Vorläuffige Nachricht von einem Wochen-Ulak, welch» Zu Giessen von dem Anfang des 1750«» Jahres an jeden Drensttag ausgegeben werden soll bep dem Verleger Johann Philipp Krieger, Universität- - Buchhändler, Er von dem innerlichen Werths einer wohl eingerichtete«» Wochen,Schrift zu urtheilen nicht fähig ist, den muß der allgemeine Bevfall, womit dergleichen an vielen Orten inn- und ausserhalb DeutschlandeS bißher ausgegebene Blätter bißher beehret worden, von der Grüse ihres Nutzens überführen. Man findet sich hiesigen Ortes eben so wohl verbunden, als fähig, nach demBeyspiel lobwürdiger Vorgänge durch Aufsätze dieser Art zum Vortheile des menschlichen Geschl chts beyzuti agen. Derohal- ben ist man entschlossen, von dem Anfänge des nächstkünftigen 17roten JahreS an, jede Woche Diensttags einen Vogen unter dem Titul: Gresser Wochen, Blae, an das Licht zu stellen. Es ist in dieser Absicht vor näthig gehalten worden, nicht tiuv durch gegenwärtige vorläufige Zeilen dem geneigten Leser das gute Vorhaben bekannt zu machen , und von dessen Einrichtung gebührende Nachricht zu ertheilen ; sondern auch dieselbe samt jedesmahl beygefügten neuen Proben im letzten Monath dieses Jahres viermahl ohne Entgelt auszugeben. A ■' 1. Den L Vorben'cht. r. Den mehreren Raum des Bogens werden kurtzgefaßte Gedancken über gemeinnützige und auserlefeue Vorwürffe erfüllen. Man wird feine Absichten nicht allein ans gpehrte , 'sondern astch auf ungelehrte, und mir einem Wort auf alle Menschen von allerlei) Lebens»Art, Stand, Älter und Geschlecht richten. Es werden daher Betrachtungen aus allen Theilen der Weitweißheit, der Gottes» unD Rechts-Gelahrtheit, der Artzney-Wissenschaft, wie auch Geschichten, Übersetzungen , wohl auch Gedichte und dergleichen in einer angenehmen Abwechselung unter einander erscheinen. AUzufeine und über den Begriff der meisten Menschen erhabene Dinge werden hier keinen Platz linden , sondern bloß solche, die zur Unterrichtung, zur Erbauung , zum Nutzen und zur vernünftigen Ergötzung aller, o» der doch der meisten Leser gererchen können. 11. Die allhier herauskommende Schriften, DifTertationen, Programmatau.M» wie auch andere Bücher von gemeiner Nutzbar keit sollen erzehlet, und von ihrem Jnnhalt zuverläßige Nachricht erstattet werden. Die in hiesiger Stadt und Fürstlichen Landen wohnhafte, auch auswärtige, Gel chrte, welche die BeföiDerung des bemeldten heilsamen Endzwecks sich angelegen semi lassen wollen , haben nicht nur die vollkommene Erlaubt iß ihre Anmer» ckungen und schriftliche Aufsätze an den Verleger einzusenven ; sondern werden auch um «Kren geneigten Beytrag hierdurch geziemend ersucht. Man verspricht sich aber keine weitlaustige, sondern kurtze ; keine allzuerhabene, sondern nach dem gemeinen Beyrrff abgemessene; keine anzügliche; keine allzubekannte u s. w. sondern nach den vorherbenannten Absichten eingerichtete Abhandlungen. Von des Verfassers Bc leben hanget übrigens ab , ob sein Nähme darbey gefetzt werden soll, oder «lcht. Die Aufsicht auf kaum angekündigte Wochen-Schrift hat ein geübter Mann über sich genommen , aus dessen Feder nicht allein die meiste Stucke fliessen , sondern von dem auch die von andern Gönnern ungeschickte Beyrrage werden durch- lesenunv eingerücket werden. Derselbe behält sich die Freyheit zuvor, wofern etwas amiößiaes , GOtt und der Tugend zu wider laufendes , der Obrigkeit oder hem Nach,len nachthelliges in eingesendeten Schriften enthalten seyn solte, dastel« be auSzultreichen, allzu,veitläufftige zusammen zu ziehen, doch ohne Übergehung des nö.chigen und ohne V.ränderung des Sinnes , Die Reinigkeit der Schreib-Art zu wahren. w e auch umrützliche und mit obangeführten Endzwecken streitende Dingt gäntzlich auszulassen. in. Ferner , was zur Policen gehörig/ neue Verordnungen oder deren Auszüge/ foaen m.tgetheilet werden. Zu dem.Ende werden alle Herrn Beamte und Vorgericht!. $ andere Befehlhabere mHoch'Fürstl. Hessen-Dsrmstädtischen Landen um gütige Ein- sendung hierher gehöriger Dinge gehorsam und mit desto wenigerm Anstand ersucht, weil bißher beschriebenes Wochenblat caif gnädigste Erlaubniß und mit Genehmhal» tung des Durchlauchtigsten Lanbes-HErrn ausgegeben wird. iv. Endlich was Die Oeconomie und Handlung angehet, soll angezeiget werden, als Sachen, die zu verkauffen, zu verpachten, zu verganten , dieverloh» ren oder gefunden worden Gelder, die zu leihen oder verleyhen ; Zimmer, so an Herrn Studiofos oder andere Hauslcute zu vermieden find, u. s.w. Jngleichev soll gemeldet werden, wenn jemand zu einem Hof- oder Lehrmeister, oder auch zu einer andern Bedienung verlanget wirb; oder wenn sich jemand zu dergleichen am meldet. Vor den durch die Anzeige erhaltenden Vortheil, wie auch vor den Druckerlohn und andere Bemühungen wird von dem , der die Bekanntmachung begehret ' dem Verleger etwas geringes , so offt dieselbe wiederholet werden soll, z. E. ein oder zwey Batzen bezahlet, nachdcni seinetwegen viele oder wenige Zeilen besetzt werden. Jedoch sind hie,non diejenige ausgenomnien, welche etwas ver- lohrncs gefunden, und solches zur Nachricht des Eigenthümers anmelden ; dies« aber wird der Billigkeit gemäß solchen kleinen Kosten tragen. v. Letztlich sollen der Früchten auch verschiedener anderer Maaren Preise kund gemacht werden, benebst dem übrigen allen, was in vorfallenden Fällen sonst zu wissen nöchig sepn möchte. Vor den gantzen Jahrgang'fordert der Verleger allhier im Orte r. ff. Am Ende jedes Jahrs aber wirb er einen Titul-Bogen , nebst einem vollständigen Register umsonst zu geben. Er bittet, angesetzten Preiß, wie diesesmahl, also auch künftig bey dem Anfang jedes Jahres zum Voraus zu bezahlen , und wird dagegen einen gedruckten Schein zurücke geben. Auswärtige, die nach der Verhält- niß ihrer Entfernung wegen Porto mehreres zn erlegen haben, belieben sich bey dem PossAmte, an dem -Orte ihres Auffenthaltes zu melden und gegen baare Bezahlung übrigens aller Dienstfertigkeit zu gewärtigen. Giessen den rven December 174?. X r Von 4 Giesser Wdchett-Blnr Erste Probe Don der Wichtigkeit germgscheinenber Handlungen. gibt viele unter unfern Handlungen, welche der meiste Theil der Men« fQti fchen vor gering ansieht. So scheinet uns nichts daran gelegen zu seyn, ob man einem die Warheit oder Unwarheik sagt, wenn weder dem Redenden, noch dem Hörenden; noch dem dritten Manne durch eines von beydm etwas genützet oder geschadet wird. Man bildet sich deßwegen ein, es feye gleichviel/ und man könne ttzun, was man wolle. Wenden wir aber unsere Aufmerksamkeit auf das Gesetz, welches GOTT dmch die Natur unfern Unternehmungen vorgefchrieben hat: so finden wir, daß zwar allerdings eine wichtiger, als die andre; keine aber ganz und gar gering und gleichgültig zu achten seye, und daß man daher durch die in dergleichen schembah- ren Kleinigkeiten sich äußernde Unachtsamkeit seinem Gewissen unvermerckt eine grosse Last aufieget. Um die Gewißheit dieses Satzes deutlicher an den Tag zu legen; bemerke ich, daß tue Wichtigkeit einer Handlung in der Grösse Hrer Güte oder Boß- heit bestehet; oder, weil unsere Thaten gut oder böse sind , nachdem sie zu unserer und unseres Zustandes Erhaltung, Bess rung, Vollkommenheit, oder dem Gegentheiie bcytragen , daß die Wichtigkeit der Handlungen sich in der Grösse der Vollkommenheit oder Unvollkommenheit gründet, die uns und unferm Zustande daraus zuwächfet. Aus der Ursache muß man sprechen, lHcyrathen seye wichtiger , als z. E. ein Pferd kauffen. Henn die aus dem ersten entspringende Volloder Unvollkommenheiten sind vielmahl grösser, als die aas dem letzten. Deßwegcn müste eine Handlrmg von keiner oder sehr geringer Wichtigkeit seyn, wenn sie entweder gar keine, oder so kleine Vollkommenheiten oder Unvollkommenheiten uns und unserm Zustande zu wegen brächte, die ohne merklichen Irrthum vor nichts gehalten werden könten.: Als wenn einer eine an feinem Baum hinaufiaufende Ameise tödet, so scheinet die That gering, weil der dardurch abgewendere Schaden, d. i. der dawurch erreichte Vortheil, so klein scheinet, daß er mit keinem andern zu vergleichen. Mein Vorsatz ist also, darzuthun, es seyen Folgen beträchtlicher Vollkom- menhejten und Unvollkommenheiten mit denjenigen Handlungen verknüpft, bey wel- erste Probe. y welchem keine, oder ganz geringe in die Augen fallen ; der Mensch seye also durch die Narur vor GOTT und seinem Gewissen verbunden, sorgfältig und behutsam mit denselben umzugehen. Ich laugne nicht, daß es sich selbst gleichgültige Handlungen gibt. Man muß aber wissen, daß dieser Nabme bloß diejenige bedeutet, die überhaupt und äusser allen umständen, z. E. der Zeit, des Orts betrachtet, weder gut, noch böse sind. Das Spatzieren gehen ist von der Art, denn an sich ist es weder gut noch böse. Weil aber die Handlungen nicht überhaupt , sondern in ihren völlig eingeschränkten Umständen, d. i. zu der Zeit, an dem -Ort, bey dieser Gelegenheit, von und vor der Persohn u. s. w. vollzogen werden ; so werden sie niemahls in sofern sie gleichgültig , sondern in so fern sie durch die Umstände gut oder böse worden und ihre Wichtigkeit erhalten, ausgeübet. Der Arzt sündiget, der spa* tzieren gehet, wenn ihn sein Amt verbindet, dem Kranken in der Gefahr beyzuste- hen. Ein andrer thut wohl, der nach langem Sitzen und Nachdenken spatzieren gehet, um seinen Geist aufzumuntern und dem Leibe eine vorträgiiche Bewegung zu machen. Die Umstände sind also etwas hauptsächliches, und machen/ daß es nicht'einerlei ist/ wenn diestr rhuk/ was jener thut. Der Zusammenhang aller Dinge in der Welt, vermöge besten alles , auch das mit einander verknüpft ist, wovon man es am wenigsten denket, vermöge dessen also unseres ringste Handlungen über langem oder kurzem etwas Gutes oder Böses nach sich ziehen, gibt zwar einen leichten Bewuß an die Hand , daß nicht eine einzige Thar in denen Umständen , worinnen sie geschieht, gleichgültig seye, und die Erfahrung lehret, daß es manchen heute reuet, daß er vor zwanzig Jahren einem damahls schlechten Manne einen kleinen Gefallen zu thun sich geweigert, der unterdessen zu grossem Ansehen gelanget, und der vorigen Begebenheiten an» »och eingedenk ist : Allem ich will dieses bey Seite sitzen , und zum Überfluß ein- mahl annehmen , daß gewisse Unternehmungen in gänzlich bestimmten Umständen weder gut noch böse siyen. Wenn dieses wahr ist, so vervindet uns das Gesetz der Natur, dergleichen nicht zu thun, und sie sind also eben deßweqen doch böse, weil sie nicht gut sind. Denn GOTT will haben , daß unser Wandel weise seye- Ein Weiser thut nichts ohne Absichten. Die Absicht ist das Gute, so man durch seine Thaten erhält, oder zu erhalten gedencket. Wenn also aus unfern Handlungen nichts gutes folgen kan , so bestehlet GOTT , daß wir solche unterlassen sollen. Wer also dergleichen so genannte ganz-gleichgültige Hand-- lungen verrichtet / sündiget wieder GOttes Befehl, und rhur in der Th«t Böses. Hierzu kommt noch mehreres. Man hätte nehmlich in diesen Umständen Az statt Giesser Wochen-Blar statt dessen etwas gutes , oder besseres thun können , welches man eben deßwegen unterlassen , weil man jenes gethan, z. E. der auf die eben gebilligte Weise in Wald spatzieren gehet, Hütte können in seinen Garten gehen und zusehen, ob seine bestellte Arbeits-Leute das ihrige gebührend verrichten. Weil nun das geringere Güte, wenn es dem grösser» im Wege stehet, in der Thar nicht mehr gut , sondern übel ist : die unzehlbahre Pflichten der Menschen aber uns überzeugen, daß kein Augenblick so unfruchtbar seye, an dem man nicht etwas besonders Gutes thun kan; so stnd geringe Handlungen jederzeit Sünden/ wenn sie nicht gc* rade die besten stnd / die in diesen Umständen haben können vorgenoin^ men werden- > Noch etwas wichtiges ist zurücke. Eine öfftere Wiederhohlung der Hand» hingen von einerley Art, gebiehret die Fertigkeit und Gewohnheit etwas zu thun. Deßwegen lässt eine jede b.sondre Thal einen Eindruck und eine Epuhp der Gewohnheit hinter sich, welche täglich wächst und zunimmt, wie die Übung fleißiger fortgesetzet wird. Da man nun die Fertigkeit Gutes zu thun Lugend/ und die Fertigkeit Böses zu thun Laster nennet : so sind die geringscheineudo Handlungen auch (Quellen / entweder der Tugend oder des Laskers / und daher diese sorgfältig zu meyden ; jene begierig zu vollbringen. Wer in dem zu allererst gegebenen Beyspiel die Unwarheit sagt, und in mehreren dergleichen Fällen ferner dasselbe thut, wird unvermerkt zum vollkommenen Lügner. Wer aber daS Gegentheil dieses mahl und ferner thut, erwirbt sich nach und nach die Tugend der Warhaftigkeit Weil wir bey denen geringscheinenden Handlungen keine wichtige Gründe vor uns zu haben mepnen , so pflegen unsre natürliche oder durch vorhergehende Thaten erhaltene Neigungen ihre Richter zu seyn- Daher folget, daß wir durch jene, wann sie Höfe sind , unsre böse Neigungen verrathcn ; und wann sie gut sind, unser gutes Herz dem Neben-Menschen zu erkennen geben. Wenn der erftere im vorigen Exempel mit der Zeit auf der Unwarheit ertappet wird , so stehet man, daß seine Gemüths-Beschaffenhnt an det Falschheit, der Lüge, dem Betrug u. s. w. lust hat ; er verliehret den Glauben, indem nian sich die Rechnung macht, wie viel man ihm in grossem Angelegenheiten zu trauen habe. Dieser leztere Grund gibt dem vorhergehenden noch einen grössern Nachdruck. Es ist schwehr wieder die Gewohnheit zu handlen , und zwar immer desto schwchrer, je grösser die Gewohnheit ist. Zeiget also ein Mensch durch seine geringe aber doch böse Handlungen, daß es ihm zu sauer wird, seine natürliche und noch nicht in Gewohnheiten verwandelte Neigungen zu ül>erwinden : Wie will er diesen Feind bezwingen, wann er ihn durch wiedechohltes Nachgeben täglich zu i , Stössern Erste Probe. 7 arössem Kräften kommen lässet ? Hat man ftch wieder die blosse Lust an falsche« Reden nicht erwehren können , wie wird man der Gewohnheit zu Lügen wieder» stehen? Meine Absicht ist nicht, den Leser mit Gründen zu ermüden , sondern zu erbauen» Deßwegen will ich eS hierbei) bewenden lassen, ob ich gleich noch vieles zu sagen hätte. Damit aber nicht ein schembahrer Einwurf alle meine Mühe vereytele; so muß ich ihn auch vor dem Schluß beantworten. Man könnte sa- gen, es feye gar zu fthrvehr und fast umuogücb dergestalt auf alle Tricre und Schritte acht zu geben Man wisse aber zuforderst , daß von dergleichen Klagen der Weichlingen, die von der Schwürigkeit hergenommm sind , durchaus nicht viel zu halten. Es ist manches schwehr, es muß aber doch geschehen. Was hier gesagt worden erfordert GOttes Befehl, der Natur-Trieb , des toe* wissens Ruhe; es muß also seyn , es mag schwehr oder leicht seyn. Die Menschen haben hohe Einbildungen von sich selbst, ein jeder ist nach seinerMeynung klüger als die andere , tugendhafter als Die andere u. s. w. Wenn du Denn so geschickt bist, so zeige deine .Mun|t am schwehren , das leichte kan ein jeder. Es ist auch überd.ß nicht so sehr arg , als man es machet. Man gewöhne sich an , nichts in der Erste, sondern alles mit Bedacht und Überlegung zu thun ; man denke erst, und rede oder handle alsdenn ; so wird die durch beständige Übung endlich zu er> ha tende Fertigkeit, gutes und böses zu unterscheiden , sich zuletzt auf Die geringste Kleinigkeiten erstrecken. Bey dem Verleger sind settdrr einem Jahr folgende Schrrffren heraus gekommen. Heßisches Heb «Opfer ibeolozifcher und kkilutvpbischer Anmerkungen. 4r. 4$. 44tes Stück. 8VO 8. fr. Auszug unD Kern D-r Heil. Schrift alten Testaments, darinnen die Haupt- Sachen aller Bücher und Capitel in einem Zusammenhang , wie auch der ganze Psalter sorgfältig ve-ftsset ist , von Job. Hemrkh Gruiemann mit einer Vorrede Herrn D. loh. Hermann Benners, iivo. 1748. jv. fr. lohann Hermann Benner Herrnhuterey in ihrer Schalfheit ;ter u. 4ter Theil. 8vo. 1748- 1749. rf. fr* Unterschiedene Ursachen, warum die so betitulte kurzgefaßte Wiederlegung der Hessen-Darmstädtischen sogenannten lnkormarion das dem Fürstl. Haus Hessen >Cassel im Westphälischen Friedens-Schluß zugestandene Wiederauswechs- lungs'Oder Einlösungs und Umtauschungs Recht des Amrs Braubach und Kirch- ^ielsCatzenEllnbogen betr. vor allzukurz gefaßtzubalten seyn Mächte, fU • 748- 8.fr, Beurkundeter Rechts-Beweiß Der dem Hochfürstl. Hauß Hessen-Darmstadt in dem Gärst. Hohen-Solmssschen sogeannnten Ober-Amt.Solms zuständigen 8 Giesser Wochen-Blae- digen Mit-Landes. Fürstlichen Hoheit in geistlichen Sachen , nebst Beyfagen twi n. i. biß 7). kul. 1748. 45. kr. loh. GottL Heineccii Elements Iuris Civ. Secundum ordinem infticutionum c. animadverf. I. G. Eliot, gvo. noua edirio D.Gottl. Aug. icnichen Gedanken vom SonnemLehen 4to -749. 4 fr. Franc. lüft. Korthok de Philippe Magnanimo HalCae Landgravio iniufte captivo ücc. 4:0 1748. 4. fr. ” * ' Oratio de iurisdidione immediata fupremorum in Imperio tti- bunalium decerncndi mandata de liberandis bonis iudicialiter inpeditis penperam ne- gata a C. von Friccius 4to 1748. 6. fr. 1 “ " Schediafma de proceflu arrefti in Cauflis pacis Weftphalicae prohibitis 410 1748. 6. fr. Chrift. Ludw. Koch. Difquifitio de Anftraegis S. R. I. ftatuum cumprimis fereniflimorum Landgraviorum Hafliae 410 1749. - - - lus Haflbrum in ßrabantiam Commune Feremiftimis Landgraviis Hafliae utriusque Domui, quod Landgrauiis Domus ttalfo-Calkllanae proprium af- feretc nuper conatus eft Koppius. fol. 1748. ,?hklas- Reinhardt lurift>sche und Historische Heine Ausführungen ater Theil. mit Kupfern. 1749. 4f.fr. Der Cataiogus derjenigen Bücher, welche dey dem Verleger aus der diß- sahngen Farnckfurther und Leipziger Herbst-Messe angekominey, wird bev demselben gratis ausgegeben. Jit dem letzten halben Jahre sind allhier folgende Dilfertariones heraus gekommen. Difl. Theol. de abfoluto eledionis & reprobationis decreto Praefide M. H.D. Mlillcro Prof. Theol. Extraord. Refp. 1. H. Kramer. DilF. Theol. de ineredulitate finali, Praefide M. H. D. Müller® Prof. Theol. Extraord. Refpond. H. Chr. DornfeifF. Knoch ( Frid. Philip. ) de nominatione vel hudatione autoris ad praxin in fpecie ludicis Camerae Imperialis aceommodata. 7. VogtN. Seyfried. ( Guil. Phil. ) dilT. inaugural.de incongrua matrimonii ad morgen», ticara vulgo der Ehe zur lincken Hand ad ftatum noftrum germanicum applicationc. 4 Vogen. DilT. inaug. Medica de fecretione feminis eiusdemque refluxu in fanguinem Audi. I. Z. Jawandt. Difputatio Medica de dolore Capitis , quam fpeciminis inauguralisloco eruduto« tum difquifitioni fubmicic Beyfus Marx. Ein geschickter Candidatus iuris, Reformirter Religion , welcher seit ficbftl Jahren einige junge Cavaliers auf verschiedenen Vniuerfira lichst geführet/ hat sich entschlossen, dieses ofticium noch Der Verleger kan genauere Nachricht erthrilen. cen als Hofmeister rühm- einmahl zu übernehmen.