Kreisblatt für »en Kreis Sietzen. Nr. 77 I I. Oktober "ToTfF ker Kürkommission anzubringen. den mit dem Laudivirtschaftskainmer-Ausschuß oe» Mlch Bull ÄSiE slÖ’!rneU gelegentlich der Haupt Z ungen Mia) -Mitten fux das. Herdbuch angeküN werden. Termine für die Hauptkörungen 1910: 1. Mittwoch den 12. Oktober 1910: Hausen 9y2 Uhr, Garbenteich 10y2 Uhr, Watzenborn 12 Uhr, Steinberg 1 Uhr. _ , Donnerstag den 19. Oktober: Gritningen 9 Uhr, Holzbnm 10Vs Uhr, Lang-Göns 1 Uhr, Leihgestern 3 Uhr. A $relta0 den 14. Oktober: Steinbach 10 Uhr, Albach 1.1 V» Ubr, Oppenrod 1 Uhr, Burkhardsfelden 2V3 Uhr, Reis-, kirchen d*Ä Uhr, Annerod 5 Uhr. 4- M o n t a a beit 17. Oktober: Rödgen 9 Uhr, Trohck 10 Uhr, Großen-Buseck 11 Uhr, Alten-Buseck iy2 Uhr, Wieseck! 2y2 Uhr. , 5. D i e n s t a g den 18. Oktober: Daubringen 9 Uhr-, Mainz- lar 10 Uhr. Stanseiiberg 11 Uhr, Ruttershausen iy2 Uhr, Lollar 2y2 Uhr. , - 0- Donnerstag den 20. Oktober: Gießen 9 Uhr, Heuchel- hemr 10 Uhr, Klein-Linden liy2 Uhr, Allendorf iy2 Uhr. Großen-Lrnden 2ya Uhr. _ Freitag den 21 Oktober: Lich 9 Uhr, Birklar 10'/2 Uhr, Muschenheim liy2 Uhr, Dorf-Güll iy2 Uhr, Eberstadt 21 2 Uhr Ober-Höraern 3y2 Uhr. den 24. Oktober: Langd 10 Uhr, Rodheim 11/anU%, Stcrnheim 1 Uhr, Rabertshausen 2 Uhr. r? - Dienstag den 25. Oktober: Obbornhofen 10 Uhr, Bellersheim 11 Uhr, Bettenhausen 1 Uhr, Langsdorf 2 Uhr' . .^0- Donnerstag den 27. Oktober: Hungen 9 Uhr, Jn- hcidelx 10 Uhr, Trais-.Horlosf 11 Uhr, Utphe lZ'/2 Uhr. Gl eß en, den 7. Oktober 1910. Großhcrzoglichcs Kreisamt Gießen. ________________________ Dr. Using e r. 58 tft "? Haüptkörungen 1910. hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die dies- lm Kdrbezirk Gießen an den nachstehend ?ontwit bei den einzelnen Tagen",nst aufgeftlhrten Orten aus stattfinden wird. ^aselbolte^v^i?^- ^roßherzoglichett Bürgermeistereien an, die k<» n-- cr rechtzettig zu benachrichtigen, dafür zu soraen daü fel,.^.° f£or^fü ,rt, werden können, sowie selbss anwe Id ,n laß in sorgen Ferner ist eS erforderlich i>ag mnnuche Vorscheine bereit gehalten werden B e t r.: Berstcherung von Mobilien gegen Brandschäden. Wir bringen wiederholt zur altgenleinen Kenntnis, daß die Bersicherungsgemenlschaft fiir notleidende Risiken im Großherzog- um Hessen mitbern 1 Januar 1908 durch die Frankfurter Ber- icherungsgesellschaft „Providentia" als geschäftsführende Gesell- lchast ihre Tätigkeit begonnen hat und verweisen auf unsere Be- kanntmachung vom 5. Oktober 1908 (Kreisblatt Nr 86) Gießen, den 6. Oktober 1910. .Großherzogliches Kreisamt Gießen. __Dr. 11 f j » g € r._____________________________ Bekanntmachung 8 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die; PL0/“1 bistung für die bewaffnete Mncick im Frieden ermit- Ä slir den Lieferungsver-. ' band, einschließlich nnes Ausschlages von Fünf vom Hnndert,- M10— '■ ba'er 16,9.6 Gießen, den 6. Oktober 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. - ____________________ Dr. Usinger._________________ Bekanntmachung. detrv Scheidenkatarrh unter dem Rindvieh zu MufÄ-enheim. , Rindvieh zu Muschenheun ausgebrocl-ene! Scheidenkatcrrrh ist erloschen. Aie angeordneten Sperrmaßregeln such wieder ausgehobeir. y Gießeii, den 7. Oktober 1910. .Großherzogliches Kreisamt Gießen. __________________I. V.: Dr. Merck.__ Bekanntmachung. Ne"-' »Brustseuck-e (Pferdeinflnenza) zu Pohl^öns. , ,, Pohl^öns (jirns Friedberg) ist die Brustseuche (Pferdc- jnfluenza) ausgebrochen. , Gießen, deir 8. Oktober 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _____________________Dr. Usinger. ______________ Bekanntmachung 58 etr/> Maßnahmen zur Unterdrückung der Maul- und Klanen- feuclie. .. die Maul- und Klauenseuche der LaudeSareuxe ^"?ebrohltcher Weise nahe gerückt ist, besteht die Gefahr, daß die Seuche auch in Hessen um sich greift. Wir warnen «/rt.nl)h’lrte» M»dere Pcrsoueu als diejcntgeu, die ^-»."^^artuug uud Pflege des BieheS zu tuu habe», in ^»b^ialle zu laßen. Insbesondere sind solche Personen, die Wf? E Vieh verschiedenarttger Herknnft zu tun haben — H""dlcr, fremde Schweizer, Megger, /"'Utchst von den Ställen fernzuhalten. Gießen- 11. Oktober 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usingzev» y- Ktet ta Tas Behüten der Wiesen. Wir sehen uns veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen per W i e s e n pol i zei or dn u n g für den Kreis Gießen erneut zur Keirntnis der Beteiligten zu bringen: Artikel 11. Insoweit es sich nicht um abgesondert gelegen«! Diesen handelt, dürfen ohne besondere Genehmigung des Kveis- ämtes weder von den Eigentümer)! selbst, noch mit deren Z u st i m m u n g von Anderen behütet werden: \ a) einschürige Wiesen: 4 1. mit Sckwfen vom 1. April b i s 1. Oktober, ! 2- mit Rindvieh vom 1. April b i s 1. August; C d) sonstige Wiesen: 11- mit Schafen vom 1. Aril b i s 1. Oktober, 2. mit Rindvieh vom 15. März bis 15. September. ' Grund- oder Talwiesen^ die mit Bewässerungsanlagen ver- ehen sind, dürfen bei nasser Witterung überhaupt nicht lehütet werden. Im übrigen ist beim Behüten von Wiesen be- onders darauf zu achten, daß die Weidetiere nicht durch^-Zer- reten vorhandener Be- oder Entwässerungsgräben Schaden ver- irsachen; erforderlichenfalls sind sie durch einfache transportable imzaunungen von den (Graben-Böschungen fernzuhalten. Artikel 12. Tie Schastoeide darf auf fremden Wiesen jüir v o m l 5. Oktober b i s 22. Februar ober s o lange Marter F r o st dauert, ausgeübt werden. Artikel 13. W e i d e b e r e cht i g u n g e n auf Wiesen mit anderem als Schafvieh dürfen nur im Herbst, und zwar vom bis 15. Oktober, ausgeübt werden. Schweine und Gänse sind von der Weide auf Wiesen ausgeschlossen. Artikel 14. Auf Wiesenbistrikten, insoweit sie künstliche • □ 1111.9 sau lagen haben, bars keine Weidcberechtigung pusgeübt werden. _ l6, Ak m Artikel 12, 13 und 14 angegebenen Verbote gelten sowohl für ergentlick)« Weideservituten, als auch für Deldegemeinschasten und sonstige Berechtigungen. Was das Beweiben von anderen Grundstücken als Wiesen £ .'0 verwelfen wir auf die Bestimmungen der Art. 2—5 bia\QU',"f<’ns.a Wciöcbcrcchtigungc,, tetr., ßO eeptember 1899, UWÄ)*" «^anuttnaLng W Gießen, den 5. Oktober 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen ; tf Dr, Usinger. Bett.7 Wie oben. Gießen, den 5. Oktober 1910 Das Oroßhoyogliche Kreisamt Gießen V an die Grohh. Bürgermeistereien des Kreises. wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, auf genaue Befolgung der oben wiedergegebe- {!,^0^unmungeiI lunzuwirken und insbesondere das Feldschntz- l°Ldie,Schäfer den.entsprechend anzuweisem fmifrr darauf auflnerksam, daß bei außer- ^b^Wltterung, fdtote unter besonders gearteten nnrt- eine B e r sch i e bung der in 9U- 111 e l 11 b i s 1 3 festgesetzten Terminen durch uns er? • 9f^cllbc 9lrllfTädc toärcn eintretendenfalls! ^rOeutn.5ölCfenI)0rftnnb^ rechtzeitig "bei Dr. Usinger. 2 Rttattonnruct der Brübl'Iche» Uuio.-Buch. tu» E,«lubmck«rft. at. Lang., sieben. Bekattntmachttng. Vetr.: Maßnahmen zur Unterdrückung der Maul- nnb Zklauew- seuche. I Mit Rücksicht auf die weitere Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche verbieten wir hiermit im Auftrag Grotzy. Ministeriums des Innern zunächst bis zum 30. November dieses Jahres den Handel mit Kleinvieh im Umher z i e y e n und untersagen bis auf weiteres das A b - Vasten von Diehmärkten und Viehschauen. II. Ferner ordnen wir in Abänderung und Ergänzung der Bekanntmachung bom 22. Februar 1910 auf Grund der §§ 19 vis 29 des Reichsviehseuchengesetzes das Folgende au: . Alle Rinder-, Schafe, Ziegen und Schweine, die von außerhalb des Großherzogtums aus verseuchten Gebietsteilen ein- geführt werden, müssen an den Standorten, in die sie nach ihrer .Einführung in den Kreis Gießen zmrächst eingestellt werden, min- destens 7 Tage verbleiben und dürfen sie innerhalb der nächsten 14 Tage (nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne) mir dann öerlanen, tonui sie innerhalb jener Zeit nach dem Zeugnis des Vroßh. Krersvetermäramtes keine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt haben. Als verseuchte Gebietsteile haben zurzeit zu gelten: Tie preußischen Regierungsbezirke Gumbinnen, Allenstein, Königsberg, Marienwerder, Posen, Bromberg, Frankfurt a. d. £)ber, Köslin, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Erfurt, .Berlin, Merseburg, ferner das Herzogtum Anhalt, in Sachsen der Re-, gierungsbezirk Leipzig und der badische Kreis Heidelberg. Derselben Quarantäne unterliegt alles Vieh, welches von , Markten kommt, die zugleich Schlachtviehmärkte sind, in erster n auf denen ausländisches Vieh zum Verkauf auf- ,gestellt ist, insbesondere von Frankfutt a. M., Mainz und Mann- Rach den früher von uns getroffenen, noch geltenden Bestim- Mungen unterliegen auch sämtliche Schweine der Quarantäne, die aus Nichthessischeu Gebietsteilen stammen. Ausgenommeii von der genannten Beschränkung sind alle £lCXo ^fortigen Abschlachtung bestimmt sind. I 2- Alle Tiere der genannten Art, welche mit deni der Quarantäne unterstehenden Tieren während der Quarantänezeit zusamnien I Vorschrift untergebracht waren, unterliegen der gleichen I Alle Tiere, welche dem in Ziffer 1 und 2 enthaltenen I Lud, sind sofort der Ortspolizeibehörde I iwub Uoii dieser dann dem Großh. Kreisveterinäramte anzumelden. I TiorpÄ öiur j'^S }lrUr119 X1”bcc Quarantäne unterworfenen I AbugNls Großh. Kreisveterinäramtes verlangt, so ist I stellmia des Ortspolizeibehörde um Aus- I NUlung des Zeugnisses zu ersuchen. o. Sämtliche Gast- und Äändlerställe unterliegen der Ueber- I d^ Großh. Kreisveterinärämter. Tie Ankunft I ßrbfierer Viehtransporte sind dem zuständigen Großh. Kreis- I Abgabe der Herkunft unverzüglich anzumeldrn. I ^1 ar dre Herkunft sind durch Ursprungszeugnisse I 'genommni toerbe6nlbEm u"oennute,c Sta/irevisioneti vor- vorstehende -Vorschrift-» I § 328 des R.'Str. G. mit Gefängnis bis zn I °,bfr Mn<^ § 66 des Reichsvtehfeuchengesetzes I -u «"dftrafe bis zu 150 Mt. od-r mit Haft bestraft? G i e h en, den 11. Oktober 1910. I Großherzogliches Kreisamt Gießen.. Dr. Usinger. ] « O.ewerbsmäßige Stellenvermittler im Kreise Gießen in Ärafl j Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. । I Gebhardt. I Auszug aus deur Stelleuvermitilergefetz 1 vom 2. Juni 1910. I Für die den Stellenvermittlern zukommenden Gebühren wer- I dbr ^andeszentralbehörde oder den von ihr bezeichnetent I Behörden nach Anhören des Trägers des öffentlichen Arbeits- I uachwnses, von Vertretern der Stellenv^rmittler, der Arbeitgeber I und Arbeitnehmer Taxen festgesetzt. I , , Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Vertrag iu- I der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt. Haben beide I Teile diese Tätigkeit 11t Anspruch genommen, so ist die Gebühr I von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehiner je zur Hälfte zul I o? I e^!: t.ctne entgegenstehende Vereinbarung zu Nngunsten des I Arbeitnehmers ist nichtig. I , , Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art nicht er!- I hoben werden. Dre Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit ge- I fordert werden, als sie auf Verlangen und nach Vereinbarung mit ■ dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend iiach- I gewiesen sind. I u §L^lellenvermittler sind verpflichtet, dem Stellensuche,chenl I j?or Abschluß des Vermittlungsgeschäfts die fiir ihn zur Anwendung! I kommende Taxe nntzutetlen. Die Taxe ist in den Geschästsräumerr I an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen. I , Die Vorschriften des Abs. 2 gelten nicht für die Heraus-- I gäbe von Stellen- und Vakanzenlisten. I II. I a, ^?^Stellenvermittler dürfen Dienstbücher (Gesindebücher), I Arbeitsbücher, Zeugnisse, Ausweispapiere und sonstige Gegenstände, I oie aus Anlaß der Stellenvermittlung in ihren Besitz gelangt I puo, gegen den Willen des Eigenti'imers nicht zurückbehalten, rnsbesondere an solchen Gegenständen du Zurückbehaktiings- oder I Pfandrecht nicht ansübcn. I . Mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Haft wird bestraft I em Stellenvermittler, der 1. den Gewerbebetrieb ohne die vorgeschriebene Erlaubnis! Unternimmt oder fortsetzt, 2. seine Tätigkeit zu Anpreisungen fttr eigene oder fremde Gewerbebetriebe benutzt, oder den Steltensucheliden verpflich- tet oder anhält, aus seinem oder einem von ihin bezeickmetest Gewerbebetrieb, oder Handelsgeschäfte Waren zu eu tue hm en, d. tue amtlich festgesetzte Taxe überschreitet, oder sich anßev den tarmäßigen Gebühren Vergütungen anderer Art von dem Arbeitnehmer oder dein Arbeitgeber gewähren oder versprechen läßt (I. Abs. 1 bis 3), 4. es unternimmt, einen Arbeitnehmer zum Bruche eines! emgegangencn Arbeitsvertrags zu verleiten. .. Mar der Täter wegen der int Abs. 1 bezeichneten Zuwiderhandlungen rechtskräftig verurteilt worden und begeht er innerhalb 5 Jahren wiederum eine solche Zuwiderlstindluna, h Wirker mit Geldstrafe von 100 bis 600 Mark oder mit Haft IV. I . N GErafe bis zu 150 Mark oder mit Hast wird bestraft ern Stellenvermittler, der den Vorschriften unter I. Abs. 4 und II znwiderhandelt. Gebührentarif für gewerbsmäßige Stellenvermittler im Kreise Gießen, gültig ab 1. Oktober 1910. Tie Gcbührentaxcn betragen, wenn vermittelt werden: e-tJ- ^usbebimst-i- (Timer, Kutscher, Wirtschofteriuum, S «den, Äindergürtncrimieu, Kochpersoiutl int Haushalte, Timst, vausmadchen), sowie sonstiges männliches ober weih, llches Tienst- oder Hauspersonal ?) ^ach dem Wohnsitz des Stellenvermittlers 3 Mark b) nach auswärts 4 Mark, obe? ^^bliches Aushilfspersonal für bestimmte Arbeiten oder Gelegenheiten (z. B. Servier-, Putz-, Koch-, Wasch- stauen, Näherinnen): 40 Pfg. 7 ' * ,UJ N..s^^»""KK^''^d^^'Ukspersonal (Kellner, Köche, Zäpfer-,- Bufettdamen, Köchinnen, Dausdieucr, Pförtner, Kelln.'rimi'n') sowie alles sonstige männliche oder weibliche Personal • " ' a) nach dem Wohnsitz des Stcllenvermittlers 2 Mark b) nach auswärts 3 Mark. ' 4. Aushilfsstellen für bestimmte Arbeiten oder Gelegenl^eistn der unter Nr. 3 genannten Art: 40 Pfg " 5. Gewerbliche Gehilfen: 2 Mark. ^bile die Tätigkeit des Stelleirvermittlers in Ar^«stm»k?OEmm, so ist bi- GeLiihr je »,r Hälft- von dein ffphcnh*e9^ bun Arbeitnehmer zu zahlen; eine entgegen^ * rkUgciu Ungunsteii des Arbeitnehmers ist nichtig. {ntnrV*Uh*/ V Phöben werden, wenn der Vertrag infolge drr Tätigkeit ocS Berniittlers -tlstaude kommt. V e t t.*? Wie oben. Gießen, den 11. Oktober 1910. Vas GroßlMogUche Kreisamt Gießen an die sämtlichen Ortspolizeibehö'rden und die Großh. Gendarmerie des Kreises. feMert hib- vorstehenden Bekanntmachungen emp- L übeL^'' Wlg derdarin getroffenen Anordnungen genau ? L ^rvßh. Bürgermeistereien wolleii außerdem ^Ebnungen öffentlich und auf ortsübliche Weise M t -nmcf)cn' 'oluie dle Interessenten entsprechest^ , ____________________ Dr. Usinge r. Bekauntnmchttng. ^ ©iellenBermittrerflefetjeS Dom 2. Juui 1910. iw ?^"oen nachstehend zur Kenntnis der Beteiligten- 1 ^Jnni 1910 bC"‘ St-llenv-rmittl-ra-s-h vom 9 9 fi. des R-ichÄgcsches und 2. ber Hess. Voll- zttgzhekamrimachung f-stgesejftm G -b ü hr -n ta r tf filn 8 3 s g» ZN _ Ei " g & ö s ;B& 0^2 =• § se$S3äK?5 ® n • ® 3 & o 5? e~ i: CT 8 Z Z K 8 S$8 ff N ß-KZI ff » ro 3 2. 5? 8““8 *5gZ,SW : »SS«' : ~gs§äj>3 CT 3 Ä«7 yp oo * g o *■ O1 °i<»^“g „£„So2® _ o? v- N o> tj 32SmC»28 8 ■|2 “22 to'eä’S M ** o c» *•> SS SgoA* m“Z2*3^8"—' • “'S *®»28 & $ 88s„s8tz?L8^SS e,o— p25X»>^S hä'gsBrgsB^ “3 pjdEsiiig :§ S8§s!sss”§ h IssIt^E E8' CD" 3“° 8$$2.^3 2* 2 » N§Z^8 ^88^32*^88 x i-*» o — o ” v» <5 r§CT^^-,LZ^§§ 3 --S^ss.JL-s- ttreisblatt für »en Kreis Metzen. Nr. November 1910 Gießen, den 7. November 11210. Bet r. k Die Feier des Geburtstages Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs. Die Großh. KreisschnlkommWon Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, die vorstehend bezeichnete Feier am 25. November l. I. in der seither üblichen Weise in den Schulen begehen zu lassen. Dr. Usinge r._________________________ Gießen, den 7. November 1910. Betr.: Tas Schulinventar, insbesondere Lehrmittel. Die Großh. Krcisschnlkommission Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Wir empfehlen Ihnen, bis zum 20. November l. I. zu berichten, ob die durch unser Amtsblatt vom 18. April 1904 angeordnete Sitzung stattgefunden hat, und ob die zur Ergänzung der Lehrmittel bestimmten Summen nach Maßgabe der gefaßten Beschlüsse verwendet wurden. Dr. Usinger. Auszug aus der von Großherzoglicher O b e rrechnun g s - kammer revidierten Rechnung der Kreitztasse de- Kreises Gießen für 1907^ Bezeichnung der Rubrcken. M^Pfg. 268 2*23 74 1. Beiträge der Gemeinden und Ge- martungen.......... — — 8 071 16 4. Beihilfen an Famiien einberuiener R-'anuschasten . 3 071 16 10 432 08 6. Beihilfen an Veteranen 10 250 — 18 740 16 6. Allgemeine Verwaltung 39 411 85 182 024 02 7. Kreisslraßen 277 876 62 518 60 8. Unterricht, Wissenschaft und Kunst . . 2 460 90 5 599 70 9. Gesundheitspflege 19 271 72 24 983 — 10. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr 75 261 82 81640 09 11. Unterstützungen. 70 800 24 — — 12. Beitrag zur Provinzialkasse .... 117882 56 1 672 52 13. Kapitalzmsen ...» 5 133 22 85 000 — 14. Auszunehmende und zurückzuzahlende Kapitalien 1899 85 — — 15. Ausgeliehene Kapitalien .... 196 58 — — 16. Uneinbringliche Posten und Nachlässe 48 — 602 88 17. Ausstände.......... — — 12 826 7Q 13. Kassevorrat ......... — — 04t> £84 65 Summe 622 564 02 Abschluß. Gesamtsumme der Ei>mabme ...... 645 234 65 , , Ausgabe.......6?2 564 02 Verglichen bleibt Rest 22 670 63 und dieser besteht: a) in barem Vorrat . . 21 205 Mk. 72 Pfg. b) in liquidierten AuS- sländen 1 464 , 91 „ Summe wie oben ‘22 670 Mk. 68 P'g. Gießen, am 28. Mai 1909. Der Kreiskasserechner: gez. K a u ß. Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß eine Aerlderung ergeben hat. Darmstadt, am 27. Oktober 1910. Großh. Oberrechnungskammer, gez. Ewald. Wird gemäß Artikel 43 der Kreis- und Provinzialordmmg veröffentlicht. Gießen, am 8. November 1910. Ter Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen, ____________________________Dr. Usinger.___________________________ Bekntttttinatlrung. Betr.: Tie Wassergerwssenschast „Plattenfeld" in Lich. Tie Auflösung der Wassergenossensäiaft „Plattenfeld" in Lich ist durch Verfügung Großh. Ministeriums, des Innern vom 3. November 1910 genehmigt worden. Gießen, den 8. November 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. Bekanntmachung B e t r.7 Schweineseuche in Rüddingshaufeir. , Unter den Schweincbeständen des Heinrich Magel VI. Und) der Karl Nicolai Wwe. zu Rüddingshausen ist die Schweineseuchg festgestellt worden. Sperre ist verhängt. J Gießen, den 9. November 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _____________________Dr. Usinger. t Delmnntmachung. Mittwoch den 16. November 1910 nachmittags 3y» Uhr findet im C a s 6 Ebel in Gießen eine öffentliche Versammlung des Kreisvereins Gießen des Hessischen Vereins sürländlicheHeimat-^ Wohlfahrt-undKun st pflege mit folgender Tage--- o r d n u n g statt: 1. Rechnung für 1909, 2. Voranschlag für 1911, 3. Wahl eines Vorsitzenden, 4. Vortrag des Herrn HauptlehrerS Storch zu Butzbach über das Thema: „Die Bedeutung der Spiele für die körperliche und geistige Entwickelung der Jugend in Stadt und Land", 5. Allträge und Mitteilungen. Indem wir die Mitglieder des Vereins und alle sonstigen, Freunde unserer Bestrebungen, rnsbes. die Herren Bürgermeister und Lehrer sowie die Herren Geistlichen zu dieser Versammlung freundlichst einladen, ersuchen wir um mög^ lichste Verbreitung dieser Bekanntmachung. Gießen, 7. Nov. 1910. Der Vorstand des Kreisvereins Gießen. A. I. B.: Dr. Merck, Regierungsrat. Bekanntmachung. Tie unterm 24. Oktober 1910 ungeordnete Sperre der Straf „3 n LöberS H o f" wird hiermit ausgehoben, Gießen, den 8. November 1910. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt. Märkte. ke. Frankfurt a.M. Vieh bot-Marktbericht vom 10. Nov. Austrieb: Rinder 128, darunter 24 Ochsen, 80 Bullen, 101 Kühe und Färsen, 782 Kälber, 617 Schale, 928 Schweine. Tendenz: Rinder gedrückt, bleibt Ueberstand, Kälber lanqsarn, Cchaie lebhaft, kein Ueberstand, Schweine mäßig rege, envaS Ueberstand. Preis pro 100Pfd. Lebend- Schlacht- gewicht Kälber. Mk. Mk. Feinste Mast- (Vollnnlchmast) u. beste Saugkälber 59—62 98—105 Mittlere Mast- und gute Saugkälber .... 55—58 93—98 Geringere Saugkälber . . 50—54 85—92 S cv a fe. Mastlämmer und jüngere Masthammel . . . 34—00 75—00 Aeltere Mastbannuel uiib gut genährte Schale 27—30 67—70 Alätzig genährte Hammel und Schafe (Merz- schaiel............... 24-28 68-60 Schweine. Voll fleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht Vollfletschige Schweine über 21/, Zentner Lebendgeivicht Fettschweme über 3 Ztr.Lebendgew. . Fieischlge Schweine 56.50—57.50 53.00-57.00 56.00—57.50 65.00—57.00 70.00—72.00 70.00—72.00 71.00—74.00 70.00—73.00 fc. Wiesbaden, 10. Nov. Heu- und Stroh markt« Angesahren waren 27 Wagen Heu und Ctrob. Dian notiertel Heu 6.60—7.8u Mk., Stroh lNrchtstroh) 5.00—5.60 Alk. — F r u ch t in a r k t. Haier (alt) 00.00—00.00 Alk., (neu) 14.50—15.20 Alk. Alles für 100 Kilo. t£*4*4* 4*4*4* 4*4*4* 4*4*4* 4*4*4* 4*4*4*^ rVucksachen aller Art liefert in jeder gewünschten Ausstattung preiswert die Brühl'sche Universitäts-Druckerei, Schulstr. 7 ^^*wv*i*«H*v* 4*4*^« Rotationsdruck der Brühl'fchen Univ.-Buch» und Sterndruckeret. R. Lang«, Gießen.