Kieffer Wochen-Wlakk, Nurn. XXXII. Dienstag dm u. Auf. 17^0. Mit Hschfürsil. Hestendarmstädttsch r gnädigsten Erlaubniß. Von den Hohknlohischcn Neligions- Irrungen. 13 v KT '0^0* ZM ZM IM & ÄMs ist der Mühe werth von den Hohenlohischen Religion--Jrrun- AW XX gen und dem/ was deswegen vorgegangen/ ewige Nachricht zu dal»«'- Sie wird aus der Ursache hier mitgecheilet/ so wie wir OSO viestlbe in einem öffentlichen Blatte gefunden. Die saubere Schreibart/ die ausführliche Erzählung und dabey behaltene angenehme Kürze ist der Grund/ warum ste hier unverändert abgedrucket wird. Das Hohenlohische Haus theilet sich in verschiedene Fürstliche und Gräfliche Linien ein/ wovon sich jene zu der Römischcacholischen/ diese aber zu der Evan- gelischlutherischen Religion bekennen. Im Jahr 1614. in welchem der Religion-, friede geschloffen und durch denselben alles/ was die Religion angehet/ auf einen festen und unveränderlichen Fuß gesetzet wurde / mit der heiligsten Verordnung/ daß alles auf ewig in demjenigen Stand gelassen werden soll; worinnen es sich in diesem «614. Jahr befand/ war die Evangelischlurherische Religion die einzige/ welche in der Grafschafft-Hohenlohe in Franken gcübet wurde: Ba!d darauf wuchs die Römisch« calholische Religion nach und nach darinnen an/ so daß dieselbe in den Fürstlichen Thei- leo dieses Landes/ und besonders in demjenigen Theile/ welcher unter dem Namen Hobenlohewaldeburg bekannt ist/ die herrschende wurde. Die Evangelischen sahen sich berechtiget/ über diesen Anwachs Klage zu führen/ als über eine Sache/ zu I Gresser Wochenblatt/ Num. XXXII. 150 tudditr man nicht anders / als durch Unternehmungen wider die Reichsgrundgesetze ae'anaet wäre, W'j744- entstund in der Grasichaffl Hohenlol-rwaldenburg eine Streitigkeit aus dem Unterschied des Calenders wegen der Feyerung der beweglichen Kefir Die folgen davon/ die alleine zum Nachthcil der Evangelischen gereichten/ waren diese/ daß so wohl das Lutherische Consistorium zu Oehrmgen/ als auch der Brediger der Kirche zu Sindringen/ Namens Yelm abgesctzet wurde. Diese Abse- Kuna'nebst einigen andern Errungen und die daraus von den Evangelischen Ständen ergriffene «regeln/ die Sache wieder in den vorigen Staird zu setzen/ machen er« gent^ch den Grund der jetzigen Angelegenheiten aus. Die Sache wurde zue» st vor den Reichehvfralh gebracht/ von welchem ein Decret erfolgte/ welches aber ohne tzvirkuna blieb Die Evangelischen Stände wendeten sich hierauf unmittelbar an den Käufer/ als das Oberhaupt des Reichs/ um die Cveculion des Dekrets zu ^halten/ und im Jahr 1748. erfolgte auch das Kayser liche Executionsdecret. Viele Römisch. •SÄM« Md S-°« !,°b-n sich M> BE« R-I.g.°n-«,«WEW viele Mühe m dieser Sache / welche daher unentschieden bl-eb. . Bey ^esm Umsta d u iahe sich endlich das Evangelische Corpus bewogen / zur Vollziehung des Kaysirilchen Erecutionsdecrets ein Conclusuw von 19. April l?fo. aozusassen. Der wesentliche Inhalt dieses Schluffes ist kurtzlich dieser: Der Calhonsche Theil der Stände von Hohenlohewaldenburg hat seitniemals aufgehorct/ge« genrechtliche Unternehmungen zu begehen/ um die Evangelische Religion völlig zu Grunde zu richten/ so / daß man solche weder mit denen dahingehörigen Re.ch.gnmd« besetzen / noch mit besondern -Hausverträgen / noch mit denen unter den >7- Jun. des ®S7^4. da diese Zwistigkeiten anji?ßangcn/ Nieitö doppelt verfloss«!'. Das Evangelische CorpuS hat sich hiemächst beflissen/ daß man bry die» fem ganzer, Geschaffte m keinem Stücke von der Ehrerbietigkeit abweiche / die man Jem höchsten Haupte des Römischen Reichs schuldig ist/ und daß man den Rechten Jhro Kayserüchen Majestät nicht den geringsten Eintrag thue. Die Absicht ihre» VomehmenS gründet,»ch alleine auf die Schlüsse des Reichshofralhö/ weiche deck Kaysers Aussprüche sind. Nachdem man alles diese- reiflich übeUegt und den genaue, sten Unterricht davon einqezogen/ hat sich das Evanqelische Coipuö vereinigeit und ent. schlossen / krafftdeS Kayseri. Executionedicrü vom Jahr 1648. wodurch alle und jede Kraisdirectona von dem Kayser die Macht der Vollziehung empfangen haben/ dem Evangelischen Fränkischen KraiSdireccor aufzutragen/daß er in dem Hohenlohischer, Geschafft diejenige RestiNlüonscommißion/ welche den iz-Sept. 1743 durch ei» nm Reichshofrathsschluß heraus gekommen/ in Erfüllung bringen/ und alles auf Unkosten Der Unterdrückenden in den vorigen Stand setzen möchte. Man wird diesem Begehren an das Direktorium beyfügm / daß wenn wider Verhoffm ein und an« derer Catholischer Stand einer so gerechten Wiederherstellung durch Gemalt dec Waffen sich zu widersetzen suchte/ der Durchs Director versichert seyn könne/ daß man ihm auf das erste Begehren von Seiten aller Evangelischen Churfchsten/ Prin« -en und Stande bis zur völligen Erfüllung dieser Reaüution an die Hand gehen werde. Hierauswurde von dem Evangelischen Corpore ein Schreiben vom 1 ?. May an das höchste Obei Haupt des Reichs abgelassen/ darinnen Ihrs Kaystrl. Majestät von dem gefasten Schluß desselben Nachricht ertheilet/ und zugleich der vornehmste Inhalt dieses Schlusses wiedei bohlet wird. Zu gleicher Zeit ergiengen die gewöhnlicher, Requisitionsschreiben so wohl an den Evangelischen Kraisdirector / Sr. Durch! den Herrn Marggrafen von Anspach/ als auch an Se- Durchs den Herrn Margqrasen von Bayreuth als Capitain des Fränkischen Kraises. Nachdem beede Herrn Mara, grafm diesen Antrag willig übernommen hatten; so wurde den rr. May von Anspach em Secretair nebst einem Normio nach Schillingfürst abgeschicket/ um daselbst den, ältesten hohenlohischen Fürsten die von dem Evarrgelischen Corpore gefaste Entschliessung bekannt zu machen/ mit der Erklärung/ wenn binnen 10. Tagen die so lange vergebens gesuchte RcHitution, und besonders die Herstellung des Consistorii zu-Oeh. ringen und des Pfarrer YelingS zu Sindringen in der Güte nicht erfolgte/ daß die tu diesem Geschaffte bestellte Commißion ohne fernem Anstand ihr Amt verrichten würde Von dem Erfolg dieser Expedition theilet ein Schreiben aus Regensburg folgende Nachricht mit; Am zp May sollte der Hochfürstl. Anspachrsche Reqierungs- Secretair Herr Nacker/ das in dreier Sache ausgefertigte Ermahnungsschreiben Sr. Durchs dem Herrn Fürsten zu Schillingsfürst Überreichen. Alleine man liess ihm Wissen/ Se- Durchs befänden sich unpaß/ und könten ihn daher nicht vor sich lassen 3i * I-' Gresser w-chen^Blat-t/ Num. XXXII. orndessen wollten sie diesen Vorfall an dero Fürstliche Herrn Agnaten berichten/ und ikm freystellen / ob er die Antwort derselben erwarten wolle oder nicht. Den folgen» den Tag lieS sich Herr Nacker bey dem ältesten Fürst!. Rath/ Herrn D. Hafner/ melden/ um in Begleitung eines Notarii und zweyer Zeugen ihm das Ermahnung-» schreiben vorzulesen. Allenie Herr D. Hafner gieng mit der Erklärung/ daß er keins Notiz davon nehme aus dem Ziminer. Und als ihm die abgeordneten auf dem nachfolgten und mit kurzen Wort« meldeten/ daß die Excculionscommißion in io. t^Qn(n einrücken würde; protestirte er nochmals / daß ihn die Sache nichts angienge/ daß von seinem gnädigsten Fürsten dem Herrn Sccretario die Resolution bereits er- theilet/ die Fürstliche Regierung aber zu Waldenburg sey/ welche er weder reprasen- tire/ noch der älteste Rath sey. Andere Nachrichten setzen noch dieses hinzu; gedach» der Fürst habe das Schreiben nicht annebmen wollen/ weil er Alters wegen die Re- oierung niedergeleger habe und das Schreiben an die sämtliche Herren Fürsten gerichtet sey; Der Anspachische Secretarius habe sich hierauf zu der gememschaffclichen Re- «iernng nach Waldenburg begeben und daselbst das Schreiben eingehändigtt/ welche aber / nachdem sie vernommen / was es betreffe solches unerbrochen zuruck gesendet. Der Secretarius habe hierauf den Jnnhalt verlesen/ welchen man aber nicht ange» Lrct batte, lieber diese Ausrichtung sey ein Notariatinstrument verfertiget worden. Se. Durch! der Fürst Philipp Ernst von Schillingsfürst faßte hierauf den Entschluß / so wohl für sich als auch im Namen seiner Herren Vettern Fürst Carl Philipp zu Bartenstein und Fürst Josephs zu Pedrlbach Durch!, sich vermittelst eine» Schreibens von *7. May an die hohe Reichsversammlung zu wenden/welches auch den 10. Jun. zur Dicratur gebracht wurde. v D'ese Art und Weise/ wie man dieses Epecutionsgeschaffte angefangen, die Folgen/^die es haben kann / und die Natur der Sache/ zeigen von sich selbst/daß sie nicht so wohl die Fürst!. Hohmlohisch Cathol.schen Häuser/ als vielmehr Sr.Kayserl. Maicst als das Oberhaupt das Reichs und obersten Beschützer des Reichsfriedens/ des Bischoffs von Bamberg Hockssürstl. Gnaden als ersten D'rcctorndcS Krasses in» Sonderheit/ und überhaupt alle Churfürsten/ Fürsten. und ^^lssche Stande/j» selbst rvenn man auf alle Folgen davon stehet, die Stands der Augspmgffchen ton» Ljon angehe. Se. Kavserl. Majestät hätten in dieser Sache das Rcvi- GÄniqtt/ und die Ettcntion suspcndiret/ die dem Dnector.o des Krasses uber- iragen worden. Diese Verfügung des höchsten Oberhaupts blechet noch biS auf diese Stunde in ihrer Dauer und muffe um so vielmehr tNihre Krafft ergehen / weil mau von Seiten der Gegner noch zu keinem ordentlichen Mittel gegriffen / weil noch M ts gegenseitiges bey dem Reichshoftath ausgesproäM worden; w«l mani nicht m Reichstage seine Zuflucht genommen; wer! von Seiten der Evangelischen kein Vorschlag gelhan wsrden ; weil man keinen Vertrag geschlossen/ welches doch unum» Länglich nöttig ist/ ehe ein Reichsstand andern Mit der Epecut,on drohen oder^darzu schrMnkM. Unsere Nchmständeg/ Heist e5 ferner/ mögen also mchesten/^°b Dienstag -en uten 2lug. i?fe. »f i dieses Unternehmen von dem Kayser gebilliget werden könne; ob es eine Folge der Friedenötractaten sey und unter uns statt haben könne? Sie mögen urteilen/ ®b es den Gesetzm des Reichs und des KraiseS zuwider und den Befehlen des höchsten -Oberhaupts schnurstracks entgegen laufe? Man lebe also der sicherste» .Hoffnung/ alle Stände deö Reicl)s würden von sich selbst daraus bedacht scyn/ wider eine so dringende Gefahr gehörige Masregeln zu ergreifen/ « rct puLkc^ tota detrimentum patiatur. ^mmittelst wurden in einer Versammlung der Evangelischen Gesandten j« Regensburg folgende 4. Punkte beschlossen: i) behielt man sich von Seiten des ge. sammien Evangelischen Corporis wegen der bezeigten Geringschätzung eine billige Ahndung vor. i) Sollte der Herr Marggraf von Anspach nach dem Schluffe deS Evangelischen Coi poris fonfahren / und nach verflossenem Termin die Commißion ab- oeb-n lassen ,) Wollte das Evangelische CorpuS/ weil es das Ansehen hätte/ alS ob sich-Vambeig und Würzburg mir gcwaffncter Hand widersetzen wollte / an Ckurbrandenburg/ Hannover/ Hessencassel/ Sachsengorha schreiben/ um die verspro- ebene Hülfe zu beschleunigen. 4) Sollte das Schreiben der Hohenlohischwaldbur- gffchen Regierung unbeantwortet gelassen/ und kein weitem Briesivechsel gepflogen werden- Hierauf rückten bi« Anspachischen Commissar ien/ jedoch ohne gewaffneteHand den r -Ansübrr.'ng der Reichsgesetze so diese Sachs betreffen. 2.) Schluß des R ichshoftaths von rr. Jun. 1748. 3) Ein Schluß von eben diesem Gericht won 1 3. Sept 1744- 4) Em Rescript von dem Kayser an das Fränkische Dircctorium vorr r., Mvi 1749. f) Der Schluß des Reichshof» ralhs von rr. May 1749- Em anderer Schluß des R'icdshosiaths von »?. Jun. i749» 7) Eine Vorstellung des Prolestamischen Corporis an den Kayser von 30. Jul. 1749. 8) Ein Schreiben von verschied.ncn ft-mden Ministern/ welches an den Reichsvjcecanzler übergeben worden/ von 16. April i?fo. 9) Der Schluß des Protestantischen Corporis von 29. April 17/0. 10) Requisition dieses Corporis an den Herrn Marggrafen von Anspach/ von 13. May 17,0. n) Requisition desselben an den Herrn Marggrafen von Bayreuth. 12) Vorstellung des Protestantischen Corporis qn den Kayser/ von 13 May. i;) Antwort des Herrn Marggrafen von Anspach. 14 ) Ermahnungsschreiben dieses Prinzen an die Fürsten von Hohenlohe. Nächst dieser Sammlung ist den Evangelischen Ge- simdten von Seiten der Hohenlohischen Evangelischen Herrn Grafen ein gedruckter Aussatz unter folgendem Titel mitgetheilct worden; Actenmäsiger Unterricht von der Hohenlohischen Verfassung in Ecdefiafticis, welcher dem Vernehmen nach am Kayftrlichen Reichshofrath wider das Fürsts. Hohenlobische Revisions- unv Supplicationsgefuch übergeben und am > 9. Jun- in Relation gebracht worden. Die neueste Berichte fügen noch folgende Umstände hinzu. Daß die fobde- ligirten Commissani gleich nach ihrer Ankunft durch besondere Schreiben die drey Fürsten und vm ältesten Evängel. Grafen von Hohenlohe citiret/ innerhalb lv. Tagen vor 1 <- der Dienstag den utm Aug. 17s». if; der CommWn zu eiAeinen; itrgleichem daß das Consistonum zu Oehrmgen nebst Pfarrern/ Knopp/ Meyer undYelm von gedachter Commission bereits restituiret seyn/ da sich die Fürsten zu Hohenlohe nicht dagegen gesetzct/ sondern sich nur protcitando &r‘(etva''ldo ; un^ da sich die Herren Fürsten von Hohenlohe ausdrücklich erkläret/ daß sie nach dem Abschied der Fürstlich» Anspachisihen Commission alles/wa- durch sie versugct worden / wieder üoer den Haufen werfen wollen; so würde das Evangel. Corpus den Herren Marggrasen von Bayreuth und Anspach eine commiffio. nem perpctuatn ertheilen / damit sie/ so oft die Herren Fürsten von Hohenlohe voa neuem etwas unternehmen wollen / so gleich die Hohenlohische Lande einrucken kömr- ten. Indessen ist die Suche noch nicht völlig abgethan / und es kommt noch dieser neue U'nstand hinzu/ daß JhroMajeft. der Kayser Sr. Durchlaucht den Herrn Mar- grafen von Anspach durch ein Rcscript^r erkennen gegeben/ daß sie hosten/ man würde mit der Cxecution noch so lang Inhalten/ bis diese Sache auf dero besondern Beseht durch die schleunigste Untersuchung gründlich entschieden und ein endlicher und unpar- thcyischer Ausspruch erfolget seyn würde / welchen man um so viel eher erwarten könnte/ da der Reichs» Hofra'h/ ohne die gewöhnlichen Formalien der Processe zu beobachten/ und ohne Ansehen der Personen / blos nach den Reichs-Grundgesetzen der Sache den Ausschlag geben wird. Am verwichenen Freytag als den 7. August ist Herr Georg Wilhelm Ulubl aus Darmstadt auf dem Philosophischen Catbeder erschienen und hat unter dem Vorsitz unseres berühmten Lehrers der Naturwissenschaft / Herrn Alefelds / eine Streitschrift von dem Mondregenbogen mit einer ruhmwürdigen Fertigkeit ver- theidiget. In dieser gelehrten Schrift werden zuvorderst von dieser seltenen Himmeis- beqebenheit viele Observationen aus glaubwürdigen Verfassern angeführt/ und besonders diejenige hauptsächlich ausgeführt/ welche zu belobtem Aufsatz vornehmlich Anlaß gegeben. Der Herr Verfaßer hat sowohl im Jahr 1749. den 11. Aug. Abends um 8. Uhr 30. Mim als dieses Jahr am 12. Febr. zwischen 9. und 10. gesehen / daß der Durchmesser des Mondregenbogens kleiner / auch der leuchtende und farbige Bogen selbst schmahler sey/ als von Sonnenregenbogen. Hierauf folget die Bemerkung der allgemeinen Beschaffenheit des Mondregenbogrds/ die durch Vergleichung vieler Erfahrungen erkannt worden. Hierher gehöret sowohl das bereits angeführte / als die Wirklichkeit des Phänomeni/ die Seltenheit desselben/ der mit dem gewöhnlichen gemeinschaftliche Ursprung/ die E>scheinung dessen bey mehr und weniger erleuchtetem Mond/ wie auch daß es an allen Orten und zu allen Zeilen gesehen werden kann / daß seine Farben bald stark/ bald viel schwächer, als bev dem Sonnenregenbogen / sind/ daß er auch wohl gar nur ganz weiß / manchmal auch doppelt ist. Zuletzt wird aus den Gründen der Naturlehre von den Eigenschaften dieses Regenbogens Ursache angegeben. Die gemeine Auslegung des Sonnenregenbogens wird auf den vom Monde an- gewen- £ Gresicr Wochen- Blatt/ Nam. xxxil. aeweftbef. Die Seltenheit wird daraus geleitet / daß der Mond wenige Zeit über ff j^Jriiont bei) Nacht erscheint. Die gememigllch wahrzunchmende Schwache oder auch das ganz weisse Ansehen wird erkläret durch den Mangel genug» SL^ ÄnXfen/ und deren allzugeringe Grüsse- Daß endlich der Mond einen kkinern Bogen hervorbringet wird durch die grssiere Strahlenbrechung begre.ssch ge- ‘ / welche daher kommt / daß die leuchtende Tropfen viel dichter sind bei) Nacht/ U bwT°R, u°"-Ä"äs schLa««Mn««» « E-m Buchung/ .U M ftarEe Sonnenlicht / fähig ist- Die geringere Breite des beschriebenen Vogens wird uletzt Umch erlrutett / daß lheils die blos nebelichte Dunste / worin meistens d-e Er» scheinuna gesehen wird / theils das schivache Licht des mehrenlheils nur zum Lheil er» leuchteten Monds die äusserste Farben unmerklich macht- Bey hiesiger hochfürsil. Regierung sind seil kurzem der Prüf jum & hift.ordma- iius Herr 2Kocb/ Herr von Rabenau/ Herr Schultz und Herr^anue ais gierunger^he ^rMcllNroi den.^^ $ ^ndrung vorgegangen / daß Herr ^ßfaner Eberrvem an der Burgkirche di« durch den Tod des Hrn- AiTciforis Schliß lingo erledigte erst« Stelle- KTev angenommene Bücher. ÄetniL Ludov. Hombergk Je prxfcripcione extintta cum interitu jurium per non ufum haud confundenda 4. Marb. I7fe- 6. kr. JSmn de Reaumur, die Kunst alles Fedcrvich in )cder Jahreszeit häufig zu ziehen und zum Nutzen und Vergnügen zu halten / mit Anmerkungen erläutert/ 8. Franckfurt i75->- i s» kr. rA n .. rv. f H. S. de Schanau jufta themidis fententia Medicinae Dofloribus prz caufidicis f. advocatis competere, 8. Frf. 17(0. ia-fr- loh Columbi difTertaiio de Cartufiarforum initiis, 8. Frf. 1750.6 fr. t f.e. Gedanken über die Rosen und Nelken so dermalen die Weiden getragen/ 4- y. ^peniu;'Sendschreiben an ein Frauenzimmer über den Cometen so im Jahr 174 r-gesehen worden/ 8- Zürch 1747-*2- fr. Dieses Wochenblatt wird alle Dienstage allhier bei) dem Verleger Johann Philipp Krieger den -Herrn Prsnumeranten ausgeliefert / man kan auch die von vo» rigrm halbem Jahr bereits herausgekommene Stücke * r. fi, noch erhalten/ jede- Stück aber wird einzeln vor $. kr. abgegeben.