Kreisblatt für de« Kreis Siegen. Nr. 67 6. September_____ 1910 Gießen, den 30. August 1910. Betr.: Ergänzungswahl des Kreistages des .Kreises Gießen durch die 50 Höchstbesteuerten. Das Großheyogliche Kreisamt Gießen nn die Großh. Bürgermeistereien des Kreises. Wir beauftragen Sie, uns binnen acht Tagen ein Verzeichnis derjenigen Höchstbesteuerten nach dem untenstehenden Formulare vorzulegen, welche nach den Kommunalsteuerkapitalien des Rechnungsjahres 1909 an doppelten Grundzahlen und ganzen .Einkommensteuerbeträgen 1000 Mark und mehr haben. Bei der Ermittelung der Höchstbesteuerten wird nur die von innerhalb des Kreises gelegenen Immobilien zu entrichtende Grundsteuer, die von innerhalb des Kreises befindlichen Gewerbsanlagen oder wegen Wohnsitzes innerhalb des Kreises veranlagte Gewerbesteuer, die veranlagte Kapitalrentensteuer und die bei den Kommunalumlagen innerhalb des Kreises in Anrechnung kommende Einjssmmensteuer angerechnet. Steuerzahmngen der Ehefrau werden mit denjenigen des Ehemannes, Steuerzahlungen minderjähriger bezw. in väterlicher Gewalt befindlicher Kinder werden mit denjenigen des Vaters zusammengerechnet. Im übrigen sind aber auch Frauen, Aktiengesellschaften usw. (f. Art. 17 der Kreisordnung) in das Verzeichnis aufzunehmen, da deren Stimmrecht durch Vertreter ausaeübk werden kann. Wenn jedoch ein Höchstbesteuerter nach Art. 16 und 17 der Kretsordnung nicht stimmberechtigt fein sollte, so wollen Sie dres m der Spalte . Bemerkungen" des Verzeichnisses angehen. Wie schon bemerkt, kommen Steuerzahlungen nur in den Betragen zur Anrechnung, welche im vorigen Rechnungsjahrs entrichtet worden sind, es sei denn, daß sie auf Objekten hasteir- welche m Erbgang erworben sind. Wenn sich unter den Höchftbesteuerten solche befinden, die noch in anderen Gemeinden oder Gemarkungen des Kreises besteuert sind, so wollen Sie sich von den Grohh. Bürgen meisterten dieser Gemeinden oder Gemarkungen den Betrag dieser werteren Kommunalsteuerkapitalien mitteilen lassen und! solches dem Verzeichnis unter Namhaftnrachung dieser anderen Gemarkungen noch beifügen. Diejenigen Großh. Bürgermeiste- reien, in deren Gemarkungen sich keine Höchstbesteuerten mit einer Summe von 1000 Mark an doppelten Grundzahlen nndj ganzen Einkommensteuerbeträgen und darüber befinden oder int Rechnungsjahr 1909 keine Kommunalsteuern erhoben worden sind, wollen dies kurz, berichtlich anzeigen. Im einzelnen verweisen wir Sie noch auf Art. 14—18 der Kreisordnung und Art. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 1885 (Regier.-Blatt S. 95). __________Verzeichnis der Höchftbesteuerten der Gemeinde. I. V.: Welcker. Ord.. Nr. Des Höchstbesteuerten Vor- uud Zuname mit etwaiger Beimnnmer Wohnort Doppelte Grnndzahlen und ganze Einkonnnensteuerbeträgs Bemerkungen am Wohnort in den weiteren Gemarkungen int Ganzen B e t r.: Feier des Geburts der Großherzogin. Dio Großh. Drei Gießen, den 2. Sept. 1910. tages Ihrer Königlichen Hoheit an die Schulvorstände des Kreises. Gemäß Verfügung Großh. Vtinisteriums des Innern, .Abteilung für Schulangelegenyeiten, vom 4. September 1906 soll der Unterricht in den Schulen am 17. September, dem Geburtstage Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin, ausfallen. Wir ersuchen Sie, die Lehrer wiederholt hiernach zu bedeuten. I. : Welcker. Gießen, den 30. August 1910. B e t r.: Manövcr-Flurabschätzung. Das Großhoyogliche Kreisamt Gießen an die Grohh. Bürgermeistereien des Kreises, insbesondere diejenigen, deren Gemarkungen von den diesjährigen Herbstübungen > berührt werden. Indem wir Sie auf die genaueste Beachtung der im Natural- telstungsgesetz und der zugehörigen Ausführungsverordnung über Flurschäden und deren Abschätzung getroffenen Bestimmungen Hinweisen, machen wir Sie auf das folgende besonders aufmerksam: 1. Die Ortseingesessenen sind sogleich nach Beendigung des Manövers zur Anmeldung ihrer Schäden aufzufordern. Der Bürgermeister muß die Nachweisung (Beilage E zur Ausführungsverordnung zum Naturalleistungsgesetz) demnächst ohne Verzug aufstellen, damit sogleich nach Beendigung der Brigade-Uebungen bezw. des Brigade-Manövers, wenn das betr. Gelände während des Divisions- und Korpsmonövers nicht mehr betreten wird, spätestens aber am 23. September 1910 mit der Abschätzung begonnen werden kann. 2- In der Flurschäden-Nachweisung ist der Flächeninhalt des ganzen Grundstücks, auf dem die Beschädigung entstanden ist (Spalte 5 der Nachweisung) genau anzugehen. 3. Die Spalten 6 und 7 dieser Nachweisung sind mit Blei, die Spalten 8 bis 11 aber überhaupt nicht auszu - fällen. Die Spalte 6 a bleibt nur dann unausgefüllt, wenn die Beteiligter! keine bestimmten Entschädigunasforderungen stellen. 4. Falls die Aberntung oder die Bestellung der beschädigten Felder vor Eintreffen der Flurabschätzungskommission eintreten muß, wovon indes nur in den dringend st en Fällen Gebrauch! zu machen ist, und dementsprechend von dem Ortsvorstande in Gemäßheit der Bestimmung der Ausführungs-Verordnung zum Naturalleistungsgesetz vom 13. Juli 1898 III zu § 14 Abs. 3 ff. (R. G. Bl. 1898 Seite 922 ff.) angeordnet wird, hat eine von der aus dem Ortsvorstande und zwei unparteiischen Ortseingesessenen be st eh enden Kommission aus-, zuführende Borabschätzung stattzufinden, bei der n u r d e r Schaden- umfang festgestellt und gegebenenfalls die Forderung der Beschädigten entgegengenommen wird. Der Betrag der zn gewährenden Entschädigung ist nicht festzustellen. Dies geschieht vielmehr allein durch die Flurabschätzungskommission. 5. Neber die Anordnung der Aberntung und die Feststellung des Umfangs des Schadens hat die Aufnahme eines von den abschätzenden Personen zu unterzeichnenden Protokolls zu erfolgen; denn nur aus Grund schriftlicher Aufzeichnungen wird die später eintreffende Flurabschätzungskonrmission in der Lage sein, ihrer Aufgabe gerecht zu werden und die zuständige Entschädigung genau zu ermitteln. Dagegen läuft bei Außerachtlassung der erwähntes Bestimmungen, falls von der Flurabschätzungskom- mission ein Schaden N!cht mehr oder nur teilweise erkennbar ist, der Beschädigte Gefahr, gar keine bezw. eine nicht gebührende Entschädigungssumme zu erhalten. 6. Die Anmeldungen der Flurschäden sind in der Art zusammenzustellen, daß es ermöglicht wird, bei der Begehung der angegebenen Aecker behufs Abschätzung des Schadens ohne Um - io e g e vom 1. zum 2., vom 2. zum 3. Acker usw. zu gelangen. In der Flurschädennachwcisung sind danach die beschädigten Grundstücke nach ihrer örtlichen Lage untereinander aufzuführen und nicht etwa alle Grundstücke desselben Besitzers, wenn diese voneinander getrennt liegen. 7. Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere dadurch entstanden sind, daß die Beteiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung. 8. Wegen Anlegung der Schützengräben sind drainierte Ländereien in geeigneter Weise als solche kenntlich zu machen. 9. Arbeiten und Aufwendungen, von denen die Beteiligten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen ebenfalls keinen Anspruch auf Entschädigung. 10. Von den zur Anmeldung gekommenen Flurschäden wollen Sie uns und der Königlichen Intendantur der 21. Division in Frankfurt-Sachsenhausen, Heddrichstr. 59, sofort Nachricht geben, I.B.: Welcker. 2 Betr: Manöver 1910: hier: Flurschädenabschätzung. An die Groszy. Bürgermeistereien des Kreises. Bezügnehmend auf unfer Ausschreiben vom 30. v. Mts. beauftragen wir die Bürgermeistereien derjenigen Gemeinden, weiche nordwestlich der Linie Lindenstruth—Steinbach— Grüningen liegen, bie Süimelbung der Flurschäden möglichst zu beschleunigen und Die Zusammenstellung der Schäden alsbald uns ein- -usenden. 1 _ Die Abschätzuno soll in den genannten Gemeinden am 13. l. Mts. bereits beginnen. Gießen, den 5. September 1910. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. M e r cf. Gießen, 2. Sept. 1910. Betr.: Tie Gemeinderatslvahten. Das GroßherMliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. Bezugnehmend auf unser Ausschreiberr vom 14. Juli 1910 (Kreisblatt Nr. 52) erinnern luir diejenigen von Ihnen, welche mit der Wahl noch im Rückstand sind, an die alsbaldige Durchführung des Wahlgeschüfts. Bei der Vorlage der Wahlakten wollten Sie in Ihrem-Begleitbericht nicht unterlassen, die nach unserem Ausschreiben vom 14. Juli 1910 erforderlichen Angaben zu machen. I. V.: Dr. Merck. Gießen, den 3. Sept. 1910, Betr.: Die Fortbildungsschule. Die Großh. Krersschulirommission Gießen an die Schulvorstände des Kreises. Wir ersuchen Sie, die Verzeichnisse derjenigen Schiller, die im kommenden Winter die Fortbildungsschule zu besuchen haben, alsbald in doppelten Exemplaren aufzustellen, ein Exemplar bei Ihren Akren zu behalten und das andere uns bis spätestens den 1. Oktober l. Is. zur Prüfmrg einzusenden. Wir werden dieses nur zurückgeben, wenn sich Bean- stan düngen finden. Erfolgt keine Rückgabe, so ist das Verzeichnis als genehmigt anzusehen. In die Liste sind alle Schulpflichtigen einzutragen. Bei den von auswärts eintretcnden Schülern ist die Gemeinde anzugeben, aus^der sie kommen. Solche Schüler, die aus Ihrer Gemeinde in andere Gemeinden übertreten, sind gesondert anzugeben, und es ist bet ihnen zu bescheinigen, daß die Schulvorstände der Geweilt den, in welche sie übertreten, entspreche n de Mitteilung erhalten haben. Gesuche um Befreiung vom Besuche der Fortbildungs- schule können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 15. Ok- tober l. Js. bei uns eingegangen sind. In den Listen ist bei den außerhalb arbeitenden Schülern Arbeitsort und Arbeitgeber anzuführen. Dies hat auch bei jeder Ueberweisung zu geschehen. Solche Schüler, die überwiesen sein wollen, haben dies schon jetzt zu erklären, damit die Ueberweisung rechtzeitig erfolgen kann. In Gießen beginnt der Unterricht bereits am 3. Oktober l. I. Schüler, die dorthin überwiesen werden, sind von Ihnen darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich pünktlich dort zu nrelden haben, widrigenfalls sie vom Unterricht z u rü ck g ew ie se n werden. Uebertveisungen vom Wohnort nach dem Beschäftigungsort Erscheinen Nur dann rötlich, wenn die zu Ueberweisenden die Fortbildungsschule in ihrem Beschäftiguugsort voraussichtlich längere Zeit besuchen werden. Die Unterrichtszeit bleibt entsprechend der Verordnung vom 6. Oktober 1900 bestehen. Gesuche um Bewilligung späterer Unterrichtszeit sind gleichzeitig mit den Schülerlisten ein- rureichen. In diesen Gesuchen ist anzugeben, welche Schüler größere Wegstrecken zurückzulegen haben, wieviel Kilometer die Wege lang sind, und ob die Schüler andauernd so weit von ihrem Wohnorte beschäftigt sein werden. Wir bemerkett ausdrücklich, daß der Unterricht nach Artikel 17 des Volksschulgesetzes auf 4 bis 5 Wintermonate z u verteile n ist ____________________I. V.: Dr. Merck.____________________ Bekarrrrlrirachrertg. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Nieder-Bessingeu. In der Zeit vom 31. August 1910 bis einschließlich 13: September l. I. liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Nieder-Bessingen ein Drainageprojekt nebst Konnnissionsbeschluß vom 21. Februar und 2. August 1910 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind hei Meidung des Ausschlusses. I mnechaw oben anzeacbm^n Osfenleaungsfrist bei Grow Bürgermeisterei Nicder-Beisingeii schriftlich ciiizureichen und zu begründen. j Friedberg, den 26. August 1910. Der Großherzogliche Feldbereinignngskommissär: Kirnberger, Großh. Kreisamtmann._________ Bekanntmachung. ' Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Bellersheim In der Zeit vom 7. bis ein sch l. 13. September 1910 liegen auf deut Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Bellersheim die Beschlüsse der Vollzugskommission vom 19. Juli 1909 und 6. August 1910 sowie des Ortsvorstands vom 13. August 1910 über Verwendung des Restvermögens der Feldbereiniqungsgesellschaft zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergege nsind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offeitlegungsfrist bei Gr. Bürger- meisteret Bellersheim schriftlich einzureichen und zu begründen. Friedberg, den 1. September 1910. Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: S ch n i t t s v a h n , Großh. Kreisamtmann. Bekauntmachnug. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Obbornhofen. In der Zeit vom 3. bis einschl. 9. September 1910 liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Obbornhofen- das Entschädigungsverzeichnis für den Ausfall an Heu- und Gruinnteternte nebst Abschrift des Beschlusses vom 8. Juni l. Js. zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großherzogl.- Bürgermeisteret Obbornhofen schriftlich einzureichen und zu be- gründen. Friedberg, den 30. August 1910. Ter Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittspahn, Kreisamtmann. Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Hattenrod. Tagsahrt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligtest für die Bildung der neuen Ersatzgrundstücke geltend ntachen wollen,: findet M i t t w o ch d e n 14. September 1910, von vormittags 91/4 Uhrbis 9 s/4 Uhr, im Rathaus zu Hattenrod statt. Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben-, welche alten (nach Flur und Nummer zu bezeichnenden) Grnnd- stücke Msammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle! die Zusammenlegung erfolgen soll. Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Friedberg, den 31. August 1910. Ter Großherzogliche Feldbereinignngskommissär: _____________Kirnberger, Kreisamtmann.________ Bekanntmachung. Betr.: Feldbereinigung in der Geniarkung Gießen links der Lahn: hier: den allgentern en Meliorationsplan für das Aulweggebiet. In der Zeit üont 1. bis einschließlich 14. September I. Js. liegt auf Großh. Bürgermeisterei Gießen während der Geschäftsstunden der abgeänderte Meliorationsplan nebst Erläuteritng für das Gebiet zwischen Frankfurter Straße, Aulweg und Wartweg zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses, während der Offenlegungszeit bei Großh. Bürgernteisterei Gießen schriftlich einzureichen. Friedberg, den 26. August 1910. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ________Schnittivahn, Großbenogl. Kreisamtmann. Bekaunttuachrlttg. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung O b e r - H ö r g e r n< Infolge Ablebens des in der ersten Versammlung der beteiligten Grundeigentümer gewählten Schiedsrichters ist die Neuwahl eines Schiedsrichters vorzunehnten. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, lade ich sämtliche beteiligte Grundeigentümer zur Neuwahl eines Schieds- riMers auf: 9Jn ttw 0 ch den 21. September 1910, vor m. 10 U h r, im Gastwirt Düringerschen Saale zu Ober-Hörgern ein. In dieser Versamntlnug hat jeder anweseitde beteiligte Grundeigentümer eilte Stimme. Die Wahl eriordert zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritteilen der Anwesenden und ist unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligtes verbindlich. Wird, was zülässig ist, bet Stellvertreter des Schiedsrichters' 3 rum Schiedsrichter gewählt, so findet alsbald auch die Wahl eines Stellvertreters statt. Kommt eine gültige Wahl nicht zustande, so hat die Landes- romnnssion den Schiedsrichter zu ernennen. Friedberg, den 3. September 1910. Der Grobherzogliche Feldbereinigungskommissär: Kirnberger. Grosth Mreisnmtmnnn. Getreide-Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen /midwirtschaftsrats vom 30. August bis 5. September 1910. Weder die meist matten amerikanischen Berichte, noch die zeittveise größere Berkaufsgeneigtheit auf russischer utü> rumänischer Seite vermochten in der Berichtswoche einen nachhaltige,: Druck auf die (Stimmung des deutsckum Weizenmarktes auszuüben. Auch große Weltexportziffern und Meldungen über günstigere Witterungsverhältnisse in den bisher von Dürre bedrohten argen- tinischen Weizengebieten blieben ziemlich wirkungslos. Der Grund für die unerschütterliche Festigkeit lag in der andauernden Nachfrage für deutschen Weizen zu Exportzwecken und der dadurch angeregten Kauflust im Jnlaude. Diesen vielseitigen Ansprüchen stand zwar etwas größeres Angebot gegenüber, aber es kommt viel geringes Material an den Markt, und wie in Berlin, so drwies sich auch anderweitig die auf September-Kontrakte an- Pekündigte Ware zum Teil als unlieferbar. Man darf darin ledenfalls eine Bestätigung für die vielseitigen Klagen über die Qualität und den Erdrusch erblicken, die auch in den der Preisberichtstelle zugegangenen Berichten registriert sind und zu einer Herabsetzung der Weizenschätzung von 94,0 auf 91,3 Prozent geführt haben. Die vorjährige Schätzung lautete 94,8 Prozent, doch ist bei einem Vergleich dieser Zahlen die größere Anbaufläche dieses Jahres nicht außer acht zu lassen. Die Schätzung trug jedenfalls mit dazu bei, die Tendenz zu stützen, und bei lebhaftem Deckungsbegehr, zu dem sich Käufe für auswärtige Rechnung gesellten, zog Weizen, nachdem schon der Montag eine bemerkenswerte Steigerung gebracht Hütte, im Laufe der Woche um weitere 2—3 Mark an. Weniger fest gestaltete sich die Tendenz für Roggen, da der Abzug nach der Küste und noch mehr der Verkauf au die Mühlen zu wünsck>eu übrig ließ, während andererseits die nachgiebigen russischen Offerten verstimmten. Im Liefernngs- geschäst drückten September-Realisationen und vermehrte Abgaben für spätere Sichten. Die von 94,3 auf 91,8 Prozent ermäßigte Schätzung, sowie die ungünstigen Aussicht«: für Kartoffeln bewirkten in: »netteren Verlaufe eine leichte Befestigung. Trotzdem stellten sich die Preise zum Schluß co. I1/:—l,1/? Mark niedriger als vor 8 Tagen. In Braugerste scheiterte größeres Geschäft an dem Mangel feiner Qualitäten, die zu steigenden Preisen iAnsnahme finden. Die ermäßigten und später wieder festeren Forderungen für rufiqdje Gerste fanden wenig Interesse. Hafer bleibt in feinen Qualitäten kmrpp und begehrt, während für mittlere und abfallende Ware die Kauflust nachgelassen hat. Mais war reichlich und billiger angeboten. Es stellten sich die Preise st'ir inländisches Getreide nm letzten Markttage in Mark pro 1000 kg je nach Qualität, wobei das Mehr (4-j bezw. Weniger (—) gegenüber der Vorwoche in Klammern () beigesügt ist, wie lolgt: Weizei: Roggen Haler Königsberg 206 i l- ) 14o7, i 7.) 155 (- ) Danzig 205 i (4- 1) 146% - (+ 1) 155 (4- 1) Stettin 198 1 - ) 147 1 [- ) 152 (- ) Posen 193 i [+ 2) 141 l (4- 1) 150 (4- 3) Breslau 195 (4- 2) 146 (- 2) 154 (— ) Berlin 202 । l-t- 2) 149 i (- 1) 176 (— ) Magdebltrg 199 (4- 2) 148 । (4- 1) 165 (- ) Halle 202 ( 4- 6) 153 ( > 1) 159 (- ) Leipzig 203 ( -H 6) 155 I > 1) 165 (+ 1) Dresden 204 i (+ 3) 154 i l- ) 170 (- ) Rostock 193 ( :+ i) 142 ( 3) 147 (4- 1) Hancknirg 200 { ) 148 ( ) 173 (4- 3; Haniiover 198 ( - ) 152 ( ) 160 (+ 2) Düsseldorl 210 ( -4- 2) 156 t 2) 158 (4- 1) Frankfurt a.M. 208'/, i (+ 1) 154 I 4- 7.) 1677, (- ) Mannheim 217'/, ( - ) 160 ( ) 162'/, (+ 5) Straßburg 212'/2 ( -2va 167'/, I ) 175 (- ) Alünchen n. 212 ( - ) 156 ( 4- 3) 162 (- ) W c l t m a r k t p r ei s e: Weizen : Berlin Sept. 205.75 ( 4- 2.75). Budapest Cft. 172.45 (-s r 8.15). Paris August 227.00 (+ 3.05), Liverpool Qktbr. 169.8p ( — 1.70), Chicago Sept. 152.65 (— 1.85). Roggeii: Berlin Cent. 150.75 (- — 1.25). Haler: Berlin September 152.00 (— 0.75) Alk. Mrtte. fc. Fron! flirt a. M., 5. Sept. (Orig.'Telegr. des „Gieß. Anzeigers".) K o r t o s f e l in n : f t. OJInn notierte: Frühkartoffeln tu Waggons Mk. 5.26—O.CO, im Kleinhandel Mk. 6.35—O.lO sür je lüO Kg. — K a r t o f s e l m a r k l - A e r i ch t vorn 5. Septelnber 1910. Hagen: Rosen, frühe, Mk. 2.00, Frühe weiße Alk. 2.10, Nieren, Paulsens Juli Mk. 3,00, Holländer Mäuse Wit. 0.00. Dort in und: Holländer Mäuse Mk. 3.30. Köln: Frühe weik2 Mk. 2.20—2,30, Nierew Paulsens Juli Wit 3.25—3.80. Eresel^ Mlthgetbe Rtk. 8.00-3.2-\ Nieren, PanlsenS Juli Alk. 3.00-3.20 Will ich: Nieren, Paulsens Juli Mk. 2.80. Kempen n. R h. Frühgelbe WIL 6.90, Holländer Mäuse Mk. 6.00, Rosen, frühe Mk. 6.00, Nieren, Paulsens Juli Mk. 6.00, Neue lange Mk. 6.00. Plaidt: Nieren, Paulsens Juli Mk. 3.00, Rote Mk. 2.40 Saarlouis: Rosen, frühe Mk. 3.00, Frühe weiße, Kaiserkrone Mk. 3.20—3.50. M annhei m : Frühe weiße Kaiserkrone Mk. 3.00. (Alles für 50 Kg.) (In einem Teil der Auflage wiederholt.) fc. Frankfurt a. M., 5. Sept. (Orig.-Telegr. des „Gieß Mus.*) Älmtliche Notierungen der heutigen Fruchtmarktpreise. Weizen Alk. 20.85—00.00, Kurhess. Mk. 20.75-21.00, nordd. 21 Mk., La Plata Kansas Alk. 00.00—00.00, Roggen shiesiger) Mk. 15.15 bis Mk.15.35,Gerste (Wetterauer) Mk.16.00—16.75, Gerste Franken Pfälzer RiedAlk.16.50—17.50, Kleie Atk.00.00-00.00,Hafer(alter)16.25—16.75, (neuer) 15.00-15.25, Mais Alk. 14.50—00.00, Weizemnehl 0 WIL 30.00 bis 30.25, 2. Qualität A!k. 23.75-00.00, 3. Qualität Mk. 22.25 bis Mk. 00.( 0, 4. Qualität Mk. 00.00-00.00, Roggemnehl 0 Mk. 23.00—23.25, 1. Qualität Mk. 19.00—19.50, 2. Qual. Mk. 00.00 bis 00.00, Weizenkleie Alk. 9.00 bis Mk. 9.50, Weizenschale Mk. 00.00-00.00, Roggenkleie Mk. 9.50 bis Mk. 10.00, Malzkeime Alk. 00.00-00. )0, Raps Mk. 23.09-00.00, Biertreber 12.25-12.60. Alles vet 100 Kg. ab hier. le. Frankfurt a.M. V i e h h ol-M a r k t b e r i ch t vom 5. Sept. Austrieb: Rinder 1374, darunter 390 Ochsen (66 aus Oesterreich). 54 Butten, 922 Kühe, 264 Kälber, 428 Schale, 2058 Schweine. Tendenz: Rinder gute Ware, weil teuer, langsam, Kälber mäßig rege, geräumt, Schale ansverkaust, Schweine ruhig. Preis pro 100Psd. Lebend- Schlacht- gewicht Ochsen. Mk. Mk. Dottfleischige, ausgemästete, höchsten Schlacht- wertes, höchstens 6 Jahre alt 50 -56 90 -96 Junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete 45—49 86—89 Mäßig genährte junge und gut genährte ältere 41—46 76—85 Bullen. Vollste!schige, ausgewachsene, höchsten Schlachlw. 43—44 Färsen, K u h e. Vollfleischige ausgem. Färsen höchst. Schlachtw. 43—48 Vollsteischige ausgemasteteKühe höchstenSchlacht- wertes bis zu 7 Jahren 43—47 Aeltere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen .... 38—41 Mäßig genährte Kühe und Färsen 28—34 Gering genährte Kühe und Färsen 20—23 Kälber. 72-76 77-85 78-84 67-76 52-56 45-52 Feinste Mast-(Vollmilchmaft) u. beste Saugkälber Mittlere Mast- und gute Saugkälber . . . . Geringere Saugkälber S ch as e. Mastlammc". >no jüngere Alasthammel . . . Aeltere Maplmnmel und gut genährte Schale Schweine. 58—62 96—104 53-57 89-96 50—51 84—86 33-00 80-00 30-81 73-74 Vollfleischige Schweine über 2 Zentner Lebendgewicht 55.00—56.50 68.00—70.00 Vollfleischige Schweine über 2*/, Zentner Lebendgewicht 55,00—57.00 69.00—72.00 Fellic i. ae über 3 Ztr.Lebeiidgelv. . 65.50—57.50 72.00—74.00 Fieiichlge Schiveine 54.00—57.00 70.00—78.00 Tie Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch- und Brotpreife am 5. September 1910. Weizen 100 Kg. 21.25 21.75 Alk. l Weißbrot 2 Kg. 62 Pfg. Roggen 100 Kg. 15.75—16.00 Alk. | Schwarzbrot 2 Kg. 54 Plg. Höd)sie Schlack)tviehpreise m F ranklnrt a. Wl. Fleischpreise in Gießen Ochsen Kälber Schweine 50 Kg. Schlachtgeivicht 90—95 Alk. '/,Kg. Schlachtgew. 96— 104Ps. */. w ' „ 68 — 70 „ 7. Ng. 84-92 Pfg. 7, , 86—88 r 7, , 80-96 F Getreideprcise in Ai annhei m Brotpreise in Gießen Drucksachen aller Art ssEssy liefert In jeder gewünschten Ausstattung preiswert die Brühl’sche Universitäts-Druckerei, Schulstr. 7 Notationsdruck der Brühl' fchen Univ.-Buch- und Steindruckerei. Li. Lange, Gießen.