Kreisblatt für den Kreis Stehen. Nr. Kl) 22. No"emb»'v 1910 G ießen, den 19. November 1910. Bctr.: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Verpflegung gegebenen Kinder unter 6 Jahren. Das Graschn ^gliche Kreisamt Gießen an die Groszy. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreibcn vom 14. November 1893, Amtsblatt Nr. 10 vom 29. Februar 1896 (Gießener Anzeiger Nr. 51) sehen wir der Einsendung der in obigem Betreff erwachsenen Ucberwachungsbogen bezw. Ihrem Berichte, daß in Ihrer Gemeinde solche Kinder nicht verpflegt worden sind, spätestens bis zum 1. Januar 1911 entgegen. __________________Dr. Usinge r.______________________________ 25cfanntntüd)iniß. Bctr.: Abwehr der Maul- und Klauenseuche. Tas Fürstentum Lippe, Ober-Elsaß, Karlsruhe, Pforzheim 8md der Reg.-Bezirk Oberbahern !>abcn als verseucht zu gelten. Tic O r t s p o l i z e i b e h ö r d e n haben Vorstehendes ortsüblich bekannt zu machen. Gießen, den 18. November 1910. • Großherzogliches Kreisamt Gießen. _____________________________Dr. Usinge r.______________________________ G ießen , den 28. Oktober 1910. Bctr.: Kontrollversammlimgen. Das Gro!;her)agiiche Kreisamt Gießen an die Grofzh. Bürgermeistereien des Kreises. Wir beauftragen Sie, die nachstehende Bekanntmachung ortsüblich zu veröffentlichen. I. V.: Lang e r m a it it. Vekanntmachttttg. Ketr.: Herbstkontrollvcrsammltmgen im Lanüwehrbez. Gießen 1910. .E s haben ohne w e i t e r e n Befehl $ h erscheinen: 1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und 'Beamte der Reserve. (Kleiner Dienstanzug.) 2. Die Mannschaften der Reserve, sowie die zur Disposition der Truppenteile und Ersatzbehörden Entlassenen aller Waffen, einschließlich nur Garnisondienstfähigen und zeitig Feld- und Garnisondienstunfähigen. 3. Diejenigen der Landwehr I. Aufgebots angehörigen Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl 'Uni Erscheinen bei der Hcrbstkontrollversammlung zugeht. Die Ersatz-Reservisten haben bei der Herbstkontrollversamm- luug nicht zu erscheinen Kreis (Ziesten, Bezirk des Hauptmeldeamts Gießen. Gicszcn-Land: Für die Bewohner folgender Gemeinden, welche zum Bezirk des Hauptmeldeamts gehören. St u f d e m Hose d e r Z e u g h a u s k a s c r n e am Landgras-Philipp-Platz zu Gießen. Für die Gemeinden Heuchelheim, Klein-Linden, Wiescck, Allen- dorf a. d. Lahn einschließlich der dazu gehörenden Mühlen uns Höfe usw.) am 22. November, 2 Uhr nachmittags. Für die Gemeinden Annerod, Alten-Buseck,' Großen-Linden, Musen, .Leihgestern, Rödgen, Trohe, Watzenborn-Steinberg (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen and Höfe usw.) am 23. Nov , 9 Uhr vormittags. Gieszen-Studt: Für die Beivohner der Stadt Gießen. §ln f dem Hofe der Z c u g h a u s ka sern c am Landgraf-Philipp-Platz zu Gießen. Jahrgänge 1903 und 1904 aller Waffen, sowie die unter Nr. 3 Aufggsührten (Landwehr I. Aufgebots), denen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Konlrvllversamm- nmg zngeht, am 23. November 2 Uhr nachmittags. Jahrgänge 1905 und 1906 aller Waffen am 24. November 0 Uhr vormittags. m SöbvoftuöeiyO? bis 1910 aller Waffen, sowie die oben unter Nr. 1 Aufgesührten aller Jahrgänge und Waffen der Reserve ^Offiziere ic.) am 24. November 2 Uhr nachmittags. Für di e auf Bahnhof Gießen beschäftigten 8x"Mlen und .Arbeiter auf Bahnhof Gießen. Sämtliche M annsawften, solveit sie nicht von der Bahn als nnab kömmli'.h bezeichnet ivcvbcu, am 26. A'oMinber 9 Uhr vormittags. \ Gietzen-Limd: Für die Bewohner der übrigen Gemeinden, nwlchc zum Bezirk des Hauptmeldeamts gehören. In Lang-Göns auf dem Marktplatz am 26. November, 3 Uhr nachmittags für die Gemeinden Grüningen, Holzheim, Laug-Göns, Neuhof (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.). In Lollar an der Bürgermeisterei am 28. November, 81/? Uhr vormittags, für die Gemeinden Taubringen, Heiberts- hausen, Lollar, M a i n z l a r , R u t t e r s h a u s e in , Kirchberg, S t a n s e n b e r g , F riedelhausen (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.). In Londorf auf der Burgstraßc am 28. November, 3^2 Uhr nachmittags, für die Gemeinden Allendorf a. Lda., Climbach, Treis a. Lda., Allertshausen, Geilshausen, K e s s e l b a ch, Londorf, Odenhansen, R ü d d i n g s - Hausen, Weiters Hain (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.). In Grünberg am westlichen Ausgang ans der Straße nach Gießen am 29. November, 9V-i Uhr vormittags, für die Gemeinden, Beltershain, Göbelnrod, G r ü n b e r g , Harbach, Lauter, Lumda (G r o_ß - und Klein-), Reinhards- Hain, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Q u e ck b o r n (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und .Höfe usw.). In Reiskirchen auf dem Schulwasum am 29. November, 3 Uhr! nachmittags, für die Gemeinden Bersrod, Hattenrod/ Lin d en str ut h, Reiskirchen, Saasen, Bollnbach, Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, Großen-« Buseck, Oppenrod, Beitsberg, Wirberg (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.). In Hungen an der Turnhalle am 30. November, lU/2 Uhr vormittags, für die Gemeinden Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf,- N 0 nnenr 0 th , Obbornhofen, Rabertshausen/ Ringelshausen, Hof-Graß, Röthges, Stein- Heim, Trais-Horloff, Utphe, Dilling en, Rod- Heim (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.). In Lich in der Amtsgerichtsstraße am 30. November, 3 Uhr nachmittags, für die Gemeinden A l b a ch , Birklar, Torf- Gill, E b c r st a d t, A r n s b u r g , E t t i n g s h a u s e n, Gartz e n t c i ch, Lich, A l b a ch c r h 0 s, K 0 l n h a « s e n, M ü hl- sa ch s e n , M ü n st c r , M u s ch e n h e i m , Hof-Güll, N i c - d e r - B e s s i n g e n , O tz e r - B e s s i n g c n , O b e r - H ö r g e r N/ Steinbach (einschließlich der dazu gehörenden Mühlen und Höfe usw.). .Es wird folgendes erinnert: 1. Befreiungsgesuche fiitb bis spätestens 8 Tage vor dem Appell durch den Bezirksseldwebel des Hauptmeldeamts. cinznreichen und müssen durch die Bürgermeisterei bezn^ bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein. Berücksickstigun g kann nur in den dringendsten Fällen stattfinden. 2. Jeder Kvntrollpflichtigc ersieht die Jahresklasse, zu der er gehört, aus dem Teckel seines Militärpasses. 3. Tie Militärpässe mit eingeklcbter roter Kriegsbeorderung bezw. Paßnotiz und Führungszeugnis sind mitzubringen. '4. Tie Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu ersckieinen/ Stöcke, Schirme, Pfeifen und Zigarren sind vorher wegzulegen. 5. Sämtliche Mannschaften stehen während des ganzen Kontrolltages bis einschließlich Mitternacht unter dem Müttärgesetz. Demgemäß werden auch Unpünktlichkeit und Versäumnis der Kontrollversanimlnug bestraft. Gießen, 24. Oktober 1910. Großherzogliches Bezirkskommando. von Knobelsdorfs, Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbczirks Gießen, Bekertttttmachrnrst. B c t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Hörgern, Die zweite Versteigerung der Massegrundstücke findet: Mittwoch den 2 3. N 0 v e m ber 1910, vormittags 10 Uhr, im Gastwirt Düring ersehen Saale zu Ober-Hörgern statt. Friedberg, den 19. November 1910. Ter Großherzogliche Feldbe r e i nigu ngs ko mm i s s ä r: K i r n b c r g e r , Großh. Kreisamtmanu. 2 Bekanntmachung. Bet r,: Jeldbereinigung in der Gemarkung Ober-Hörgern. Mit Entschließung vom 11. November 1910 hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel juiti) Gewerbe den Zuteilungsplan von Ober-Hörgern und der aus den Nachbargemarkungen zugezogenen Teile aus Grund von Artikel 36 pes Feldbereinigungsgesedes in der Fassung der Bekannt-- machuug vom 7. Juli 1906 für vollziehbar erklärt. Ich bestimme Nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) den 20. November 1910 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage den Beteiligten die neuen Grundstücke. Die Ueberweismig erfolgt unter folgenbeu Bedingungen: 1. Meliorationsarbeiten können auf den neuen Grundstücken auch fernerhin vorgenommen werden, 2. die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und bergt innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bezw. zugeschrieben. Friedberg, den 16. November 1910. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ________________Kirnberger, Kreisamtmann.________________ Bekauntmnchnng. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß Freitag den 25. N o v e m b e r 1910 Vus Anlaß der Feier des Geburtstages Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs unsere Geschäftsräume geschlossen bleiben. Gießen, den 2L November 1910. Großherzogliches Hauptsteueramt. v. G r o l m a n. B e t r.: Maul- und Klauenseuche und Schafräude Gemäß § 8 des Ausschreibens Großh. Ministeriums des Jimeinr vom 3. Juli 1897 ordnen wir an, daß wandernde Schafherden im Kreise Gießen nur die Kreisstraßen benutzen dürfen und der Führer derselben mit den, Zeugnis eines beamteten Tierarztes versehen sein muß, in welck>em das Freisein der Herde von seuchenverdächtigen Erscheinungen bescheinigt ist. Ein solches Zeugnis ist drei Tage lang gültig urch uruß dem Polizeiaufsicl>ts- personal, in allen Fällen aber unaufgefordert der Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes vorgezeigt werden, in dessen Gemarkung die Herde zum Aufenthalt eingeführt wird. Zuwiderhandlungen Unterliegen der Strafbestimmung nach § 66, 4 des Reichsgesetzes vym 25. Juni 1880 betreffend Abwehr und Unterdrückung von 1. Mai 1894 Viehsenck>en. Als wandernde Schafherde gilt jede Schafherde, die aus der Gemarkung einer Gemeinde, einschließlich dieser etwa zu- geteilten Gemarkungen in die Gemarkung einer anderen Gemeinde getrieben wird und dabei die Gemarkung einer dritten Gemeinde oder mehrerer solcher durchwandert. Wanderrrde Schafherden von tveuiger als 16 Schafen, die aus einer Gemarkung ausgeführt werden, in der sie mindestens drei Monate gehalten worden sind, sind von der Nntersuckmng durch das Großh. Zkreisveterinäramt befreit, unter der Bedingung, daß der. Führer der Herde mit einer Bescheinigung der Bürgermeisterei derjenigen Gemeinde versehen ist, aus deren Gemarkung die Schafe ansgeführt werden. Tiefe Bescheinigung muß enthalten: 1. die Stückzahl der zur Herde gehörigen Schafe, 2. den Namen des seitl)erigen imd derzeitigen Besitzers, sowie des Führers der Herde, 3. den Bestimmungsort und den Zweck der Verbringung der Herde dorthin, '4. das Datum der Ausstellung. Diese Bescheinigungen sind stempelfrei. Gießen, den 19. November 1910. Großherzogliches Zkreisamt Gießen. Dr. II f i n g € r. Gießen, den 19. November 1910. Bet r.: Wie oben. Das Grastborwglicho Kreisamt Gießen an die Ortspülizeibehörden des Kreises. Unter Bezugnahme auf vorstehende BekanntmackMng, für bereit Ortsübliche Verbreitung Sie sorgen wollen, weisen wir Sie an, den wandernden Schafherden Ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Sollte;! die Führer der Herden nicht mit den erforderlichen Zeugnissen versehen sein, so ist die sofortige Etnsperrmig der Herde und ihre Belvachuug insolange anzuordneu. bts bic Seuchenfreiheit der Herde durch kreisveterinäramtliches Zeugnis uachaew lesen ist. Für Benachrichligung des zuständigen Kreisveterinäramtes wollen Sie sorgen, auch ist rms in allen Fällen alsbald Bericht zu erstatten. Wird ole Verseuchung fefigeftdft, so ist den Anordnungen des Großh. Kreisveterinärarztes genau -u entsprechen. Dr. U fing er. Märkte fc. Frankfurt a. M., 21. Nov. (Orig.-Telegr. des „Gieß Anz.") Amtliche Notierungen der heutigen Fruchtmarktvre tse. Weizen Mk. 19.85—20.00, Kurhess. Mk. 19.75—20.25, norbb. 00 Ma Plata Kansas Mk. 00.00—00.00, Roggen (biefiger) -Mk. 15.20 bis Alk. 15.30,Gerste (Wetterauer) Mk. 16.50—17.00, Gerste Franken Mälzer Ried j)tf. 17.00—17.75, Kleie Mk. 00.00-00.00, «barer Mk. 15.25 bis Alk. 15.75, Mais Mk. 13.75—14.00, Weizenmehl 0 'Die. 30.00 bis 30.25, 2. Qiialität Mk. 23.75—00.00, 3. Cucilitdt 1UL 22.25 bis Mk. 00.00, 4. Qualität Alk. 00.00-00.00, Roggeiimehl 0 Alk. 23.00—23.25, 1. Qualität Alk. 19.00—19.50, 2. Qual. Lik. OoOO bis 00.00, Weizenkleie Alk. 9.00 bis Alk. 9.50, Weizens hole Mk. 00.00—00.00, Roggenkleie Mk. 9.50 bis Mk. 10.00, Malzkeime -Uif. 00.00—00. jO, Raps Alk. 23.00-00.00, Biertreber 12.25—12.60. Alles per 100 Kg. ab hier. fc. Frankfurt a. M., 2L Noo. (Orig.-Teiegr. des „Gieß. Anzeigers".) K a r t o s s e t m a r k t. Man notierte : Kartoffeln m Waggons Mk. 6.00—6.50, int Kleinhandel Mk. 7.50—8.u0 für je 100 K g. fc. Frankfurt a. M. V i e h n o i- M a r k t bericht vom 21. Nov. Austrieb: Rinder 1406, Ochsen 386, Bullen 31, Kühe und Färsen 989, Kälber 290, Schale 419, Schweine 1898. Tendenz: Rinder lebhaft, wird geräumt, Kälber und Schale flau, Schweine ruhig, bleibt Ueberftanb. Preis tüt lOO jjfb. Lebend- Schlachtgewicht Ochse n. Mk. Mk. Vollfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwertes, höchstens 6 Jahre alt 50 —54 91—93 Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 46—49 83 — 89 Wläßig genährte junge und gut genährte altere 42—45 77—83 Bulle u. Vollsleischige, ausgewach'ene, höchsten Schlachtiv. 44—17 73—78 Vollfleischige, jüngere ... 40—43 66—71 F ärsen, JE ü h e. Vollfleischige ausgem. Färsen höchst. Schlachtw. 40—45 73—81 Vollfleischige aitsgemästeteKühe höchstenSchlacht- ivertes bis zu 7 Jahren 40 -45 72-81 Aeltere ausgemästete Klihe und wenig gut ent- lüicfeüe jüngere Kühe und Färien .... 38—39 63—75 Mäßig genährte Kühe itnd Färsen .... 25—31 50—62 Gering genährte Kühe und Färsen 21—25 48 -57 Si ti l D e r. Dovvellender, feinste 'Dlalt 56—60 93—100 Feiwle Mau-(Vollmilchmast) u. beste Saugkälber öl)—55 85—93 9)ättlere Dlasl- und gute Saugkälber .... 46—49 78 -88 S d) a t e. Mastlämnier und jüngere Diasthammel . 36—37 78-00 Pleitere Dlasthammel und gut genährte Schale 30—32 72—75 Mäßig genährte Hammel unb Schafe (Merz- schaie) 27—00 64—00 S ch wein e. Vollfleischige Schweine .über 2 Zentner Lebendgewicht 55.00—57.03 39.03—71.03 Voll'testchige Schweine über 21/., Zentner Lebendgeivicht 55.00 —56.50 70.00 — 71.00 Fettschiveme über 3 Ztr.Lebendgew. . 55.00 -56.5) 70.00—72.00 Fleischige Schiveine ... . 53.00—54.50 68.00—70.00 Meteorologische Beobachtungen der StationGiehe». Nov, 1910 Sa Q w "ti E E & c a s COj3 ® S-5S Wette» Höchste Xcinperfttur am 20. bis 21. November Niedrigste „ , 20. „ 21. , Vlicber)d)(aa ~ 1,6 mm. 21. 2,6 744,3 + 1.8 4,0 80 SSW L 10 21. 9“ 742.9 4- 1,7 4,9 91 w 2 10 22. ■ 744,5 — 2,0 5,0 94 w 2 10 Schneeflocken = + 1,8’3. = — 2,2 Kuverts mit Firma billigst vrühl'sche Universitäts-Druckerei. R. Lange, Gießen piolattoäsdcuck Oer Brühl' jchc»i Univ.-Buch» unb Stetildruckerei. R. Lange