niXlWIUH M den xyvx di, > Nr. SO ÄS. Oktober 1907 Kekannlmachllng. S'm Staatsv erlag ist erschienen mib durch alle Buchhandlungen zum Preis von 80 Pfg. zu beziehen: „Pensionsverbältnisse der Hessischen Staatsbeamten". Amtliche Handausgabe mit Erläuterungen und eiuem Sachregister. 3 Bogen, 8°, in Umschlag broschiert. k >Gi eßen, den 25. Oktober 1907. Grohherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Breidert. Gießen, 26. Oktober 1907. Betr.: Die Voranschläge der Landgemeinden des Kreises Gießen für 1908 Rj. Das Grofcherzagliche Kreisamt Gießer! an die Großh. Bürgermerstereicn der Landgemeinden des Kreises. Wir machen aus unsere Verfügung vom 28. August l. Js. F= Kreisblatt Nr. 64 — aufmerksam und erwarten genaue Einhaltung der Termine. _________________Dr. Breidert. _________________ ’ ~ Gießen, 25. Oktober 1907. Betr.: Den Dermin zur Einsendung der Gemeinderech- nnngen für 1906 Nj. und der Krankenkassen für 1906 Rj. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgernreistercien des Kreises. Die Erledigung unserer Verfügung voin 25. Juni l. Js. F— Kreisblatt 9h:. 46 — bringen wir hiermit wiederholt in Erinnerung. Wir erwarten, soweit dies noch nicht geschehen ist, alsbald E r l e d i g u n g s a n z e i g e. Dr. Breidert.__ KclramNmaümng. Die Armee-Konservenfabrik zu Mainz hat den! Ankauf vvn Kocherbsen, die unter dem Namen Viktoria- oder Riesenerbsen in den Handel kommen, sowie weißen Speisebohnen diesjähriger Ernte wieder ausgenommen. Angebote mit Preisfordcrung sind entweder direkt an die Fabrik oder an das zunächst gelegene Proviantamt zu richten, dessen Mitwirkung auf Wunsch des Verkäufers auch bei Abfertigung dec Sendungen auf der Verlade-Station in Anspruch genommen werden kann. In diesem Falle muß es sich jedoch nm die Abnahme Vvn mindestens 10 t (200 Zentner) handeln, die beim Eintreffen des Proviantamtsbeamten so bereit gestellt sein müssen, daß sie unverzüglich abgenommen werden können. Soll die Abnahme an einem nicht mit Bahnstation versehenen Lagerringsorte erfolgen, so muß der Verkäufer die Gefahr der Verschlechterung, des Untergangs nsw. der Ware bis zur Verladung in den Waggon tragen. Den Angeboten sind stets Proben von mindestens ¥2 I beizufügen. Zur Bemessung der Preissorderung frei Fabrik Mainz wird bemerkt, daß die Kosten für die Abfuhr vom Bahnhof Mainz nach der Fabrik 8 Pfg. für 100 kg betragen und vom Verkäufer zu tragen sind. Ebenso hat derselbe die an die Stadt Mainz zu zahlende Einfuhrgebühr (Oktroi) und zwar 60 Pfg. für 100 kg, zu entrichten. Ten Landwirten werden auf Wunsch Säcke zum Transport der Hülsenfrüchte turf ihre Kosten übersandt, vorausgesetzt, daß dieselben bereit sind, für Beschädigungen und Verluste aufzukommen. Die Verwaltung der Fabrik ist auch bereit, die Abfuhr der Hülsenfrüchte Hierselbst zu verblassen, auch die Fracht- und Abfuhrkosten sowie das Oktroi ausznlegen. Gießen, den 21. Oktober 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen. __________________________I. V.: Welcker.___________________________ Betr.: Polizeiverordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Bäckereien und solchen Konditoreien, in denen neben den Konditorwaren auch Väckerwaren hergestellt werden, sowie über den Verkauf von Bückerwaren. Auf Grund des '§ 120e Abs. 2 der Gewerbeordnung und des Urt. 78 der Kreis- und Provinzialordnung v. 12. Juni 1874 wird mit Zustimmung des Zlreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern v. 15. Okt. 1907 zu Nr. M. d. I. III 10432 für den Kreis Gießen verordnet: § 1. Der Fußboden der Arbeitsräume darf nicht tiesee als einen halben Meter unter dem ihn umgebenden Erdboden liegen. Das Maß von 0,50 Meter kann auf 1 Meter erhöht werden/ wenn an der zugehörigen Außenwand ein durchgehender Licht- und Lüftungsgraben hergestellt wird. Der Graben jinuß mindestens 1 Meter breit sein und mit seiner gut zu entwässernden Sohle mindestens 0,15 Meter tiefer als der Fußboden der anstoßenden Räume liegen. Durch die höhere Verwaltungsbehörde können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden, wenn auf andere Weise durch zweckmäßige Polierung des Bodens und ausreichende Licht- und, Luftzufuhr den gesundheitlichen Anforderungen entsprochen ist. § 2. Die Arbeitsräume müssen mindestens 3 Meter hoch und mit Fenstern versehen fein, welche nach Zahl und Größe genügen, mit für Me Teile der Räume Lust und Licht in ausreichendem Maße zu gewähren. Die Fenster müssen unmittelbar ins Freie führen und w eingerichtet sein, daß sie zum Zwecke der Lüftung ausreichend geöffnet werden können. Die höhere Verwaltungsbehörde kann auf Antrag, abweichend von den vorstehenden Vorschriften, ausnahmsweise die Benutzung von Arbeitsräumen bis zu einer Mindesthöhe von 2,50. Meter gestatten, soweit nicht das örtliche Baurecht an Räume,- die zum dauernden Aufenthalte von Menschen bestimmt sind/ höhere Anforderungen stellt. § 3. Die Räume müssen mit einem dichten und festen Fußi hoben versehen und gegen das Eindringen von Erdfeuchtigkeit hin- reichend geschützt sein. Die Wände und Decken müssen, soweit sie nicht mit einet glatten, abwaschbaren Bekleidung oder mit einem wasserdichten Anstriche versehen sind, jährlich mindestens einmal mit Kalk frisch angestrichen werden. Der wasserdichte Anstrich muß mindestens) alle 5 Jahre erneuert werden. § 4. Die Arbeitsräume dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit den Bedürfnisanstalten stehen. Die Abfallröhren der Ausgüsse und Klosetts dürfen nicht! durch die Arbeitsräume geführt werden. § 5. In Arbeitsräumen, in denen die Herstellung von Backwaren erfolgt, muß die Zahl der darin beschäftigten Personen so bemessen sein, daß auf jede wenigstens 15 Kubikmeter Luftraum entfallen. Zur Befriedigung eines bei Festen oder sonstigen besonderen Gelegenheiten hervortretenden Bedürfnisses ist eine dichtere Belegung der Arbeitsräume gestattet, jedoch mit der Maßgabe, daß wenigstens 10 Kubikmeter Luftraum auf die Person entfallen müssen. § 6. Den Arbeitern muß Gelegenheit gegeben werden, ihre Kleider sauber zu verwahren und sich an einem ausreichend erwärmten Orte zn waschen und umzukleiden. § 7. Vor dem Zurichten und Teigmachen haben die bubet beschäftigten Personen Hänbe unb Arme mit reinem Wasser und Seife gründlich zu reinigen. Die Reinigung muß ins- besonbers nach jeder Benutzung bes Aborts ober Pißstandes vorgenommen werben. Zu biesem Zwecke sind ausreichende und nut Seife ausgestattete Wascheiurichtungen zur Verfügung zu stellen; für jeden Arbeiter ist mindestens wöchentlich ein reines. Handtuch zn ^Soweit nicht Wascheinrichtungen mit fließendem Wasser vorhanden sind, muß für höchstens je 5 Arbeiter eine Waschgelegen- heit eingerichtet werden. Es muß ferner dafür gesorgt werden/ daß bei der Wascheinrichtung stets reines Wasser in ausreichender Menge vorhanden ist, und daß das gebrauchte Wasser an Ort und Stelle oder von einem Nebenraum abgeleitet werden kann. § 8. Die Mehlvorrate sind in trockenen vor Verunreinigung geschützten Orten aufzubewahren. Das Bearbeiten des Teiges mit den Füßen ist verboten. r r. Das zum Streichen des Brodes benutzte Wasser muß täglich erneuert werden. Die Streich und Bräuukübel, die Backeimer, überhaupt alle zur Bäckerei benutzten Geräte dürfen zu anderen Zwecken nicht gebraucht werden. Die Backwaren sind in Körben mit weißen, reinen Tüchern bedeckt, zu lagern. Auch für den Verkauf hat bie gleiche Lagerung und zwar in geruchfreien Räumen stattzusindeii. Das Betasten der Backwaren ist den Käufern untersagt. Die für den Verkauf geltenden Vorschriften erstrecken fich auch auf die nicht ausschließlich Backwaren führenden Ver- kaufsniederlagen. „ r „ * r , Die beim Transport oder Verkauf von Backwaren benutztest Wagen Körbe u. s. w, sowie die Backwaren selbst müssen stets in reinlichem Zustand gehalten werben. Das die Backwarest austragende Personal muß sich besonderer Reinlichkeit, auch ist der Kleidung befleißigen. „ t KelmmUmachung. ~ jur Einsicht der Beteiligten offen. daselbst: Entgegennahme von Einwendungen findet Freitag, den 8. November 1907 fzA.r . . vormittags von 9iA Lis WiA Ubr biC dUAterscheinend^!n^ S ä)qs ötßeit mhD liegen auf btn zur öcrfteltnng iutb Sagirung bcitimmtcii Tischen und dergleichen ist untersagt. Die Betrlebiv'uuternehmer haben für ausreichende Sitzgelegenheit in den Arbeitsranmen zu sorgen. § 10 In den Arbeitsräumen sind täglich zu reinigende dv.uamipfe, und zwar in jedem Arbeitsraume mindestens einer. Das Anssvucken auf den Fufchoden ist verboten. Dav tauchen, Schnupscn und Kauen von Tabak ist in den Arbeitsraumen und während der Arbeit verboten. .vS $ , „r~*e ^^itsränme dürfen zu anderen, mit dem vrdnung^masugen Betriebe nicht zu vereinbarenden Zwecken werden"^^ Schlaf- oder Wohnräume, nicht benutzt § 12. Die Arbeitsräume sind von Ungeziefer frei, sowie LöH\.in reinlichem Zustande zu erhalten uiid täglich min- destcnv einmal gründlich zu lüften. Die Fußböden der Arbeits- raumc müssen täglich, die Wände, soweit sie nicht mit Kolk wisch?"Ä 3) "i°-tttjahrlich mindestes 'e’nimaT*«^ ®ie in dem Betriebe verwendeten Tische, Geräte Gefäße T •. § l'?-.. ^krsoiien mit ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten durfeii nicht beschäftigt werden. 3 itram . 8L10- Ju jedem Arbeitsraum, in welchem die Herstellung von Backwaren erfolgt, ist ein Abdruck dieser Verordnung und »II r°.n 3lc£ Ortspolizeibchörde zur Bestätigung der Richtig- dem «sichtlich"?"? unterzeichneter Aushang anzubringen, aus h b.r Breite und Höhe des Raumes, a hi, s bESm Luftraums in Kubikmetern, Ähr j Oer ^erf°ncn' die nach § 5 oder nach 8 16 in ^lrbeitvraumen regelmäßig beschäftigt werden darf. r... ^verzeichnete Kreisamt ist befugt, auf Antrag HL &„* L.S"L 4 ör^Wlafieib wenn darin die Arbeiter in anderer ^Lr^ndh«t soweit geschüLt 1 s q Befolgung der Vorschriften der §8 7 Absatz gleicherweise LnL.B « 147 1 lb toe^E«- s°wnt sie nicht nach ss a?? Eießen, den 20. Oktober 1907. .Großherzogliches Kreisamt Gießen. I- V.: Welcker. Betr • NeuwaM sPr M, . Ließen, den 22. Oktober 1607. "mtb LL^^T^.u>chchrer Stellvertreter Großherzogliche Kreisailit Gießen D«r r^76K* ^ürger.ueistereielt des Kreises. Iwssenschastsiw "das Grvüber?nntu» forstwirtschaftlichen Berufsge- jährige Amtsveriode hw 11 cn d^t, nachdem die zwei- Stellvertrete/abgelaustn ift^opm^ U\CIHnläimer 11110 ihrer vom 30. Juni 1900 und des s a Reichsgesetzes seiner Sitzung 7 Miaust lf G^o,lensck>aftsstatuts, in Zogen und dabei eine Don 9Jr fpitfcpri?™ derselben voll- d-- Vcrtraueusmiinnerbczirk ^ nd Ler^^Ln^'! Zuteilung genommen. 3 1,0 "wer Stellvertreter vvr- iniet, die^durch^terri^riale^VeEtufss/^v"^» wenigen Ausnah- LiS sieben BerwaueiisnlL>ruerh^zj^^"jllqeteilt"word^^^"i. !" fed)ä Haimt eine bislang vorhandene Unalei^i/ Ä ^ "'b bat man .geglaubt, die dann bef and das-lsh »“ sollen in anderen dagegen nur3-4tfrtü i""“ Sw,en 30-40, jtoneit noch, ÄZÄ' “"SWÄn", *i*iSÄS“ai; a#rfrÄSM8s?t.sss I bcm Nevisionsgcschä'st baldtuuiichü zu beginnen. Die örofib1 I Burgccmersterclen werden dahingehend bedeutet, den Vertraucns- mannern bei der LUisübung des Revisionsgeschäftes auf Verlangen nach Kräften zur eeite zu stehen. Den Vertrauensmännern ist es ausdrücklich anempfohlen worden, bei der Untersuchung der Betrieb^in den einzelnen Gemeinden ihres Dienstbezirks mit mög- lichster Schonung vorzugehen und auf die beteiligten Unternehmer in belehrender Weife einzuwirkcn, damit letztere vor Strafen und sonstigen Nachteilen tunlichst beivahrt bleiben. Andererseits sollen die Verlraueiismanner renitenten oder säumigen Betriebs- schildcnheit^v-rtreten^ xS'ntCreffc ber Genossenschaft mit aller Eut- I. V.: Welcher. < x . Vertrauens mä nner " A > öcr land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großhcrzogtunb Heffen und deren Dienstbezirke. . Kreis Gießen. 1. Bezirk Gießen. Gemeinden: Gießen mit Schiffen- ®tr6cfntt;ic6' Winbach, Albach, Wieseck, Rutlors- -n1, Staufenberg, ?Namzlar, Daubringcn. Vertrauens- mann. Hofmann, Ludwig, zu Albach. Stellvertreter" fapffHrfi izriedrich, Stadtverordneter zu Gießen. ' j r £ i ch. Gemeinden: Ettingshausen Hatten-rad ÄÄS; Scisn«rS^ 811 Sof m6a* Stttl- 3. B e z i r k H u n g e u. Gemeinden: Röthges Villinaen ^^lershcmi, Obbornhosen, Inheiden, Trais-Horchfs Vertrau^ismann-'' Langd, Rabertshausen, Nonnenroth' Sribl?tKarl, iu Stellvertreter.. r.pvrtVr 1 -f 1111 6 " g. Gemeinden: Göbelnrod, Grün- w ^Uershani, Lumda, Weitershain, Stangenrod Stockhausen Weicka-rtshain, Queckbvrn, Lauter, Reinhardshnin Karbach N' verwtt^Otio^Ä^n Bürgermeister zu Queckborn.' Stell- vertreter Otto Aurich, Bürgermeister zu Bestern. MMWMWW n' mb 1 ■*’ ^tzs., zu Leihgefterm fetten gtenteSr""^ Bürgermeister Hoffmann' zu Burd-ards- 7 B e t i^k »1 Bürgermeister Scheid zu Lindeustruth. MSDMSS ~ ~~ BMmttmWttT 83ßtr.. Schweinerotlauf zu Lich WMtz LZ-«.» M,« ist R°tl°ufseuche festgestE Morden " ä" Sa,t0=®onä m., ^perrmaßregel11 sind angeordnet. mi.: Schweinerotlauf zu Langsdorf. Unter dem Schweinebestande des Heinrich Heil V iu Sangjborf tft Rottaufseuchl festgestellt worden. iW Sperrmaßregeln sind an geordnet. Gießen, den 23. Oktober 1907. ^^ofrherzogliches Kreisamt Gießen. -----' Laug ermann. Feg *nbcHi"IOe"blWat" fi"b fd)riftli^ einzureichen und zu Friedberg, den 16. Oktober 1907. $cv Groß herzogliche Feldbereinigungskommissär, lrnberger, Kreisamtmann. Ansschreiben. rtprn^r ^Wangszögting Julius Faust von Offenbach, ?.^oren am o. ^ult 1892 daselbst, kleiner Statur, soll in den ^D^s^b^ugsanstalt Mühlheim a. M. verbracht iver- Se^n wV zuletzt inOstheim bei Hanau in Stellung, ^ln lehrger Aufenthalt tft ullbekannt. eber^7 suchen ergebeilst nm Anstellung geeigneter Re- ^nnrmr^ r^ootlng, im Betretungsfalle um dessen 3eftnal}me und Verbringung in die genannte Anstalt. Offenbach, den 22. Oktober 1907. Großherzoglichcs K^eisamt. ----------------von Hombergk. fordere ich die außerhalb Treis a. b. Lda. beteiligten Grundeigentümer (Ausmärker) auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Treis a. d. ^da wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Feldbereinignngsversahrens an sre nicht mehr erfolgt. B ui^ens. Friedberg, den 22. Oktober 1907. Großherzogliche Feldbereinigungskommissär. __________Schnittspahn, Kreisamtmann. « . Bekannt»,ach,,,,g. B e t r. : Schwemerotlauf zu Grüningen. Unter dem Schwemebestande des PH. Hch. Subelcr zu ist ^verhängt Rotlaufseuche festgestellt worden. Sperre unb $4riPUSrS Schweinebeständen des Johs. Christ. Petri Bender II. zu Grüningen ausge. gehoben^ t l a u f s e u ch e ist erloschen und die Sperre auf-, B e t r.: Schweinerotlauf. | nr m den Schweinebeständen des C. Seipp zu Lich> VP t™ “ k =° J5 V1 e f / Georg Fleischer zu Stein-, Böcker Ohly IV. zu Holzheim und des Karl GcMtsperre ist veMnst.'^ tl-ufseu-he ftstgestcllt tootbe& * e & e n, den 28. Oktober 1907. Großherzogliches Kreisamt Gießen^ I. V.: Lange r m a n n. - KekamttnmchUKg. Betr.: Feldbereinigung in Obbornhofen der Zeit vom 25. Oktober lf. Js. bis einschliestlick 7 Ro- vember 190/ liegen auf dem Rathaus zu Obbornhofen die Arbeiten des I. Abschnitts obiger Feldbereinigung nämlich • u?d Ä^nWIItttiOnäPlan nebft Erläuterungsbericht zur Einsicht der Beteiligten offen. selbst 8UT Gnts)e9Cnnnrjme von Einwendungen findet baj Freitag, den 8. November 1907 n vormlittags 9 bis 10 Uhr, die Beteiligten unter der Androhung einlade, daß b ^•?tn?,C^eintnben mr- Elnwendiingen ausgeschlossen sind, b Die. Einwendungen sind schriftlich einziireichen. Friedberg, den 21. Oktober 1907. Xer Großherzogliche Feldbereiuignngskommissär. __Schnittspahn, Kreisamtmann. ^etr-: ^bldbereinigung an den Gemarkungen Allendorf a d. Lda., Oberstadt, Geilshausen, Lang-Göns, Lich or Mainzlar, Muschenyeim und Ober-Hörgern. , . "von Art. 19 des Feldbereinigunqsqesetzes focöere ich die beteiligten Grundeigentümer auf, die Einträge ° 5 „Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse « den °d«ltlichen Bucyern, mfoweit dieselben den bestehenden Ver- n,?t- ^"sprechen, innerhalb einer Frist von rirr^i > f sbct fae‘n Zuständigen Großh. Amtsgerichte bc- Ät .//S»nzen zu lassen, bmnit die bestehenden ÄfiÄS Feldbereinignngsverfahren berück- Friedberg, den 10. Oktober 1907. ^CC Feldbereinigungskommissär Schnittspahn, Kreisamtmaun. m Bekanntttrachullg. S3etr-• Feldbereinigung in der Gemarkung Treis n. d Lda ^ac,)deni dreFeldbereinigung in der Gemarkung Treis ».endgültig beschlossen und der Beginn der Feldbc- reinlgungsarbeiten von Großh. Ministerium des Innern ™tu,,S für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe^ ange" ordnet worden ijt, lade ich hiern.it sämtliche Beteiligter Grundeigentümer zu der m Gemäßheit des Art. 16 des Feld- bereinigungsgesehes Samstag, den 9. November '„vormittags 10y4 Uhr, im Saale des Gast- snmmlrmg"eiiu b’ Sb(L ^"findenden Ver- Die Versammlung hat: 1. darüber zu beschließen, wie die Feldbereiuigunqskosteu aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den ai achengehal oder den Abschätzuugswert der Grund- jtitcfc oder abgesehen von dem in Art. 20 des ?ted- h^^^ilungsgesetzes bezeichneten Fall, durch Bildung bi'6 Massegrnndstücken, sowie ferner, ob s uach Bedürfnis erhoben, oder ob die sollen- bmrf) ^UPltalaufnahnie aufgebracht werden I 2. die zur Vollzugskommission zu berufende,! Sachver- standlgen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter (Art. 35 des.) zu Wahlen. I , ^^erdem können Wünsche und Anträge seitens der Be- I tagten .vorgebracht und beraten werden. ro,.,Än ■ ele.F Versammlung hat jeder anwesende beteiligte I .«runbetgentümer eine Stimme, auch wenn er mebriack, be- Ä"Ä”«?;» ÄÄÄ wird dem Eigentümer der Grundstücke gleichgestellt 9^,1 I ÄMM ä ÄS. 2S£ int®* Sb? Ä™« Beschlüsse nicht zu stände, so hat- ■ ä« mS'SS’“"' bie R-schwff, ”* »Nd BekeruntIsmchrrnU s^.-^^?orttahine uon Wasserleitungsarbeiten wird die Löber- ÖJwg,li?.eis ^lsinarck- lind Gartenstraße von hellte an bis auf Weiteres für den Fuhr- uni) Radkahrverkehr gesperrt. Ar, ^-bgell Vorilahine von Kanalisationsarbeiten wird die Sand- 85 ^^.Vchen Ntarksttrage und Lövershof von hellte all bis auf Wett°r°S fitv beit Fubr- unb Rabiahrverkehr gefpete Greyen, den 28. Oktober 1907. Grvßherzogliches Polizciamt Gießen. ____________Reinhart. Bekantitnrachun^. g e,?‘ »«» 19--26. Oktober 1937 würben in hiesiger Stabt mO!&ff6i®«?bcr,r''.. 1 ,3'-rn"3 Wolle, 3 Portemoi.aies Minip )n f' 1 j rlufe‘ e' 1 V»udwggen unb 1 golbener ” 6 C1 ° 1 gelb (Mna5'"011“'6 *"'* Ci'1CIU N'nlniaikstück unb Klein- lieben l&re^rnfr -cr Sefuudenen Gegenstände be^ lieben ^ 501,jttue&e alsbald bet uns geltend zu machen. ! 5<3” I ■« S Kl Gleßen, den 26. Oktober 1907. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. _____________Reinha r t. in Gießen n if v D*7.o V u u II II v II II II II II Frau ii Weizen Roggen Hafer n bei Herrn n Maschinenbau,Elektrotechnik,!?; i echmkum Hingen Automobilbau, Brückenbau, Rotationsdruck der Brühl 'jchen Univ.-, Buch- und Stemdrtlckereü R. Lange, Gießen. it it V II V II regende Exportfrage bie Besitzer, Futtergerste russischer Provinzen weise billiger zu f entfett. Mais Preisen nur geringer Kauflust. an ihren Preisen festzuhaltcn. war aus zweiter Hand zeit-, begegnet bei den gegenwärtigen h w n H Garbenteich Hausen Watzenborn Allendorf (Lahn) Gröningen Klein-Lmden Königsberg „ Netzberg „ Steinbach (Hessen) „ Albach Steinberg (Kr.Gießen) Wilhelm Wagrter II. Wilhelm Sch epp. Joh. Keil I. Heinrich Seipp VII. Kaufmann Wilhelm Strackbein. Jacob Waldfchnüdt V. Witwe. Philipp Weber, Gastwirt. Theodor Geller, Gastwirt Witwe. SOL Brück. Kaufmann Isaak Michel. Heinrich Krämer I. Daniel Schmidt, Gastwirt. Georg Philipp II. Konrad Rahn. Kaufmann Fink. Kaufmann Dreysuß. melden. Gießen, den 28. Oktober 1907. Großherzogliche Oberförsterei Gießen. Koehler. Rödgen Altcn-Buseck Trohe Beuern (Hessen' Großen-Linoen Leihgestern Hörnsheim Heuchelheim Krofdorf Gleiberg Lang-Göns Langsdorf B?a/10 Gießen, den 26. Oktober 1907. Großh. Hochbauamt Gießen. Die amtlichen Verkäufer finb vertragsmäßig verpflichtet, stets einen angemessenen Vorrat an Postwertzeichen zu führen und die einzelnen Marken zu keinem höheren, als dein Betrage ihres Wertes an das Publikum abzulassen. Int Allgemeinen hat der Verkauf während der ganzen Zeit, in welcher das Gefchäftslokal des Verkäufers geöffnet^ist, stattzufinden, jedenfalls aber innerhalb der für den Vert'ehr mit dem Publikmn festgesetzten Dienststunden der Postanstalt. Gießen, 15. Oktober 1907. Kaiserliches Postamt 1. Schäfer. Märkte. — K a r t o f f e l m a r k t - B e r i ch t vom 28. Okt. Hagen Magnum bonum Mk. 2.80. Köln: Rote Daber Mk. 2.40, andere rote Sorten 2.25, Magnum bonum 2.60-2.70, weiße runde 2.10 bis 2.20, Gelbfleischige, rote, 2.40—2.60, weiße 2.25—2.40. Frie b- berg (Hessen): Rote Sorte Rtk. 2.00-0.00, Magnum bonum 2.25, weiße ninbe 1.90—2.00, Gelbfleischige, weiße, 1.90—2.00. Fran f- furt a. M.: Rote Sorte Mk. 2.00, Magnum bonum 2.50—0.00, weiße umbe 2.00, Gelbfleischige, rote, 0.00, weiße 3.25. Wies- baben : Wtagnum bonum 2.75, lueifee runbe 2.65. 9)? a nn b c i m: Wtagnum bommt Mk. 2.40—2.50, Gelbfleischige, tote, 3.20—3.50. Frankenthal: Rote Sorten Mk. 2.00, Magnum bonum 2.20, weiße runbe 2.00, Gelbfleischige, blaue 3.00, rote 3.00, weiße 2.65. (Alles per 50 Kilogr.) Schloszkeller z» vermieten. Der Keller unter dem neuen Schloß, welcher seither vom Offizier-Kasino als Weinkeller benutzt wurde, ist alsbald ander- rveiug mv vermieten. Reflektanten wollen sich bis zum 15. November I. I. bei uns Es stellten sich die Preise L r inländisches Getreide mit letzten Markttage in Mark pro 1000 Kg. je nach Qualität, wobei das Mehr ( + ), bezw. Weniger (—) gegenüber der Vorwache in Klammern () beigefügt ist, wie folgt: Bettenhausen Reiskirchen Winnerod Bollenbach Saasen Lindenstruth Hattenrod Rodheim a. Bieber Erumbach Fellingshausen Frankenbach Verkauf. Die durch Erneuerung der Heizungsanlage in der Frauenklinik entbehrlich gewordenen alten Heizkörper (Nippenrohre), Heizkörpervorsteller (Holz mit Blechsüllungen) Eisenblechmäntel sowie eine Partie altes Eisen sollen auf dem Wege öffentlichen Angebots abgegeben werden. Die Angebotsunterlagen können aus unserem Amte, Stephanstraße 18, eingesehen, Angebotsformulare von dort gegen Erstattung der Selbstkosten bezogen werden. Die Angebote sind bis Mittwoch, den €. November 1907, nachmittags 5 Uhr, dem Eröfsnungstermin, mit entsprechender Aufschrift versehen, bei uns einzureichen. Zuschlagsfrist 8 Tage. Dez. 231.50 (—4.25). Budapest Okt. 201.40 (— 2,10). Parts Ott. 195.15 (— 3.20). Liverpool Dez. 191,80 (— 2.55). Chicago Dez. 155.40 (— 5.90), Mai 166.65 (— 3.00). Roggen: Berlin Ott. 214.00 (-1- 2.00), Dez. 208.00 (— 2.50). Hafer: Berlin Okt. 173.00 (— 3.00), Dez. 175.25 (— 3.75) Mk. Hch. Köhler XVIII. Hermann Klippstein. Heinrich Schäfer V., Gastwirt. Joh. Gg. Müller Witwe. Herrn Jakob Becker I. „ Heinrich Schmidt II. Getreide - Wochenbericht der Preisberichtsstelle des Deutschen Landwirtschastsräts vom 22. bis 28. Oktober 1907. x Die mit den panikartigen Vorgängen an der Newhorker Effektenbörse zusammenhängenden Preisrückgänge haben zeitweise auch 'die europäischen Getreidemärkte beunruhigt. Feste Berichte! aus Rußland, die besorgniserregende Lage in Indien und Australien, sowie. erhöhte argentinische Forderungen boten demgegenüber eine wichtige Stütze, ohne die Unternehmungslust son- derlich anregen zu können. An den deutschen Märtten hielt sich das Geschäft, in den Grenzen notwendigster Bedarfsanschaffungen. Allerdings ist! auch das Angebot vom Jnlande größeren An-, sprächen keineswegs gewachsen, während die vom Auslande geforderten Preise sich dauernd wesentlich über Fnlandsparitätl stellen. In noch höherem Maße als bei Weizen macht sich dieser! Umstand im Handel mit Roggen geltend, dessen Preise sich infolgedessen auch bedeutend widerstandsfähiger erwiesen und imi allgemeinen nur geringeren Schwankungen unterworfen waren.. Für den Berliner Markt war außerdem die Erwägung maßgebend, daß das beschränke In land san gebot in ber Provinz teilweise auch an der Küste wesentlich vorteilhaftere Verwendung fiirdet. Dagegen ist' Hafer zu den geforderten Preisen im Jn- lande gegenwärtig schwer unterzubringen und die Erhöhung der! Flußfrachten trägt noch dazu bei, das Geschäft in diesem Artikel! zu erschweren. Andererseits veranlaßt die sich wieder stärker. Will). Möser, Seltersweg. Karl Seibel Frankfurterstr. 76. Heinrich Bellos, Alicestr. 20. Joh. Gg. Lauer, Neuenweg. Friedrich Weber, Tiefenweg 6. Hermann Otto, Klinikstraße 21. Gastwirt Wagner. Mofes Engel. Wilhelm Huna VIII. Herrmann Middeldorf. Wilhelm Balser. Anton Dillmann Witwe. Ludwig Schwarz. Johannes Otto II Witwe. Philipp Klotz. Johs. Heß XX. Johannes Schmidt, Kaufmann. Kaufmann Karl Kreiling I. Witwe. Heinrich Rinn, Kaufmann. Wilhelm Feuser, Gastwirt. Kaufmann Anton Konrad Müller. Bekaimtmachrrng. Amtliche Berkanfsstetten für Postwertzeichen bestehen: bei Herrn L. Kalkhof Nachf., Westanlage 2. Christoph Bieker, Neustadt 55. Karl List, Schifienbergerweg. Conrad Roth Nachfl., Walltorstr. Philipp Stier, Neuen-Bäue. Jacob Hengst, Licherstraße 20. Heinr. Becker, Löwengasse. Gustav Sonntag, Sonnenstraße. Karl Eichmann, Edcrstraße. CChau fieur k u rse. Königsberg Danzig 238 ( 230 ( — 2 2! ) 201 ( ) 203 ( :+ r i) 1 170 ( l 170 ( I 1 Stettin 223 ( — 2' ) 203 ( 1] 1 172 ( — 2) Posen 232 ( ' — ) 199 < '— 3! ) 171 ( ) Breslau 235 । (- 1) 205 ' i- ) 169 ( — ) Berlin 230 < 3 ) 208 < ) 185 ( '_________ 3) Magdeburg 223 | :+ 2) 213 < ;+ 1 ) 171 ( ) Halle 232 ( ) 220 ( 1 175 ( — ) Leipzig 231 ( > 218 ( ’— 1 182 ( ) Rostock 224 ( 1 > 205 ( :+ 3: ) 174 ( -T- 2) Hamburg 215 1 ’— 4 ) 205 ( - 2 ) 180 l ) Hannover 228 1 '— 2 ) 216 i l- 4 ) 178 < - 2) Braunschweig 223 1 2 ) 216 i (- ) 179 ( :+ 2) Düsseldorf 240 < :+ 2 ) 220 < :+ 2 ) 189 ( :+ 1) Köln 238 i l- ) 215 1 — ) 187V, ( ) Frankfurt a.M. 242 ( 3 ) 215 1 5 ) 192*/, ( ) Mannheim 249 ( — 2 ) 222 ( > 1 ) 194 ( - - 1) Straßburg 255 ( '— ) 220 ( — ) 207*/, ( ) Stuttgart 250 । l- ) 220 1 !- ) 195 ( 5) München 252 ( ) 218 ( -H 4' ) 202 ( ) W e l t m a r k t p r e i se: Weizen: Berlin Okt. 230.25 ( 5.24),