Giesser " Wochenvllllf Drey und Zwanzigstes Stück. Dienstags den 4 Jurist 1771» Mit Hochfürstl. Hessen Darmstädtifcher gnädigsten Erlaubnis. Fortsetzung der Dietrichischen Beschreibung der Stadt Giessen mit Anmerkungen von M. X** ?• hiesige obrigkeitliche Verfassung ist vermischt, den Fürsten und köC/ seine untergesetzte Collegia erkennen die Einwohner vor ihre ^2? Ochste Obrigkeit, daneben sind die Rathsherren und Vurge- meister. Die Streitigkeiten werden nach den billigsten Gesetzen geschlichtet / Rechtschaffene und Unschuldige geschützt, Boshafte aber und Lasterhafte ernstlich bestraft. * ) Daß ehemals auch der Stadt - Rach in Giessen eine Gerichtsbarkeit gehabt, erhellet sehr deutlich aus eurer Urkunde von 1414, worum Ludwig der Friedsame, Landgraf zu Hessen, dem Rath und gemeinen Bürgern zu Giessen ihre alten Briefe, Gnaden , Freyheiten , gute Gewohnheit und Herkommen , wie sie solche vor alters hergebracht, bestätiget verbessert und vermehrt hat, und zwar nut folgenden Worten: 1) daß in der Stadt zu den Giessen ein gantz vollkommen Rath fürbaß seyn und bleiben soll , wie er vor alters gewesen, und die viere, welche die Gemeine bey den Rath gegeben und gesetzt hat, sollen abgethan seyn 2 ) soll der Rath alle ihre Bete, Geschoß, Steure und Hülfe, als Dicke des Noch ist, setzen, uf ire Eyde als gleich und redlich ist, dem Armen als dem Reichen 3) was guts bey unsers Vaters Landgrave Hermanns fei. Gezüten ufgegcben rc. gescheidet und gerichtet ist,dabey solls bleiben rc. 4) Der Rath zu den Giessen soll keine Schuld ufsich und die Stadt machen, verbriefen, verlausten oder versetzen hinder uns, bey ihren Eyden, die sie uns gethan haben 5) Es soll der Rath allezeit, wenn sie rechnen wollen zu Meyge (im May) und zu Oerdiste (Herbst ) uns des lassen wissen in ihren 3 Briefen -4 Wochenblatt. Briefen, dabey wollen wir, als dicke des Noch ist, einen oder zweene aus unferm Rath senden, die dabey seyn sollen, und wen dieselben ans der Gemeine dazu nehmen, die sie dinckt dazu gut find, vor den sollen sie rechnen, da6 jedermann gleich geschehe, und das khmr in allen Sachen, die die Stadt von Rechnung wegen antreffen. 6) Sollen Scheffer, und Rach, die an Gerichte pflegen zu sitzen , Orteil sprechen ur,d an Gerichte geben deine Ärmer; als deine Reichen und daß niemande verhalten ohn alle Gefehrder rc. Siche Buchenbeckers analefta Haff. Coll. II. S. 214 u. f. Luch ist dies noch zu ersehen aus einem von Herrn Landgraf Ernst Ludwig 1707 denen von Dernbach ertheilten Samtlehenbrief, welchen Herr Kantzlcr Estor in seinen auserlesenen kleinen Schriften, Band 1. Cap. 2. S. 1 >8 u. f. abdrucken lassen, darinn es unter andern S. 125 heisset: und ob die genannten von Dernbach hinführo einen Gebrechen von solchen vorberührteil Sachen und Gükhern wegen Habel! und kriegen würden , so sollen sie das vor uns oder auf unsre Verordnung vor unfern etwa habenden Statthalter an der Lome, Burgmann, Rentmeister , Bürgermeister , Schöffen und Rath zu Giessen, zu gründlichen und rechtlichen Austrag, kommen lassen, und was ihnen dann von beeden Seiten darinn zu Recht von uns oder denselben geweisct würde, darvon sollen sie Genügen haben und darwicder nicht thun rc. Wobey Herr Kanzler Estor die Anmcrckung macht: hier- ab feyn die ehemalige Gerrchrspersonen zu Giessen ersichtlich. Bey sothanen rechtlichen Streitigreiten seyri die Schöffen auch zugegen gewesen. weil man aber nicht alle Rathsherren dazu nähme so wurden jene, so bey den Rechtssachen mir wahren, Schossen, die übrigen aber der Rath genannt: bevorab da die Schossen mehren- theils adeliche waren. Der Burgmann, in dieser Urkunde, ist vielleicht zugleich der, welcher sonst Amtmann oder Obcramtmann genanntwlrd und einer von gutem Adel war, auch wol (in Ermangelung des Stadt- Halters) der Fürst!. Regierung, die 1604 bey den entstandenen marburgi- schen Streitigkeiten hierher gelegt wurde, prasidiren koute, wenigstens wird in dem schon angeführten Document von 1 <7;, welches die Wetzlarische Streitigkeit betrift, der-Aeßische Hauptmann, Caspar Schutzbar, genannt Milchling, dem Fürst!. Canyler, -Heinzenberger, vor- aesetzt. Der Hauptmann aber ( Capitaneus vrbis ac propugnaculi Gif- ienfis , wie er sonst lateinisch geneunt wird) und der Amtmann oder Oberamtmann, waren , wo nicht immer, doch bisweilen eine Person. So findet sichern Carmen von 1667 auf einen wolssAenrich von Baumbach, der Geheimder und Kriegsrath, Oberamtmann und Obercommau- dant zu Giessm und andern festen Platzen, auch Generalwachtmeister tttui lirt wird, und ein anders auf seinen Anteccffor Rudolph Wilibclm Rau von und zu rd Kriegsrath, Generalwachtmeister und Oberster genannt wird, und von welchem Tab besonders rühmt, daß er durch seine grose Einsicht in die Baukunst em Mittel gefunden, die garstige Sümpfe gegen Mittag vor dem Selzerthor, die foult den Eiupaßireuden sehr beschwerlich gefallen, hinweg zu bringen. Wobei) ich im Vorbcygehen attmercke, daß er cs vielleicht sey, der den aufjiarken Pfählen gcpftatierteu Greiurveg vor dein Sclzerchor, wovon Winckelmann crzehlr, daß er daselbst vor Iah, reu sehr tief unter der Erde gefunden worden, legen lassen. wm- ckeliuaun schrieb diess 1697 und Günther von Brenhaußen starb i6ü6. Wrnckelmanns Nachricht davon, ist schon im rytcn St. des diesjährigen Wochenblatts angeführt worden. Sonst befindet sich hier noch gegenwärtig, nebst der Hochfurstl. Regierung, der akademische Senat, (dessen Jurisdiction sich über alle zur Akademie gehörige mrd dabey bediente erstreckt) und das Kriegs-äepartement und ein Fürsts. Oberamt. Der Stadtrakh aber, der nun nicht mehr aus geledrten Mitgliedern (äusser seinem Syndtcotind Stadtschreiber) bestehet, bat keine Gerichtsbarkeit mehr. Die Fortsetzung folgt. Die lange ^ößwoche. Geklagt sey es dem Gott der Ehen, Was hab ich, Gott erdarms, gesehen! Ich sah ein neues Ehepaar, Ein Paar das schon nach vierzehn Tagen, Bei Vorwurf und bey ditkern Klagen Des neuen Standes müde war. 32 Die 96 Wochenblatt. Die Neigungsart schied ihre Seelen: Was Ihr gefiel, pfiegt Ihn zu qualm; Und Seinen Sinn verwarft Sie. Ein Fall, der andre sonst erfreute, Stöhrt ihre Ruh: sie fühlten Beide Der Zwietracht Quaal, des Lebens Müh. Da Sie der Eigensinn regierte, Und Ihn Empfindlichkeit verführte; So wiche weder Sie noch Er. Sie küssen: doch! die Schmeichelten Vermehrten selbst die Zcmkereyen, Und kamen nie von Liebe her. So hab ich sie in Klag und Plagen Schon nach den ersten vierzehn Tagen Auf ihrer Hochzeit selbst gesehn. Nach vierzehn Tagen? ach die Armen! Der Himmel wolle sich erbarmen! Wie wirds nach einem Jahr erst gehn? - Nach einem Jahr?- ich will düs sagen: Sie fingen an sich zu vertragen; Und gaben besser auf sich acht. Sie unterließ was ihm Mißfallen, Und Er entwöhnte sich von allen, Was Ihr bisher Verdruß gemacht. Sie lebten, die beglückten Beide, Hierauf noch zwanzig Jahr in Freude. Nie mischte Zwietracht sich darein. Wie? - kann die Küßwoch so lang wahren? - Ja! welche Gott und Tugend ehren, Kann das nicht denen möglich seyn? Giesser Wochenblatt. Num. rz. Dienstags dm 4. Juni 177^ Academische Anzeige. Den zoten May dieses bestieg Herr Gerhard JulianuS Km'hnell auS Mannheim unter Vorsitz Herrn D. Joh. Christoph Koch, den Juristischen Catheder die Würde eines Bostons zu erhalten. Die Disputation handelte de beneficio excutfionis tertio hypochecae fpecialis pof- feflbri Competente 4 Bogen starck sie ist.bey mir zu haben. Den z iten dieses trat Herr D. Henr. Christian Schmid auS Er- surth durch eine solenne Rede auf dem Auditorio sein Amt als Professor Poefeos an, und seine Antrittsrede handelte von den Ursachen warum unser» heutigen Comedien die römische Starke so sehr fehle. . AvertifTements. Nunmehr ist der fte oder letzte Theil deS beliebten 25renri|cb£Tte* dersLchstschen Wörterbuchs aus der Presse gekommen. Ich habe keinen Anstand nehmen wollen, das geehrte Publicum , ungesäumt, davon zu benachrichtigen, vornehmlich denen Liebhabern zu Gefallen, welche mit der Anschaffung dieses MerckS, bis zum völligen Beschluß desselben, gewartet Haden. Von der Güte und allgemeinen Brauchbarkeit dieses Wörterbuchs, giebt nicht nur der starke Abgang, den eS bisher beständig gefunden hat, den unverwerflichsten Beweis, sondern auch das übereinstimmende günstige ttrtheil der Gelehrten, in allen Gegenden Deutschlandes, denen Diplomatick , statutarisches Recht und selbst vaterländische Geschichte etwas werth sind. Ich will mich jetzund nur auf des berühmten Herrn Hofrath von Selchow/ Juristische Bibliorheck/ woselbst im 4« St. des 4ten B. die ersten 4 Theile recensirt sind, und auf die Hallischen gelehrten Zeitungen/ berufen. Es sey mir erlaubt auS den letztem das Urtheil über den nen und 4fen Theil anzuführen, welches zu gleich dienen kann, das Vorurtheil zu heben , das etwa dieser oder jener hegen möchte, alSwäre eS ein bremisches Jdioticon, welches nur die , in in und um Bremen üblichen Wörter enthielte, und dre andern Lander, Deutschlands nicht sonderlich intereßirte. Vom ersten Theile heißt es 1767, 54 Stück, und vom 4ttn Theile wird 1770, im 61. Stück ge- urtheilet; woselbst man beliebe nachzuschlagen Allen Liebhabern der niedersächsischen Sprachen als auch derer Wissenschaften, die durch dieses Wörterbuch befördert und erleichtert werden , welche dasselbe durch das Mittel der Vorausbezahlung, sich anzuschaffcn versäumet haben zu gefallen: habe ich mich entschlossen den Pränumerationspreis, von nun an, bis nächst künftigen Michaelis, d I. noch fort gehen zu lassen ; so daß sie dieses Buch in dieser Frist, zu 4 Rthlr 4 ggr. Bremer Courant, * oder nach Reichs Währung für 7 fi zo kr. bey Joh. Philipp Krieger bekommen können. Nach Versließung dieser Zeit aber wird es niemanden , unter 6 Rthlr ir ggr. oder u ft z6 kr. überlassen werden. Bremen den -zten May 1771» Georg Ludwig Forster. Den Verehrern gründlicher Erkenntniß zeigen wir an, daß unter der Presse ist: Philotophia Britanica: oder neue und faßlicher Lehrbegrif der Newromschen Weltweißhcit Sternkunde und Erdmeßkunst in 12 Vorlesun-. gen mit Noten zusammengetragen und mit 81 Kupfern gczieret, von V. Martin. Nach der letzten Englischen Ausgabe von Chr. Heinr. Wilcken genau übersetzt z Bände gr. 8. Der Verleger Wilh. Gottl. Sommer in Leipzig erbiethet sich auf jeglichen dieser z Bände von nun an Vorschuß 2 fi. 30 kr. hiestge Währung und, bey Lieferung des ersten eben so viel auf den 2ten und so bis zu Ende, anzunehmen und dafür jegliches halbe Jahr einen derselben zu liefern. Der i te ist bereits fertig, und können die Herrn Pranumeranten solchen bey ihren Herrn Collectoren abholen, der zte wird bis M. M. 177t. fertig, und soll bis dahin noch Pränumeration bey mir Joh. Philipp Krieger aühier darauf angenommen werden. In Pauli in Berlin Verlag hat kürzlich die Presse verlassen Buffons Naturgeschichte -rer Th. gr. 8. Es ist dieses W^rck auf Pränumeration gedruckt und durch ein apartes im Monath Fcbruarii gedrucktes Avertifiement bekannt gemacht worden, im Druck mit den sorgenden Theilen wird fortgefahren. Die Herrn Pränumeranten bel. also gegen Rückgabe des Scheins ihre Exemplaria abzuholen. In „ -4$ 5;n?(|?rifcfjen Buchhandlung uUfyüt tvirb n n Fr svyTavAi Unterricht vors Voick gegen die Pest s. Danzig i77o, U ,t . „ Der Inhalt dieses nützlichen Buchs beschreibt i) die Kennzeichen die« sek Keanckheit, z) ihren Berlauf was dazu beyträaet nicht minder 11 flwbt es Regeln diese Kranckkeit zu verhüten, und schlagt/) diesicherstm r'f rln i)aIör 511 brauchen und dann 5) werden die Ur- sachen dieser so gefährlichen Krankheit entdeckt und Arzncymittel anaeae- den , dre darauf würcken, bey den täglich einlaufenden betrübten Nach- rZh nU6m^nif,nd dieser Krankheit hat man dieses Büchelchen ats das sicherste Praeservatrv dem Publico empfehlen wollen. Em-und auspaßirende vom zf. May bis den i» Juni 1771. Herr Baron von Wetz, paßiret durch. Herr Graf von Seybelsdorf paßiret durch. Generalmajor in Münsterischen Diensten/ H-»^uchsh°ftakh von B-rbrich, kommt von Frankfurt, paßiret Herr Graf von Solms Lembach, paßiret durch. Herr Geheimderraih von Haagen von Cassel, log. in) Posihaus. "9 und Christina, weiland Johann Heil, rich Haktmanns, Bürgers und Schuhmachers, hinterlassene ehe, leidliche Tochter. Gebshrc» und Getauft- Amr Man Nicolaus Michael, Johann Willhelm Francks / Bürgers Am Sä^'Johannes Schwalls, Bürgers und Am ^Mch Joha?chBalth'asar, Henrich Ferdinand HardtS, Bürger« LoüemEg Sim^?Ge'°kg Melchior Beckers, Bürgers und Zinn. giesers, Sshnlein. »f. tb- alb i f i 4 t alb i Pf. inländische Ceift7 alb iPf. Bratwurst 5 alb. ♦ i i i i Weck i f Tettscher t 4 2 2 2 2 r 20 28 2b 2 2 2 •9 8 io 3 6 8 9 3 1 i Achtel Korn - t Achtel Gerste > Achtel Wachen Achtel Hafer -i Meste Erbsen Meste Linsen , Pfund Hirse. Pfund geschalte Ochsenfieisch - Kalbfleisch - Rindfleisch - Kühfieisch - Schweinefleisch Hammelfleisch Schaffieisch Bockfleisch '' Wurst - r Kalbsgelüng Kalbs - Leber alb. pf. ! 4 Becker Preist. tb. «Loch. Qu. 'Tnofc wöchentliche Anzeigen werden von dem Verleger Johann Philipp Krie, ^.nniversttäts Buchhändlern hieselbst, an die Herrn Liebhaber gegen einen Rthlr. baÄrig r Pränumeration geliefert. Eini-Ine halbe Bozen werden fnr-.kr. a>ts, Men Man kann auch den Herren Liebhabern NN,denen schon hcrauSzckomme, uen Stücken dienen. Brod. - 4 ButterBretzel - I 4 alb.ipf' * 4 ♦ 1 4 I uit. »771. Giesser Maas, alb. 3 H-!Loth! 2u. - 1 3 druckt-und andere Preiße am Markttag den r. " Alk tK. Gerste - - - i Pfund klein ge schälte Gerste - iMaaßFruchtBrandew.-- pf. 4 4 4 4 4 tb. i i i i i i Karpfen Hecht , Pcrsing - Barmen Echlcyen Butter f alb. 5 6 6 3 3 6 Pf- 4 2 2 Pfund. fi. 7 Rindsfett i Harnelsf. j t Lichter > 9 Eyer ■alb. •5 iS 9 2 Pf.