Kreisblatt W N Kreis Sietzen. Ne. 53 19. Juli 1910 C5 i c fielt, den 16. Juli 1910. Metr.: Die Fürsorgekasse für 93 c am le und Bedienstete der Landgemeinden und Kommuualverbände; hier die Erhebung von Umlagen. Das Großheyogliche Kreisamt Oießeir NN die Grofih. Bürnermciftereien der Landgemeinden, die Kirchenvorftlinde uiio die Vai stünde der israel. N.'ligions- gemeindcn des Kreises. Sie wollen veranlassen, dafi die -inzwischen angeiorderten Umlagen zur Fürsorgekasse für Gemeindebeamten und Bediensteten baldigst zur Ablieferung kommen. Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, dafi diese Umlagen von den Anstellungskörperschaften zu tragen [inb (bergt Art. 34, Ziffer 3 und Art. 42—44 des Fürsorgekassengesetzes), nnb auch nicht im Wege privater Vereinbarung auf die Kassen- initglieder abaeivälzt werden köunen. Von deu Kassenmitgliedern sind nur das Eintrittsgeld, die Nachzahlungen für Anrechnung der Vordienstzeit, sowie der Jahresbeitrag von 3 Prozent des ruhegehaltsfähigen Einkoinmens aufzubringen. Vergl. Art. 34, Zis,er 1 und .Art. 35 des Fürsorgekassegesetzes. ______________________________Dr. Usinger._____________________________ Bekanntmachung. B e t r,': Die Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum Vertrieb im Grofiherzogtum. Das Grofih. Ministerium des Jnueru hat Dem Verband Deutscher Beamtenvereiue im Einverständnis mit der Königl. Preufiischen Negierung gestattet, auch während der Zeit des Vertriebes der Lose zur ersten Klasse einer Königlich Preufiischen. Klassenlotterie feine Lose in Hessen anznkündigen, auszugeben und zu vertreiben (siehe Bekanntmachung vom 19. Mai 1910, Kreisblatt Nr. 38). Gießen, den 11. Juli 1910. Grofiherzogliches Kreisamt Giefien. ______________________________Dr. Nsinger._____________________________ Bekanntniachiiiig. Ketr.: Ausbruch der Pferdeinfluenza in Hunge n. Bei einem Pferd des Landwirts H e i n r i ch K o n r a d Wilhelm Bender in Hungen ist die Influenza amtlich festgestellt worden. Die vorgeschriebenen. Schutzmaßregeln (Gehöftsperre usw.) sind angeordnet. Giefien, den 18. Juli 1910. Grofiherzogliches Kreisamt Giefien. ___________________I. V.: L a n g e r m a n n.___________________ Amtliche Uachrichte.l über Viehseuchen. In einem Gehöfte zu Appenrod (Kreis Alsfeld) ist die Schweineseuche amtlich festgestellt. — Dre Gehöftsperre ist verhängt. Die in einem Gehöfte zu Bleidenrod (Kreis Alsfeld) fest- gestellte Schweineseuche ist erloschen. — Die Gehöftsperre ist aufgehoben. Die in einem Gehöfte zu Nieder-Gemünden (Kreis Alsfeld) ausgebrochene. Schweiuerotlausseuche (Backsteinblattern) ist erloschen. — Die Geböstsperre ist aufgehoben. Der in zwei Gehöften zu Elpenrod (Kreis Alsfeld) ausge- brochene Schweinerotlauf (Backsteinblattern) ist erloschen. — Die Gehöstsperren sind aufgehoben. Der in einem Gehöfte zu Kirschgarten (Kreis Alsfeld) ausgebrochene Schweinerotlauf (Backsteinblattern) isb erloschen. — Die Gehöftsperre ist aufgehoben. Die in einem Gehöfte zu Reuzendorf (Kreis Alsfeld) aus- gebrochene Schweineseuche (-pest) ist erloschen. — Die Gehöft- sperre ist aufgehoben._______________________________________________ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hausen (Kreis Giefien). In der Zeit vom 14. bis einschließlich 27. Juli l. Js. liegt auf dem Amtszimmer der Grofih. Bürgermeisterei Hausen das Projekt über Aussühruug der Drainagen in den Fluren II, III, IV und V nebst Beschluß der Vollzugs- kommission vom 5. Juli 1910 zstr Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses ürnerhalb der oben angegebenen Ossenlegungsfrist bei Grofih. Bürgermeisterei Hausen schriftlich einzureichen und zu begründen. Friedberg, den 10. Juli 1910. Der Großherzogliche Feldbereiuiguirgskommissär: Schnittfpahn, Kreisamtmann. Bekanntmachung. V e t r.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hattenrod. In der Zeit vom 13. bis einschließlich 26. Juli l. J§. liegen auf dem Rathaus zu Hatteurod die Arbeiten des II. Abschnitts (Besitzstandsaufnahme) der Feldbereinigung Hattenrod' und zwar: 1. Die Bouitierungskarten; , 2. 3 Bände Besitzstandsverzeichnisse; 3. 3 Bände Gütergeschosse; 4. die Zusammenstellung der Gütergeschosse' zur Einsicht der Beteiligten offen. Termin zur Entgegennahme von Einwendungen findet daselbst Mittwoch den 2 7. I u l i 1910, v o r mittags 9 y2 Uhr bi s 10 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Aufügen einlade, daß die Nichterschcineuden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich abzufassen und zu be.-t gründen. Friedberg, den 9. Juli 1910. Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ____________Kirnberger, Grofih. Kreisamtmann. Seliaimlmachung. Velr.: Gebührentaris der Gesindeverinieterinneu u. Stellenvermiltler. Bestehender Bestimmung gemäß bringen wir nachstehenden Gebührentarif der hiesigen Gesindeverinieterinneu und Stellenvermittler zum Abdruck. Nir Vermittlung eines Sienflbotai »tvic peil . iuiy ivii Gesindevermicterinnen; Mk. Mk. Bärrn, Kirchenplatz 11...... . 5 7 Dülser, Neustadt 50......... 5 7 für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk..... 8 10 für Vermittlung eines Cervierfräuleins 10 10 Herr, Sonnenstraße 6........ 5 7 für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk. ... 8 10 für Vermittlung eines Servierfräuleins 10 10 (welche von demselben zu zahlen sind) Hetzger, Marktplatz 17........ 5 7 für Vermittlung einer Köchin mit einem Gehalt über 40 Mk..... 8 10 für Vermittlung eines Serviersräuleins 10 10 Hüttenberger, Seltersweg 67...... 5 7 Lorenz, Dammstraße 25 5 7 Ccilcl, Dammstraße 43........ 5 7 Pitzer, Seltersweg 3..... 5 7 für Vermittlung von Köchinnen in Wirtschatten und Hotels..... 8 10 Schmidt, Weserstraße 5........ 5 7 Stoll, Schloßgasse 17......... 5 7 Vaupel, Bahnhofstraße 30 . ...... 5 7 Weißenbach, Kreuzplatz 6....... 5 7 Zimmermann, Neuenweg 29...... 4 6 Von den Gebühren hat der Dienstbote jetveils 2 Mk. zu entrichten. Vermieterinnen Bärrn und Hetzger erheben von Dienstboten 1 Mk. Gebühr, die Vermieterinnen Herr, Dülser, Pitzer, Schmidt, Oertel, Stoll, Weißenbach und Zimmermann erheben von denselben feine Gebühr. Gesindevermieterinnen Herr und Pitzer erheben von den Köchinnen keine Gebühr. Die Vermieterin Schmitt (Teufelslustgärtchen) hat ihren Gewerbebetrieb vorläufig eingestellt. Stellenvermittler: Germann, Wolkengasse: für einen 1. Gesellen 3.— Mk., 0 1/2. „ 2. y U II 3. U 1.50 y von welchen Gebühren Meister nr.b Geselle je die Hälfte zu entrichten haben. Gießen, den 7. Juli 1910. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt. Bekanntmachung. Betr.: Die .Abhaltung des Jugendsestes. Donnerstag den 2 8. Juli l. Js.,- nachmittags vost 2 Uhr ab, wirb bas biesjährige Jugenbfest im Philosophenwalde abgehalten werden. Zwecks Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bestimmen wir hiermit, daß am genannten Tage von 1 Vs Uhr nachniittags ab der Fuhrwerksverkehr n a ch dem Philosophenwalde nur den Mittelweg entlang iunb von da zurück nach der Stadt nur .durch die Eich-i gärten, von 6 Uhr nachmittags ab aber in umgekehrter Richtung zu bewerkstelligen ist. Das Publikum wird gebeten, sich nicht in den Zug hineinzudrängen, auch nicht die Spielplätze im Philosophenwalde zu betreten oder in die Spiele einzugreifen und insbesondere beim Passieren des Zuges durch die Festplatzeingänge diese freizulassen-, Gießen, den 15. Juli 1910. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt. Bekanntmachung. In der Zeit vom 9. bis 16. Juli 1910 wurde in hiesiger .Stadt gefunden: 2 Ringe, 1 Zwicker, 1 Satteltasche mit Inhalt, 1 Rasiermesser und 1 Damenuhr: verloren: 1 schwarzer Stock mit Silbergriff, 1 Panamahut, 1 Zwicker, 1 schwarzer Regenschirm, 1 Umhang und 1 silberne Damenuhr mit Goldrändern. Entflogen: 1 Papagei. Zugeflogen: 1 Kanarienvogel. Tie Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Tie Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11—12 Uhr vormittags und 4—5 Uhr nachmittags bei unterzeichneter Behörde Zimmer Nr. 1 erfolgen. Gießen, den 16. Juli 1910. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Ge bhard t. Warnung vor dem unlauteren Geschäftsgebaren von Serienlvsgesellschaften. Schon wiederholt ist vor bem' unlauteren Geschäftsgebaren zahlreicher inländischer und besonders ausländischer Unternehmen von sog. Serienlos-Spielgesellschaften gewarnt worden. Tas Wesen dieser Unternehmen besteht darin, das; der Unternehmer einen Anteil an Serienlosen oder die Aussicht auf den Gewinn ans einer größeren oder kleineren Anzahl solcher Lose verkauft und daß die Zahlung des Kaufpreises in der Regel in Raten erfolgen kann. Ter Betrieb solcher Geschäfte i st strafbar. Denn handelt cs sich um den Verkauf von Gewinnaussichten, so ist dies als öffentliche Veranstaltung einer Lotterie ohne vbrcgkeit- liche Erlaubnis anzusehen (§ 286 d. R.-Str.-Ges.-B.) und werden Losanteile gegen Teilzahlungen verkauft, so liegt ein Vergehen gegen § 7 des Reichsgesetzes, betreffend die Abzah- 1 ungsgeschäfte, vom 1 6. Mai 18 9 4 (R.-Ges.-Bl. S. 450) vor. Ter gewerbsnuißige Verkauf von Losanteilen wird aber auch in der Regel gegen das G r o ß h. H e s s i s ch e G e s e tz, b e t r. den Handel mit Anteilen und Abschnitten vo n Lose n zu L o t t e r i e n n n d A u s s P i e l u n g e n, v o m 11. A p r i l 1 8 9 6 (Reg.-Bl. S. 47) verstoßen. Es kommt ferner das G ro ßh. Hessische Gesetz Vom 14. Februar 1906 (Reg.-Bl. S. 45) in Betracht, wonach das Spielen in an ßer hes si schen Lotterien, die nicht w: t sta a tl i ch er G ene hm i g u n g in: Großherzogtum hugelassen sind, bei Geldstrafe bis zu 600 M k. im Groß Herzogtum Hessen verboten ist. Wenn hiernach einerseits derjenige, der einer derartigen Serienlosgesellschast bcitritt, nicht nur hierdurch sich an dem strafbaren Tun des Unternehmers beteiligt, sondern in den meisten Fälle,: (sofern es sich nämlich nicht ausschließlich um im Großherzogtum Hessen zugelassene Lotterie-Lose handelt) selbst eme mit empfindlicher Strafe bedrohte Handlung begeht, so rst andrerseits hiermit für ihn in den meiste:: Fällen auch eine er- H «bliche V e r m ö g e n s s ch ä d i g n n g verbunden, Ivie sich aus Nachstehendem ergibt. TieSericnlosgesellschaften beruhen fa stöhne Ausnahme auf schwindelhafter Grundlage. Tie Beitrittserklärungen lassen die Natur des Geschäfts und die den Teilnehmern zustehenden Rechte nicht klar erkennen. Das Publikum wird durch die Anpreisung, daß jedes Los gewinnt und Nieten nicht existieren, sowie durch die fettgedruckten Gesamtbeträge der Gewinne aUgelockt. Dabei ist meist nicht bekannt ünd kann auch aus den Ankündigungen gar nicht ersehen werden, daß die Zahl der Teilnehmer an den fraglichen Gesellschaften unbeschränkt ist, die Summen der einzelnen Beiträge den von bem Unternehmer gezahlten Kaufpreis der Lose nm ein vielfaches übersteigen und daß deshalb der auf den Teilnehmer entfallende Gewinnbetrag fast ausnahmslos nur einen verschwindenden Teil der Gesamtsumme der gezahlten Beiträge ausmachen wird. Dazu besteht nicht einmal die Gewähr, daß der Unternehmer sich im Besitze der Lose befindet, an denen die Teilnehiner einen Anteil erwerben sollen. Zweifel der letzterwähnten Art sind namentlich hinsichtlich der ausländischen Unternehmer gerechtfertigt, welche das Geschäft in Deutschland betreibe:^ oder durch Agenten betreiben lassen. Wir sehen uns veranlaßt, auf diese Gesichtspunkte wieder-» holt hinzuweisen, da trotz häufiger Warnungen in der Presse, trotz zahlreicher Bestrafungen von Unternehmern derartiger Spiele !Gesellschaften, trotz der traurigen Erfahrungen vieler .Spieler ich immer noch Leute finden, die auf die verlockenden Anerbieten ie[et klugen Geschäftsunternehmer hereinsallen, namentlich wenn diese unter einer hochtrabenden Firma wie „Internationale Vereinsbank", „Nationale Renten- und K'reditbank", „Deutsch- österreichisches Bankeffekten- und Kvmmerzhaus" oder dergleichen auftreten. Gießen? den 11. Juli 1910. I, Gvoßherzogliches Polizeianit Gießen. Gebhardt. t‘ Getreide-Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschastsrats vom 12. bis 18. Juli 1910. der Vorwoche in 170 (+ 162 (+ 2) (+ 15772(+ 27,) 1627,(- 2'/ ) 170 (4- 10) 156 (- ( + (+ ii 1) 2) 2) 5) 6) 1) 1) 2) 6) 3) 2) 160 1617, 175 1677, 164 209 ( + 212 (+ 206 ( + ( + ( + (+ 3) 4) 3) 5) o) 2) 6) 2) 3) 2) 11) ( + 17,) (4- 5) (+27») (- ) 47,) 1) ( + 27») (+ 10) Hafer 1477, (+ 155 (+ 150 (— 149 (+ 149 ( + 172 (+ 166 (+ 205 (— j 205 (- ) 209 (4- 3) Königsberg Danzig Stettin Posen! Breslau Berlin Magdeburg Halle Leipzig Dresden Braunschweig Hamburg Hannover Düsseldorf Frankfurt a.M. Mannheim Straßburg Stuttgart München 208 212 214 205 195 207 200 221 2127, 215 145 148 143 143 145 146 145 152 154 153 145 145 149 156 167 (4- 2) 162 (4- 2) 173 (- ) 213.75 (+ 2.50), Budapest Cff. 158.35 (— 2.45). Paris Liverpool Juli 162.55 (4* 7.95), Chicago ... Roggen: Berlin Juli 14d.uu (-r 1.50), Sept. 151.00 (- 1.25). Haier: Berlin Juli 150.75 (4- 0.25), Septeinber 154.50 (4- 2.00) Mk. 165 (4- (+ Weltmarktpreise: Weizen: Berlin Juli Sept. 196.60 (4- 3.00). " ' ‘ ----- Juli 209.70 (4- 5.60). Juli 169.75 (4- 6.00). Es scheint jetzt sicher zu sein, daß der Frühiahrsweizen nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern wohl in noch größeren: Umfange in Kanada infolge der außergewöhnlichen Hitze und, Trockenheit einen starken Ansfall aufweise:: wird. Aus Winnipeg wurde am 14. Juli depeschiert, daß in den drei westlichen Provinzen Manitoba, Alberta und Saskatchewan die Weizen- etträge wegen anhaltender Trockenheit wahrscheiickich nur halb, so groß sei:: würden wie gewöhnlich. Infolgedessen hat sich in der letzten Woche die Weizenhausse an den amerikanischen Börsen noch weiter entwickelt. Juli-Weizen ist in Chicago von 160 auf 170 und September-Weizen von 157 auf 167 Mk. für die Tonne gestiegen. Wenn die europäischen Märkte und speziell der deutsche Markt dieser Aufwärtsbewegung gefolgt sind, so war dies neben der Knappheit der Ware und der stärkeren Nachfrage der Mühlen durch Ungünstige Nachrichten über die Weizenernte Rußlands mit- begriindet. Anhaltende Niederschläge sollen in Süd-Rußland die Woizenernte verzögert und qualitativ geschädigt haben, der Sommerweizen soll durch die vorangegangene Hitze bis zu 25 Prozent verbramU sein. Auch in T-eutschland ließ das Erntewetter noch zu wünschen übrig und trug mit zur Befestigung des Roggenmarktes bei. Eine noch größere Preisaufbesserung ist beim Hafer zu konstatieren, dessen Ernteaüssichtcn sich nur wenig gebessert haben. 225 (4- 6) 224 (+ 2) Es stellten sich die Preise ß'ir inländisches Getreide am letzten Markttage in Mark pro 1000 kg je nach Qualität, wobei das Mehr (+) bezw. Weniger (—) gegenüber * ~ Klammern () beigefügt ist, wie folgt: Weizen Roggen Märkte. — K a r t o ffe l n: a rk t - B e r i ch t von: 18. Juli 1910. Dort m und: Blaue Mk. 3.60, Holländer Mäuse Mk. 3.50. Hagen i. W.: Frühe weiße, Kaiserkrone Mk. 3.70, Oval blaue Mk. 3.90, Nieren, Paulsens Juli Alk. 3.90, Holländer Mäuse Mk. 4.50, Belgische Mäuse Mk. 4.05. Crefeld: Frühgelbe Mk. 5.20, Nieren, Paulsens Juli Mk. 5.00. Kempen a. Rh.: Neue lange Mk. 9,00, Holländer Mäuse Mk. 9.00, runde Eier- kartosfeln Mk. 9.00, Frührosa Mk. 8.09. Köln n. 97 h.: Oval blaue Mk. 3.50, Frühe weiße, Kaiserkrone Mk. 3.10, Rosen frühe Mk. 3.10, Neue lange, belgische Mk. 3.60, Frühgelbe, belgische runde Mk. 3.20, Nieren Paulsens Juli Mk. 3.7o, Holländer Mäuse Mk. 3.75. M a n n h e: m : Neue Pfälzer Kaiserkronen Mk. 3.20. W i l l i ch : Holländer Mäuse Mk. 10.00. (Alles für 60 Kg.) Rotationsdruck der Brühl' scheu Univ.-Buch» und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.