Kreisblatt für »en Kreis Siegen. Nr. 70 16. September 1910 Gießen, den 14. Sept. 1910. Vetr. : Die Voraiischläge der Landgemeinden für 1911. ' An die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Nach der Instruktion über Ausstellung und Revision der Gemeindevoranschläge soll der Entwurf des Voranschlags im Oktober dem Gcmeinderat zur Beratung vorgelegt und spätestens bis 15. November bei uns eiugereicht werden. Wir emp- sclilen Ihnen deshalb dringend, alsbald mit der' Aufstellung der Voranschläge zu begimum und die Arbeiten so zu fördern, daß der Einsendungstermin bestimmt cingehalten werden kann. lieber die Art ber Aufstellung, die Offenlegung des Voranschlags, die Fertigung der einzelnen Beilagen und über die sonst zu beachtenden Bestimmungen verweisen wir auf unser umfangreiches Ausschreiben vom 4. September 1909, Zbreisblatt Nr. 70. Die Beilage 2 ist auch in diesem Jahre sunnnarisch auf- jut(teilen. Die im erwähnten Ausschreiben zu den einzelnen^ Beilagen angegebenen Rechnungsjahre rücken selbstverständlich diesmal ein Jahr weiter. Großl)erzog!iches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. Gieß c n , den 13. Sept. 1910. B e t r. : Kinderarbeit in getverblichen Betrieben. Dio Großh. KreisschMminnWon Gießen oii die Schulvorstände des Kreises. Wir beauftragen Sie, die Lehrer Ihrer Gemeinden alsbald zur Aufstellung der Verzeichnisse gewerblich tätiger Kinder auf- inforbern und diese Listen bis spätestens 15. Oktober I. J. in Abschrift an uns einzusenden Gedruckte Formulare siud bei Wilh. Klee in Gießen zu haben. In der 7. Rubrik des Verzeichnisses „Bemerkungen" ist der Verdienst und die Entlohnung einzelner Kinder für ihre Beschäftigung aufzuführen, ebenso sind Bemerkungen ber Lehrer darüber, ob ihnen durch Ausstellung der Verzeichnisse Unannehmlichkeiten erwachsen sind, in dieser Spalte einzutragen. ______________________________Dr. U s i n g e r. Bekanntmachung. K e t r.: Die Einführung des 8-Uhr-Ladenschlusses für die Leder- bandlungen in Gießen. Die Lederhändler mit offenen Verkaufsstellen in Gießen haben beantragt, die Geschastslokale an den Vorabenden der Sonn- und Feiertage um 9 Uhr, an allen anderen Werktagen um 8 Utzv schließen zu dürfen. Diesem Anträge ist von uns stattgegeben! worden. Gießen, den 12. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. U s i n g e r. „ _ Gießen, den 12. Sept. 1910. B e t r.: Den Vertrieb ber Lose zur I. Klasse der 224. Königlich Preußischen Klassen-Lotterie. Das Großhor)ogliche Kreisamt Gießen an Grofjh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. t benachrichtigen Sie, daß der Vertrieb der Lose zur J. Klasse der 224. König!. Preußisck>en Klassen-Lotterie am 9. Dezember 1910 beginnen und die Ziehung der I. Klasse dieser Lotterie am 13. und 14. Januar 1911 stattsinden wird. _______ _____________________Dr. U f i n g e r. Bekanntmachung. Betr.: Tie Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum Vertrieb im Großherzogtnm. «p ^roßh. Ministerium des Innern lmt dem Württembergischen ^Londelsgeographie, E. V., zu Stuttgart, die Erlaubnis 5000. Lose erster Serie einer am 3. und 4. Februar 1911 ^"Ä'^altenden Geldlotterie zur Erbauung eines Museums vertreiben^ UUb ^onderkunde innerhalb des Großherzogtums zu inf Jocffcn büxfen nur mit dem hessischen ^"^M."^^^empel versehene Lose gelangen. tin.r ^Eit des Vertriebs der Lose zur ersten Klasse erner Kon glich Preußischen Lotterie ist Ankündigung Ausgabe und Vertrieb der Lose in Lessen nicht gestattet " 0" 9 Ziehen, den 12. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Bekanntmachung. Betr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Groß-! Herzogtums. Der Vogelsberger Geflügel- und Vogelzuchtverein in Grün- berg beabsichtigt mit der am 12. und 13. Oktober l. Js. in Grünberg stattfindenden Geflügelausstellung eine Verlosung von Rassegeflügel und der Geflügelzucht dienenden Gegen stä'.iden zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung. Zugleich ist der Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen! gestattet ivorben. Gießen, den 12. September 1910. Groß herzogliches Kreisamt Gießen. _______________________________Dr, ll | in g c r.______________________________ Bekanntmachung. B e t r.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Groß- Herzogtums. Der Stadtvorstand von Ortenberg beabsichtigt mit dem voraussichtlich am 3. November dieses Jahres daselbst stattfindenden sogenannten „Kalten Markte" eine Verlosung von Vieh, landwirtschaftlichen Geräten und sonstigen Gebrauchsgegenständen zn verbinden. Großh. Ministerium des Innern hat die uachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung erteilt und den Vertrieb der Lose in der Provinz Oberhessen gestattet. Gießen, den 12. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ____________________________Dr. Usinger.____________________________ Bekanntmochung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, daß von Freitag den 16. d. Mts. ab bis Ende des Monats Walzarbeiten auf der Kreisstraße von G r o ß e u - B u s e ck nach der Straße Gießen — Grünberg und auf ber Straße Gieße n—- Rodhcim vorgenommen werden. Gießen, den 13. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _________________________I. V.: Dr, M e r ck. Bekanntmachung. Betr.: Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 22. Juni 1910 (Kreisblatt Nr. 46) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß weiter als verseucht zu gelten hat der Regierungsbezirk Oppeln. Gießen, den 15. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Langer m a n tl Betr.: Wie oben. Gießen, den 15. September 1910. Das Großheyogliche Kreisamt Gießen an die Ortspolizeibchörden und die Großh. Gendarmerien des Kreises. Wir machen Sie auf Vorstehendes zur Bedeutung der Interessenten aufmerksam. Auch ist unsere Auordnung ortsüblich bekannt zu machen. ___I. V.: Langermonn.__ KekamttmachiUig. Betr.: Gesuch der Gewerkschaft Weißenburg-Gießen zu Garben?» teich um Genehmigung zur Errichtung eines Dampfkessels.- ai. §Ä?"'kschaft Weißenburg-Gießen beabsichtigt aus dem Grundstuck Flur III Nr. 218 und 2185/io der Gemarkung Garben^» tcrch erneu Dampfkessel zu errichten. Plane und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieses im Kreisblatt für den Kreis Gießen an get= rechnet auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Garben-- terch zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind binnen dieser Frist bei Meldung des Ausschlusses bei Großh Bürgermeisterei Garbenteich vorzubringen. Gießen, den 15. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: Lang er mann. __________ Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß die Viehmarkte vom Dienstag den 27. September l. Js. an um) l Ä* vormittags beginnen, und machen noch darauf aufmerksam, daß das Marktvieh nicht vor der angeführten Zeit in den Zufuhr st raßen aufgestellt werden darf. Gießen, den 13. September 1910. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhard?. 2 Bekanntmachung. Vetr. : Feldbereinigung in der Gemarkung Birklar. In der Zeit vom 19. September bis einschließlich r4. Oktober l. I. liegen werktags von 8 bis 12 Uhr vormittags und 2 bis 6 Uhr nachmittags die Arbeiten des Zuteilungsplans der Gemarkung Birklar im Saale des .Gastwirts Engel zur Einsicht der Beteiligten offen. .Es sind dies: Die Hauptkarten, 2 Bände Gütergeschosse nebst Zusammenstellung. 2 Bände Gütergeschosse mit Zuteilungsplan. Tie Zuteilungsverzeichnisse. Das Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume. Das Protokoll über Abänderung des Weg- und Graben- netzes. Termin zur Erhebung von Einwendungen hiergegen findet daselbst Mittwoch den 5. Oktober L I. , vormittags 10 bis 11 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich einzureichen rind zu begründen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke an Ort und Stelle findet Donnerstag den 2 2. September l. I. statt. Zusammenkunft hierzu am Ortsansgang nach Lich vormittags 10 Uhr. Friedberg, den 15. September 1910. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittjpahn, Kreisamlmann. Kelrannbimchnng. .B e t r.: Ausführung des Gesetzes, die polizeiliche Beaufsichtigung von Mietwohnungen und Schlafstellen betreffend, vom 1. Juli 1893. Die durch die nachgenannten Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juli 1893 vorgeschriebcne Anmeldung von Mietwohnungen, S ch l a s r ä u m e n und Schlaf st ellett oder v o n Aenderungen i n d e r P e r f o n des Mieters oder Vermieters wird in vielen Fällen unterlassen. Anzeigeformulare sind auf unserem Meldebureau, erhältlich. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Bestrafung erfolgt, falls bei den demnächst stattfindenden Revisionen der Mietwohnungen usw. die Unterlassung von Anmeldungen sestgestcllt Wnd. • Gießen, den 12. September 1910. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt. Artikel 4. Anzcigepflicht der Vermieter. Derjenige, für dessen Rechnung eine Wohnung erstmals vermietet wird, oder dessen Vertreter ist verpflichtet, hiervon vor den: Einzüge des Mieters der Ortspolizeibehörde Anzeige zu Wachen, wenn entweder 1. die Mietwohnung (einschließlich der Küche und ausschließlich solcher Räume, die in Aftermiete gegeben oder von anderen Personen regelmäßig mitbenutzt werden) aus drei oder weniger Räumen besteht, oder 2. Kellergeschosse oder nicht unterkellerte Räume, deren Fußboden nicht mindestens 0,25 Meter über Erde gelegen ist, oder 3. unmittelbar unter Dach (ohne Zwischendecke) befindlich^ < Raume Lum Wohnen vermietet werden sollen. Die Anzeige muß Auskunft geben über a) den Eigentümer, sowie die Lage des Hauses nach Straße und Nummer, d) die Lage der Wohnung (ob im Haupt- oder Nebengebäude und in welchem Stockwerk), c) die Anzahl und Bestimmung der Räume, (1) den Beruf des Mieters, sein Verhältnis zu den in seiner Hausgemeinschaft befindlichen Personen, sowie Namen und Alter derselben. Tie Vermieter sogenanitter möblierter Wohnungen sind von dleser Anzeigepflicht befreit, wenn und solange der Mietpreis für das Zimmer den Betrag von monatlich acht Mark überschreitet. Artikel 5. Ter 'Ortspolizeibehörde ist ferner binnen einer Woche An- Lnge zu machen, wenn in der Person des Vermneters oder Mieters einer Wohnung der im Artikel 4 bezeichneten Art eine Aenderung eintritt, oder wenn durch Verminderung der Zahl der Mieträume oder durch Aftervermietung die Wohnung nachträglich anzeigepflichtig wird. Tlc Anzeigepflicht trisst bei Aenderungen in der Person des Vermieters den neuen Vermieter. Bei Aenderungen in der Person des Mieters sind zugleich die im vorigen Artikel unter d vorgeschriebenen Angaben machen. * Artikel 6. Wer dritten, nicht zu seiner Familie gehörigen Personen Schlafstellen, mit oder ohne Berechtigung zum Aufenthalt ilfceH Tag, vermietet, hat hiervon vor Beginn der Mietbenutzung dev Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen. Tie Anzeige muß Auskunft geben über a) Lage des Hauses nach Straße und Nummer, sowie über den Vermieter, b) Lage, Länge, Breite und Höhe der zu Schlafstellen bestimmten Räume, c) die Anzahl der in jedem einzelnen Raume vorhandenen Schlafstellen. Von jedem Wechsel in der Person des Vermieters der Schlafstellen hat der neue Vermieter der Polizeibehörde binnen einer Woche Anzeige zu machen. Artikel 11. Mit Geldstrafe bis zu 30 Mark wird bestraft, wer die nach Artikel 4 bis 6 vorgeschriebenen Anzeigen zu machen unterläßt oder in diesen Anzeigen wissentlich unrichtige Angaben machte Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aus die Artikel 34 u. 35 des Berggesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Sept. 1899 wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß die Braun- eisenstein-Bergwerk-Gewerkschaft„Lonise" jii Nieder-Ohmen mit dem Eisenerz-Bergwerk „Beethoven" in der Gemarkung Grünberg, Kreis Gießen, beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müssen bei Meidung des Verlustes des Vorzugsrechts binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen die Bergwerkseigentümerin geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Situationsriffes bei der Bergmeisterei Darmstadt jedem gestattet. (D16/9 Darmstadt, den 9. September 1910. Großherzogliche Obere Bergbehörde. I. V.: Braun. BerkeS. Märkte. (In einem Teil der Auflage wiederholt.) fc. Frankfurt a. M. V i e h h o f- Ni a r k t b e r i d) t vorn Ib.Sept. Auftrieb: 124 Rinder, darunter 12 Ochsen, 3 Bullen, 109 Kühe, 780 Kälber, 181 Schale, 756 Schweine, 0 Ziegen. Tendenz: Kälber, Schafe und Schweine ruhig, ausverkaust. Preis pro 100Pfd. Lebend- Schlachtgewicht Kälber. Mk. Mk. Feinste Mast- (VoNmilchmast) u. beste Saugkälber 60-64 100—107 Mittlere Mast- und gute Saugkälber .... 55—59 93—100 Geringere Saugkälber......... 50—54 85—92 Schafe. Mastlänuner und jüngere Masthammel . . . 37—00 77—78 Aeltere Masthammel und gut genährte Schafe 30—00 63—00 Schwein e. Vollfleifchige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht ........ 55.50—57.00 69.00—71,00 Vollfleifchige Schweine über 21 /, Zentner Lebendgewicht........ 55.00—57.50 69.00—71.00 Fettfchweine über 3 Ztr.Lebendgew. . 55.00—57.50 72.00—74.00 Fleischige Schweine....... 55.50—57.00 71.00—73.00 Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen Sept. Wetter 1910 8* - Sonnenschein 14. bis 15. Septbr. — -f- 14. „ 15. , = + Niederschlag: — 0,0 mm. 2 2 2 5 0 20,4 • ß. 10,3 eC. ;c$ -2 S'f N 5 «o -S 5$ 5 do Höchste Temperatur am Niedrigste , , 0 i Sonnenschein Bew. Himmel 15. 2»6 749,3 20,3 10,9 62 E 15. 9“ 751,4 14,6 10,9 88 N’NE 16, 7“ 753,4 10,0 6,0 87 N Rotationsdruck der Brühl'fchen Univ.-Buch« und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.