Messer WochtN-Watt, Num. XXXI. Dienstag dm 4. Aug. 1752. kNlt Hochfürstl. Hesseirdarmstädnscher §nädlgstm ErlaubniA. rg lll Von dem Gewissen. | M ™ || fc®’ spricht viel vom Gewissen; man berufet sich darauf; man sündft <;'<> get dawider / und wird von ih .. gestraft. Es ist demnach werth/ daß man von ihm/ als einer sehr wichtigen Sache/ einen guten Begriff habe. Weil nun die Erfahrung lehret / daß derselbe sparsamer angetioffen werde / als er sollte; so hat man in diesem Blatte davon einen Unterricht mittheilen wollen. Die Absicht selbst zeiget also/ daß man sich hier in keine feine Weitläuftigkeiten einlassen, sondern nur dasjenige anmerken könne/ was das nöthigste und begreiflichste ist. Das Gewissen bestehet in einem Urtheile über unsre eigne Handlungen / ob solche gut und folglich zu thun/ oder böse und folglich zu unterlassen seyn. Wenn z. E. jemand überleget/ ob er lieber arbeiten und fein Vrodt auf eine ehrliche Weise erwerben/ oder vom Betrug und Diebstal leben wolle; so spricht sein Gewissen/ er solle jenes thun/ weil cs gut ist / und dieses lassen/ weil es böse ist. Unser eingeschränkter Beistand ist dem Jrrlhum sehr unterworfen/ und daher kommt es / daß wir nicht allezeit von unfern Handlungen nach der Wahrheit ur- theilcn/ sondern öfters gute vor bös/ und böse vor gut ansehen. In jenem Falls äussert sich bey uns ein richtiges/ in diesem aber ein irrendes Gewissen. Wer in vorigem Erempcl so/ wie cs gesetzt worden/ urtheilet/ dessen Gewissen ist richtig; w.r aber auf das Gegenthcil verfällt/ dessen Gewissen ist irrig. Ohne viele Schlüsse kann man hieraus begreiffen/ daß nicht ein jedes Berufen auf sein Gewissen gegründet/ Hh »oder 2,41 Gresser Wochenblatt/ Num. xxxi. oder eine vernünftig angegebene Ursache von unfern Traten ist; denn es kommt darauf an/ ob man sich aus ein richtiges/ oder aus ein irriges Gewissen berufet.- Aus eben den Gränzen unsrer Einsicht folget auch dieses/ daß wir selten unsrer Meinung gewiS sind/ öfters uns an bloss Wahrscheinlichkeit halten/ meistens aber gar im Zweifel bangen bleiben. Davon kommt ein neuer Unterscheid des Gewissens her. Denn cs ist alsdenn nur gewis/ wepn wir von der Richtigkeit unsers Unheils völlig und de>gestalt überführet sind/ daß ww so deutlich wissen/ diese Handlung sei) gut/ und jene bös/ als wir wissen / daß zweymal zwei- vier ist. Es ist aber dagegen nur wahrscheinlich / wenn wir zwar Gründe vor uns haben unser Unheil zu behaupten / aber doch nicht unumstößliche. Endlich ist es gar zweifelhaft/ wann wir bey uns anstehen/ und nicht einsehen/ ob etwas wohl oder übel gethan fei). Wer demnach Ich vor der Sünde hüten und den im folgenden zu erklärenden beschwerlichen Gewissensbissen entgehen will; muß bey zweifelhaften Umständen nichts unternehmen/ Damit es ihn nicht mit der Zeit gtreue / oder/ wenn es auch gut ausgienge/ et vor feiner ehemaligen Verwegenheit künftig erschrecke. Ja er muß selbst gegen die Wahrscheinlichkeit mißtrauisch scyn/ und nur bey dringender Noch derselben nachgeben/ damit er nicht zu spät mit Äei-druß esfahre/ daß das glaublichste/ so lange es nicht ganz gewis ist/falsch seyn könne. . , Bey dem Gewissen ist also em jeder sein eigner Richter; er muß wissen/ ob er recht oder unrecht/ mit Gewisheit oder Ungewisheit urtbciler/ und Niemand kann dem andern seine Meinung aufbringen. Das Gewissen lasset sich also nicht zwingen seiner eigenen Natur nach / wiewohl man so viel von andern erhalten kann / daß sie um zn Gefallen/oder vielmehr auS Furcht vor uns/ äusserlich bekennen / sie halten «ins vor gut/ und das andre vor bös/ davon sie in ihren Herzen ganz anders denken. Derowegen maßet man sich eine eingebildete und durch keine Gewalt zu erbat? tenbe Macht an/ wenn man dem Gewissen befehlen will/ es fei) denn daß man etwa dieses darunter verstehe/ daß man einen dazu anhalten wolle wider fein Gewissen >U ^’gßenn ein jedes Urtheil über feine eigne Handlungen zum Gewissen gehört/so verstehet sich gar leicht/ daß dieses in ein vorhergehendes und nachfolgendes emzuthei- len fty. Denn man fallet einen Spruch über seine Thaten / so wohl vorhero / ehe man sie beuchet; als nachgchends/ wenn man sie vollendet hat. Daß aber ein gegründeter und wichtiger Umei scheib hierzwischen gemacht werde/ i|t daraus zu ersessen/ daß zwar manchmal das nachfolgende mit dem vorhergehenden ubereinftimmet/ manchmal aber auch ihm widerspricht. Jenes geschiehst/ wenn wir em richtiges und gewisses Gewissen haben; denn in diesem Umstande ist es nicht möglich/ daß wir/ so lange wir bey Sinnen sind / unsre Meinung im Ernst andern sollten / z. E> daß ich finge / bete und GOtt diene / kann mich nimmermehr reuen/ wie es auch ms künftige kommen möge/ weil ich von der Güte dieser Hebungen so versichert bin/ daß mich nichts darin irre machen kann. Das letzte aber widerspricht dem ersten/ wenn d,e- Dienstag den4ten Aug. l7so. 24, ses irrig war/ und man den Irrchum mit der Zeit erkennet; wenn man z. E- endlich entdecket/ daß man durch übelßüßigeS Trinken seine Gesundheit vcrlohren hat/ so i|t man andren Sinnes von dem Besuch der Sausgesel!schäften/ als man damals war/ da man vor gut hielt/ fi(b darin emzufinden- Wie viel das Urcheil der Menschen/ das von ihrer Vernunft neftillet werden sollte/ von den Leidenschaften und Gemüthöbewegungen abhangen/ l.hret die tägliche Erfahrung. S>e haben aber auch nicht mindern Einfiuß in das bcsondre Urtheil über unsre eigne Handlungen und obwohl sie dasselbe nicht jederzeit und notb- wendig auf die unrechte Seite lenken / so haben sie doch eine gewisse Macht unsre Einsicht und Ueberlegung zu binden/ daß wir / wenn wir auch nicht wirklich fehlen/ dennoch einen sülchen Weggehen/ der der Gefahr sich zu verirren sehr unterworfen ifl. Weil wir aljo alsdenn als Sclavcn unsrer Affecten handeln/ so schreibet man uns ein sclavisches Gewissen zu / welches E- sich bev einem gerecht - oder ungerechter Wesse zornigen äussrrc / dem der Grimm viele Bewegungs-Grunde/ so oder so zu urtheilen/beybii! get/ die er sonst nicht haben wurde- Ihm stehet das freve Gewissen entgegen/ das ein nüchternes und durch keinen Affect verworrenes Gemüth erfordert. Lassen wir uns durch die Leidenschaften versühren/ wider besser Wiss'n das 9?>6fe im Eifer zu khun/ nnb das Gute zu lassen/ d. i. sind wir gewohnt wider unser Gewissen zu handeln/ weil uns die Affecten dazu antreiben/ so heisset man uns Gewissenlose- Achtet man aber auf keine Gemüthsbewegungen/ sondern unterdrücket sie/ und bemühet sich eifriq den wahren Grund zu erforschen/ und hat den festen Vorsatz nichts zu khun/ man sey denn überzeugt/ dass es gut ist/ die Leidenschaften mögen dazu sagen/ waö sie wollen/ so ist man Gewissenhaft. Wenn wir von einer vollbrachten oder noch zu vollbringenden Handlung mit einem richtigen Gewissen urtheileii/ so pfleget sich manchmal ein Zweifelsgrund einzu- finden / dessenthalben wir furchten / waS wir für gut ansehen / oder angesehen haben / möchte bös seyn / z- E- wenn man sich gegen den Anfall eines gewalkthätigen Feindes so viel gewehret/ alö daS Gesetzter Natur erlaubet/ und also recht gethan/ so fällereinem wohl der Spruch em: So dich einer auf den einen Backen schlaget/ so biethe ihm den andern auch dar; und man verfallt deshalben auf die Sorge/ daß man Uebel gethan haben möchte. Dergleichen Zweifelsgrund ivird ein Gewissnsscru- pel genannt/ und hat bey zärklicheii Gemüthern die Würrung/ daß er/ wenn er vorder Vollbringung der That einfällt/ dieselbe entweder gar nicht vollziehen lasser/ odrr dieselbe wenigstens eine Zeit lang/ bis er nämlich aufgssöser hi / zurücke hall; wenn er aber nach der That einfällt/ eine so lange daurende Umuhe verursachet/ bis er gehoben ist. Er ist demnach der Ausübung des Guten hinderlich und man thut wobl/ trenn man sich um ein Mittel umstehet/ wodurch man sich in den Stand fetzet/ daß man von ihm nicht beunruhiget werden kann. .Das beliebet aber einzig und allein in folgendem. Man muß sich aus der Vernunft und Schuft eine richtige und ringe- zweifelte Erkenntlich erwerben von dem/ was gut und böse ist/ und zugleich eine tiefe Hhr Ein- x44 Gresser Wochen- Blatt/ Num. XXXI. Einsicht erhalten in die Ursache/ warum dieses flirt und jenes böse ist. Denn durch das erste/ wird man so wohl von keinen Scheingründen verführet/ als auch fest im Urtheile gemacht/ daß man alle solche Einwürfe/ als der Wahrheit widersprechend/ verwirft und nicht achtet; durch das andre aber vermag man den Einwurf selbst aus dem Grunde aufzulösen / und ihm alle Kraft zu benehmen- Es ist also ein sehr sichtbarer Unterscheid zwischen dem Scrupel und der Anklage des Gewissens. Denn jener setzt zum voraus/ daß die Handlung selbst gut ist/und bestehet nur in einem scheinbaren Einwurfe wider die Wahrheit. Diese aber erfordert/ daß wir nach der bösen That anders von ihr urtheilen/ als vorher geschähe/ da sie noch bevor stunde. Wir haben also wirklich gesündiget/ und unser vorhergehendes Gewissen war irrig; nunmehro urtheilen wir richtig und erkennen/ daß wir unrecht gethan. Der Unterscheid ist also eben wie zwischen einem gründlichen Beweis und einem ungegründeten Zweifel/ und hat in Ausübung der Sitten diese Folg«/ daß dieser cmfgelöstt und widerleget/jener aber nimmermehr umgeftossen werden kann, und das heißt mehr/ als man sich anfänglich einbilden möchte. Denn da wir bey . der Anklage des Gewissens gestehen müssen/ daß wir böses gethan haben / so muß uns «ine Unlust quälen / die sehr empfindlich ist; wir müssen auf unsre Rathgeber/ aus uns selbst/ auf unsre Nachläßigkeit oder Boßheit zornig werden/ und zwar um desto mehr/ weil wirschen/ daß wir es nicht wiederum ändern noch unsre That zurücke ziehen können. Diese Quaal/ die daraus entstehet/ daß uns unser eigner innerlicher Richter verdammt, führet den Namen der Gewissensbisse / und ist die wahrhafte -Hölle auf Erden/ die alle Freude und alle Munterkeit von uns hinweg jaget/ wie der Wind den Staub hinweg blaset- Sie sind nicht nur an sich selbst ein beständiger höchst verdrießlicher Gefährde/ der nicht von der Seite weichen will/ sondern führen auch noch eine sehr beschwer.'iche Gesellschaft mit sich/ die in Furcht bestehet/ wegen der bösen Folgen/ die da kommen mästen/ wegen den göttlichen Strafen / die nicht ausbleibeti können; in Schrecken über ein jedes rauschendes Blatt/ bei) dessen erstem Gehör wir unö vorstellen/ in die Hände der Rache gefallen zu seyn; ja/ nachdem es ist/ in Derzweifelung/ di;/ weil sie glaubet/ daß ihre Sünden grösser sind/ als daß sie ihr Fönten vergeben werden/ weil sie sich vor würdig hält/ von allem und jedem/ daß sie antrift/ verfolget zu werden/ manchmal Hand an sich selbst leget/und das leben aut'eine abscheuliche Art endiget. Wider dieses entsetzliche Unglück weis die Natur nur ein einziges Mittel/ und zwar nur ein unzulängliches Präservativ/ nämlich : Thuc nichts böses/ so wiederfährt dir nichts böses ; Nehme dich vor der That in Obacht 7 handle nicht in den Tag hinein / sondern befleis- sige dich eines richliqen und. gewissen Gewissens ehe du etwas vornimmst. Allein wo ist der Mensch der nie sündiget/ und wo sind die Kräfte/ die die Natur zur Ausführung einer so schweren Absicht darbiethel? Wir müssen gestehen/ daß mit dieser Regel uns sehr wenig gedienet ist / besonders da nach tustlbi achter That An Pst Heilung der ängstlichen Bisse gar nicht zu denken ist/ indem weder mög- Dienstag den 4txn 2lug. 1750. möglich, daß man das Gethane wiederum auslösche/ noch daß man seiner auf immer und ewig vergesse. G-Oltist aber unsrer Schwache zu Hülfe gekommen / und hat unö in seinem Morte offenbaret / an wen wir uns zu halten haben/ wenn uns einfällt/ waS wir unsre Tage begangen ijaben. Diesem schmerzlichen Zustande ist ein andrer entgegen gesetzt / von dem wir rühmen dörfen/ daß er das Paradies auf Erden ist, daß Königreiche und alle indisch- Herrlichkeiten nicht wcrth sind/ mit ihm verglichen zu werden. Es ist der / da matt sagen kann: Mein Gewissen beißt mich 'nicht memeS ganzen Lebens halber/ oder deutlicher zu reden / da das nachfolgende Gewissen mit dem vorhergehenden einstimmig ist. Dieser Glückseligkeit wird man theilhaftig/ wenn man der in vorstehendem Absätze vorgeschriebenen Regel zri folgen sich äusserst angelegen seyn lasset/ wenn man so lange sich nick t entschliesset ein Vorhaben auszuführen / bis man gänzlich und unbeweglich von dessen Güte versichert ist. Die grosse hierzu erforderte Sorgfalt wird mit emer reichen Belohnung ersetzet/ da/ um von der Vermeidung der vorbeschriebenen Plagen nichts zu gedenken/ das gröste Vergnügen und eine innerliche Zufriedenheit mit sich selbst/ em ewiger und unveränderlicher Ruhm und/ was daS meiste isi / eine fröhliche Erwartung der zukünftigen Ewigkeit damit verknüpft i|L So gar mächtig ist das gute Gewissen/ daß es/ wofern auch gefehlet worden, wetm wir nur nicht aus Muthwlllen sondern aus Mangel genügsamer Einsicht geirret/ wenn wir bei? unmöglicher Gewisheit auf diejenige Seite uns gelenket/ die die gi öste Wahrscheinlichkeit vor sich hatte/ uns entschuldiget und mit unserem Fleche zufrieden ist. In allen solchen Umstanden schenket es uns die angenehme Gewissensruhe/ die/ west sie weis/ daß man alle Mühe angewendet hat/ um sich vor der Sünde ru hüten/ keine Reue und keinen Verdruß wegen dem vergangenen befürchtet. Ist der Mensch / vor sich allein betrachtet und ohne die Gnade des Geistes GOltes/ nicht im Stande/ eine Sache auszuführen/ von der so herrliche Früchte zu erwarten stehen; so müssen eben dieselbe ihn desto eifriger machen/ um dieselbe zu bitten / und er ist wenigstens verbunden/ alles das zu thun/ was auf seiner Seite möglich ist. Dieser angenehmen Ruhe kommt ein andrer höchstgefährlicher Zustand dem Ansehen na 2 nahe. Mir verstehen den Stand des schlafenden Gewissens- Eine vielfältige Wiederholung der Handlungen nämlich bringet uns endlich eine Gewohnheit zu wegen / in der man nicht mehr die an und abrathende Bewegungs- gründe überleget/ sondern aus einmal erlangter Fertigkeit daö ohne weitern Bedacht tbuf/ was man schon mehr gelhan bat- In diesem Falle äussert sich also keine Würkung des Gewissens weder vor der Tbat/ noch nach derselben; sondern es isi einem schlaferrden gleich / der nichts von sich selbst weis/ und der nichts von dem em# pfindtt / ma^ a'/fler ihm vorgehet. Weil man also keine Klagen und Bissen des Gewisses fühlet/ so überredet man sich/ man lebe in einer stolzen Ruhe und in gutem Frieden mit sich selbst. Allein man ist wir ein Nachtgänger/ der auf der @pi# tz« des Dächer sitzt und schläft/ und vor Schrecken des Todes seyn würde/ trenn er Hh z auf 2z0 Gresser Wochcn-Blatt/ Num. XXXI. auf einmal erwachen und sich in der unvermutheten Gefahr des Lebens erblicken sollte. Denn inan lhut hier Gutes und Böses unter einander/ ohne auf den Unterscheid acht zu l-aben/ man häuflet Sünde mit Sünde/ ohne an eine Reue zu gedenken/ die sich etwa in Zukunft einstrllen möchte oder/ mehr nach der Wahrheit zu reden/ die sich gewis wo nicht in diesem / doch in dem andern Leben einstellen muß. Denn ein solcher Schlaf währet nicht ewig/ so sehr man auch in der Liederlichkeit versunken/ so sehr man unter dem Joche der Sinnen und der Äffecten stecket; sondern das Gewissen wachet endlich auf/ d. i. ob man gleich vor feinen Handlungen nicht an ihre Folgen gedacht; so melden sich solche doch von selbst sehr unfteundlich und stossen dermassen unsanft an uns an/ daß wir darüber zu uns selbst kommen muffen. Wer sich die Mühe nicht nehmen will/ mir sich ju Rath zu gehen/ ehe er etwas thut/ der muß sich endlich den Verdruß gefallen lasten/ daß ihn fein innerer Richter vor seine Schranken for. dcrt/ und ihm nicht nur daü begangene derb verweiset/ sodern ihn auch nut einer sehr empfindlichen Folter zwinget/ alle seine Schande zu entdecken und davor zu buffen. Alödenn hilft kein Mittel / womit man sich selbst einschläfern wollte, es hilft nichts/ daß man ferne Gedanken etwa auf das richtet/ wodurch man feinen Thaten einen blendenden Schein geben kann / und sich selbst betrüget. Und wenn es ja hilft/ so dienet es wie Opium / das Schlaf machet/ aber auch im Stande ist/ den ewigen Schlaf hervor zu bringen. Man hat also wichtige Ursache sorgfältig auf seiner Huth zu seyn/ daß der Geist in uns nicht entschlafe. Man har Ursache allezeit auf sich selbst aufmerksam zu seyn / alle seine Handlungen mit Vewust zu unternehmen/ vorher und nachher sie zu erforschen. Mit einem Worte man hat Ursache sich mit allen Kräften nach einem jederzeit richtigen und gewissen Gewissen zu bestreben oder/ wie man zu reden pfleget/ fein Gewissen zu bewahren. _ Ver- dem Verleger sind zu haben I. F. E. Gedanken über die Rosen und Nelken/ so dermalen die Weiden getragen. 4 1750. 1 Vogen. Man findet zwar darin noch nicht/ was man sucht; weil aber jederman auf die Sache begierig ist/ so hat man von dieser kurzen Schrift hier einen noch kürzeren Auszug zu liefern vor gut befunden. Im Anfang meldet Herr I. E. F. den Schrcckcn/den diese Vlumen bey dcm gemeinen Manne verursachet, welcher geneigt ist/ MS Ungewöhnliche vor einen bösen Propheten zu halten/und dadurch in der Meinung befestiget worden/ daß in einer gewissen Chrome crzchlet wird/ wie vor hundert Jahren eben dergleichen geschelxn/ und Pestilenz und theme Zeit darauf erfolget. Hernach unter scheidet er in den vielfältigen Arten der Weidcn das männlich« und weibliche Ge- schlecht/ darunter dieses Saamen rind Pflaum/ jenes aber Den befruchtenden Staub/ doch beydeö gemeiniglich ohne Blükhe hervor bringe. Er hält aber davor/ daß die vorha^ bende Rosen Die ordentliche Blume der Weiden sey/ die man zwar wohl in vielen Jahren nicht sähe/ in gegenwärtigem sehr frühe» Jahre aber/ bey dem vorhergehenden feuch- Dienstag den Aten Aug. i7fo. *47 feuchten Wmter/gleich darauf erfolgten Wärme und abwächselnden Nässe endlich ein« mal zu sehen bekommen. Ferner erzählet er/ daß er vonSal- und andern Weiden Blumen abbrechen lassen/ die sowohl aus dem Herzen als oben an den Zweigen hervorgewachsen/ unter welchen von der Rosen Art drei) gefüllte auf etwas kleines Stengeln beysammen waren/ da dieeinzelkt und besonders die einfache etwas lange haben- Sie verblühen/ wie die meisten Wasserblumen/ gar bald/ und verdorren gleich/wenn man sie nicht ins Wasser stellt / halten sich aber auch darin nicht über die» bis vier Tage, da ihre Blätter zwar nicht abfallen / wie die Rosen/ sonderii feste auf ihren untern Knöpfgen stehen bleiben und braun iverden. Er hat zu weitern Entdeckungen einige verborgene Stöcke ausftmdig gemacht/ uni zu sehen wie sich die Rosen und die CTcU ken verhalten/ wenn sie auf dem Stocke verblühen / und was daraus wird. Die Rosen selbst hält er unterdessen vor die männliche Blume/ die ihre Rärzgen mir Um befruchtenden Staube; die Nelken aber mit Den schmalen und krausen Blättern vor d,e weibliche Blume/ dir ihren Gaamen und Flaum hervordriugen wird- Auf einfache und gefüllte/ besonders wenn er sie auf einem Stocke zugleich fände/ will er besonders acht haben/ und vermuthet/ daß dielgesullte/ wie sonst auch gemeiniglich/ nichts weiters zeugen iverden. Sollte überhaupt keine Blume etwas tragen/ so glau» bet er / daß das ganze Gewächs seinen Ursprung von der Benagung und dem (Stiebe gewisser Jnseckten hat/welche uns der Erfahrung nach/ mannichfach an Den Baumen und Pflanzen durch Den ausschiessenden Saft / Blumen und Gewächse liefern/ Die leidigen sonst nicht eigen und natürlich / auch öfters sehr rar und seltsam sind- Zur Genealogie gehörig. Fürstliche und Gräfliche Personen / so verstorben- Den i z ten Merz ist die Durchlaucht.Fürstin und Frau Christiana Sophia/ver« witwete Jü' stin von Schwartzburg/ gebohrne Fürstin von OsbFrießland zu Rudolstadt mit Tod abgegangen. Diese ruhma ürdige Prinzeßin/ welche nach dem Absterben ihres Durchlaucht. Gemahls indem Wutunbshofe die Christenruhe genannt/ in ruhiger Eiw samkeit lebte und Den Amren grosse Wohlthaten erwiesen/ warben i6ten Mer; irn Jahr 1688. gebohren und wurde im Jahr 1744. durch das Absterben ihres Gemahls/ Herrn Friedrich Antons Hockfürsiliche Durchlaucht in den Witwenstand versetzet. Den igten Merz ist Frau Carolina verwitwete Gräfin von Kufstein/ gebohrne Gräfin von Qvcstcnberg im ;Lten Jahr ihres Alters ve-schieden. Dm z9fen Merz bat Herr Graf Ludwig Moritz zu Asmburg und Büdingen Hrn. Wdlbelm Moritz Grafen zu Nftnburg und Büdingen ältester Hr-Sohn/ (Sapitam unter den Oberrheinischen Krailchuppen im rrten Jahr seines Alters zu Phi- lippseich dieses Zeitliche gesegnet. Dm 1-ten April i|t die Gemahlin Herrn Frantz Ludwigs/ Reichs - Grafen von AVERTISSEMENT. Weil mit verstossenem Monat!) die Vorausbezahlung dieses Wochenblatts ru Ende gelaufen/ als werden die refpeftive Gönner und Freunde / wann sie solches ferner mitzuhalten belieben tragen / dienst - freundlich und geziemend ersucht die ferne« re Vorausbezahlung für das künftige halbe Jahr vom Julio bis Decembns mit .. ft franco gütigst einzusenden entweder an hiesiges Postamt oder an den Verleger/ und sich dargegcn richtiger Übersendung zu versichern. Man kann auch das ganze vorhergehende halbe Jahr gegen i. si. noch bekommen/ einzeln -der das - z.kr. Giesser Nurn. XXXT. ton Salaburg zu Salaberg re. Kayseil. witklichen Geheimen- und Hof-Kriegsmhs/ Generals der Cavallerie und General« Kriegs- Commistarii / Frau Maria Anna / ge. dohrne Gräfin von Kufstein in ihrem 6ltmJahr entschlafen. 7 Den i;sten April ist Hr.Frantz Carl Wraliolaw/ Reichs- Grafen von Mit« trowiz/oberst Küchenmeister im Königreich Böhmen/ KayseU. König«. Geheimer Rach und Kämmerer/ König!.Polnischer erster Geheimer Conferenzministerund ihr» Kavscil der Königin von Böhmen/Obei-ft Hofmeister/ Ritter des Polnischen weissen Adlers des Rußischen Alexander Newsky und des St-Andreas-Ordens/ em grosser Staatöminister / auf seiner Herrschaft Jynez in Böhmen/ in Vie Ewigkeit gegangen.^rau Anna Carolina Margaretha/ Gräfin von Renef- se und ältere Aeptißin des Stiftes Buchschnd im Jahr ihres Alters verstorben. Den LSsten May ist der Graf Ernst von Münch/ ein Sohn des unglücklichen Grafen dieses Nakmens in feinem Husten Jahr verstorben. Er war 17 Russischer Gesandter zu Paris. Im Jabr 1740. wurde er bey der Großfürstin von Ruß- tand Anna zrim Obcist Hofmeister bestellt. Er hinterlaßt eine Gemahlin Anna Dorothea / Gustav Baron von Mendgen Tochter/ mit welcher er 4. Kinder erzeugt. J Den 4tcn Junii ist des regierenden Fürsten von Hohenzollern - Hechingen j^rn zrsiedrich Ludwigs Hoch fürst l. Durchlaucht in die Ewigkeit gegangen. Er war 1688. grbohren im Jahr 17^. wurde zum R-ichs-General der Cavallerie und i74r» -um Kayseri. König!. Ungarischen General' Feldmarschall bestellet. 8 ' Den 8ten Junii ist die Gemahiin des regierenden Fürsten vvn Nassau-Weik- bnra Hochfürstl. Durchlaucht Frau Augusta Wilhelinina Friderica eine gebohrnePrin- tepin von Nassau- Idstein im 51 sten Jahr ihres Alters durch einen Schlagfluß aus dieser Welt abgcrufen worden. Heu nngckommenc Bücher. Joh. Henr.'Wolfart traftatio juridica. dc infanticidia dolofo ejusque fpaciebus, 4. Frf. ’W Jacob^Moftrs Abhandlung von Kayserl. Macht- Sprüchen in Rechts- Staats und Gerichtlichen Sachen/ L.Frf. i7fe- 8.fr.