Kreisblatt tor -en Kreis Gietzen. Nr. 68 9. September 1910 Da bie Kleinpflasterarbeiten auf der Kreisstraße Gießen- Steinbach nunmehr vollendet sind, wird die Straße für icden Fuhrverkehr wieder frei gegeben. Gießen, den 7. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ____________________I. V.: Dr. Merck. Bekantttmachnng. 23etr.: Viehmarkt zu Romberg a. d. Ohm am 14. September 1910. Mittwoch den 14. Septeinber 1910 zu Homberg fess- geietzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebeuen Bedingungen abgehalten. .Dor 8 Uhr vormittags darf mit dem Auftrieb des Viehes n,d) Qinrn0^?11 lUrerbCn- Uni 1?. ll& ift der Auftrieb geschlossen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden ans Grund der einschlägigen Strafgesetze bestraft. Alsfeld, den 1. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Alsfeld. ________________T r. H e inri ch s. ^IC kostenfreie Msgabe neuer Ziusscheinbogcn (Fälligkeits- ttrmme 1 April 1911 bis eiuschließlich 1. Oktober 1920) zu! Ä^rschrelbungen der Zl/2 prozentigeii Staatsanleihe vom 26. November 1900 Serie VI findet von Anfang September ab gegen Einreichung der Erneueruugsscheine (Zinsscheinanweisuugen) bei nachbezeichneten Stellen statt: In D a r m st a d t: i , bei Großh. Staatsschuldenkasse Luiseuplatz 2, der Hessischen Landeshypothekenbank Moserstrabe 27; aii anderen Orten des Grobherzogtums: bei den Großh. Bezirkskassen, sowie bei Grohh. Steueramt Gernsheim; in F r a n kfu r t a. M.: bei der Deutschen Effctteu- und Wechselbank, . bei dem Bankhause L. & E. Wertheimber; ui Berlin: bei der Dresdner Bank. Bei Einreichung der Zinsscheiu-Anweisuugen ist ein nach Nummern geordnetes Verzeichnis in zweifacher Ausfertigung mit- ziilieferu. Das Formular hierzu wird von der Grobherzoglichen Staatsschuldenkasse und deii genannten Ausgabestellen unentgeltlich abgegeben. Darmstadt, den 1. Septeinber 1910. __________Großherzoglich Hessische Staatssclmldenkasse. Gießen, den 7. September 1910. B c t r.: Manöver-Flurschädenabschätzung. Das Großheizagliche Kreisamt Gießeu NN die Grojzl). Vnrsttrmcistercien des Kreises. Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 30. August 1910 nnd 5. September 1910 (Kreisblatt Nr. 67) fordern wir Sie auf, die Flurschäden-Nachweisungen und sonstigen Nachrichten- zur Beschleunigung der Verhandlungen, die im Interesse aller Beteiligten liegt, wie in den früheren Jahren direkt au den für die Hauptkommission des Kreises Gießen bestellten Kommissar, Regierungsrat Langermanu, Gießen, Marburger Straße 22, unter Heeres fache einseuden zu wollen. 'Dr, U sing c r. In der Flurschadeunachweisung sind danach die beschädigten Grundstücke nach ihrer örtlichen Sage untereinander aufzuführen und nicht etwa alle Grundstücke desselben Besitzers, wenn diese voneinander getrennt liegen. 7- Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern aus andere Weise, insbesondere dadurch entstanden sind, daß die Beteiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung. 8. Wegen Anlegung der Schützengräben sind drainierte Ländereien in geeigneter Weise als solche kenntlich zu machen. 9. Arbeiten und Aufwendungen, von denen die Beteiligten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen ebenfalls keinen An" spruch auf Entschädigung. 10. Von den zur Anmeldung gekommenen Flurschäden wollen Sie uns und der Königlichen Intendantur der 21. Division in Frankfurt-Sachsenhausen. Heddrichstr. 59, sofort Nachricht geben. I. V.: Welcker. Gießen, den 30. August 1910. ® c t r.: Manöver-Flurabschätzung. Das Großherzogliche Kreisomt Gießen an die Grofch. Bürgermeistereien des Kreises, insbesondere diejenigen, deren Gemarkungen von den diesjährigen Herbstubnngen berührt werden. Indem wir Sie auf die genaueste Beachtung der im Natural- Wkungsgesetz und der zugehörigen Ausführungsverordnung über Flurschaden und deren Abschätzung getroffenen Bestimmungen Hinweisen, machen wir Sie auf das folgende besonders aufmerksam: an i Ortseingesessenen sind sogleich nach Beendigung des növers zur Anmeldung ihrer Schäden aufzufordern. Der Bürgermeister muß die Nachweisung (Beilage E zur Aussührungs- vemoniiiig zum Naturalleistnugsgesetz) demnächst ohne Verzug aufstellen, damit sogleich nach Beendigung der Brigade-Uebungen vezw des Brigade-Manövers, wenn das betr. Gelände während des Dwisions- und Korpsmanövers nicht mehr betreten wird, spätestens aber am 23. September 1910 mit der Abschätzung begonnen werden kann. h.P L ?n bcm ^^äden-Nachweisung ist der Flächeninhalt Grundstücks, auf dem die Beschädigung entstanden ist (Spalte 5 der Nachweisung) genau auzugebeu. di- r £ • ? ? iunbr7 bicser Nachweisung sind mit Blei, die Spalten 8 bis 11 aber überhaupt u i ch t auszu- l; Spalte 6 2 bleibt nur daun nuausgefüllt, wenn die Beteüiaten keine bestimmten Eutschüdigungssorderungeu stellen. cyo1x;- oalls die Aberntung oder die Bestellung der beschädigten muh tonhmi hihr?C Ul bcrs Murabschätzungskommisfion eintreten nniß, wovon indes nur m den dringendsten Fällen Gebrauch ^ 'nacheu ist, und dementsprechend'von dem Ortsvorstande in Gemäßheit der Bestimmung der Anssührungs-Verorduuug zum .R w vom 13 J.M 1898 III zu § 14 Abi 3 ff P?; asL 1 r?\?cl e -22 augeordnet wird, hat eilte von n r f a- dem Ortsvorstande und zwei unparteiifche u O /t s e in g e s e s s e n c n b c ft e Ij e n b e n K o m missio u aus- zuluhreude Boxabschatzung staltzufindeu, bei der uurder Schaden- umfang festgestellt und g e g e b e u e u f a l l s d i e F o r d e r uug n schädigten entgegengenommeu wird. Der Betrag der zu " b reuden Entschädigung ist nicht festzustelleu. Dies 9 ^ohttr>^kniehr allein durch die Flurabschätzungskommission. d-? UnitA»? kIC= '£nfor£linm9 der Aberntung und die Feststellung j fd)äh ±InslbrC§ Schadens hat die Aufnahme eines von den ab- Lph... 1 ^frsonen zu unterzeichnenden Protokolls zu erfolaeu- - ° Ausz-ichtnng-n wird di- später in d-r Sage fein, ihrer 'S n Ärfl l"'b, ..b!c zuständige Entschädigmig Entschädigungssumme erhalten^ äW' °°bührcnde Die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistung für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise betragen für den Lieferungsverbaud, einschließlich eines Ausschlages von Fünf vom Hundert, für den Monat August 1910 für 100 Kilogramm: Hafer 16,80 Mk., Heu 6,30 Mk., Stroh 5,80 Mk. Gießen, den 7. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. ________ Dr. U f i n g e r. Bekanntmachttttg. Detr :,Feldbereiuiguug in der Gemarkung Hattenrod (.. ^omabrt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten findetb bunQ bcr ucuen Ersatzgrundstücke geltend machen wollens M i t t iv o ch d e n 14. September 1910 . ~ vonvormittags 91/4 uhrbis 93/4 Uhr' im Rathaus zu Hatten rod statt. 7 . , ü n sch e s i n d schriftlich eiuzureichen und müssen an geben föcldjc alten (nach Flur und Nummer zu bezeichnenden) Grunds stucke zu,ammeugelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegnng erfolgen soll. * d c Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich einaereickt weiden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Friedberg, den 31. August 1910. ^er Grobherzogliche Feldbereinigungskommissarr 3t 1 r n b c r g e r, Krei^gmtmauu. 2 Bektnurtmachmtg. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung O b e r ö r g c r n. Infolge Ablebens des in der ersten Versammlung der beteiligten Grundeigentümer gewählten Schiedsrichters ist die Neuwahl^ ein es Schiedsrichters vorzunehmen. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, labe ich .sämtliche beteiligte Grundeigentümer zur Neuwahl eines Schiedsrichters auf: Mittwoch den 21. September 1910, vor in. 10 U h r, im Gastwirt Düringerschen Saale zu Ober-Hörgern ein. In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grund- cigentümer eine Stimme. Tie Wahl erfordert zu ihrer Gültigkeit eme Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und ist unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich. Wird, was zulässig ist, der Stellvertreter des Schiedsrichters Um schiedsrichter gewählt, so findet alsbald auch die Wahl eines Stellvertreters statt. Kommt eine gültige Wahl nicht zustande, so hat die Landes- kommission den Schiedsrichter zu ernennen. Friedberg, den 3. September 1910. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: _________Kirnberger, Großh. Kreisamtmann. Gießen, den 7. September 1910. e t r.: Obstversteigerung an den Kreisstraßcn. Das Großheyogliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Verschiedentlich ist in früheren Jahren der Ernte- und Ver- stelgcrungstermin des Obstes zu früh gewählt worden. Wir empfehlen >zhnen, eine Obstversteigerung, abgesehen des Frühobstes, mcht vor dem 25. September eintreten zu lassen. I. V.: Dr. Merck. «v, Gießen, den 6. September 1910. V e t r.' Die Schulräume. Die Großh. Kreislchulltommillton Gieß an die Groszh. Bürgermeistereien des Kreises. Die Erledigung der Verfügung vom 1. April 1910 — ^rbisblatt Nr. 27 — bringen wir in Erinnerung mit Frist von 8 Tagen. I. V.: Dr. Merck. Gießen, der: 6. September 1910. B e t r. : Den Rundgang der Feldgeschworenen. Das OroßherMliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Mir empfehlen Ihnen, die Feldgeschworenen Ihrer Gemarkungen zur Vornahme des vorgeschriebenenRund- ganges im Laufe dieses oder des nächsten Monats zu veranlassen. Hierbei sind die Feldgeschworenen auf die folgenden Punkte hinzuweisen: , 1 Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, daß diese jähr- Ixaj-en Rnndgänge vielfach nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt werden. Es werden oft lediglich die fehlenden und die aus- und umliegenden Steine vermerkt, während auch, die schief- stehenden, die verdeckten, die schadhaften und die unvorschriftsmäßigen Steine aufzunehmen sind. Es ist desl-alb größere Aufmerksamkeit bei diesen Rundgängen aufzn- wenden, als dies bisher vielfach der Fall war. Die Parzellew- brouillons beziehungsweise die Flurgrenzhandrisse haben dabei -ald Unterlage zu dienen. 2. Bestehender ausdrücklicher Bestimmung (§§ 12, 13 und 19 der Instruktion voni 23. Februar 1833) zuwider ist es vorgekommen, daß von den Feldgeschworenen Steine auf trigonometrisch bestimm- ten Puntten ohne Zuziehung des Kreisvermessungsamtes ueugcsetzt oder bei Schiefstehen gerade gerichtet wurden. Insbesondere halten N?) die Feldgeschiiwrenen vielfach zum Geraderichten in solchen fallen befugt. Solche Verrichtungen der Feldgeschworenen sind durchaus unzuverlässig und können unter keinen Umständen ge- duldet werden, da hierdurch die Uebereinstimmung der Kataster- und Grundbücher mit der Wirklichkeit gefährdet wird, und diese wertvollen Urkunden nach und nach wertlos werden. 3. Die T a g c b u ch a u s z ü g c der Feldgeschworenen enthalten mancherlei Aufzeichnungen über Tienstgeschäste, die sich nicht auf den Rundgang beziehen. Bei der großen Menge der in Betracht kommenden Gemarkungen ist hierdurch die Zusammenstellung der Vorgefundenen Mängel erheblich erschwert. Wir bestimmen des- yalv hiermit, daß die Feldgeschworenen nach erfolgten! Rundgang ein Verzeichnis der vorgefundenen Mängel aufzustellen haben, ^weiterhin uns vorzulegen ist. In diesen! Verzeichnis sind zunächst die Dreieckpunkte, sodann die Nummern der beanstandeten GenwrkungsgrenzPunkte unter Angabe der Nachbargemarkung, sodann flurweise geordnet die Flurgrenzpunkte und schließlich die Gewanngrenzpunkte auszuführen. Tie Anstände sind kurz anzugeben („geneigt, verdeekt, schadhaft, ausliegend, abgebrochen, fehlend"). 4. Wo Feldbereinigung, Parzellenvermessung oder eine alt» gemeine Wiederherstellung der trigonometrisch bestimmten Punkte im Gange ist, kann der Rundgang hinsichtlich der in Betracht kommenden Gemarkungsteile unterbleiben. Unterbleibt hiernach der Rundgang gänzlich, so ist gleichwohl Bericht zu erstatten. 5. Weiter sehen wir uns veranlaßt, zu bestimmen, daß in der Folge, abgesehen von kleineren Gemarkungen, wo der Rundgang weniger als drei Tage in Anspruch nimmt, nur die Gema r k u ng s g r e n z en alljährlich zu begehen sind, während die inneren Grenzen (Flur- und Gewanngrenzen) je nach der für ihre Rcvidierung erforderlichen Zeit in jedem Jahre nur je zur Hälfte oder zum dritten Teil zu begehen find. Wegen de. hierdurch erforderlichen Einteilung der Gemarkung wird die gelegentliche Mitwirkung des zuständigen Meisvermessungsamtes erfolgen. Soweit dies für dieses Jahr nicht mehr möglich ist, bleibt jene Einteilung dem Ermessen der Fel dg eschworenen uber la ssen. 6. Die Gebühren der Feldgeschrvorenen bedürfen unserer Genehmigung nicht. Gebühren Verzeichnisse sind deshalb nicht vorzulegen. Ihren Berichten sehen wir bis zum 10. November ds. Js. entgegen. I. P.: Langer m a n n. Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Frankfurter Straße zwischen Klinikstraße und der Straße nach der Veterinäp- anstalt von heute an bis auf weiteres für jeglichen Fuhrwerksund Radsahrvcrkehr gesperrt. .Gießen, den 8. September 1910. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Gebhardt. wöchentl. Uederficht öerSoöesfälle Lö.Staöt Sieben. 36. Woche. Vom 28. August bis 3. Septeniber 1910. Einwohnerzahl: angenommen zu 31,800 linkt. 1600 Manu Militär) Sterblichkeitsziffer: 13,08 7oa, nach Abzug von 3 Ortsfremden: 8,17 u/oc« n . Kinder Es starben an: Zusammen: Erwachsene: un vom Lebensjahr: 1 2.-15. Jahr. 1 Gehirnhaut- tuberfulofe 1 — Darmkatarrh 1 — Lungenentzündting 1 (1) ] (1) Nieren- und Blasen- — kraltkheiten 3 (1) Z (1) _ __ Altersschwäche 2 (1) 2 (1) — — Srtmma 8 (3) 6 (3) 1 1 A n m.: Tie m Kiaiumern gese^rcu stssern geben an. wie viel der Todesfälle in der bctrenciiö ii Kiaukh: Gießen aebrnrbte Kranke kommen. 'it aus von auswärts nach Märkte. fc. Wiesbaden, 8. Sept. Heu- und Strohmarkt. Angesahren waren 21 Wagen Heu und Stroh. Man notierte: Heu 5.60—7.60 Mk., Stroh (Nichtstroh) 4.40—5.00 Mk. — F r u ch t m a r k t. Hafer 14—16.60 Mk. Alles für 100 Kilo. gewicht Mk. 5o.00-56.59 68.00-70.00 70-75 60—65 55-59 50—52 37—38 31-32 78—80 73-74 70.00-73.00 73.00-74.00 70.00—72.00 Preis pro 100Pw. Lebend- Schlacht- Mk. 100—105 100-108 91-97 84-86 55.50-57.00 55.50 — 57.50 54.50—57.00 Vollfleifchige Schweine über 2 Zentner Lebendgeioicht Pollstelschlge Schweine über 2'/, Zentner Lebendgeivicht Fettschweine über 3 Ztr.Lebendgeiv' '. Fleischige Cchiveine .... Kälber. Doppellender, feinste Mast Feinste Mast-(Dollmilchmast) u. beste Saugkälber Mittlere Mast- und gute Saugkälber . . . . Geringere Saugkälber S ch a fe. Mastlämmer und jüngere Masthammel . . Weitere Mastbannnel und gut genährte Schafe S eh wein e. (In einem Teil der Auflage wiederholt.) le. Frankfurt a.M. D l e h h oi-M a r kt b e r , eh t vom 8. Sept. Auftrieb: 16 Ochsen, 2 Bullen, 91 Kühe, 852 Kälber, 121 Schafe 871 Schweine, 19 Ziegen. Tendenz: Kälber und Schafe lebhaft, ausverkauft, Schweine ruhig, bleibt Neberstand. - Kuverts mit Firma liefert billigst die Brühl’sche Universitäts-Buch- und Stein- druckerei. Gießen. Schulstr.7 Rotationsdruck der Brühl' sehet! Univ.-Buch» und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.