Micsser Wochcu-Wlatt/ Num. IV. Dienstag den 27. Januarii I7jo. Zweyte Fortsetzung derauö bcm Französischen übersetzten ' h1 J-Barbeyracs von der Zulassung der GcseHen/ am,t die Gesetzgeber ihre Gewalt nicht mißbrauchten/war cs auch nüthig / daß sich ihre Macht nicht so weit erstreckte/ alles dasjenige/ was sie irgend einer Tugend zuwider m sty" glaubten, bey Strafe zu verbieten. Denn weil sie nicht allezeit scharfsichtig genug sind/ so würden sie unter diesem Vorwande leicht sehr unschuldige Sachen bestrafen können. Davon hat man nur allzuviele Beyspiele- Argwöhnische Regenten haben wohl aus einem -) Träume/ woraus sie einigen Verdacht schöpften, ein Ver^ brechen gemacht. Man hat zu einer gewissen Zeit Leute, die eine verrückte Einbil^ dungskraft hatten, als Hexenmeister verbrannt. Zu dem Ende sähe man allenthalben Scheiterhaufen angezündet. Es hat wenig gefehlet, daß man nicht an gewissen Orten Puppenspieler für Zauberer gehalten und sie als solche gestraft bat Eni Christlicher^-Kaiser, welchem unverständige Geistliche von den Zinsen des ausgeliehenen Geldes irrige Gedanken beygebracht hatten, war damit nicht zu frieden, sie gehörig einzuschränken, sondern verboth sie gänzlich als einen Contract, der sowohl wegen seiner Beschaffenheit, als nach den Lehren des Evangeliums nicht irlaLbt wäre. Durch diesen nichtigen Gewissenszweifel und aus dieser ungegründeten Frömmigkeit richtete er den Handel zu Grund, und machte eine unzählige Menge Leute ___________________D________Ult; *) -An. u.*. Amm. Marctim. 13.3. i>) Basilius der Mazedonier. Giesser w-chm-Blatt/ Num. iv. 16 unalücklich- Dcshalben wurde sein Sohn und Nachfolger Leo, mit dem Beyna- mcn der Weltweise , der wenigstes hierin ein grösserer Weltweise als der Vater war, genötbiget, das Verbot ungesäumt aufzuheben und dre Zinsen , wie vorher, nack einem geringen Fusse zu erlauben c). Aber stehet man nicht noch heutiges Ta- aes an verschiedenen Orten höchst ungerechte und unmenschliche Gesetze, welche unter dem schönen Vorwande, die Ehre GOttes zu befördern und das Laster zu unterdrücken , die Tugend unmittelbar verfolgen ? Leute, welche nichts thun, alS daß 6e der unablößlichen Verbindlichkeit, worin ein jeder natürlicher Weise stehet, nachkommen, indem sie der Einsicht ihres Gewissens vornehmlich m Glaubenssachen, folgen, werden gestraft und zwar auf eine grausame Art, weil man sie vorfttzucher und vermeidlicher Arrthümer und einer boßhaften und unüberwindlichen Hartna- kigkat schuldig achten will. , . . ... Dieses letzte Exempel könnte hinreichend seyn , zu zeigen, wie viel daran gelegen »N, fest zu setzen , daß die Gesetze eine Sache nicht eben deswegen , weil sie schändlich ist, strafen sollen, und folglich daß etwas, das u igessraft hmgehet/ hier nicht unschuldig sey. Wenn auch gewisse Dinge ungestraft bleiben, so verhindert es nicht, daß sie nicht zuweilen, da sie ihrer Beschaffenheit nach lasterhaft sind, itt bem Lande selbst, worin man sie zulasset, dafür gehalten werden. Dre bürgerlichen Gesetze überlassen der Schande die Sorgfalt, dasjenige, so es verdienet, zu strafen, wann die Begriffe der Bürger es als schändlich if) anzusehen, überhaupt einiger Maassen überein stimmen können. Zum wenigsten behält das Urcheil der Vernunft tiaen sein Recht. Nach den römischen Gesetzen bleibt ein d) einfacher Me»neid, welcher dem nur schadet, der ihn begangen hat, 16 Ungestraft. Gleichwohl hat man zu allen Zeiten die, welche sich auf irgend eme Weise eines solchen Verbrechens, dadurch GOtt unmittelbar beleidiget wird, schuldig gemacht haben, 17) mit Abscheu angesehen. Die Undankbarkeit, ein so schändliches und gemeines Laster, ist nur bey -) einigen alten Völkern gestraft worden; aber sie wird, wie 1?) Senecasagk, allenthalben verabscheuet. Die Lebensarten einerHure, eines Spielers m d. g si-'d an den Orten selbst, wo sie öffentlich getrieben we>-den, nichts w- niaer,als löblich Es war den alten Weltweisin erlaubt , die Ulkten> ihre»i Zeit frey zu tadeln, da sie ohne viel zu wagen nicht das geringste wider die echgösterey und den Aberglauben des gemeinen Volks würden haben sagen dörsen. Die bürgerlichen Gesetze und die Gesetze der äugend machen solcher gestalt gleichsam zwey unterschiedene Gerichtbarkeiten auS, welche m gewisser Maasse c) No-velL Leon. 83. is) Bern. Henr. Retnoldt Par. ad jw ctv. fere pertinent. d ) Cujac. Obf 2. 16 ) Conttnnat. de penfeet diverfet Jur la Come'te par Bayle p. 636. art. tjt. 1*7 ) Ctc. de Leeg L 2. C. 9. , *! Pufend. Drott de la Nat, (5 det Gent A 5. C. 3. §. <7. Net« 3. de Barbejr. t8) de Beneßc. L. 3. C. 6. Barbeyrac/ von Zulassung her Gesetzen. vf wohl beysamMen stehen Töntien, aber äusser dem bleibet die Tugend allein und bestehlet unumschränkt; oder ist vielmehr allezeit die Höchste Gebicthmn. Kein mensch» sicher Befehl kann einen, er mag auch feyn, wer er will, der natürlichen Herrschaft, welche sie über die Menschen hat, entziehen- Alles was sie erfordert, ist jederzeit unumgänglich nothwendig, eS mögen nun die bürgerlichen Gesetze ee mit ihrem Ansehen bekräftigen, oder nicht. Alles, was sie vrrbiethet, ist allezeit unerlaubt, e- mag nach den bürgerlichen Gesetzen zugelassen feyn, wie ev w,» Die weisesten und vollkommensten unter diesen überlassen die Freyheit und dem Gewissen eines jeden nothwendiger Weise viele lasterhafte und schändliche Sachen. Siehe hier einen andern Beweis davon, aber einen unwiedersprechlichen Beweis, welcher auch der lezte seyn soll, dessen ich mich bedienen werde. GOtt selbst, da er als ein weltlicher Gesetzgeber Gesetze vorschriebe, hat dergleichen zugelassm. Das Gesetz Mosis straft re zwar den /) Meyneid, aber nicht die unnütze und unbesonnene g) Schwüre. Bey den Juden konnte man einer Beschimpfung halber keine Klage 6) anstellen. Die grobe und widerspenstige Gemütsart des Volkes machte die Enthaltung von Schmähworten und von unnäthigem Zorne allzuschwer. Um sich nach der wilden »md unbändigen Art eines Ehemanns zu richten, ») erlaubte ihm das Gesetz , sich von seinen Weibern, so oft als er wollte, ohne eine andre Ursache, als weil sie ihm zuwider waren und es ihm also gefiel, zu scheiden- Es waren gewisse Oerter dazu be* stimmet, diejenigen, welche das Unglück gehabt hatten, einen aus Versehen und ohne Vorsatz umzubringen, aufzunehmen und zu schützen- Wenn aber ein unvor- setzlicher Todtschläger, den die Richter dafür erkannt hatten, entweder unbedachtsamer Weise, oder ganz von ohngefahr äusser der Gränze der Freystatt gierige, und er daselbst von dem nächsten Verwandten oder dem Erben des Verstorbenen todt- geschlagen wurde; so ward dieser des Bluts nicht schuldig geachtet. Solche- Vorrecht« wurde der Rachgier des Bluträchers zugestanden- Alles dieses ist gleichwohl hernach von demjenigen, der i) des Gesetzes Ende war, nemlich von JE- su Christo, dem vollkommenen Lehrer und untrüglichen Prediger der Tugend, mit deutlichen Worten vcrborhen worden. Ja wenn es die Juden in acht genommen hätten, so würden sie ebenfalls gefunden haben , daß dergleichen in den Sittenleh- ren ihres Gesetzes, welche im Grunde mit der Sittenlehre der Natur und des Ev« angeliums überein kommen, verworfen worden- Ich habe nun, wie mich dünker, bündig genug dargetban, daß dasjenige, was die Gesetze blofferdings zulassen, oder nicht bestrafen , vor dem Richkerstuhle des Gewissens und der Vernunft nicht allezeit für recht erkannt werde. Und was würde daraus werden, wenn ich mich itzo in sehr viele Sachen umständlich einlaft frn könnte, die ob sie zwar fast allenthalben zugelassen sind, gleichwohl den unum- _____D i____gäng- /) ; BMosis s, i. und 6.). u.f.L -dass v.zzT" x) s B. Mosts 24. x- und Mach.8. 4) 425.3 f- 27. ’ l) Röm. 10. 4. r-z Gresser Wochen-Blätb / Num. IV. gänglichen Pflichten entwever des^Menfthen überhaupt, oder eines rechtschaffenen Bü qers, oder der verschiedenen Ständen des Lebens augenscheinlich zuwider sind? <^ch mülle zu dem Ende eine vollkommene Satire über die Sitten unserer Zerr machen; aber die Grenzen dieser Rede lassen uns kaum so vielen Raum übrig, nur ei« ne Probe davon zu geben. Bey den Aegiptern, Athenieusem, Laeedamoniern und Lueaniern hat t6 @e# fefee wider den «i Müßiggang gegeben. Daselbst war ein jeder verbunden, bei) der Obrigkeit anzugeben , wovon er lebte und womit er sich beschafftigte, und wann man einige antraf, die keine Handthicrung trieben, so wurden ste gestraft. Es ging in Aegypten und zu Athen nach der Verordnung des Draco so weit, daß es dabey auf das Leben ankam. Aber heutiges Tages, wann man Persien ausnimmt, n>o n) diese alte Policey noch soll geblieben sepn, weis ich kein Land, wo man nicht ungestraft müßig gehen könnte, und wo man nicht glaubte, daß man es so bald, als man viel Vermögen hat, oder sich mit dem, was man hat, begnügen lasset, ohne sich ein Gewissen daraus zu machen, thun könnte. Zwar ist man diesem Laster in gewissen Ländern mehr ergeben, als in andern; aber es flieht überall unzählig viele Leute, welche sich so gar eine Ehre daraus machen, ihre Tage ruhig hinzubringen und nichts anders zu thun, als zu essen , zu (rintfen und sich zu belustigen. Was iss gleichwohl dem Menschen, der von Natur mit so vielen Kräst ten des Leibes und der Seelen begabt ist, schimpflicher, als durch eine niederträchtige Trägheit dieselben zu verscherzen. Was beleidiget den gütigsten Schöpfer und Den höchsten Beherrscher mehr, von welchem man solche Gaben empfangen hat, deren einige zahlreicher und wichtiger, andre geringer, alle aber in ihrer Art vor- tresiich und nützlich sind, Die alle dazu Dienen uns von seiner Macht, Gütigkeit und Weisheit einen hohen Begriff beyzubringeu; die alle sehr vfties hervorbringen/ das an sich zur Beförderung Der Gemächlichkeit und Glückseligkeit des menschlichen Le- bens g.-reichet ? Was iss Der Pflicht des Menschen, und noch vielmehr Der Pflicht eines Bürgers mehr zuwider? Dieser, als ein solcher, ist äusser Der allgemeinen Schuldigkeit, in dieser Welt zu etwas nützlich zu seyn , noch besonders stark verbunden, in der bürgerlichen Gesellschaft, davon er em Mitglied ist , so viel Nutzest tu schaffen, als er immermehr kann. Wosem es nicht eme grosse Menge Menschen fldbe, welche ihre Umstände nöthigten, beständig zu arbeiten , und wenn nicht ernt* oe wären, welche es aus Liebe zur Arbeit und aus Schuldigkeit thäten, wie würde es mit Den andern gehen, Die sich davon bestehen wollen ? Wo würden sie etwas zu ihrem Vergnügen, oder gar zu der unumgänglichen Nothdmft des Lebens hernehmen ? Die mehrsten achten sich nicht verbunden zu arbeiten, weil sie es nicht nö- rhig haben, d- i. weil sie im Stande seyn wurden, eine Beschäftigung zu erwählen, die ihnen am meisten gefiele, und wozu sie sich am besten schickten, und Die sie folg* „) Menagim ad £>iog. Latrt. L. 1. §. s$. UNd Psehen nach sich ziehet! Durch vieles sagen und hören sagen : dieses ist erlaubt/wer will mir das wehren -t gewöhnt man sich unvermerkt miteinander zuvermiichen, was ungestraft bleibt, und was unschuldig ist. Man unterscheidet diese zwo Arten der Zulassung, welche so oft einander entgegen gesetzt sind, fast nicht mehr. Akle Anmerkungen, welche ich bisher gemacht habe, gehen dahin , dieft elende Zwey- deutigkeir zu entdecken, und lassen, wie mich dünket , in Ansehung dessen keinen Zweifel übrig. Aber es wird mir erlaubt seyn, noch ein Wort hinzuzusetzen, um tue# selbe besser zu erkennen zu geben, und mich deswegen an einige von denen zu wenden, w« che sie am wenigsten einzusehen, und am meisten zu misbrauchen schenien. 19) Sfiüuß'Hi Cai ihn. C. //, Gl'esser Wochenblatt / I^um. iv. Man hat Iwar den Schluß dieser Rede auf gegenwärtigen Vogen liefern wollen; weil aber der Raum nicht alles fastete, so wird das wenige, so übrig geblieben , inskünftige nachfolgen. Aus eben derselben Ursache avird man auch erst in dem nächsten Blatte der auf des Herrn Milzsüchtigen Brief antwortenden Schreiben gedenken. An neuen Büchern sind bey dem Verleger angekommen: Sammlung merkwürdiger Nachrichten von den randverderblichen Heuschre- lken, 8. $rf. i?fo. 8. fr. Sonderbare Lebens- und Heldengeschichte der Durchlauchtigsten Crementine Königin von Sanga, aus denij Französischen der Frau von Gomez übersetzt, 8. Breßlauryif. ;o.kr. Weidlich (Christoph) Geschichte der jetztlebenden Rechtsgelchrten in Deutsch- and, zterTheil, Merseb.>?4-. r. st. Curieus und sehr merckwürdige Lebens und Reise Beschreibung eines auf der Wanderschaft sich befundenden Schneiders-Gesellen nahmentlich Abra« Ham Tunelli ivo Jrf. 1759. iz. kr. Frucht-und andere presst am Marckt-Tage den zo.^anuartt i7fo.'* Giesser Maß. r. Achtel Korn - auch $ | lk» 4 4 Alb. I Pf- 1. ft. -Ochsen-Fleisch - - Kuh-Fleisch - alb.IPf. 2- 14. z ,| 10. 7 r 4 - - Gersten ♦ r 20. fr - Rind-Fleisch » z j - - - Weitzen - । 6 - - Kalb Fleisch , z - - Hasser - - r fr - Schweine-Fleisch Z l'z. r.wgeschählte Gerste - * 1. fr - Hammel Fleisch Z jz. - - kleine Gerste # - 1. 4» - Schaaf-Fleisch - I I4. r-Meste Erbsen ♦ if. z 7.Eyer - - z 1— - - Linsen « 1 * 's. fr i. ft. Butter - • \ f !- Dieses Wochenblatt wird alle Diensttage allhier bey dem Verleger Jobann Philipp Kneger denjenigen, so auf ein Jahr mit z. st. oder auf ein halb Jabr mit i. st. PrcMmcnret, zugeftndet; auch wird das Stürk einzeln vor 3. kr. gbgi-