Kreisblatt für »en Kreis Siegen. Nr. 64 26. August 1910 Es ofsmann-Hof-Gill, Gemäß Art. Verwaltung und jch nachstehenden Bekanntmachung. 39 Abs. 4 des Gesetzes, betreffend die innere Vertretung der Kreise und Provinzen, bringe Protokollauszug zur öffentlichen Kenntnis-, Beschlüsse des Kreistags. 1sür 1908 wurde gütgeheißen, dem hKrcisausschusses zugestimmt und die vorliegenden Kredituberschrcitungen wurden genehmigt 2; Der Voranschlag für 1910 Rj., der mit einer Ein- nabme und Ausgabe von je 641 584 Mk. 01 Pfg. abschließt wurde ^ervefonds gesetzt. Hierbei wurden zu Lasten des Re- ES# MM Bl! 6- MItaliker wurden wiedergewählt, gewählt. ' * ** * b,e seitherigen Mitglieder wieder- vorgeschlagene Aenderung der §§ 17 und 19 Arelsfeilerloschordnung wurde genehmigt. Bezüglich der Kreis str aßen wurde beschlossen? ehiaSL Vsnn Möglich int nächsten Voranschlag Mittel für den •JÄ’ÄPS» ”Ä!Ä«” hnJÄJ‘$l,QU bcv Kreisstraße von Gießen nach Wißmar iiner$hei8ftt^tTbm 9vr Plänen im nächsten Jahre dem Bau Ku>kl)°rdssew°n näher »u' tffi. 9tonmf> ob" «ich nach Gießen, den 24. August 1910. Aer Vorsitzende des Kreistags des Kreises Gießenl I. V.: Welcker. Auszug aus dem Protokoll der 60. Sitzung bei Kreistages des Kreises Gießen vom 7. Mat 1910. Anwesend waren: Provinzialdirektor Dr. Usinger, Regie- tzwngsrat Welcker, Regierungsrat Dr. Merck, Regierungsrat Langermann, Baurat Diehm, Regierunasbaumeister Knöll, 18 Kreistagsabgeordnete, das Kreisausschußmitglied Oekonomierat voffmann und der Protokollführer Kanzleirat Schiffnie. Die Tagesordnung lautete: L Borlage der Kreiskasserechnung für 1908; hierzu Bericht m des Kreisausschusses über die Verwaltung und den Stand < der Kreisverbandsangelegenheiten; Genehmigung der vor- gekommenen Kreditüberschreitungen zu Lasten der nach- gewiesenen Deckungsmittel. L. Festsetzung des Kreiskassevoranschlags für 1910. p- ?Känzungswahl -um Provinzialtag (Periode 1911 bis !?•?)• Es scheiden aus die Herren: Brauereibesitzew Jhrmg-Lich, Oberbürgermeister Mecum-Gießen, Geheimer ^ustizrat Dr. Schäfer-Gießen und Ingenieur Schiele- ' Gießen (letzterer verstorben). S- Ergänzungstvahl zum Kreisausschuß (1911—1916). Mnewen aus die Herren: Oekmwmierat Dofsmann-Hof-^i»», , Oberbttrgeijneifter Mecum-Giesten und Bürgermeister Zmimer-Grünberg. d. Ergünzungswahl zur verstärkten Ersatzkommission (Periode l l, k Es scheiden aus die Herren: als Mit- glleder: die Bürgermeister Zimmer-Grünberg und Krämer- Steinbach; als Ersatzmitglieder: die Bürgermeister Leun- Gcoßen-Linden und Fendt-Hungen. k ?^Äbschwesen; hier Aenderungen der 88 17 und 19 der Kreisseuerlöschordnuiig für den Kreis Gießen. L Anträge und Mitteilungen. Sekannlmachnng. r., ^^rdnrch bringen wir diejenigen Maßregeln aur üiient- ^^vntnls, welche bei den diesjährigen Manövern Flur- lollen" nU<* ^oliclKit verhüten und Unglücksfällen Vorbeugen nx Die reifen .Feldfrüchte sind, soweit dies ohne Schaden Inogltch, vor den Hebungen abzuernten und nacd der 9lb- Mng möglichst bald einzufahren oder auf Schober M >ti6n?niU.U^°nettb',B Grundstücke !inä iit b,. a) Die vom Betreten durch die Truppen überhaupt ausgeschlossenen Gärten, Parkanlagen, Holzschonungen, Drainie- rungsanlagen, Wanzgärten usw. sowie die Versuchsfeldes land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten und Versuchsstationen, soweit dieselben nicht als solche abgezännt oder! von weither für jedermann deutlich erkennbar find, üer-t mittelst hoch st ehender Tafeln mit Aufschrift. d) Die vorzugsweise zu schonenden Felders (Zuckerrüben. Erbsen, Raps, Flachs, Samenklee, Samen? rüben und bergt) mittelst etwa 2 Meter hohen Stangen m it Strohwi ep en. 3. Bei Kartoffeln, minderwertigen Rüben, Dickwurz usw. be? darf eS der Bezeichnung mit Wiepen nick)t. Das untertoidM lofe Bestecken aller Felder mit Warnungszeichen würde den! Truppen nur das Erkennen der wertvolleren Felder erschweren^ Zu schütt en und Einebnen etwa ausgehobener Schützen- »kaben soll nicht durch die Truppen stattfinden. Die betreffenden Grundeigentümer müssen daher das Zuschütten und Einebnen dieser Gräben selbst veranlassen, wofür! ihnen alsdann bei etwaigen Ansprüchen eine Entschädigung auf ©amb beS Naturalleistungsgesetzes seitens der Flurabschätzungs- Kommission zuerkannt werden wird. Das Ausfüllen und Einebnen per Koch-usw.-Löcher in den Biwaks ist Sache der Truppen. 5. Die Flurschützen, Feldhüter usw. werden angewiesen, im Verein mit den Gendarmeriepatrouillen dahin zu wirken, daß durch Zuschauer Schaden nicht entsteht, und daß etwaige Schuldige festgestellt und zur Anzeige gebracht werden. r ? Um Unglücksfälle zu verhüten, sind die Ränder von Stein- bruchen, Lehm-, Kies- und Sandgruben, Hohlwegen und Steilabfällen, außerdem sumpfige Stellen im Gelände durch Auf- ßScfn« '^^arjer Flaggen zu kennzeichnen. Auf möa- Durchführung dieser Maßregel wird geachtet werden. Die Brückendecken sind in Stand zu setzen, so daß ein Einbrecher! von Fahrzeugen und Durchtreten von Pferden verhütet wird. .. 7- Ferner werden die Landwirte auf Sicherung und Beauf- slchtlgung des weidenden Viehs während der Manövertage auf- merksam gemacht, wobei der Austrieb zur Weide am 11. und 12. September tunlichst vermieden werden soll. 8. Erforderlich ist endlich die Entfernung! von Sensen, Pflügens Eggen usw. von dem Manöverfelde. Es ist im dringeriden gesundheitlichen und disziplinären Jn- tereste der Truppen gelegen, wenn die Bewohner bei allen Durchmärschen von Truppen durch Ortschaften ohne weitere Aufforde-, rung möglichst viele Eimer und Gesäße mit gutem Trinkwassep längs beider Seiten der MarsMraße aufftetten, so daß die Truppen! an möglichst zahlreichen Stellen gleichzeitig mir den untgeführlen Trinkbechern schöpfen können. Wir fordern deshalb dis Bb- wohner des Kreises hierzu auf. Gießen, den 23. August 1910. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. ' Das Großherwgliche Kreisamt Gießen an die Grofzh. Bürgermeistereien und die Grosth. Gendarmerie des Kreises. v Andern wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, ton- ^te ^o^kr-l)glichen Bürgermeistereien derjenigen! 0•' rlYA im laufenden Jahre Truppenübungen^ stattflnden, dieselben ortsüblich zu publizieren. Tas Feldschutzpersonal ist anzuweisen, mit der Gendarnieris daß durch Zuschauer kein Sck-aden Eeht gebradjt toetb®* 8Clt nj5tl9CnfaIU ^stürstellt und zur WigJ mili^onbf,ü3beSOmmntntrkbenbCn Sluttoäbe" "En nicht auf ______________________3: S5.: Welcker. Bekan«tmachnng. Betr.l Fcldbercinigung in der Gemarkung Ober-Söraerndi« die Arbeiten des III. Abschnitts. V ,r,„Sn ,bn7n v°m 27. August bis cmschliestlich 9. Seb- tembei 1910 liegen aUf dem Gemeindehaus zu Ober-SäraernI niünlich^ 6(8 IIL Abschnitts (Bildung der .Ersatzgrundstücke), v 1° .ZulcUungskarten. aus denen auch die Bewertung den Wnngenlu ^sehen ük taW 2* Z BäLde Gütergeschosse, 8. 1 Band Zusammen stelsuitg Ser Gütergeschosse, 4. das Zuteilungsverzeichnis, 6. 2 Bände Güter geschosse mit Zuteilungsplan, 6. 1 Band Ob-ftbaumverzeichnis, 7. 1 Band Obstbaumgeschosse litt Einsicht der Beteiligten offen. _ ~ Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet bä* WlVst statt! Samstag den 10. September 1910, vormittags 10—11 Uhr, Beteiligten unter der Androhung einlade, daß die Ntchterscheinenden mit Einsendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen. !Dre Vorzeigung der neuen Grundstücke findet: Freitag den 2. September 1910 tftt Ort und Stelle statt. Zusammenkunft hierzu .vormittags 10 Uhr vor den: Gemeindehaus zu Ober-Hörgern. Die Offenlegung der Men über die Zuteilung der aus den Nln^argemarkungen zugezogenen Grundstücken erfolgt demnächst. Friedberg, den 23. August 1910. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Kirnberger, Großh. Kceisamtmann. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Leihgestern. Zeit vom 27. August bis einschließlich 9. Sep^> Mnber l. Js. liegen auf dem Amtszimmer Großh. Bürger- weisterer Leihaestern die Projekte über die Verlegung des Lücken vachs, Be- uird Entwässerung der Wiesen, sowie über Herstellung gg SctMfgrabens nebst zugehörigen Protokollen zur Einsicht der Beteiligen toffen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses mnerhalb der oben angegebenen Offen!egungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Leihgestern schriftlich einzureichen und zu he- gründen. Friedberg, den 22. August 1910. Ter Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär: . Schn ittspahn, Großh. Kreisamtmann. Ktluilnltmachung. B e t r/r Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsichtigung von Mietwohnungen und Schlafstellen betreffend vom 1. Juli 1893. . Die durch die nachgenannten Bestimmungen des Gesetzes vom .1. Juli 1893 vorgeschriebene Anmeldung von Mietwohnungen, Schlaf räumen und Schlafstellen oder von Wen per u n g en inderPerson des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fällen unterlassen. Anzeigeformulare sind auf unserem Meldebureau erhältlich. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Bestrafung Molgt, falls bei den demnächst/tattfindenden Revisionen der Mietwohnungen usw. die Unterlassung von Anmeldungen festgestellt Wird. Gießen, den 20. Aug. 1910. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt, Artikel 4. Anzeigepflicht der Vermieter. Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals ver- wietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor dem Einzüge des Mieters der Ortspolizeibehörde Anzeige zu Machen, wenn entweder .1. die Mietwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder * Kellergeschosse oder nicht uTtterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen < ist, oder . i 8- wirnttteWat Sinter DM (ohne Zwischendecke) befindlich« DUM Wohnen vermietet werden sollen. Die Anzeige muß Mskunft geben über a) den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und RuMiner, d) die Lage der Wohnung (oh im Haupt- oder Nebengebäude \ und irt welchem Stockwerk), / o) die Anzahl und Bestimmung der Räume, X d) pcn Benif des Mieters, sein Verhälttüs zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben. ... Die Vermieter sogenannter möblierter Wohnungen sind von dieser Anzeigepflicht befreit, wenn unb solange der Mietpreis! für das Zimmer den .Betrag von monatlich acht Mark über- Artikel 5. Ter Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche An- zeige zal machen, wenn in der Person des Vermieters oder Mieters einer Wohnung der im Artikel 4 bezeichneten Art eine ?e"berung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Mieträume oder durch Aftervermietung die Wohmmg nachträglich anzeigepflichtig wird. Die Anzeigepflicht trifft bei Aenderungen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter. Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zugleich die rm vorigen Artikel Unter d vorgeschriebenen Angaben zu machen. Artikel 6. ^tten, wicht zu seiner Familie gehörigen Personen! Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Aufenthalt über Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Mietbenutzung der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen. wie Anzeige muß Lluskunft geben über a) Lage des Hauses nach Straße mtb, Nummer, sowie über den Vermieter, b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstelle-,i bestimmten Räume, c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafftellen. Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen. Artikel 11. Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artikel 4 bis 6 vorgeschriebenen Anzeigen ru machen unterläßt oder m diesen Anzeigen wissentlich unrichtige Angaben machte Bekanntmachung. In dem Verfahren zur Anlegung des Grundbuches für die Gemarkung Heivertshausen (Hof) und des Grundbuches und Berg- arundbuches für die Gemarkungen Schiffenberg mit Herrnwald und Ober-Stemberg beginnt die Anmeldungsfrist am 1. September 1910, die Frist endigt am 30. November 1919. Die Vorschriftei» darüber, was seitens der Beteiligten während der Anmeldungsfrist zu geschehen hat, können auf den Amtsstuben der Grobherzoglichen Orisgerichtsvorsteher zu Daubringen hinsichtlich Heibertshausen, zu Gießen hinsichtlich Schiffenberg mit Herrnwald und zu Watzenborn und Steinberg, sowie Leihgestern hinsichtlich Ober-Steinberg und aus dem Anschlag an den Ortstafeln der genannten drei Orte ersehen werden. Gießen, den 24. August 1910. _________________Großherzogliches Amtsgericht. Märkte. (In einem Teil der Auflage wiederholt.) Tendenz: Rinder schleppend, erheblicher lleberstand, Kälber und Schafe ausverkauft, Schweine lebhaft, nahezu geräumt. fc. Frankfurt a. M. V i e h h 0 f- Al a r k t b e r 1 ch t vom 25. Aug. Auftrieb: Ochsen 56, Bullen 9, Kühe 117, Kälber 800, Schafe 123, Schweine 1005. Tendenz: Kälber bei regem, Schafe bei ruhigem Geschäftsgänge ausverkauft, Schweine nahezu geräumt. Preis pro 100Pfd. Lebend- Schlacht- „ „ ,r gewicht Kalber. Mk. Mk. Feinste Mast- (Dollmilchmast) u. beste Saugkälber 58—62 96—104 Mittlere Mast- und gute Saugkälber .... 55—57 92-95 Geringere Saugkälber......... 50—62 84—88 Schafe. Mastlämmer und jüngere Masthammel . . . 37—39 78—82 Schweine. Bollfleischige Schweine über 21/, Zentner Lebendgewicht........56.00-57.50 70.00-73.00 Oettschweme über 3 Ztr.Lebendgew. . 66.00-57.50 72.00—74.0o leischige Schweine....... 56.00—57.00 70.00—73.00 Meteorologische veobachtungen der Station Gielren. Wetter € Aug. 1910 o E o .a «-zO O o 26. 215 749,2 j 19,2 10,6 63 25. 9“ 760,1 1 14,6 II,I 90 26. 7- 748,9 12,1 9,5 91 SW 4 6 Sonnenschein SW 2 9 Bew. Himmel s 2 6 Sonnenschein Höchste Temperatur am Niedrigste , , 24. biS 25. August = + 19,4 ° 0. 24. , 25. „ = -f- 13.1 X Rotationsdruck der Brühl' scheu Univ.-Buch- und Steindruckerri. R. L a n g e, Gießen.