1910 7. Oktober Nr. 76 2 Wochen. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. Ml. Psg. 10 020 62 276 072 68 215 550 40 178 95 41 531 25 2 073 36 30 000 — 98 409 15 1 519 89 98 24 50 90 98 40 Ausstände Kassevorrat 16 095 31») 019 7 200 142 297 67 612 11645 21 835 33 15 51 838 75 Einnahme Mk. Psg. 364 000 — und dieser besteht: 1. in barem Vorrat . . 2. lii Vortagen . . . . 3. in liquidierten Ausständen Summe wie oben Verglichen bleibt Nest 41 298 Mk. 10 Psg. 200 „ - , Bekanntmachung. Uetr.: Den Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen. Der Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen mit dem Sitz in Rixdorf erbietet sich, in allen Fällen, in denen sich Personen der ländlichen Bevölkerung in ihren Unfall- und Jnvalidenrentenangelegenheiten an ihn wenden, unentgeltlich Auskunft zu erteilen und die Vertretung vor dem Reichsversicherungsamt kostenlos zu übernehmen. Die Anträge sind an den Vorsitzenden des Verbandes, Herrn Oberbürgermeister Kaiser, Rixdorf, Rathaus, zu richten. Gießen, den 15. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Usinger. 14. 15. Bezeichnung der Rubriken. 1. Beiträge der Kreise 2. Stiftungen, Schenkungen, Vermächtnisse 3. Allgemeine Verwaltung..... 4. Kreisstraßen.......... 5. Unterricht, Wissenschaft und Kunst . . 6. Gesundheitspflege....... 7. Landwirtschaft, Gewerbe und Verkehr 8. Unterstützungen......... 9. Kapitalzmsen...... • • 10. Agiogewinn, Zinsvergütung, Retchs- 833 967 60 Abschluß Die Einnahme beträgt . . . Die Ausgabe beträgt . . . . Auszug aus der von Großh. Oberrechnungskammer festgestellten Rechnung der Provinzialkasse der Provinz Ober hessenfürdasRechnungslahrl 9 07. Ausgabe Summe 792 436 35 . . . 833 967 60 . . . 792 436 35 der gewünschten Kurse größtenteils ihre Erledigung gefunden haben, können wir die baldige Erfüllung von Wünschen auf Abhaltung neuer Kurse in Aussicht stellen und empfehlen Ihnen dieserhalb'/ bei uns Ihre Gemeinden namhaft zu machen. I. V.: W e l ck e r. stempelsteuer.......... 11. Zurückzuempfangeude und auszuleihende Kapitalien....... 12. Aufzuuehmende und zurückzuzahlende Kapitalien . . . 13. Ersatzposten und Nachlässe . . . . Gießen, den 3. Oktober 1910. Metr.: Die Eraänzungswahl des Kreistages des Kreises Gießen durch die 50 Höchstbesteuerten. An die Groffh. Bürgermeistereien des Kreises. Die Erledigung der Verfligung vom 30. ANgust l. Js. (Kreisblatt Nr. 67) wird in gefällige Erinnerung gebracht. Frist Kreisblatt für den Ureis Giessen. B e t r.: Pserdevormusterung. In diesen! Jahre und zwar vom 4. November ab (die Termine werden demnächst veröffentlicht) findet im Kreise Gießest die Pserdevormusterung statt. Es ist jeder Pferdebesitzer verpflichtet, seine sämtlichen Pferds zur Musterung zu stellen, mit Ausnahme: a) der unter 4 Jahre alten Pferde, b) der Hengste, , , v _. . . , c) der Stuten, die entweder hochtcageiid |ini> oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben (als hochtragend sind Stuten zu betrachten, bereit Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten ist), c d) der Vollblut st Uten, die int „Allgemeinen deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unu>n* klub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst lt. Deckschein belegt sind, auf Antrag des Be- sitzers, e) der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, f) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, , g) der Pferde, welche wegen Erkrankung Nicht marschfayig sind oder wegen Ansteckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, h) der Pferde, welche bei einer früheren in der betretsendest Ortschaft abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind (die vorübergehend kriegsunbrauchbaren sind von der Vorstellung nicht befreit)- i) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist das Kreisamt befugt, unter besonderen Umständen, namentlich in dringenden Fällen, Befreiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei hochtragenden Stuten (Ziffer e) ist der Pferdevorführungsliste der Deckschein beizufügen und in den unter d—g aufgeführten Fäll est sind vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigungen vorzulegen. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1 Mitglieder der regierenden deutschen Familien (erstreckt sich nur auf die zum.persönlichen Gebrauch bestimmten Pferdch wogegen die in Wirtschaftsbetrieben verwendeten Pferd« 2. Äe^Gesandten fremder Mächte und das GesandtschaftK* personal: , .. 3. Die aktiven Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebrauch gehaltenen Pferde): 4. Beamte int Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der JJaific* rung unbedingt notwendigen eigenen Vferde: I 5. Die Posthalter hinsichtlich berjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß: 6. Die städtischen Berufsfeuerwehren. I Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspfichi I tigen Pferde nicht rechtzeitig oder vollzählig I vorführen, haben außer der gesetzlichen straft! I zu gewärtigen, daß auf ihr-e Kosten eine Zwangs*' I weise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferds I v o r genommen wird. Das Vorführen der Pferde durch alte gebrechliche Leute uny I durch Kinder ist verboten, dagegen empfiehlt sich die Verwendung I von Leuten, die bei berittenen Truppenteilen gedient halMi. Dl« I Pferde sollen gezäumt im übrigen aber blank, (ohne Geschirr) I vorgeführt werden. Schläger und bissige Pferde solleii ausdrüch- I sich als solche bezeichnet werden, um Unfällen vorzubeugen. Für etwaige, durch Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften I entstehende Sck)äden sind die Pferdebesitzer haftbar. Bei Pferden, welche bereits bei der vorjährigen Musterung I als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem unter Ver^ I antwortlickikeit der Bürgermeister die Bestimnmngstäfelchen ast dem linken Vackenstück der Halfter aiyubringen. Im übrigen I si,ch alle Pferde a.st derselben Stelle mit einem sichtbaren ZE Gießen, am 29. Mai 1909. Der Provinzialkasserechner r K au ß. Revidiert, ohne daß sich für den Abschluß auf Seite Ißl eine Aenderung ergeben hat. Darmstadt, den 21. September 1910. Großherzogliche Oberrechstungskammer. Ewald. Rostgnel. Wird gemäß Art. 93 und 43 der Kreis- und Provinzial- Ordnung veröffentlicht. Gießen, den 3. Oktober 1910. Der Vorsitzende des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen. _____________________Dr. U finger. Gießen, 4. Oktober 1910. Betr.: Die KreishaushaltungsschuleN. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Nachdem die vor Jahren gemachten Anmeldungen von Gemeinden zur KreiShau^yaltitngsschulL inzwischen durch Abhaltung 33 , 15 „ 41 531 Mk. 25 Pig. 2 »U berfebett, btt Wö Nummer trVgr, unter welcher die Pferde in bet Pferdevorführungsliste aufgeführt sind. Personen, welche nicht für Zwecke der Musterung beschäftigt ftjü>, ist das Betreten des Musterungsplatzes strengstens untersagt. Kiesten, 6. Oktober 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen.. I. B.: W e l ck e r. Gießen- 5. Oktober 1910* Bett.: Wie oben. 1. 2. 5. Das GroßlMsgliche Kreisamt Gießen an die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Unter Hinweis auf vorstehende Bekanntmachung empfehlen wir Ihnen, alsbald die Pferdevorführungslisten, wozu Ihnen das Formular mit nächster Post zugeht, in zweifacher Ausfertigung auszustellen. Bei Aufstellung dieser Listen wollen Sie besonder- folgende Punkte beachten: Für iedes Pferd ist eine Zeile zu benutzen, auch ist jedem Pferd eine Nummer zu geben und haben die Listen feiten-- wejse übereinzustimmen. Aufzuführen sind : a) bic bet der letzten Pferdemusterung als brauchbar, sowie dte als zeitig unbrauchbar befundenen Pferde (vergleiche Spalte 4 und 5d der letzten Liste), soweit sie Noch vorhanden sind; d) die neu ^gegangenen und vorsührungspflichtigeni Pferde. 6. Alle Pferde eines Besitzers haben unmittelbar untereinander zu stehen und ist bezüglich der Pferdebesitzer die Reihenfolge der früheren Liste beizubehalten. 4. Die neu zugegangenen Pferde müssen in Spalte Bemer> hingen die B^eichnung „neu" führen. oppelt angefertigten neuen Pferdevorführungslisten Ukbst den voriahrrgen Listen, aus welchen der Abgang der ^^dUtch sein muß sobald als möglich, spätestens aber ms zum 25. d. MtS., unfehlbar an uns einzusenden und werden 11 jI stattgehabter Revision wieder zugehen. Die etwa '"Renten S1^ und Zugänge sind Ihrerseits in den ^ferdeverzeichnissen sorgfältig zu wahren. ________I. B.: Welcker. Bekanntmachung. ”e Er,: ^ldbereinigung in der Gemarkung Oppenrod. Mit Entschließung vom 4. Oktober 1910 hat Großh. Mi- Innern, Mteilungstir Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, den Zuteilunder einem hott 50 QihilrFmt j r*i P* ।einem Raumgehalt«! «ata;»»» 3 Kinder Es starben an: Zusammen: Altersschwäche 6 (1) Wochenbetterkrankung 1 (1) Tuberkulose 2(1) 7, Meteorologische Beobachtungen der Station Gkehen. a= ort. jj&S ZI 1910 b5-§ CM Wetter = 4- 15,4’0. --- + 6,3 eC. 6. 6. Niederschlag: — 0,0 mm. Höchste Schlachtviehpreise in F r a n k i u r t a. M. Fleischpreise in Sieben am 5. bis 6. Oktober 10 5 3(1) 2 211 9“ 2(2) 3 5 10 10 Sonnenschein Bed. Himmel 4 2 756,4 756,8 755,7 Ochsen Kälber Schweine vom 2.-15. Jahr. ff 7, 0,40 „ 0,25 •y «o d JO £ Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch- nnd Vrotpreise am 3. Oktober 1910. 8e 50 Kg. Schlachtgewicht 88-93 Mk. '/,Kg. Schlachtgeiv. 96—103BI '/, , 70-00 „ 2(21 3(2) 5(2) 2(2) teil ODj» if K 2 Erwachsene: im 1. Lebensjahr: 6(1) 1(1) - 2(2) — 2(1) - a2U) z 6. 6. 7. Summa: 84 (17) 28 (16) 8 371) Anm.: Die in Klammern gesellen Ziffern geben an, roie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Wegen Erbauung der Wcffserleitung Weickartshain tvird die Kreisstraße Gründers—Weickartshain vom 7. d. Mts an bis auf weiteres für jeden Fuhrverkehr gesperrt. Dieser ist über Flensungen—Stockhausen zu leiten. Gießen, den 5. Oktober 1910. .Großherzogliches Kreisamt Gießen- J.B.r Weicker. Monat«, lleberficht der TodersSlle in der Stadt Sietzen. Monat September 1910. Einwohnerzahl: angenommen zu 31,800 (infL 1600 Mann Militär). SterdlichkeitSzifferr 13,0 nach Abzug von 17 Ortsfremden: 6,5 ’/oo. 7/ 3» 0,07 „ ,, - . einem ,; Abweichende Angaben hinsichtlich her Stärke des vollständig vergällten Branntweins sind zulässig bei Behältnissen aus Holz bis zu 3 Hundertteilen, bet Behältnissen aus anderen Stoffen bis zu 1,6 Hundertteilen. Die wirkliche Stärke darf niemals hinter der in ß 15 Abs. 4 der Branntweinsteuer-Befreiungsord- Nuug vorgeschriebenen Mindestgrenze Zurückbleiben. 6 Wer Behältnisse der angegebenen Art mit vollständig vergälltem Bramckwein für den Kleinhandel befüllt, ist ver- pflichtet, die Behältnisse im Anschluß au die Befüllung unter Anbringung der vorgeschriebenen Sicherungen (Ziffer 3) zu verschließen und mit einer Bezeickmuna des Raumgehalts und Angabe der Stärke des Branntweins (Ziffer 5) zu versehen. 7 Wer Behältnisse nach Ziffer 6 befüllen und verschließen will, hat dies vorher dem Hauptamt und der Ortspolizeibehörbs Ir ßJlÄ anzumelden und dabei den Raum anzugeben, in dem dre Behältnisse befüllt und die Sicherungen angebracht werben sollen. 8. Das Hauptamt trägt die Anmeldung in ein Verzeichnis ein, erteilt über sie eine Bescheinigung und bestimmt das Kenn- zeichen (Ziffer 4), das an den Verschlüssen (Ziffer 3) anzu- bringen ist. 9. Das Befüllen der Behältnisse darf nicht in dem Raume vorgenommen werden, nt dem der Branntwein feilgehalten wird. 10. Die Sicheimngen sind anzubringen, bevor die Behältnisse M den zum Feilhalten bestimmten Raum geschafft tverden. Wer ausweislich des Kennzeichens die Sicherung angebracht hat, haftet für die Richtigkeit des Inhalts der Behältnisse. 11. Sicherungen, die von, Beamten aus Anlaß hier Nachprüfung abgenommen werden, sind durch amtliche Verschlüsse zu ersehen, i wenn derjenige, bei dem nachgepruft wird, keine Einrichtungen i besitzt, um neue Sicherungen anzulegen. 12. Die Steueraufficht regelt der § 28 der Bramttwciusteuer- Kefreiungsordnung. .2 , Zuwiderhandlungen werden nach den Vorschriften im siebenten Abschnitt des Branntweinsteueraesetzes bestraft. , Werden die Fehlergrenzen (Ziffer 5) absichtlich ausgenutzt, um den Abnehmer des vollständig vergällten Branntweins , täuschen, so kann die Direktivbehörbe dem Schulbigen die I Befugn^ entziehen, Behältnisse mit vollständig vergälltem Bräunt- I mein mit der vorgeschricbeuen Sicherung zu versehen. 15. Die vorstchenden Bestimmungen, treten am' 1. Oktober 1910 WU der Maßgabe m Geltung, daß die zum Feilhalten vollständig | vergällten Branntweine vor dMr 1. Oktober 1909 im Gebrauche gewesenen Behältnisse bis zum 30. September 1912 auch dann toeUer benutzt werden dürfen, wenn sie der Bestimmung über den I k a*!?l8rC^! (Ziffer 1) nicht erttsprechen, vorausgesetzt, daß sie I yaya) «fibringuna der in Ziffer 3 vorgesehenen Sicher-ungen ver- I 1,0)1 offen «oerben können (§ 150 des Branntweinsteuergesctzes, § 15 I "ibs. 3 der Branntweinsteuer-Befreiungsordnung). yanvel. _ ** Konkurse in Hessen. Heber ben Nachlaß deS Johann Ohl III. m S ulz he i m wurde am 21. Sept, da« Konkursverfahren eröffnet. Notariatsgehitte Jakob St reu der in Nieder-Saulheim wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs- fordernngen sind bis -um 10. Oktober bei dem Amtsgericht Wörr- stadt anzuinelden. — lieber das Vermögen des Gast- und Land- w«rts Heuirich Gehrelh II. in Groß- Winternheim wurde 2°- September das Konkursverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Schreiber in Ober-Ingelheim wurde zum Konursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 12. Oft. bei dem Amtsgericht Ober-Jngelheim anzumelden. — Heber den Nachlaß des Lehrers Johannes Peter Hartleb in D a r m ft a b t, gestorben at"26; wurde am 26. Sept, das Konkursverfahren eröffnet, da der Nachlaß überschuldet ist und der Nachlaßverwalter Antrag aus Konkurseröffnung gestellt hat. Kailfmann Karl (5) ediert jn Darmstadt wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs- forderungen sind bis zlun 15. Oktober bei dem Amtsgericht Darm- stadt I anzumelden. — Heber das Vermögen des MetzgermeisterS Wilhelm Losch m Heßloch wurde am 26. Sept, das KoukurS- venahren Eröffnet, da der Gemeinfchnldner seine Zahlungen ein- gefteUt nnd die Konkurseröffnung beantragt hat. Rechtskonsulent S ch w a ii »n Osthofen ivnvbe zum Korikui^verwalter cinamit Konlursforderungen sind bis zum 20. Oft. bei dem Amtsgericht Osthofen anzumelden. Lungenentzündung Herzfehler Schlagfluß anderen Gehirnkrankheiten Darmkatarrh anderen Darm- krankhetten Nierenkrankheiten KrebS Verunglückung deren Enden birtöi efrten Metallverschluh zusaMmengehalten werden, an Behältnissen aus Holz auch Bleche, Scheiben oder dergleichen, die aber nicht aufzunageln, sondern auhupressen sind. Beim Anbringen müssen die Metallverfchlüsse, Bleche usw. eine Prägung des vom Hauptamt bestimmten Kennzeichens (Ziffer 4) erhalten. Die Anbringung vorder geprägter Veiffchlutzstücke ist Nicht statthaft. Ein Lösen der Sichenrng und in Sonderheit ein Abnehmen des Metallverschlusses darf ohne Hinterlassung von Spuren der Gewalt nicht möglich fein. 4. Das Kennzeichnr besteht m einem großen lateinischen! ^ochnaber1, der die Direktivbehörbe, einem kleinen lateinischen Buchstaben, der daS Hauptamt bezeichnet, und einer Nummer M arabischen Ziffern. 6. Jedes Behältnis muß eine nicht abwischbare, licht- lmd Wasserbeständige Bezeichnung des Ramngehalts sowie eine An- Zabe derjenigen Stärke nach Gewichtsprozenten aufweisen, welche das Mkoholometer in dem vollständig vergällten Branntwein bei 15 Grab Wärme nach Celsius anzeigt; daneben darf auch noch die Alkoholstärke in Raumprrnenten angegeben werden. Die Bezeichnung des Raumgehalts sowie die Eingabe der Stärke kann auch auf Etiketten erfolgen, die mit Klebstoff auf den Behältnissen befestigt werden. Einer amtlichen Eichung der Behältnisse bedarf es nicht. Abweichungen von der Raumgehaltsangabe sind zulässig: vts zu einem Liter für Behältnisse hon 50 Liter Raumgehalk, 7, 7, 0,60 r, 77 j: 20 7, Getreidepreise in Mannhei m Weizen 100 Kg. 21.00-21.25 Mk. Roggen 100 Kg. 15.50—15.75 Mk. 2(2) - 3 2(2) - 8 (2) - Höchste Temperatur Niedrigste , 7, Kg. 84-92 Pfg. 7, , 86- 88 , 7, , 80- 96 , Brotpreise in Gießen Weißbrot 2 Kg. 62 Pfg.' Schivarzbrot 3 Kg. 54 Pfg. 14,7 9.3 75 NNW 12,6 12,8 9,7 90 NE 9,7 89 NE Rotationsdruck der Brühl' jchen Univ.-Buch- und Steindrilckerri. R. Lange, Gießen.