiedene Art und Weise. Die Hydrophobie pflanzt sich nicht anders B .(„•} fort * Ikhtion hiftorisw: dc test cf M s’eft , NWdlte »cadao! 1« der. 6 Wochenblatt- fort, auser wann die Safte eines kranken ThiereS, mit dem Blut eines gesunden, durch den nächstm^Weg, z E. durch einen B>ß , verm sw werden. Die Krätze steckt durch bloßes berühren , dre Venusseuche aber durch eine genauere Vereinigung an; Pocken, Mastern und ne W^er* ben auf eine weit subtilere Weise fortgepflanzet, so bald man sich dem Man hat sich Mühe gegeben, |U bestimmen , wckche flußige Theile deS Cörpers, hauptsächlich durch das pestilenzialische Gift angegriffen und verderbt wären? die mit Hunden unternommene Versuche baden gezeigt, daß das Blut, die Galle, der Urin, überhaupt dievöllige Masse der thle- rischen Säfte , davon nicht frey sind; hieraus ist leicht zu schliesen, wie s hr die Ausdünstungen dieser Feuchtigkeiten, den Luftkreiß anfullen können, und diese- muß zu derjenigen Zeit am stärksten geschehen , wann die Safte am stärksten gähren, daS ist wann VaS Fieber aufs höchste gestiegen , zu dieser Zeit werden, wie bey einem andern gährenden Saft auch qeschichet, viele subtile und würksame Theilchen srey, und in die Luft gestoßen, ^on den ausdustcnden pestilenzialischm Theilchen, wird die Lust belchwangert, werden nun diese in den Cürper eines gesunden Menschen gebracht, sobun- g-n sie bte Säfte, na» Art eines Fermmt«, in ähnlich? B-wegun?-n unV Unordnungen. Diejenigen Theilchen, welche durch-die U ^dunstung aus denen von der Pest angesteckten Cörpern heraus gehen, haben eben ne Eigenschaft und Würkung, als diejenige Cörper woraus sie gekommen ; sie gehen durch das Athemholen und durch die Haut in den gesunden Cörver, und erzeugen darinnen ähnliche Würkungen. ; Dieses ist der Weg, wodurch eine entstandene Pest vermehret und fortaebracht wird; di- Hauptursac!)e aber der Ausbreitung sind die Waa- ren aus angesteckten Oerfern. Vermittelst der ersten Ursache kommt t ie Bcst von einem Menschen zu dem nächsten, aus einem Hause m das andere, aus einer Stadt in die andere, allein cs erstreckt sich solche mcht aar roeir;. Maaren aber können Die Pest in die entlegentste Gegenden brm- gen, u>d deswegen bewahren sich die Meiste europäische Handelsstädte durch die log nannte Quarantame. Wir wollen unter Beispielen Die dieses . , hüt das n-'ueste ansühren,' nemlich von dem Ursprung der letzteren Best zu Äarftille * diesen Bemerkungen kann man desto sicherer Glauben bey m.ssen, weil sie mit vieler Sorgfalt zusammen geschrieben worden. Es erhellet aus diesem, daß die Pest mit den Maaren aus der . Becl>told bcpder Theologischen, Herr D. Gatzen bey der Juristischen , Herr l). Alefeld bch der Medicinischen,Herr O. Mögen bey der Philosophischen Facultät erhalten. Oberrheinisches Lrays Edict / wider das Mord-Raub-und Diebs-Volk den 9tenMärz 176z Vors Erstere: Todtschlag-Rauv-Dieberey Vergewaltigung, oder Antastung derer Menschen oderGüteren auf Post-Heer-Land »und anderen Straffen sollen nach denen peinlichen Gesetzen ( welche darw.der in PeinigungS. und-Todtes-Straffen das schärfste verordnen) und nach bewandten Umständen mit Galgen und Rad nebst glühenden Zangen Zwicken auch anderen zum schröckbahren Exempel dienenden Torm.Nten bestraftet werden. Vors Anderer Die Inquisition über solche Bößwichte uud abscheuliche Verbrecher solle Summarisch geführet, und allemahl dergcstal- ten beschleuniget werden, daß auf das geschwindeste binnen wenigen Wochen deren Todcs-Urtheil gefallet, und zugleich auch an ihnen excquiret werde. Vors Dritte: Land-Streichers, Zigeunere, boshasste Müßiggän- gere oder anderes Herren - loses Gesindel (welche sich zu drey oder vier oder in gröierer Anzahl zusammen rotten, auch mit Waffen , Prügelen, oder anderen Gewehr versehen sind, und solches, auf Zurussen, nicht al- sobalde von sich abwerffen, noch sich ergeben) sollen augenblicklich ausder Stelle niedergeschoffen werden. Vors Vierte: Diejenige von solchem ruchlosen zusammen Rotrl- rern (weiche in dieser Gelegenheit nicht gleich auf dem Platz todt bleiben würden) sollen jedannoch der Todes - Straffe nicht entgehen, sondern nach ihrer Ertappung (wenn sie auch schon keiner anderen Missthat schuldig wären, zum Galgen gebracht, und nnttelstdem Strang bmgerichtet werden. Vors Fünffee: Verdächtiges Gesindel, so sich einzelweisse mjt Waffen, oder Truppweisse ohne Waffen bettelten lasset, solle zur Galere auf auf lebenslang abgesühret, oder sonsten mit einer Galeren - mäßigen Straffe aufVestungen und in Zuchthäusern ohnnachsichtlich beleget werden. ö Vors Sechste: Weidere und erwachsene Kindere, so man bey solchen Aktruvvirungen ertappet, haben ebenfalls die Straffe des Zuchthau- sts oder /wenn selbige eines sonstigen Verbrechens überwiesen wurden, Das Todes - Unheil zu erwartigen. . . Vors Siebender Ueberhaupt alle und jede Land-Streichers,oder Vagabunden, Zigeunere, boßhaste Müßiggangere, oder die sonsten Herren» loß und verdächtig sind, sollen auf das scharffeste verfolget, gefänglich eingezogen, und (ohne, daß selbigem einem anderen Verbrechen schuldig gesunden würden) zur Galeren # VestungS - oder - Zuchthauses- Straff verdammet werden. , ,. ,n., ■ X)ors 2kbte: Gegen diejenige aber, bey welchen sich, nebst ihrem landstreicherischen, müßigen, und Herren - losen, auch verdächtigen Lebens. Wandel, nod) eine besondere Miffethat hervorthuet (solle nach auseiter Strenge, mit Galgen und Rad verfahren werden, wie oben im Ersten Articul vorgeschrieben ist u . »ors Neunte: Eine gleiche Todes-Straffe solle auch, bey der Wieder» Ertappung nach Maaßgabe derer vorherigen Creyß • Pönal Sanctionen , vollzogen werden an denen schon einmahl mit Stauppen- Schlag belegten , oder Gebrandmarkten, und bereits hierdurch des Strangs verwaniqeten , so sich darauf in ihrem Vagabunden boßbafften und verdächtigen Lebenswandel nicht gebessert haben, sondern dabey ver- blieben sind. ... s X?ors Zehcnde: Welche aus denen Unterthanen Mit deme Mord- Raub» und Diebs Gesindel einen boßbafften Zusammenhang hätten, oder jhme Unterschleif macheten, oder zum Raub, und »Stehlen Rath und Anschlag giebeten, oder an denen gestohlenen Sachen Theil nehmeten, oder selbige verborgen hielten, und der Obrigkeit nicht anzeigeten, oder von dem Aufenthalt derer Räuber und Dieben gute Wissenschafft hatten, und sie eben wohl, aus böser Absicht, der Obrigkeit nicht anzergeten, odersol- chen auf eine oder andere Art durchhelffeten, und zur Flucht beförderlich waren, oder ihnen die auf sie abgesehene Streiffung und Verfolgung ver- ratheten, diese sollen zum Todt, oder, nach bewandten Umstanden, zur Galere, oder zu einer sonstigen Galeren -mäsigen und Todes-gleichen Straffe verdammet werden. NorsEilffre: Dahingegen solle denenjenigen f welche das ruchlose Mord - Raub - und«Diebes. Volk sammt deme Orth seines Aufenthalts der Obrigkeit veroffenbahren, solches auch darauf eingefangen wird) also. balde balde, mit jedesmaliger Verschweigung ihres Nahmens, für die Anzeige und Entdeckung ganzer Rotten 40 bis 50 st. und für die Entdeckung nur von wenigen oder einze len solchen gefährlichen und verdächtigen Personen, nach Unterschied derer Fällen, 10. auch 20 st jur.Remuneraiion verreichet werden. Die Fortsetzung folgt künftig. Was gefacht wird. Es wird von einem vornehmen Cavalier ein geschickter Hofmeister für seine junge Herrschaft verlangt, welcher von guter und wohl anständiger Aufführung, daS Französische sprechen und schreiben kann , dabey auch die schönen Wissenschaften studirt hat. Man verspricht einen guten Gehalt und alles frey; und vereinst nach Mcritttn eine gute Beförderung. Man kann weitere Nachricht bey Ausgeber dieses erhalten. Ein - und arrspastirende vom 29- Dec. bis den 4. Ianuan 1771- Frau von Buttler von Hanau, paßiret durch. Herr G.heimderrath von Breidenbach, log. im Posthaus. Herr von Hcydwolf, log. im Einhorn. Herr Hofmeister Walter von Assenheim, log. im Löwen. Herr Rittmeister von Pretlach von Echzel, log. im Einhorn. Herr Metropolitan Herrnbrod von Butzbach, und Herr Pfarrer Strack von Wallau, log. im Einhorn. Indem verflossenen i77osten Jahr sind durch göttlichen Seegen von Ihro Hochfürsilichen Durchlaucht, von löblicher Universität, von dem löblichen Regiment, vom löblichen Magistrat, wie auch ans denen wöchentlichen Büchsen , und von gutherzigen Christen, bey dahiesiaer Armen. / Caffe eingekommen; y 60 12 alb. Hiervon sind ausgegeben an hiesige Stadt Armen y-o fl. r alb. an fremde und reisende » - - - 77 st. 7 alb. In der Kirche und auf dem Rathhaus , sind an gestifteten Allmosen den hiesigen Armen gereicht worden - 49 z st. r y. alb. Summa aller Ausgaben an die Armen 1160 fl. H alb. In dem verflossenen I77vsten Jahr sind copuliert worden: J j) bey der Stadtkirche - - - 24 Paar. 2) bep der Vurgkirche - - - 22 Paar. Summa 46. G.bohrenund Getauft, bey!derStadtkirche, worunter 3 unehliche ns 5rie0 der Vurgkirche, worunter 2 unehliche - - -__47 y Summa 162 Verstorbene bey der Stadtkirche - - - - - »14 Bey der Vurgkirche ♦ * * * 7 * —_____17 Summa 14c sind also in di-scm JaKr ri mchr g-bohr-n als q-storbm Communicanten bey der Stadtkirche, worunter 79 Conflrnurte «E 2762 Vev der Burakirche - - *____ Summa 3941 Zeucht-und andere^ t Achtel Körn - 7 1 Achtel Gerste - 4 t Achtel Waitzen 8 1 Achtel Hafer - 2 1 Messe Erbsen 1 Messe Linsen # i Pfund Hirse. - 1 Pfund geschälte Gerste - - - * 1 Pfund klein geschalte Gerste - - »MaaßFruchtBrandew reiße am Markttag den 5. Jari alb. pf. ft- ^ll). $ 1 Ochsenfleisch - t j 5 1 Kalbfleisch - » » 1 Rmdfiersch - 2 20 1 Kühstersch - 2 24 - 1 Schweinefleisch ; 24 t 1 Hammelfleisch 2 - 1 Schaffleisch 1 1 Dock fiel sch - । 1 Wurst - - 3 1 Kalbsgelüng 2 - 1 1 Kalbs-Leber 2 .roalb. iPf Bratwurst; alb. 1 Becker Preist. . 1771. Giesser Maas. Pf. inländische Seifey alb. pf- 4 2 4 6 6 4 4 ft. 1 Karpfen 1 Hecht - i Pcrsing - 115 armen l Echlcyeu 1 Butter < alb.; 5 6 6 3 3 8. Pf. 4 Psuuv. fl. 7 Mndsfett 1 Hamelsf. j r Lichter - 6 Eyer alb. 15 15 8 2 pf« # :6 I ? Qu. alb.'pf. Brod. - I 4 ButterBretzel < 1 4 Loth.Qu. 7 3 io Weck - Teitscher f f alb. f f Pf* 4 4 Weilen der Fruchtpre.tr febr hoch stehet, so .ft von h.es.ger Pol.cey Commission verordnet worden, daß die Decker halb 5torn und halb Gersten uni ordinairen Brod nehmen, und 16 Loth wohl ausgebacken Drod vor 4 Pf- geben müffcn, damit der Arme wohlfeil Brod bekomme._______ " de.,; vorigen Stuck sind verschiedene wörtliche Druckfehler aus Ucbcrcilung -inaeschlichen, dw man sich hier anznzeiqen verbunden halt. Auf der ersten Serke Anfan < der 4fen Zelle ließ statt de; five. In der nemlrchen am Cnbe statt Sol- menfis Solmenfem." Auf der 2ten Sei re in der 25. Zeile ließ stat kayserl, Creyß in dieser ncmlichen Linie statt fanftion fanflionen.