Kreisbiatt sm »en Kreis Gietzen. Nr. 71 SO. September 1910 Kelmnnlniachinig. V k t r. r Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfs über die Beseitigung eines Bahnübergangs in Klm. 9,7 + 77 der Nebenbahn Grünberg—Lollar im Feldberermgungsver- fahren von Gemarkung Odenhausen. Der Plan zur Beseitigung des Bahnübergangs bei Sri in. 9,7 -j-77 der Nebenbahn Grünberg—Lollar in der Gcmanung Odenhausen liegt vom 20. bis 27. l. Mts auf Großh. Bürger- meisteret Odenhausen offen, woselbst Cr -ngen gegm das Projekt, welche sich auf Ansprüche wegen - jung und Aende- rung öffentlicher Wege, An- und Zufahrten auf Grundstücke, Einstiedigungen, Wasser- und Borflutverhültnisse usw., sowie die Herstellung von Schutzvorrichtungen zur Sicherung gegen die aus dem Bahnbetrieb entstehenden Gefahren und Nachteile be- ziehen, bei Meiduna des Ausschlusses während der bezeichneten! Frist vorzubringen sind. Gießen, den 15. September 1910. Groß herzogliches Kreisamt Gießen., Dr. Usinger.____ Gießen, 6at 15. September 1910. B e t r.: Die Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für 1910. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an das Grotzh. Polizeiamt Gietzen und die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Die für die diesjährigen Jahresberichte der Gewerbeinspektionen zu veranstaltenden Erhebungen sollen in gleicher Weise Wie in den Vorjahren, und zwar derart vorgenommen werden, daß für jeden Gewerbebetrieb von dem Gewerbeunternehmer selbst ein besonderer Fragebogen, und zwar nach dem Stand des Oktober 1910 ausgefüllt wird. Zu diesem Zweck werden wir Ihnen die Verzeichnisse der In Ihrem Dienstbezirk befindlichen und der Aufsicht der Großherzoglichen Gewerbeinspektionen unterliegenden Fabriken, sowie der diesen gleichgestellten Anlagen mit der erforderlichem Anzahl Fragebogen nebst Uebersicht (Nr. I—III) zusenden. Die Fragebogen (III) wollen Sie allen denjenigen Personen,- die nach den unten (Ziffer 1) aufgeführten Gesichtspunkten hierbei in Betracht kommen, umgehend zur Beantwortung zn- gehen lassen. Die Fragebogen sind von den Unternehmern nach dem Stand vom 1. Oktober lfd. Js. auszufüllen, alsdann wieder von Ihnen yu erheben, und mit den von Ihnen zu ergänzenden und richtig- zustellenden Verzeichnissen bis spätestens rum 5. Oktober lfd. Js. uns zurückzusenden. Denjenigen Bürgermeistereien, in deren Gemarkungen bisher keine Fabriken oder sonst in das Verzeichnis auszunehmendei Gewerbebetriebe bestanden haben, werden uns gleichfalls ein Verzeichnis (II) nebst einigen Ihnen unausgefüllt zugehenden Fragebogen (III) zum eventuellen Eintrag oder zur Fehlanzeige zusendem Wir bemerken wegen richtiger Ausfüllung der Verzeichnisse kas folgende: 1. Aufzunehmen in die Verzeichnisse sind.' J. alle gewerblichen Betriebe, in denen in der Regel mindestens 10 Arbeiter beschäftigt werden; Ziegeleien und über Tag betriebene Brüche und Gruben, wenn darin in der Regel mindestens fünf .Arbeiter beschäftigt werden (§ 154 Abs. 2 G.-O.); Hüttenwerke, Zimmerplätze, andere Bauhöfe, Wersten Und Werkstätten der Tabakindustrie, auch wenn in ihnen in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden .(§ 154 Abs. 2 G.-O.); Bergwerke, Salinen, Ausbereitungsanftalten, unter-- irdisch betriebene Brüche und Gruben, soweit sie der Ansicht der Bergbehörde nicht unterliegen, auch wenn in 1 hnen in der Regel weniger als zehn Arbeiter be- chäftigt werden (§ 154a G.-O^); II. alle Werkstätten, in denen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektrizität usw.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen; HL Werkstätten, auf die gemäß § 154 Abs. 4 der Gewerbeordnung die Bestimmungen der §§ 135—139b der G.-O. ausgedehnt sind (Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion — s. die Verordnung vom 17. Februar 1904, R.-G.-Bl. S. 62 —; wegen der Werkstätten der Tabakindustrie vergl. oben I Abs. 3); IV± sonstige Anlagen, für die der Bundesrat gemäß 8 120e a. a. O. besondere Vorschriften erlassen hat. Als solche kommen nach Maßgabe der diesbezüglichen Bekannt- xiachungen. insbesondere in Betracht: Steinbrüche und Steinhauereien, Glashütten und Glasschleifereien, Anlagen zur Herstellung elektrischer Akkumulatoren, Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, Anlagen zur Bearbeitung von Faserstoffen usw. (Lumpensortierereien), Roßhaar- spiunereien, Haar- und Borstenzurichtereien, Bürsten- und Pinselmachereien, Anlagen zur Vulkanisierung von Gummiwaren, Anlagen zur Herstellung von Präservativs, Sicher- heitspessarien, Suspensorien usw., Anlagen zur Herstellung von Bleifarben und anderen Bleiprodukten, Bäckereien und Konditoreien, Maler-, Lackierer- und Anstreicherwerkstätten, Buchdruckereien und .Schriftgießereien, Gast- und Schankwirtschaften. 2. Bei Betrieben, die im Jahre 1909 eingestellt worden sind, ist eine dahingehende Bemerkung im Verzeichnis zu machen., Im Anschluß hieran verweisen wir auf die Vorschriften unter 8§ 155—160 der Ansführungsanweisung zur Gewerbeordnung in Der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1909 (Reg.- Bl. S. 346) und erwarten, daß Sie aus der Erhebung der Ar- betterzahlen Anlaß nehmen werden, die vorgeschriebenen Revisionen der gewerblichen Betriebe, die den Vorschriften der §§ 135—139 a. a. G.-O. unterliegen oder für die auf Grund des § 120e G.-O< besondere Mrordnungen erlassen sind, vorzunehmen. Dr. Usinger. Gießen, den 16 September 1910. 23 etr.: Den Wiesengang int Herbst 1910. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Nach Artikel 4 der Mesenpolizeiordnung für den Kleis Gießen ist im Laufe des Monats Oktober der Herb ft wiesengang! durch den Wiesenvorftand unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärtervorzunehmen. Wir beauftragen Sie demgemäß, alsbald die erforderliche Anordnung zu treffen und eine Abschrift des über den Wiesen gang aufzunehmenden Protokolls innerhalb 14 Tagen nach dessen Beendigung an uns einzusenden. In diesem Protokoll Lat sich der Wiesenvorstand insbesondere darüber zu äußern: a) ob die Anordnungen, welche im Anschluß an frühere Wiesengänge getroffen wurden, befolgt worden find und welch« nicht; b) welche Anordnungen von dem Wiesenvorstand zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wieseugang Vorgefundenen Mängel getroffen worden sind, oder welche Maßnahmen zu diesem Zwecke vorgefchlageit werden. Ter Wiesenvorstand hat hierbei sein Augenmerk namentlich auf die Reinigung der Mesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, schädlichen, Pflanzen usw., auf die Verebnung der Maulwurfshügel, btoie auf die Unterhaltung der Bc- und Entwässerungs- trübe« zu richten. Seine Anordnungen sollen jedoch nicht o weit gehen, daß Hecken und Sträucher besonders an Böschungen, Hohlen u. dgl. ohne weiteres entfernt werden. Im Interesse der Förderung eines wirksamen Vogelschutzes hat dies vielmehr nur dann zu geschehen, wenn es im Interesse der Mesen wirklich geboten erscheint; c) welche Berbesserungsvvrschläge inbezug auf größere Mesens di strikte zu machen sind. Hierbei kommen namentlich solche Vorschläge in Betracht, zu deren Ausführung die Bildung von Wafsergeiwssenschaften nach den Bestimmungen des Bach-, gefetzes angezeigt ist. Zu b) fügen wir erläuternd an, daß in der Regel, insofern kein besonderer Anstand vorliegt, der Mefeuvvrstand in seinem! Protokoll eine Frist, welche vier Mocken nicht übersteigen fön',: festzusetzen hat, binnen deren die Vorgefundenen Mängel bei Mci- txung von Strafen und Zwaugsmaßregeln von den Pflichtigen z« beseitigen find. Tie Aufforderung zur Beseitigung der vorgefundenen Mängel ist nach Beendigung des Mesenganges unge^ säumt durch den Bürgermeister ortsüblich bekannt zu machen. Tas Protokoll über den MesenganH ist von allen Beteiligten zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes oderein Feldschütze oder ein Wiese n w ä r i ier an der Teilnahme verhindert, so ist der Hin- derungsgrnnd am Schlüsse des Protokolls anzui geben. । Sollte der Wiesenvorstand nicht miehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald bei sondere Vorlage machen. In den nachstehend verzeichneten Gemeinden wird ein Beamter der Großh. K'ulturinspektion! Gießen gemäß Artikel 4 Msatz 2 der Wiesenpolizeiordnungs an in e nt Wiesengangteilnehmen. Ter Tag und di« Zeit des Beginnes des Wiesenganges sind bei jeder Genreinde 2 besonders bemerkt. Tie Zusammenkunft findet jeweils auf dem Amtszimmer des Bürgermeisters statt. 1. Alb ach, am 12. Oktober, vormittags 10 Uhr, , 2. Bettenhausen, am 15. Oktober, vormittags 10 Uhr, 3. Burkhardsfelden, am. 19. Oktober, vorm. 9Vs Uhr-, 4. 3) au bringen, am 22. Oktober, vormittags 10 Uhr, 5. Reinhards Hain, am 26. Oktober, vorm. 10 Uhr, 6. Reiskirchen, am 28. Oktober, vormittags 9 Uhr. Sie luoHcn ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit demWiesengang die durch den Staat vvr'gescbriebene Lokal- schail des Vorstandes der in Ihrer Gemeinde begehenden Wassergenossenschaften vor genommen wird. Tie Genossenschastsvorstänoe haben hierbei insbesondere Khr Augenmerk darauf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem Zustande befinden und ob etwa Unterhal- tungs- oder Verbessenlngsvorschläge zu machen sind. In Ihrem Begleitbcricht zum Wiesengangsprotokoll ist anzugeben, ob die Lokalschau der Wassergenossenschaften, wie ange- vrdnet, stattgefunden hat. ,___________________________Dr. Usinger. ________________________ Bekanntmachung. Metr.: Den Verband der deutschen gemeinnützigen Und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen. Der Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen 'mit dem Sitz in Rirdors erbietet sich, in allen .Fällen, in denen sich Personen der ländlichen Bevölkerung in ihren Unfall- und Jnvalioenrentenangelegenheiten an ifyit wenden, u n - entgeltlich Auskunft zu erteilen und die Vertretung vor dem Netchsversicherungsamt kostenlos zu übernehmen. Die Anträge sind an den Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Oberbürgermeister Kaiser, Nixdorf, Rathaus, zu richten. .Gießen, den 15. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. vr. U s i n g e r. Gießen, den 16. September 1910. 53 e t r.: Die Ausführung der Polizeiverordnung über das .Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904. Das Grsßheyogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Sie wollen das Protokoll über den nach § 3 obiger Polizeiverordnung int September jeden Jahres vorzunehmenden Rund- gang Ihrer Kommtssion alsbald in Vorlage bringen, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte. I. V.: Lang ermann.______________ Bekanntmachung. 53 c t r.: Gesundheitsschädigungen durch bleihaltiges .Emaille- Kochgeschirr. Durch das chemische Untersuchungsamt der Provinz Ober- Hessen ist festgestellt worden, daß Emaille-Kochgeschirre, die der Händler Fr. Karl Dorp airs Elberfeld hier feilhält, bedeutende Bleimengen enthalten, so daß ihre Benutzung eine erhebliche Schädigung der Gesundheit dnrch Bleivergif- tung zur Folge habet: kann. AiHrige bei der Großh. Staatsanwaltschaft ist erfolgt und warnet: wir hiermit öffentlich vor dem Ankauf und der Benutzung der erwähnten.Emaille- Kochgeschirre. * y Gießen, den 17. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: La ngermann. Bekanntmachung. Wegen Neubau der Kreisstraßenbrücke über den Grenzgraben Kattenrod^Harbach wird die Kreisstraße von Hattenrod nach Harbach von Montag den 19. d. Mts. bis auf weiteres gesperrt. Ker Verkehr für leichtes Fuhrwerk kann auf den alten Feldweg von Hattenrod nach Harbach geleitet werden, währetü» schweres. Fuhrwerk über Reiskirchen und Lindenstruth fahren muß, Gießen,- den 16. September 1910. Grobherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n.____________________ Bekanntmachnng. Metr.Feldbereinignug in der Gemarkung Birklar. In der Zeit vom 19. September bis einschließlich 4. Oktober l. I. liegen werktags von 8 bis 12 Uhr vormittags und 0 bis 6 Uhr nachmittags die Arbeiten des Zuteilungsplans der Gemarkung Birklar im Saale des Gastwirts Engel zur Einsicht der Beteiligten offen. Es sind dies: Die Hauptkarten, 2 Bände Gütergeschosse nebst Zusammenstellung. 2 Bände Gütergeschosse mit Zuteilungsplan. » Die Zuteilungsverzeichnisse. Das Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume. Das Protokoll über Abänderung des Weg- und Grabennetzes. Termin zur Erhebung- von Einwendungen hiergegen findet daselbst Mittwoch bei: 5. Oktober l. I., vormittags 10 bis 11 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinertden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich eiuzureichen und zu begründen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke an Ort und Stelle findet Donnerstag den 22. September l. I. statt. Zusammenkunft hierzu am Ortsausgang nach Lich vormittags 10 Uhr. Friedberg, den 15. September 1910. Der Grobherzogliche Feldbereinigungskommisfär: Schntttf vahn, Kreisamtmann. Bekanntmachung. Georg Burk dahier, Marburger Straße Nr. 29, hat die Konzession als Dienstmann mit der Nr. 13 erhalten. Gießen, den 16. September 1910. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt._____ Bekanntmachung. Die unterm 8. August 1910 angeordnete Sperre der Senckenbergstraße wird hiermit aufgehoben. Die unterm 8. September 1910' ungeordnete Sperre der Frankfurter Straße zwischen Kliniks- unb Veterinäranstaltstraße wird hiermit aufgehoben. » Gießen, beu 18. September 1910. Großherzogliches PolizeiamtGießen. G e b h a r d t. Märkte. (In einem Teil der Auflage wiederholt.) fc. Frankfurt a. M., 19. Sept. (Orig.-Telegr. des „Gieß. 8(113/) Amtliche Notierungen der heutigen Fruchtmarktpreise. Weizen Mk. 20.Ö0—20.69, Kurhess. Mk. 20.50—20.75, nordd. 00 Mk., La Plata Kansas Mk. 00.00—00.00, Roggen (hiesiger) Mk. 15.30 bis Mk.15.15,Gerste (Wetterauer) Mk.16.00—16.75, Gerste Franken Pfälzer RiedMk.16.50—17.50,Kleie Mk.00.00-00.00,Hafer(alter)16.25—16.75, «15.00—15.25, Mais Mk. 14.50—14.65, Weizenmehl 0 Mk. 30.00 25, 2. Qualität Mk. 23.75-00.00, 3. Qualität Mk. 22.25 bis Mk. 00.00, 4. Qualität Mk. 00.00-00.00, Oioggenmehl 0 Mk. 23.00—23.25, 1. Qualität Mk. 19.00—19.50, 2. Qual. Mk. 00.00 bis 00.00, Weizenkleie Mk. 9.00 bis Alk. 9.50, Weizen schale Mk. 00.00—00.00, Roggeukleie Mk. 9.50 bis Mk. 10.00, Malzkeime Wik. 00.00—00.00, Raps Mk. 23.00-00.00, Biertreber 12.25-12.60. Astes per 100 Kg. ab hier. fo. Frankfurt a. M., 19. Sept. (Orig.-Telegr. des „Gieß. Anzeigers".) K a r t 0 f f e bm a r k t. Mair notierte: Frühkartoffeln in Waggons Mk. 5.50-0.00, im Kleinhandel Mk. 6.50-0.00 für je 100 Kg. fc. Frankfurt a.M. Viehhof-Markt bericht vom 19. Sept. Auftrieb: 1466 Rinder, darunter 458 Ochsen, 98 Bullen, 960 Kühe, 282 Kälber, 389 Schale, 1919 Schweine. Tendenz: Rinder langfam, Kälber und Schafe ausverkauft, Schweine rege, nahezu geräumt. Preis pro 100Pfd. Lebend- Schlachtgewicht Ochsen. Mk. Mk. Vostfleischige, ausgemästete, höchsten Schlachtwertes, höchstens 6 Jahre alt . . . . . . 51—57 93—98 Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 47-50 86-90 Mäßig genährte junge und gut genährte ältere 40—45 75—82 Bullen. Vollfleischige, ausgewachsene, höchsten Schlachtw. 44—49 73—81 vostfleischige, jüngere........ . 41—43 68—71 Mäßig genährte ningere u. gut genährte ältere 37-00 61—00 Färsen, K ü h e. Vollfleischige ausgem. Färsen höchst. Schlachtw. 44—53 79—89 Vollfleischige ausgemästete Kühe höchstenSchlacht- wertes bis zu 7 Jahren........ 43—47 79—84 Aeltere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen .... 36—42 67—76 Mäßig genährte Kühe und Färsen..... 27—81 59—62 Gering genährte Kühe und Färsen .... 22—28 50—57 Kälber.^ Feinste Mast-(Vollmilchmast) u. beste Saugkälber 58—62 96—103 Mittlere Mast- und gute Saugkälber .... 53—57 90—97 Geringere Saugkälber 46—50 78—85 Schaf e. Mastlämmer und jüngere Masthaunnel . . . 38—00 76—00 Schweine. Vostfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht 56.00—57.03 68.00—71.00 Vostfleischige Schweine über 2*/a Zentner Lebendgewicht 55.00—57.50 59.00—73,00 Fettschweine über 3 Ztr.Lebendgeiv. . 55.50—57.50 71.00—74.00 Fleischige Schweine 55.50—57.50 72.00—73.00 Sauen . ......... 50.00-00.00 62.00-00.00 Rotationsdruck der Brühl'scheu Univ.-Buch- und Steindruckerei. 9L Sange, Gießen.