—.51 V . —-— _---•- «- -- -- areisviau für ocn nrei$ töteten. 1910 Nr. 94 9 D' zemb r Gießen, den 1. Dezember 1910. Betr.: Die AuMeNung von Wandergewerbescheinen. Das Graßher^gliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Da nach g 60 der Gewerbeordnung die Wandergewerbescheine für die Dauer des Kalenderjahres zu erteilen sind, wollen Sie alle Personen, welche den Gewerbebetrieb im Jahre 1911 fort- ßusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Antrüge ans Erteilung eines Wanderyewerbesckieines jetzt schon, und Mar, so zeitig zu- stellen, daß sie zu Ansang des nächsten Jahres tm Besitze der Scheine sein können. Die eingehenden Anträge sind iui§ unter Benutzung des vorgeschricbenen Formulars, aus welchem am Wpse das Jahr, für welches der Schein begehrt wird anzugeben ist, baldigst vorzulegen. Alte, schon gebrauchte Wandergewerbeschernc sind nicht mit vorzulegen. Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollzielu'n, daß Rückfragen und damit Verzögerungen tn der Ausstellung vermieden wer dem. Eine Beantwortung mie Unbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittlungen von Ihnen vvHunehmen. Bei Mitführung von Begleitern machen wir auf Beant-- ivortuug der Frage 11 besonders aufmerksam. Den Anträgen auf Vertreibung von Druckschriften ist ein Verzeichnis derselben in doppelter Ausfertigung beizufügcn. Rach Tarif Nr. 90 des Urkunden stempelgesetzes ist für den Nandergewerbesckreiil ein Stempel in Höhe von 4 Mark zu ent- lrichten. Ihrer Berichte ist deshalb genau anzugeben, ob die Einsendung des Stempelbetrags gleickszeitig mit denselben Und in welcher Weise (durch Posteinzahlung oder durch Uebcr- brnider) erfolgt, oder ob solcher gelegentlich der Zusendimg der Scheine gegen Postnachtlahme erhoben werden soll. _____________________________Dr. Usinger. KtluuuMllalynng. Beil.: Maßnahuien »ur Bekämpfung der'Maul- und Klauen- feuche. Unter Bezugnahrne auf unsere Bekanntmackruug vom 28. No- Vembrr 1910 (Kreisblatt Nr. 91) gelten als neuverseucht: Ämts- Freiburg i. Br., die Regierungsbezirke Niederbayern und Hudes heim, Unterfranken. Unter Eraätizung von Ziffer II Abs. 2 OTönen wir an, daß das von sämtlichen Biehmärkten ronuncnbe alg ansteckungsverdächtig der Quarantäne unterliegt. Die Ortspolizeibehörden haben Borstehc'ndes ortsüblich bekannt KU machen. Gießen, den 5. Dezember 1910. Graßherzoglickres .Besamt Gießen. I. B.: Welcke r. Bekaunrni ® e i r.: Die Aufstellung von Geldspiclautmnaten. Wir bringen zur Kenntnis, daß nach eiltet Verfügung Großh. Mim ft er,ums des Innern die Geldspielautomatcn „Komet" und Ähnlicher Konstruktion verboten sind, da dieselben als Glücksspielautomaten angesehen werden. Gießen, den 6. Dezember 1910. Großherzoglultes Kreisamt Gießen. _________I, V.: Welcker.__ Bet».: Den T.rm.n,^' b ° . ->°n 2. ^zember 19w. Die Großh. Krcisfchullwmullfßen Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Erledigung unserer Verfügung vom 6. Oktober 1910 dringen wir mit Frist von acht Tagen in Erinnerung __I. V.: Welcker. _______ Bel r.: Schulrnventar, insbesondere' LehrmitM^^^^ 19101 Dre Großh. Sreisschulllommchüm Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Lö^rer Verfügung vom 7. November 1910 E 86) bnn0en nnr mü l^rist von gcht Tagen in 2k V.: Welcker. Bekanntmachung. Betr.: Die Veranstaltung von Verloftmgen innerhalb des Groh-, Herzogtums. Der Landespferdezuchtverein im Großherzogtum Dessen beab- sichtigt mit den im Frühjahr und Derbst 1911 in Darmstadt aü- zuhaltenden Pferde- und Fohlenmärklev am 17. Mai und 25. Oktober 1911 Verlosungen von Pferden, Fohlen, Pferdegeschirren, landwirtschaftlichen Geräten und sonstigen Gegenständen zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosungen umer der Bedingung erteilt, daß jedesmal bis zu 30 000 Lose zu 1 Mk. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 50 Prozent des Bruttoerlöses aus deni Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großher-ogtum gestattet worden. Gießen, den 6. Dezember 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Welcker. Bekauntmuchu ng. Betr.: Die Veranstaltung von Verloftmgen innerhalb desGroß^ Herzogtums. Ae Stadt Friedberg beabsichtigt mit den am 1. März und! 25. Oktober 1911 daselbst statt findend en Pferde- und Fohlenmärkten ie eine Verlosung von Pferden, Fohlen und Gebranchsgegenständertz zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosungen unter der Bedingung, erteilt, datz bei jeder bis zu 12 000 Lose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 55 Prozent des Brutto erlöses aus dem Verkaufe der Lose zuni ylukans von Gewinngegen- standen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogtum gestattet worden. Gießen, den 6. Dezember 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _____________________I. V. i Welcker.__ Bekanntmachung. Betr.: Feldberemigung in der Gemarkung Langsdorf. , _ In der Zeit vom 10. Dezember bis einschließlich 17. DezemSerj ’■ H. liegt werktags auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgern meisterei Langsdorf das Verzeichnis derjenigen Grimdstücke, ivelche infolge der Feld- bereinigung an Stelle der verpfändeten alten Grundstücke ge- treten nachdem dasselbe aus den Stand vom 1. November 1910 fortgesührt ist, rur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen gegen die bei der Fortführung vorgenoninieneit Aenderungen Löschungen oder Neueintragungen sind bei Meldung t -a Innerhalb der oben angeaebenen Offenlegungsfrist schriftlich bei der Großh. 33ürg ernte ifterai LangSdori vor- zubnngen und zu begründen. Friedberg, den 2. Dezember 1910. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär; K i rnberger, Kreisamtmann. ^rkiuiiitmiuijiuiß. ®ctr.: Die Nachsuck)-ung der Berechtigung zum einjährig-frei- — hnlhgen Dienst auf Grund von Schrlkzeugnissen. Diejenigen iunaen Leute, welche auf G r u n d i h r e r S chu l- Zeugnisse die Berechtigung zum einjäl)rig-freiwilligen Dienst nachsucki-eii wollen, werden hierdurch aus die nackrsolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beack>teiiden Vorschriften mit dem, Anfugen ausmerk,am gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuch« ohne werteres zurückgegeben »verden. 1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- ^om Mission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogtum gestellungspflichtig ist, b b- seinen d a u ernden Aufenthaltsort hat. 2 Lie Berechtigung zum etnjährig-freiwilligen Dienst kann vollendetem 17. Lebensjahr und muh spät e st e n s bi s zu ml FebruardesJahres nachgefuch? werden in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wirb Sollten einzelne der nachstel>end unter a—d ausgesnl/rtenl Papiere und insbesoltdere das Scknllzeugnis wegen noch nicht vollendetem Schulbesuch bis zu vorangeführtem Termin nicht vor- gelegt werden können, so ist gleichwohl das Gesuch bis zu diesentz Zeitpunkt einzureichen und in demselben anzugeben, daß die ^tw« noch fehlenden Papiere Nachfolgen würden. Di e E i n re i chu n a dieser Z-atziere muß bei Verlust des Anrechts FF .‘fei 5-sg^eg g s a g.. Berechtigung spätestens vis 1. «prll desselben Lahres erfolgen. 8. Dos Gesuch mutz von dein Betreffenden selbst geschrie- b e n sein und ist hierzu ein B o g e u i m Aktenfvrmat (nicht Briefpapier) zu venveiiden. Auch ist die nähere Ad ress« vnzugeben. Das Gesuch ist an die unterzeichnete Behörde, ohne tzersünlichse Asdresse zu richten. 4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a) Geburtszeugnis (Auszug aus dem Zivil stau dsregister, nicht Taufschein). d)Die Einwilligung des gesetzlichen Bertre- ters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung' genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegem'iber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte mid daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten, zur Bestreittrng t^r Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Wertreter oder der Dritte die in vorstehendem Absätze be- «eichneteii Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, so- jern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. Der Regel nach ist dem Schrllzeugnis ein entsprechendes Formular beigefügt, auf welches ausdrücklich Bezug gekommen wird. e) E i n U n b e s ch oltenheitszeuguis, welches für Zög- Unge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Lwer Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realpro- gymnaslen, höl)ereu Bürgerschulen und sonstigen militär- berechtigten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für mle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeü oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. d) Das Schulzeugnis. Sodann wird noch besonders bemerkt: TU pos, d) datzdie Schul zeug nisse, mit Ausnahme der Reife- tzeugnrsse, für die Universität und die derselben gleich-- gestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Öber-Realschulen, sowie Reifezeugnisse (Zeugnisse über die bestandene Schlustprüfung) der Progymnasien, Realprogymnasien Md Realsckmlen, sämtlich nach Muster 18 zur Wehr- Ordnung vom 22. November 1888 — Neuabdruck Reg.- <>. !• Nr- ,68 von 1901 — ausgestellt sein müssen. no ‘O’J Übrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. vrotzherzogliche Prüfungs-Kommission für Einjahrig-Freiwillige , zu Darmstadt. Der Vorsitzende: von Werner Regierungsrat. Kelianntmachuiig. Die nach § 6 des Reirhsgesetzes vom 21. Juni 1887 über Mc Naturalleistuiig für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Dttrchschnittsmarktpreise betragen für den Liese rungsv er band, einschließlich eines Ausseylages von Fünf vom Hundert, für den Monat dLovember 1910 für 100 Kilogramm: Hafer 16.65 Mk., Heu 6.8.5 Mk., Stroh 5.25 Mk Gießen, den 7. Dezember 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. _____________________I. V.: Welcker. Bekanntmachuttg. ® e V’Sht/fteniutg bö1t Gewerbelegitimationsrarten. J- Nach 3 44 der Gewerbeordnung ist derjenige, welcher ein ßejcnbeö ©eiperbe betreibt, befugt, auch außerhalb des Gemeindebezirks semer gewerblichen Niederlassung persönlich pder durch m seinem Dienste stehende Reisende für die Zwecke Bon dem zur Deckung der Geländeerwerbskosten für den Bahnbau Grünberg—Londorf durch den Kreis Gießen tm ^zahre 1895 aufgenommeneu Kapital von 80 000 Mk fwb per 1. März 1911 zur Rückzahlung ausgelost die Obligationen Lit. B. Nr. 1 und 16 mit je 500 Mk. und Lit D 91t. 47 und 48 mit je 100 Mk. Gießen, den 5. Dezember 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I V.: Welcker. seines Geiverbebetriebs Waren aufzukaUfen und Bestellungen auf Waren zu suchen. Hierzu ist nach § 44a der Gewerbeordnung eine Le giLima tionstarte erforderlich, welche auf Antrag deS Inhabers des stehenden Gewerbebetriebs (Antrag Reisenden selbst genügt nicht) von der für belfert Niederlassungsort zuständigen Verwaltungsbehörde für die Dauer ernes Kalenderjahres und den Umfang des Reichs ausgestellt wird. cyx- < , Vrur Gewerbetreibende, die in Gießen eine gewerbliche Nier^rlassung haben, ist Großh. Kreisamt Gießen zuständig. or Die Beteiligten haben ihre diesbezüglichen Anträge f u r d as^ahr!911 alsbaldbeideruntevch zeichneten Behörde zu stellen. Gießen, den 6. Dezember 1910. Großherzogliches Pottzeiamt Gießen. _________________Gebhardt. ______ Bekanntmachung. B e 1 r.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen. > Alle hier wohnhaften Personen, welche den Gewerbebetrieb im Um her ziehen im Jahre 1911 sortsetzei, o c beginnen wollen, werden aufgefordert, ihre Anträg 4 auf Erteilung eines Wandergewerbescheines süp 1911 alsbald bei der unterzeichneten Behörde zu stellen. Der Gewerbebetrieb im Umherziehen darf nicht eher begonnen werden, als bis der Gewerbetreibende im Besitze des Wander- gewerbescheines ist. . Die Stempeltaxe für Wandergeimrbescheim btträgt t rAußerdem müssen alle Wandergewerbe treiben de sü, die Ausübung ihres Gewerbes die Wandergewerbe steuer entrichten. Gießen, den 7. Dezember 1910. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt. wöchentl. Ueberficbf öcrtloöesfällt L ö. Stadt Sieben. 49- Woche. Bo in 27. Roo dis 3. Dez. 1910. Einwohnerzayl: angenounnen zu 31,800 (infi. iöoo ptann Militär). Slerblichkeitsstner: 25,41 °/01, »ach 2lbzug von 10 Ortsfremden: 8,17 7^. Kinder Es starben an: Znsannnen: Erwachsene: im von, Liingenentzündiitig 2 (1) 1. L 1 (1) ebeiisjahr: 1 2.—15. Zah* Llingeiikalarrh 2 (2) 2 (2) __ —— Herzlrankyenen 2 2 _ Getsleskraiikheit 1 (1) 1 (1) Rückeiunark- krankhett 1 (1) 1 (1) Bauchselleiitzündung 2 (2) 1 (1) — 1 (I) Niereiieiilzüttdung 1 1 ___ Krebs 3(2) 3 (A —— Karbunkel 1 ID 1 (1) — — Sitiiinia 15 (10) 13 (9) 1 1 (I) VI n m.: Xie in ■111 U.ulHCLil gei.vc.a Z sferu aeben an, tun viel der Todesfälle in de il enend 'n M tnr.tbeil aui von auswärks nam Gießen nphrnrbi 0, «nfi* fnmnieit Märkte. le. Frankfurt a.M. Vi e v y or- 91a r ft b c richt vom 8. Dez. Auftrieb: Rinder 131, darunter Achsen 11 (uO aus Ceften eicht Bullen <0, Kühe und Färsen 120, Kälber 651, Schate 317, Schweine 1295. ' Tendenz: Kälber lebhaft, ausverkoiilt, Schale ruhig, anS- verfaust, Schweine fest, geringer Ueberstand. Preis tür 100Psd. Lebend- Schlacyr- , gewieM . Kalber. Mk. Mk. Feinste Mast-(Vollnnlchmast) u. beste Saugfälber 53—58 88-96 Mittlere 'Rast- und gute Saugkälber .... 48—52 81-88 Schale. Mastläimner und jüngere Masthanunel . 36—37 75-76 Geliere Mastbarnmel und gut genährte Schale 31-00 73—73 Atäßiq genähne Hanuiiel und Schafe (Aierz- schafe)............... 28-00 06—00 Sch weine. Voll fleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht 62.00-54.00 65.50-67.50 VoUfleischige Schweine über 21/, Zentner Lebendgewicht 52.00 -55.00 67.00-69 00 ^ettschiveine über 3 Ztr.Lebendge.v. . 53.00 -55.00 68.00- 7 .00 Fleischige Schweine 51.50-53.00 66/>0—6^)0 V4 Kuverts mit Firma fieferl billigst die BrühTsch® Universitäts-Buch- und Stein- druckerei. Gießen. Schulstr.7 Rotationsdruck der Brühl'scheu Unio.-Buch- und Slemdruckeret. R. Lange, Gießen.