Kreisblatt rar »en Kreis Siegen. Nr. 60 * 12. A,iqilst 1910 Betr.: Tie -lbgabe der Steuererklärungen für das Steuerjahr 1911. Nach Art. 20 des Gesetzes, d i e .allgemeine E i n komni e u st c u e r betr., vom 12. August 1899 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, der ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mark oder mehr besitzt, über die Jahresbeträge feiner Ein- f o m menbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlaguugskommifsion schriftlich ab- zugeben hat. Von der Verpflichtung zur Abgabe dieser Einkommensteuererklärung ist nach Art. 21 des genannten Gesetzes, insofern nicht int einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, derjenige Steuerpflichtige entbunden, welcher im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteuer 1. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) veranlagt war, auch inzwischen seinen Wohnsitz nicht gewechselt und keine Einkommensverbesserung erfahren hat, welche seine Versetzung in eine höhere Klasse bedingt. Gemäß Art. 2 Abs. 3, Art. 15 und 21 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes sind die Vorstände der nach Art. 2 dieses Gesetzes der Einkommensteuer unterworfenen Gesellschaften usw. verpflichtet, über deren Einkommen alljährlich vollständigeit Auf- schluß zu erteilen. Nach Art. 19 des Gesetzes, die Vermögenssteuer betr., vom 12. August 1899 hat jeder von der Kommission für die Einkomknenstcuer erster Mteilung zu veranlagende, ein jährliches Einkommen von 2600 Mark und mehr besitzende Betriebsunter- nchmer (Personen, die Land- und Forstwirtschaft oder ein Gewerbe betreiben), der zum ersten Male mit Anlage und Betriebskapital zur Vermögenssteuer veranlagt wird, eine schriftliche Er- kläntng über das im land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Unternehmen verwendete Anlage- und Betriebskapital und die es belastenden Schulden abzugeben. Ferner ist nach Art. 25 desselben Gesetzes jeder, dessen sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach Abzug der ha rauf lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mark und mehr et seiner erstmaligen Veranlagung zur Vermögenssteuer zur Avgabe einer schriftlichen Erklärung über dieses Vermögen verpflichtet. Nach Art. 14 des Gesetzes, die Kapitalrentensteuev betr., vom 10. Juli 1895 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer aus Gruud einer Erklärung, welcher jeder nach den ein- schlägigen Bestimmungen Pflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungskommission schriftlich abzugeben hat. Von der Verpflichtung zur Abgabe einer Kapitalrentensteuer- erklarung ist nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Falle besondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, berjemge Pflichtige entbunden, welcher im unmittelbar vorausgegaugenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zu- gezogen war, auch inzwischen seinen Wohnsitz nicht gewechselt Und keine den Betrag von 100 Mk. jährlich erreichende Einkommensverbesserung aus Kapitalzinsen erlangt hat. Nach Art. 22 des Einkommensteuergesetzes, Art. 32 des Ver- Mögenssteiiergesetzes, sowie Art. 16 des Kapitalrcnteusteuergesetzes itno die Steuererklärungen abzugeben: 1. für Minderjährige, Abwesende, sowie für Personen, die aus anderen Gründen unter Vormundschaft oder Pflegschaft gestellt sind, von deren gesetzlichen Vertretern: 2. für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften und sonstige juristische Personen, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht lomuit, von den bestellten Vorständen oder Verwaltern: ö. m auen anderen Fällen von dem Steuerpflichtigen selbst und zwar hinsichtlich des gesamten eigenen, wie des Ein- fpfbfÜintfiA s^s?"oa.ens und des Zinsenbezugs seiner nicht Ivbständlg besteuerten Angehörigen, soweit sie nach Art. 5 ^mmcnsteuergesetzes, Art. 10 des Vermögenssteuer- 1 bedf Kapitalrentensteuergesetzes bei der Besteuerung mit ihm als eine Person anzusehen sind. Steuerpflichtigen, die Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur L ^^^^'?^mmensteuer zugezogen sind, wird bekannt gegeben ,a,ud Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften Nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem sie als Ein- r 9 der abzugebenden Steuererklärung ^^rzeichnen sind, sondern nur mit den nachstehenden Prozentsätzen unter II Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Mzüae eiuzustellen sind. Aktienbrauerei Cluß zu Heilbronn Aktiengesellschaft für Glasindustrie, vormals Friedrich Siemens zu Dresden Allgemeine Deutsche Kleinbahngesellschaft, Aktiengesellschaft zu Berlin Allgemeine Elektrizitätsgesellschast in Berlin Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft in Mainz Bank für Handel und Industrie in Darmstadt Bindingsche Brauereigesellschaft zu Frankfurt a. M. Bonner Bergwerks- und Hüttenverein „Zementfabrik zu Ober-Cassel bei Bonn" in Budenheim Brauerei Stern, Aktiengesellschaft in Frankfurt-Oberrad Buderus'sche Eisenwerke in Wetzlar Chemische Fabrik Gernsheim-Heubruch Chemische Fabrik Griesheim-Elektron zu Frankfurt a. M. Chemische Werke vormals H. u. E. Albert, Aktiengesellschaft zu Kastel-Amöneburg Dampfschifsahrtsgesellschaft fün den Nieder- und Mittelrhein zu Düsseldorf Diskontogesellschaft zu Berlin Filter- und brautechnische Maschinenfabrik vormals L- A- Enzinger, Worms Frankfurter Vorort-Terrain-Gesellschaft Harpener Bergbauaktiengefellschaft in Gustavsburg Heddernheimer Kupferwerke, Aktiengesellschaft in Guftavs- burg Hofbierbrauerei Scköfferhof und Frankfurter Bürgerbraueei zu Mainz Hofbrauhaus Hanau, vormals G. Ph. Nicolay, Aktiengefell- schaft zu Hanau Hutstoffwerke Aktiengesellschaft vormals C. F. Donner in Frankfurt a. M. Kempff'sche Brauerei, Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M. Landgräfl. Hessische konzessionierte Landesbank, Aktiengesellschaft zu Homburg v. d. H. Mitteldeutsche Kreditbank Nackenheimer Metallkapsel- und Kellereimaschinenfabrik Aktiengesellschaft Oelfabrik Groß-Gerau—Bremen Pfälzische Bank, Ludwigshafen Portland-Zementwerke Heidelberg und Mannheim, Aktiengesellschaft zu Weisenau Preußisch-Rheinische Dampsschisfahrts-Gesellschaft Köln zu Mainz Rheinische Portlaud-Zementwerke Köln in Budenheim Rhein- und 'Seeschiffahrtsgesellschaft zu Köln Scheidhauer und Gießing zu Duisburg-Wanheimerort Schramm'sche Lack- und Farbenfabriken vormals Christoph Schramm zu Offenbach-Bürgel Stahl und Mölke, Aktiengesellschaft für Zündwarenfabrikation in Kostheim Stellawerk Aktiengesellschaft vormals Wilisch U. Ko. in Homberg a. Rh. Süddeutsche Bank in Mannheim Süddeutsche Eisenbahngesellschaft Süddeutsche Jmmobiliengesellschast zu Mainz Tietz, Leonhard in Köln Verein chemischer Fabriken zu Mannheim Verein für chemische Industrie zu Mainz-Mombach Vereinigte Kunstseidefabriken in Kelsterbach Vereinigte Maschinenfabrik Augsburg und Maschinenbau- gesellschaft Nürnberg, Aktiengesellschaft, Filiale Gustavsburg Vereinigte Strohstoffabriken in Dresden Vereinigte Ultramarinfabriken vormals Leverkus, Zeltner und Kons, in Köln 'Zimmer, Georg Karl, Chemische Fabriken G. m. b. H. in Kastel-Amöneburg Zuckerfabrik Frankenthal Proz. 0,29 1,1 0,9 0,08! 3,2 15,2 2,17j 11,08 1,69! 27,0 91,34 11,43 35,9Q 16,5 0,97; 78,84 90,0 0,23 28,0 14,3 3,10 26,73 1,2Q 5,27] 3,2 75,0 39,40 6,85J 28,0 95,74 21,63 15,5 11,5: 22,3 13,7 2,0 10,91 9,2 52,Q 11,1 14,3 36,3 36,83 23,6 37,64 8,78 50,0 1,8 Zu diesen Erklärungen sind die von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzten und von der Bürgermeisterei des Wohn- orts zu beziehenden Formulare zu verwenden: sie sind je nach der Wahl des Verpflichteten offen oder verschlossen in den Ge-, memden des Kreises Gießen, soweit sie gehören: 1. zu den Landgemeinden der Finanzämter Butzbach, Gießen- Grünberg, Hungen spätestens bis zum 15. September dieses Jahres; 2. zur Stadt Gießen spätestens bis 'zum 30. September dieses wahres unmittelbar bei dem Finanzamt oder bet' der zur Weitergabe an das Finanzamt verpflichteten Bürgermeisterei des Wohnorts abzuliefern, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hätte. — 2 -E» Tie Einsendung der Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders; es ist deshalb zweckmäßig, die Absendung mittels Einschreibebriefs zu bewirken. Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Abgabe von Steuererklärungen Verpflichteten hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bei M eidung der gesetzlichen Nachteile und der etwa verwirkten Strafen bis zu den angegebenen Terminen a n d i e Bürgermeistereien oder unmittelbar an uns gelangen zu lassen. Ten Steuerpflichtigen, welche hiernach zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet sind, bleibt die Abgabe der freiwilligen Steuererklärungen unbenommen. Die Großh. Finanzämter sind im übrigen bereit, über etwaige Zweifel hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen jederzeit schriftlich oder an den bekannten Amtstagen mündlich Auskunft zu erteilen. Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 6. August 1910. Die Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen für die Finanzämter Gießen, Butzbach, Griinberg, Hungen. _________teinhäus c r. F l a t h. Wenzel. Mal)._________ Kelumrmiuuyung. Betr.: Landespolizeiliche Abnahme der Erweiterung des Bahnhofs G r ü n b e r g. Nachdem die Arbeiten für die Erweiterung des Bahnhofs Grünberg fcrtiggestellt sind, ist zu ihrer landespolizeilichen Abnahme auf Donnerstag den 18. l. Mts., nachmittags 1 23/4 U h r, an Ort und Stelle Termin festgesetzt, in welchem Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung des Projekts bei Meidung des Ausschlusses vorzubringen sind. Gießen, den 9. August 1910. Groß herzogliches Kreisamt Gießen. ___________________I. V.: Dr, Merck.___________________ Bekanntmachung. B e t r. t Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. * Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 28. Juni 1910 (Kreisblatt Nr. 46) bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß weiter als verseucht zu gelten haben die Reg.-Bezirke Königsberg, Gumbinnen, Allenstein, Marienwerder, Posen mrd Brom- herg, sowie in Elsaß-Lothringen der Bezirk Unter-Elsaß. Gießen, den 10. August 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: L a n g e r m a n n. Gießen, den 10. August 1910. Bet r.: Wie oben. Das GrMeyogliche Kreisnmt Gießen an die Ortspolizeibehörden und die Großh. Gendarmerien des Kreises. Wir machen Sie auf Vorstehendes zur Bedeutung der Interessenten aufmerksam. Auch ist unsere Anordnung ortsüblich bekannt zu machen. I. V.: Langermann. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ober-Bessingen. In der Zeit vom 13. bis einschl. 26. August l. Js. liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Ober-Bessingen ein Drainageprojekt nebst Kommissionsbeschluß vom 29. Juni 1910 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obencnrgegebencn Offenlegung sfr ist bei Gr. Bürgermeisterei Ober-Bessingen schriftlich einzureichen und zu begründen. Friedberg, den 7. August 1910. Ter Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär: Kirnberger, Großh. Kreisamtmann. Bekanntmachung. Ketr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lich. In der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. August 1910 liegt auf der Großh. Bürgermeisterei Lich während der Geschäjts- stunden das Projekt über Ausführung verschiedener Drainagesysteme nebst Beschlüsse der Vollzugskommission vom 23. und 80. Juli 1910 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Lich schriftlich einzureichen. Friedberg, den 31. Juli 1910. Ter Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär r Schnittspahn, Grobh. Kreisamtmann. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung O d e n h a u s e n und Geilshausen- Das Projekt über Regulierung der Lumda in den Gemarkungen! Odenhausen und Geilshausen nebst zugehörigen Beschlüssen liegt in der Zeit vom 5. bis einschließlich 11. August I. I. auf de ml Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Odenhausen und m der Zeit vom 12. bis einschließlich 18. August l. I. auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Geilshausen zur Einsicht detz Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses! innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfristen bei Großh« Bürgermeisterei Odenhausen und Geilshausen schriftlich einzig reichen und zu begründen. Friedberg, den 3. August 1910. Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Kreisamtmann. Monatl. Ueberficht der Todesfälle in der StaöTDietzen. Monat Juli 1910. Einwohnerzahl: angenommen zn 31,800 (inkl. 1600 Mann Militär) Sterblichkeitszifser: 17,36 °/00, nach Abzug von 22 Ortsfremden: 9,06 %o« Kinder Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im ooin 1.2 ebensjahr: 2.—15. Jahr Lebensschiväche 2(2) — 2(2) _ Altersschwäche 3(1) 3(1) _ Diphtherie KD — 1 (1) Lungenschwindsucht 3(2) 8(2) — Lungenentzündung Krankheiten des 4 3 — 1 Herzens 3(3) 3(3) —— — Gehirnschlag 4 (1) 4(1) — — Brechdurchfall 2(1) 2(1) — Blinddarmentzündung 2 (2) 2(2) — Krebs 6(1) 6(1) — — Selbstmord 1 1 — — anderen Krankheiten 15 (8) H(6) 1 8(2) Sumina: 46 (22) 36 (16) 5 (3) 5 (3) Anm.: Die in Klammern gejcutcii Ziffern ; 'en an, wie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit au, iswärts nach Gießen aphrnrhb* Kranke kommen. «1 ■■■.- ............ ■■■■■"■ Meteorologische veobachtungen der Station Sietzen. Aug. 1910 Barometer auf 0° reduziert Temperatur der Luit 1 Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit Windrichtung Windstärke j (Brnb btr DeroSlkung in Zehntel der stchib. Htmmelsfl. Wetter 11. g 16 747,9 23.0 9.6 46 NE 4 3 11. 916 749,9 17,6 11,8 79 NNW| 2 3 12. 716 752,2 14,2 10,6 88 W 2 0 Nebel Höch ste Ter nperatur am 10. )iS 11. Aug ust — 4- 23,1 °C. Lliedrigste • » 10. , U. 4- 11,6 eC. Märkte. (In einem Teil der Auflage wiederholt.) ke. Frankfurta.M. V i e h h of-M a r k t b e r i ch t voin 11. Ang. Auftrieb: Ochsen 8, Bullen 1, Kühe 77, Kälber 908, Schake 96, Schweine 733, Ziegen 4. Preis pro 100 Psd. Lebend- Schlachtgewicht Kälber. Doppellender, feinste Mast 58—62 97—104 Feinste Mast- (Vollmilchmast) u. beste Saugkälber 57—67.50 88—96 Mittlere Plast- und gute Saugkälber .... 48—51 82—86 Schafe. Mastlämmer und jüngere Masthammel . . . 37—39 78—82 Aeltere Masthammel und gut genährte Schafe 36—00 76—00 Schweine. Vollfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht 54.50-56.50 68.00—71.00 Pollfleischige Schweine über 2‘/a Zentner Lebendgewicht 56.00-57.50 68.00-72.00 Fettschweme über 3 Ztr.Lebendgew. . 56.00—57.50 72.00—78.00 Fleischige Schweine 56.00—57.50 72.00—72.00 Brühl’sche Universitäts-Druckerei, Schulstr. 7 Rotationsdruck der Brühl' schen Univ.-Buch» und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.