Kreisblatt für den Kreis Gießen. Nr. 54 30. Juli 1907 Bekanntmachung. Betreffend: Die Abhaltung des Sommermarktes (Viehmarltes) zu Schotten am 21. und 13. August d. Js. Der Schottener Sommermarkt (Viehmarkt) wird am 12. unb 13. August b. I. abgehalten. Der Auftrieb ber Tiere zum Markt beginnt um 5 Uhr morgens. Vor 5^ Uhr barf auf bem Marktplatz nicht ge- hanbelt werben. Früher dürfen bie Tiere nicht auf ber Straße aufgestellt werben. Zuwiberhanblungen werben mit Gelbbuße vis zu 60 Mk. bestraft. Der Auftrieb bes Rindviehs erfolgt am 12. August vom sog. Kteuz und von bem Hause bes Heinrich Spamer I. aus, am 13. August nur vom Hause bes Ludwig Spamerl, aus. Bei bem Auftrieb sollen nicht mehr als 3 Stück Riud- vieh zusammengekoppelt sein. Der Austrieb ber Schweine am 13. August erfolgt vom Schießhorst aus. Ferner bestimmen wir in veterinärpolizeilicher Hinsicht bas Folgenbe: 1. Alles auf ben Markt zu bringenbe Vieh unterliegt vor bem Auftrieb auf ben Markt (100 Meter entfernt von biesem) einer Untersuchung burch bas Großh. Kreisveterinäramt unb wirb nur bann zu bem Markte zugelassen, wenn es vollständig unverbächtig befunden worben ist. Allen von biesem getroffenen Anorbnungen ist von ben bie Vieh- transporte begleitenden Personen auf bas Pünktlichste zu entsprechen. 2. Das aus verseuchten Bezirken, insbesondere aus Rheinland, Bayern, Württemberg unb Baben eingeführte ober auf einem Viehmarkte angekaufte Klauenvieh muß vor bem Auftrieb zum Markte unter siebentägiger Quarantäne gelegen haben. Bescheinigung hierüber ist bem über- wachenden Kreisveterinärarzt vorznzeigen. Von bieser Vorschrift werben insbesondere alle biejenigen Tiere betroffen, welche in bas Großherzogtum eingeführt werben unb von benen nicht glaubwürdig nachgewiesen wirb, baß sie aus unverseuchten Bezirken stammen. 3. Die in bas Großherzogtum eingeführten Zucht-, Einlegeschweine unb Ferkel unterliegen einer Quarantäne in besonderen Räumen, nach denen sie von der Grenze oder von der Eisenbahnstation ab, an der sie zur Ausladung kommen, auf kürzestem Wege in Wagen zu verbringen sind. Hiervon ist der Ortspolizeibehörde und dem Kreisveterinär- amt alsbald Mitteilung zu machen. Erst dann, wenn die Schweine 12 Tage nach ihrer Einführung in das Landesgebiet in Quarantäne gehalten und" während dieser Zeit frei von der Seuche geblieben sind, dürfen sie in landwirtschaftliche Betriebe eingestellt werden. Bei Schweinen, die in Transporten von mehr als 50 Stück mit der Eisenbahn ankommen, ist die 12tägige Frist auf eine btägige herabzusetzen, vorausgesetzt, daß diese Schweine- tran^porte vollzählig in einem und demselben Gehöft untergebracht werden. Sin in einem zur Quarantäne bestimmten Gehöft neueingeführte Schweine eingestellt worden, bevor die früher eingestellten daraus entfernt sind, so unterliegen die letzteren von da ab von neuem der 12-, bezw. btägigen Quarantäne. Alle von Schweinehändlern zum Einstellen von Zucht-, Einlegeschweinen und Ferkeln benutzten Stallungen und Räume unterliegen der Beaufsichtigung durch den Kreisveterinärarzt (§ 17 des Reichsgesetzes) und sind diesem unb ber Ortspolizeibehörbe anzumelden. 4. Personen, bie in bas Grotzherzogtum eingeführte Zucht-, Einlegeschweine unb Ferkel zum Zwecke bes Feilbietens ober Verkaufs ober in Erfüllung eines Ueber- lieferungsvertrags transportieren ober transportieren lassen ober einer anberen Person zum Transport übergeben, müssen mit einem amtlichen Zeugnis versehen sein, burch das ber Nachweis erbracht wirb, baß bie Schweine ber unter 3 vorgeschriebenen Quarantäne unterlegen haben. 5. Zucht-, Einlegeschweine unb Ferkel, welche aus in bem Großherzogtum befinblichen unverseuchten Zuchten stammen, unterliegen Beschränkungen im Transport nicht, boch müssen Personen, welche biefe Schweine zum Zweck bes Feilbietens ober Verkaufs ober in Erfüllung eines Ueberlieserungsvertrags transportieren ober transportieren lassen ober an einer anberen Person zum Transport übergeben, mit einem amtlichen Nachweis über bie HerMnft ber Schweine versehen sein. 6. Die in ben im Vorstehenden vorgeschriebenen Zeug-, nisse müssen folgenden Anforderungen entsprechen. a) die unter Ziffer 4 verlangten Zeugnisse sind burch ben Kreisveterinärarzt auszustellen unb müssen stets Anbaben über Zahl, Alter unb Herkunft ber Schweine sowie barüber enthalten, wann, wo unb burch wen biese in bas Groß Herzog tum eingeführt worben sinb unb wo sie ber Quarantäne unterlegen haben. b) Die unter Ziffer 5 verlangten Zeugnisse ftnb von ber Ortspolizeibehörbe bes Herkunftsortes der Schweine auszustellen und müssen Ort und Zeit des Erwerbs ber Schweine, deren Alter und Zahl und die Namen ber Besitzer angeben, bereit Zuchten sie entstammen. 7. Die aus ber Durchführung vorstehender Anordnungen — ■3 — erwachsenden Kosten fallen, soweit es sich um die Ueberwachung von Schweinetransporten und um die Ausstellung von Zeugnissen handelt, dem Besitzer zur Lust. 8. Die nach Maßgabe dieser Anordnungen cntszu- stellenden Zeugnisse sind, insoweit sie stempelpflichtig sein sollten, auf Grund des Art. 10 des Urkt u d en stempelgesetzes vom 12. Aug. 1899, mit Rücksicht auf das hierbei vorliegende veterinärpolizeiliche Interesse von Gr. Ministerium des Innern für stempelfrei erklärt worden. 9. Schweine aus verseuchten Orten dürfen auf den Markt nicht aufgetrieben werden. 10. Zuwiderhandlungen gegen diese vorstehenden Vorschriften werden auf Grund des § 328 des Strafgesetzbuchs mit Gefängnis bestraft. Diese in veterinärpolizeilicher Hinsicht getroffenen Bestimmungen haben auch Gültigkeit für bie weiteren noch in Gemeinben bes biesseitigen Kreises abzuhaltenbeu Vieh- märkte. Tie beim Auftrieb von Sch weine n nötigen Zeugnisse werben streng geprüft unb sinb beim Auftrieb bem bienft- habenben Polizeibeamten abzuliefern. Wir machen weiter barauf aufmerksam, baß nach ber für bie Stabt Schotten bestehenben Marktorbnung bas Vieh an ben Markttagen außerhalb des Marktplatzes bet Strafe nicht verkauft ober aufgekauft werben barf. TaS Polizeipersonal ist angewiesen, Zuwiderhandelnbe zur An-, zeige zu bringen. Schotten, ben 15. Juli 1907. Großherzogliches Kreisamt Schotten. Sch ö n f e l b. Verordnung, Die Jagdwaffenpässe betreffend. Vom 19. Juni 1907. ERNST LUDWIG von Gottes Gnaben Großherzog von Hessen unb bei Rhein ic. re. Nachbem Wir Uns bewogen gefunben haben, bie in Abänberung Unserer Verordnung vom 30. Juni 1894, bie Jagbwaffenpässe betreffend, erlassene Verordnung vom 12. August 1899 aufzuheben und durch neue Bestimmungen zu ersetzen, haben Wir verordnet und verordnen hiermit, wie folgt: § 1. Jin § 4 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung vom 30. Juni 1894 tritt an die Stelle des Worts „Reichs- angehörige" das Wort „Personen". § 2. § 4 Abs. 2 dieser Verordnung erhält folgende Fassung: Die Abgabe für den Jagdwaffenpaß beträgt: 1. für Personen, bie im Großherzogtum ihren Wohnsitz ober bauernden Aufenthalt haben . . « 30 Mk.; 2. für Personen, die in einem anderen deutschen Bundesstaate ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben: a. auf ein Jahr...... . . . 4b Mk. b. ans sieben unmittelbar aufeinanderfolgende Tage...........10 „ Z. für Personen, die im Deutschen Reich leinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben: a. ans ein Jahr .........60 Mk. b. auf sieben unmittelbar aufeinanderfolgende Tage ........... 15 „ § 3. In § 10 unter a) der Verordnung treten an die Stelle der Worte „von 50 Mark" die Worte „gleich dem doppelten Betrag der Jahresabgabe". § 4. Als Absatz 2 erhält der § 10 folgenden Zusatz: Ergibt sich im Falle unter a) au's den Umständen, daß eine Hinterziehung der Abgabe nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt war, so tritt eine Ordnungsstrafe bis zu der dort bezeichneten Höhe ein. § 5. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachnng im Regierungsblatt in Kraft. Jedoch bleiben die vor diesem Tage ausgestellten Jagdwaffenpässe bis zu den: Zeitpunkt ihres Mlaufs in Gültigkeit. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrücktem Großherzoglichen Siegels. D a r nl st a d t, den 19. Juni 1907. (L. S.) ERNST LUDWIG- In Vertretung des Finauzministers: Wilbrand. Bckaimlmachmlg, den Umzug der Universitäts^-Augenklinik zu Gießen betreffend. Die Universitäts-Augenklinik zu Gießen befindet sich vom 7. Auaust ds. Js. ab in dem Neubau rn der verlängerten Friedrichstraße. Bon diesem Tage ab sinden in dem alten Kliniksgebäude in der Liebigstraße augenürztliche Behandlungen pp. nicht mehr statt. Gießen, deit 25. Juli 1907. Grobherzogliches Krcisaint Gießen. Dr. B r e i d e r t. KUrmmlmachlmg. B e t r.: Arbeitsnachweis; hier Fahrpreisermäßigung für Arbeitsuchende. Nachstehende Zusatzbestimmungen § 10 der Eisenbahn- Verkehrsordnung in den deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif Teil I ausgenommen, welche am 1. Juli l. Js. in Kraft getreten sind, werden hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Tie Bestimmungen finden auch im Binnen- und Verbandsverkehr der hessischen Nebenbahnlinien der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft und der Butzbach-Licher Eisenbahn Anwendung. Gießen, den 27. Juli 1907. Grohherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. B r e i d e r t. Nenderungeu und Ergänzungen der Zttfatzbestimmnngen zur VcrkehrSordnnng. Als neue Ziffer VII unter L zu § 10 E. B. O. aus Seite 12 des Tarifs ist auszunehrnen: VU. ZuNl Zweckeder Arbeitsvermittlung. nr 1; Kn der IV. Klasse und aus Bahilstrecken, wo keine IV. Klasse geführt wird, in der III. Klasse der Personenzüge Werden zum halben Fahrpreis III. Klasse befördert • Personen, denen durch eine dem Verbände deutscher Arbeitsnachweise angehörende, von den Eisenbahnen anerkannte öffentliche oder gemeinnützige Arbeits^- nachweisanstalt eine auswärtige Arbeitsstelle ermittelt worden ist. . Fahrkarten zum ermäßigten Preis werden von den Fahrkartenausgaben gegen Vorlage eines von der Arbeitsnachweisanstalt nach dem vorgeschriebenen Muster aus^- Ausweises verabfolgt, in dem die Person des Arbeitsuchenden, die zu befahrende Strecke und der Reisetag angegeben und bescheinigt sein muß, daß dem Inhaber eine Arbeitsstelle vermittelt worden ist. x A ?Lusweis wird von der Fahrkartenausgabe bei der Verabfolgung der Fahrkarte abgestempelt. Er ist bei I der Fahrkartenprüfung vorzuzeigen und bei der Beendigung der Fahrt mit der Fahrkarte abzugeben. 4. Für Reisen von weniger als 25 Kilometer wird die Ermäßigung nicht bewilligt. Sekanntmachung. Betr.: Leichenfund. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß das Ausschreiben K'önigl. Polizei-Präsidiums Frankfurt a. M. III L. K. 499 vom 14. Juni 1907, abgedruckt im Kreisblatt Nr. 44 vom 21. Juni 1907, seine Erledigung gefunden hat. Gießen, den 24. Juni 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. Bekanntmachung. We t r.: Schweinerotlauf zu Langsdorf. Unter dem Schweinebestand des Gabriel Rabenau; zu Langsdorf ist ein Fall von Rotlausseuche festgestellt worden. Gehöftsperre ist verhängt. Gießen, den 26. Juli. Großh. Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. Bekanntmachung. Betr.: Feldbcreinigung in der Gemarkung Langsdorf. In der Zeit vom 1. bis einschließlich 16. August lf. Js. liegen Werktags auf dem Alntszimmer der Großh. Bürgermeisterei Langsdorf folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. Tas topographische Gnterverzeichnis des Feldbereinigungsbezirks, in dem auch die Wahrung der Rechtsverhältnisse zur Tarftellung gebracht worden ist. 2. Tas Verzeichnis der neuen Unterpfänder, d. h. derjenigen Grundstücke, welche infolge der Feldbereinigung anstelle der verpfändeten alten Grundstücke getreten sind. Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses! innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Langsdorf schriftlich einzureichen und zu begründen. Friedberg, den 24. Juli 1907. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: ______________Kirnb erger, Kreisamtmann. DekamMnachmiH. Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Torf-Gill. In der Zeit vom 1. bis einschließlich 8. August lf. Js. liegen Werktags auf der Großh. Bürgermeisterei Dorf-Gill in den üblichen Amtsstunden zur Einsicht der Beteiligten offen: 1. Projekt nebst Kostenanschlag über Herstellung verschiedener Gräben und Wege, sowie teilweise Verschleifung eines Grabens in dem Gelände zwischen Gemarkung Bergheim und Gemarkung Hof-Gill. 2. Projekt nebst Kostenanschlag über Ausführung von Drai- uagen „In den Federwiesen", „Auf der Eiche" und „Am alten See". Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Dorf-Gill schriftlich einzureichen und zu be* gründen. Friedberg, den 24. Juli 1907. Der Großh. Feldbereinigungskommissär: ______Kirnberger, Kreisamtmann. Amtliche Nachrichten über Viehseuchen. Tie in einem Gehöfte zu Arnshain (Kreis Alsfeld) ausgebrochene Rotlaufseuche tst erloschen. D.i,e lüBter diesxs Gehöft verhängte Sperre ist wieder aufgehoben. ÄttarmlmachllNg. ~ Betr.: Das Droschkensuhrwefen luäbvenb des Universitäts- Jubiläums. Arif Gruild des § 37 der Gewerbe-Ordnung imb des Art. 56 der Stäbte-Orbmulg wird für bie Dauer des in Gießen stattfinbenbeu Universitäts-Jubiläums von» 30. Juli bis 4. August bs. Js. für das Droschkensuhrwesen bestimmt: 1. Die Ausstellung von Fuhrwerken unb bereu Verwendung während des Universitäts-Jubiläums ist nur denjenigen Personen, gestattet, welche ihr Vorhaben bei dem Großh. Polizeiamt Gießen angemeldet haben. 2. Kutscher darf nur (ein, wer mindestens 18 Jahre alt, des Fahrens kundig und gut beleumundet ist: er muß sauber unb anständig gekleidet, sein Gefährt rein sein und hat den: Jahrgast gegenüber ein höfliches und anständiges Benehmen zu beobachten. 3. Die Fuhrwerke müssen mit gesunden, kräftigen Pferden bespannt, solid gebaut, gepolstert, von innen zu öffnen und mit Laternen versehen sein. 4. In jedem Fuhrwerk ist der von Großh. Polizeiamt Gießen speziell für die Tage des Jubiläums festgesetzte Tarif mitzuführen. Der Tarif muß den Stempel des Großherzogl. Polizeiamts Gießen, sowie den von dieser Behörde beigesetzten Namen des Kutschers enthalten. Jeder Kutscher hat die ihm überwiesene Nummer sichtbar zu tragen. 5. Die Fuhrwerke haben stets in kurzem Trab und rechts zu fahren. Peitschenknallen ist verboten. Das Mitnehmen dritter Personen ist nur mit Zustimmung der Fahrenden gestattet. Die Bezahlung geschieht anden Kutscher gemäß Tarif vor der Fahrt. 6. Als Anfstellungsplätze von Fuhrwerken werden be- stimmt: a) Hauptbahnhos; b) Süd-Anlage an der Lesehalle; c) Marktplatz, Schnlstraße; d) Ludwigsplatz, sowie die noch näher zu bezeichnenden Plätze an den jeweiligen Feststätten (Festhalle, Theater, Philosophenwald 2C.). Bei dec Aufstellung haben sich die später anfahcenden Fuhrwerke je nach der Zeit ihres Eintreffens auf dein Platze hinter der zuerst am Platze befindlichen anzureihen. 7. Zuwiderhandlung gegen diese Bestiinmungen oder den nachstehenden Tarif zieht den Verlust des Rechtes zur Aus- übiing des Geiverbebetriebes nach sich, sowie Bestrafilng nach § 147 Abs.. 1 d. Gew.-Ordn. 6. Für die Benutzung der Fuhrwerke gilt solgeiider Tarif für die Dauer des Nniversitäts - Jubiläums vom 30. Juli bis 4. August 1907. I. Streckenfahrten. 1. Für eine Fahrt vom Bahnhof nach irgend einem Punkte der Stadt oder für eine direkte Fahrt zwischen zwei Punkten innerhalb der Stadt: Einspänner Zweispämier 1 Person .... — 80 1 — 2 Personen ... 1 20 1 50 3 „ .... 1 80 2 — 4 ,, .... 2 — 2 50 2. Für eine Fahrt von irgend einem Punkte dec Stadt nach dem Philosophenwald odec dec L i ebigsh öhe: Einspänner- Zweispänner 1—2 Personen . . 1 50 2 50 3—4 „ . . 2 — 3 — der Festhalle: Einspänner Zweispänner 1—2 Personen . . 1 — 1 50 *3—4 a . . 2 — 2 50 II. Zeitfahrten. Eine Stunde in der Stadt: Einspänner u/fC 1—2 Personen . . 2 50 3 — 4 „ . . 3 — Jede weitere Viertelstunde ohne der Fahrgäste 0.50 Zweispänner tAC 2) 3 — 3 50 Rücksicht auf die Zahl Jede angebrochene Viertelstunde wird für voll gerechnet. Fahrten nach auswärts unterliegen besonderer Vereinbarung. Von abends 10 Uhr ab tritt eine Erhöhung von 50 °/A für alle Fahrten ein. Für Breaks beträgt der Preis einer Fahrt innerhalb der Stadt 40 , nach dec Liebigshähe odec dem Philosophenwald 50 für die Person. Gießen, den 18. Juli 1907. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg. Betr.: Nniversitätsjubiläum. Im Interesse der Aufrechterhaltung des Verkehrs und der Sicherheit des Publikums werden für die Tjauer be$' Universität^ Jubiläums folgende Anordnungen getroffen, deren Einhaltung im öffentlichen Interesse liegt: 1. Tie Anfahrt zur Festhalte geschieht durch die Liebigstraße, die Abfahrt durch die Wllhelmstraße. Ter Zugang ist nur von der Stadtseite aus gestattet. Am Leihgesternerweg befindet sich kein Eingang. 2. Tie Anfahrt zum Philosophenwald am 1. August l. Js. geschieht über den Eichweg, die Abfahrt über den Mittelweg. 3. Tie Lluffahrt zum neuen Theater erfolgt von dem Neuenweger Torhäuschen aus, die Abfahrt nach der Bismarckstraße. Die das Theater zu Fuß besuchenden Personen nehmen den Ein- und Ausgang nur durch die Seitentüren, andernfalls ist Ge- fahr der Beschädigung durch die anfahrenden Wagen vorhanden. 4. Tie Vorfahrt an der Aula erfolgt an dein Hauptportäl in der Ludwigstraße von der Goethestraße aus. Tie Aufstellung der wartenden Wagen geschieht in der Goethestraße (zwischen Löber- und Ludwigstraße und in der oberen Ludwigstraße). 5. Fußgänger benutzen hauptsächlich jeweils die rechten Bürgersteige insbesondere in den Hauptverkehrsstraßen (Bahnhofs- ftraße, Seltersweg ?c.). 6. Zum Philiosophentoaldfcst am 1. August haben Kinder unter 12 Jähren keinen Zutritt: andere Kinder nur dann, wenn sie in Begleitung Erwächsener erscheinen und unter deren Aufsicht bleiben. Es wird schließlich ersucht, den Anweisungen des ?lufsichtsl- Personals willig Folge zu leisten, um Verkehrsstörungen zu ver? meiden und Belästigungen möglichst vor^ubeugen. Gießen, den 27. Juli 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg. Bekanntmachung. Betr.: Tie Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Auf Grund des § 139 e II 2 der Gewerbe-Ordnung wird den Pa pier- und Zigarrenhändlerngeftattet, am 30., 3 1. d s. M t s. u n d 1., 2. u n d 3. A u g u st d s. I s. die Verkaufsstellen bis 10 Uhr abends für den geschäftlichen Verkehr! offen zu halten. Gießen, den 27. Juli 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. __________________ Herberg. Vekannlnrachlmg. Betr. ^anitätswache. Während des Jubiläumsfestes wird durch die hiesige Sani- tätskolonne ein geordneter Dienst zur Sicherung erkrankter und verletzter Personen cingeführt werden. den Hauptfestorten Festhalle, Philvsophenwald wie anj den Festtagen wird eine ständige Abteilung der Sanitätskolonne Postiert fehl. Außerdem wird am Tag des Fackelzugs und der Jllumiinrtton: im alten städtischen Hospital am Seltersweg eine Wische Postiert sein. Ferner werden auf den Straßen vier Mann der Sanitätst- wache patrouillieren. Außerdem sind die fünf Verbandstellen in der Stadt, nämlich Neuemveg 30 Sattler Seidel, Neuen Baue 3 Friseurgehilf« Schmidt bei Friseur Stier, Astertveg 2 Sattler Malkomesius, Seltersweg 81 Heilgehilfe Kraushaar, Neustadt 33 Friseur WaM angewiesen, im Bedarfsfälle helfend einzutreten und die Sanhi tätswache vom Depot I)erbeizurufen. Gießen, den 29. Juli 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg. Bckanntmuchttttll. In der Zeit vom 20. bis 27. Juli 1907 wurde in hiesiger Stadt gefunden: 1 Trauringe 1 Znncker, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 14 Stehkragen und 1 Paar Manschetten; verloren: 1 gelbes Portemonnaie mit 13 bis 14 Mk. Inhalts, 1 silberne Nadel mit rotem Steins 1 goldene Herrenuhr mit Bier- und Weinzipfel und ca. 50 Mk. in Gold. LlMLsS iE- II WZ " & JJ Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände I belieben ihre Ansprüche alsbald bei uns geltend zu machen. Tie Ab ho lung der gefundenen Gegenstände kann an jedem Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nachmittags bei der Unterzeichneten Behörde Zimmer Nr. 1 er folgern Gießen, den 27. Juli 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ______________Herberg._________________ Bekanntmachung. Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird der Riegelpfad zwischen Ludwigstraße und Aulweg von heute an bis auf weiteres für den Fährverkehr gesperrt. Die unterm 8. Juni 1907 angeordnete Sperre der Stid-Anlage zloischen Bleich- und Gartenstraße wird hiermit auf gehoben. Die unterm 26. Juni 1907 angeordnete Sperre der A l i c e st r a ß e zwischen Bahnhof- und Frankfurter Straße wird hiermit aufgehoben. Tie unterm 5. Juli 1907 angeordnete Sperre der Wilhelmstraße zwischen Ludwig- und Frankfurter Straße wird hiermit aufgehoben. .Gießen, den 27. Juli 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Herberg. Großherzogliche Bürgermeisterei. Mecum. B28/, Bekanntmachung. Bett.: Philosophenwaldfest am 1. August 1907 aus Anlaß des Nuiversitäts-Jubiläums. Der von der Universität bestellte Leiter und Ordner des Phtlosophenwaldfestes, Herr Professor Dr. Biermer, hat uns in entgegenkommender Weise, um eine größere Beteiligung der Bürgerschaft zu ermöglichen, 3000 mit seiner Unterschrift versehene Eintritts Kürtcu zur Verfügung gestellt. Dieselben gewähren dasselbe Recht wie die verausgabten Festschleifen, sind stchtbar zu tragen, und sind gleich diesen mcht übertragbar. Die Karten können am Dienstag, 30. Juli, nachmittags 4 Ubr ab, auf unserem Sekretariat — Zimmer Nr. 15 — abgeholt werden. Gießen, den 29. Juli 1907. Alubeitsvergelmng. Die für die Erbauung der Gewerbeschule in Gießen nötigen Arbeiten und Lieferungen: a) Anstrercherarbeiten Los 1—2 b) Schlosserarbeiten Los 1—2 sollen getrennt ans den: Submissionsmege vergeben werden. Angebotslmterlagen können im Baubnreau — alte Gewerbeschule Asterweg 25 — bezogen und daselbst Zeichnungen besondere Bedingungen und allgemeine Vertragsbedingungen eingefehen werden. Die Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Eröffnungstermin, Mittwoch, den 7. August d. Js., vorm. 10 Uhr im genannten Baubureau einzureichen. Gießen, den 29. Juli 1907. Für den Ortsgewerbeverein Gießen. Die Bauleitung: I. A. Garnon. Bekanntmachung. Betr.: Den Empfang Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin zu dem Universitäts-Jubiläum. b»/7 Diejenigen Vereine, welche ihre Beteiligung an der Svalier- bildung bet dem Einzug der Grvßherzogltchen Herrschaften zugesagt haben, werden hiermit ersucht, Mittwoch, 31. Juli, nachmitt. 4 Uhr, auf dem Kanzleiberg und Brandplntz Aufstellung zu nehmen. Dtit der näheren Ordnung des Spaliers ist der Turnverein betraut worden., _ _ ,, ___ ^,c6cil/ ^^Größherzogliche Bürgermeisterei. Mecum. Gießen, den 27. Juli 1907. Betr.: Die Beschäftigung jugendlicher Kellnerinnen in Gast- und Schankwirtschaften. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au das Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. ^Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises. !Wir geben Ihnen auf, binnen einer Woche zu berichten, ob und in welcher Zahl Mädchen unter 21 Jahren als Kellnerinnen in Gast- und Schankwirtschaften in Ihren Gemeinden beschäftigt werden. ___________________I. V.: Welcker.___________________ Amtliche Rschrichteil iiötr Viehseuchen. In einem Gehöfte zu Bleidenrod (Kreis Msfeld) ist die Schweinerothaufseuche (Backst'eiublattern) amtlich festgeftellt worden. Gehöft-Sperre ist verhängt. Die Stelle des besoldeten Beigeordneten der Stadt Gießen ist wegen Wahl ihres bisherigen Inhabers zum Beigeordneten der Stadt Barnten auf die Dauer von 12 Jahren neu zu besetzen. Das Gehalt beträgt jährlich 4500 Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren um je 500 Mark bis zum Höchstbetrage von 6000 Mark. Für Bewerber mit Erfahrung im Verwaltungsdienst kann das Anfangsgehalt höher bemessen werden. Ruhegehalt, Witwen-und Waisenversorgung sind wie bei den höheren Staatsbeamten geregelt. Bewerber, welche die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst oder zum Richteramt besitzen, wollen ihre Meldungen mit kurzem Lebenslauf und Zeugnisabschriften bis zum 1. September hierher einsenden. Persönliche Vorstellung vorerst nicht erwünscht. Gießen, den 26. Juli 1907. Grohherzogliche Bürgermeisterei. Mecum Oberbürgermeister. a27/, Heizer für to WegichmS znm 1. September gesucht. Bewerber müssen das Schlosserhandwerk gründlich erlernt haben, und Erfahrung im In- stallationswesen für Dampfheizung und Beleuchtungsanlagen besitzen. Meldungen unter Anschluß von Zeugnissen sind alsbald an das Sekretariat der Landesnniversität, Bismarckstr 22, einzureichen. D27/r WldeüMe NkbttW der CeLksWe in der Siadt Gießen 29. Woche. Vom 14. Juli bis 20. Juli 1907. Einwohnerzahl: angenommen zu 80 000 linkt. 1600 Mann Militär). Sterblichkeitsziffer: 17,32 %0, nach Abzug von 4 Ortsfremden' 10,40 Voo. Kinder 9(11111.: Tie in Klammern gefetzten Ziffern geben an, ivie viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit aus von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. Es starben an: Zusammen: Erwachsene: l.Le im vom öensjahr: 2.—15. Jahr Tuberkulose 2(1) 2 (1) — — Furunkel 1(D Kl) — — Lungenentzündung 3 1 2 — Influenza 1 — 1 — Herzfehler 1 1 — — Ileus 1(D 1(1) — —. Krebs 1 (1) 1 (1) —— —— Summe 10 (4) 7(4) 3 — Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch- und Brotpreise am 29. Juli 1907. Höchste Schlachtviehpreise in F r a n k f u r t a. 9)L Fleifchpreise in Gießen Ochsen Kälber Schweine 50 Kg. Schlachtgewicht 82—85 Mk. V, Kg.Schlachtgetv. 92—95 Pf. 7, „ / 72-00 „ 7. Kg. 82-88 Psg. 7, v 80—90 , 7, 64-84 „ Getreidepreise in M a n n h e i m Brotpreise in Gießen Weizen 100 Kg. 21.50-00.00 Alk. Roggen 100 Kg. 19.25-00.00 Mk. Weißbrot 2 Kg. 58 Psg. Schwarzbrot 2 Kg. 54 Pfg. Rotationsdruck der Brühl scheu Untö^*e Buch- und Steindruckeret. R. Lange, Gießen.